Frankfurter Aufbau-Aktiengesellschaft
Selbe AdresseArchitekturbüros für Hochbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Dreisbach seit 15.7.2022 | Prokura |
Andrea Dr. Lehr seit 20.1.2019 | Prokura |
Frank Junker seit 3.9.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Frankfurter Sparkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts | 0.00% |
Stadt Frankfurt am Main | 0.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter HaftungFrankfurt am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht und Konzernabschluss
KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2022I. Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 geprägt durch die Folgen des Krieges in der Ukraine. Hierzu zählten vor allem die extremen Energiepreissteigerungen. Hinzu kamen die durch die Corona-Pandemie ausgelösten und sich durch den Krieg in der Ukraine weiter verschärfenden Material- und Lieferengpässe sowie deutliche Steigerungen der Preise für Baumaterialien und Nahrungsmittel sowie der in vielen Branchen bestehende Fachkräftemangel. Die Wirtschaftsleistung erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr jedoch wieder. Das preis- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt 2022 stieg nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresmittel um 1,9 % gegenüber 2021, wobei sich die Dynamik zum Jahresende aufgrund der starken Preissteigerungen und der anhaltenden Energiekrise deutlich abschwächte. Gegenüber dem 3. Quartal 2022 ist das Bruttoinlandsprodukt im 4. Quartal 2022 um 0,4 % gesunken. Ein Anstieg der Wirtschaftsleistung war vor allem in den Dienstleistungsbereichen zu verzeichnen. Hier profitierten einige Bereiche durch Nachholeffekte nach Wegfall der pandemiebedingten Beschränkungen. Im Baugewerbe setzte sich der Abwärtstrend aufgrund von Material- und Fachkräftemangel weiter fort. Die Bruttowertschöpfung ging um 6,2 % zurück. Die Europäischen Zentralbank (EZB) hat die bisher expansiv ausgerichtete Geldpolitik aufgegeben und aufgrund der massiv gestiegenen Inflationsrate eine deutliche Zinswende eingeleitet. Wohnungsbau Die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft hat einen Anteil von rd. 10 % an der gesamtdeutschen Bruttowertschöpfung. Hier war wieder eine Steigerung von 1,0 % zu verzeichnen. Die üblicherweise nur unterdurchschnittlichen Veränderungsraten sind ein Indikator für die tendenziell geringere Konjunkturabhängigkeit und stabilisierende Funktion der Branche für die Gesamtwirtschaft. In 2022 erzielte die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft eine Bruttowertschöpfung von € 349 Mrd. Nach den ersten Berechnungen des DIW ist das nominale Bauvolumen trotz Energiekrise, Inflation und Lieferengpässen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rd. 14 % auf rd. € 539 Mrd. gestiegen. Allerdings trug der enorme Preisanstieg maßgeblich zu dem hohen Anstieg bei. Inflationsbereinigt verringerte sich das Bauvolumen gegenüber dem Vorjahr allerdings um 2 %. Besonders betroffen von dem Rückgang ist der Wohnungsneubau mit real -4,5 %. In den Neubau und die Modernisierung des Wohnungsbestandes flossen 2022 laut DIW rund € 311,8 Mrd. (+ 12,8 %, inflationsbereinigt -2,2 % gegenüber dem Vorjahr). € 95,3 Mrd. bzw. € 216,5 Mrd. entfielen 2022 auf den Wohnungsneubau bzw. Bauleistungen im Bestand, im Jahr zuvor € 85,9 Mrd. bzw. € 190,4 Mrd. Der öffentliche Bau legte um 14,6 % und der Wirtschaftsbau um 15,0 % zu (€ 72,3 Mrd. bzw. € 155,6 Mrd.). Preisbereinigt war das Bauvolumen im öffentlichen Bau mit -1,0 %, im Wirtschaftsbau mit - 2,3 % ebenfalls rückläufig. Die positive Entwicklung der Baukonjunktur der vergangenen Jahre hat sich damit nicht weiter fortgesetzt. Für das laufende Jahr 2023 wird mit einem weiteren inflationsbereinigten Rückgang aufgrund der verschlechterten Finanzierungsbedingungen und weiter steigenden Baukosten gerechnet. Nach den vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2022 rd. 354.400 Wohnungen genehmigt, was einen Rückgang gegenüber 2021 um rd. 26.300 Wohnungen oder rd. -6,9 % ergibt. Die Auswirkungen der hohen Baupreissteigerungen und zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen zeigen sich auch besonders bei den Genehmigungen für neu zu errichtende Wohngebäude. Während hier noch im 1. Halbjahr 2022 ein leichter Rückgang von 2,1 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum zu verzeichnen war, betrug der Rückgang im 2. Halbjahr 2022 bereits 12,6 %. Insgesamt ergab sich für das gesamte Jahr damit ein Rückgang von 7,3 % gegenüber dem Jahr 2021. Zur Bedienung der tatsächlichen Wohnungsnachfrage - vor allem in den Großstädten - müsste die Zahl der Baugenehmigungen und vor allem der Fertigstellungen weiter steigen. Gebremst wird die Entwicklung jedoch insbesondere auch durch den Mangel an baureifen/bezahlbaren Grundstücken und Kapazitätsengpässen in der kommunalen Bauleitplanung. Allerdings nimmt seit Jahren auch der sogenannte Bauüberhang (Zahl der genehmigten, aber noch nicht begonnenen bzw. noch im Bau befindlichen Wohnungen) weiter zu. Ende 2021 warteten rd. 850.000 genehmigte Wohnungen noch auf ihre Fertigstellung. Damit setzte sich der seit 2008 anhaltende Anstieg des Bauüberhangs fort. Bevölkerung Die Bevölkerung in Deutschland hat nach ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamtes trotz einer geringeren Zahl an Geburten und einer gestiegenen Sterbefallzahl aufgrund einer deutlich gestiegenen Nettozuwanderung um 1,1 Mio. Menschen zugenommen und liegt damit bei 84,3 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner. Zuwächse haben sich schon in den letzten drei Jahrzehnten lediglich aus einem positiven Wanderungssaldo ergeben. In diesem Jahr fiel der Wanderungssaldo infolge der des Krieges in der Ukraine besonders hoch aus. Neben der starken Zuwanderung der Kriegsflüchtlinge hat aber auch die Zuwanderung von Menschen anderer Nationalitäten deutlich zugenommen. Der Zuzug in das Rhein-Main-Gebiet, mit der Stadt Frankfurt am Main als Mittelpunkt, ist weiterhin ungebrochen. Zum 30.06.2022 hat das Bürgeramt, Statistik und Wahlen der Stadt Frankfurt am Main 764.474 Einwohnerinnen und Einwohner in Frankfurt am Main gezählt. Dies entspricht einer Zunahme von 10.848 Personen gegenüber dem Jahresende 2021. Der starke Zuwachs ist auch hier vor allem auf die Ankunft von Kriegsflüchtlingen zurückzuführen. Ohne den Zuwachs bei ukrainischen Einwohnerinnen und Einwohnern, hätte sich nur ein Bevölkerungszuwachs von 3.578 Personen ergeben. Der Anteil von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit beträgt rund 31 %. Die Zahl der Haushalte in Frankfurt am Main lag Ende 2021 bei rd. 410.000. Die durchschnittliche Haushaltsgröße liegt bei 1,9 Personen, rund 53 % der Haushalte entfallen jedoch auf Einpersonenhaushalte. Wie sich die Bevölkerungsentwicklung in den kommenden Jahren darstellt, bleibt abzuwarten. Berechnungen gehen davon aus, dass spätestens am Ende des Jahrzehnts die Stadt Frankfurt am Main 800.000 Einwohner haben wird. Dies führt auch in Zukunft zu einem Nachfrageüberhang an Eigentums- und Mietwohnungen, insbesondere bei Drei- und Vier-Zimmerwohnungen. Dies ist auch an den geringen Leerständen in Frankfurt am Main erkennbar. Um dem Nachfrageüberhang entgegenzuwirken, hat der ABG-Konzern ein Investitionsvolumen für die Jahre 2023 bis 2027 von rund € 2,2 Mrd. geplant. Darin enthalten sind neben Neubauten und Bauträgermaßnahmen auch Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, die u. a. auch der Wohnumfeldverbesserung dienen und die den gestiegenen Ansprüchen der Mieter Rechnung tragen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auch auf der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Bezieher geringer und mittlerer Einkommen. Diese geplanten Investitionen des ABG-Konzerns sind nur über die Aufnahme von Fremdmitteln möglich. Die Aufnahme von Fremdmitteln dürfte aufgrund der Bonität der Gesellschaft zu keinem Problem führen. Im Gegensatz dazu ist der Büromarkt in Frankfurt am Main von noch anhaltenden Leerständen geprägt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich trotz steigender Spitzenmieten eine leichte Verringerung des Flächenumsatzes ergeben. Beim Leerstand ergab sich keine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Niveau des Vorjahres. Der ABG-Konzern selbst ist aufgrund seines geringen Anteils an gewerblichen Objekten von den Entwicklungen des gewerblichen Bereichs jedoch ohnehin nicht allzu stark abhängig. II. Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns1. Finanzielle und nicht finanzielle LeistungsindikatorenSchwerpunkt der Geschäftstätigkeit bildet die Versorgung der Bevölkerung in Frankfurt am Main und im Rhein-Main-Gebiet mit bezahlbarem Wohnraum. Der Anteil an preisgebundenen Wohnungen beträgt rd. 30 %, bei Neubauten wird grundsätzlich ein Anteil geförderter Wohnungen von deutlich über 40 % realisiert. Auslaufende Mietpreisbindungen bei Bestandsobjekten werden oftmals durch Belegungsankäufe der Stadt Frankfurt am Main ersetzt, diese Wohnungen bleiben damit weiterhin für die Bezieher niedriger Einkommen bezahlbar. Sowohl im Neubaubereich als auch im Sanierungsbereich werden die wirtschaftlich vertretbaren energieeffizientesten Lösungen umgesetzt. In den letzten Jahren wurden konzernweit bereits über 4.700 Wohnungen in Passivhausbauweise errichtet bzw. modernisiert. Aktuelle und künftige Energiepreissteigerungen werden durch die niedrigeren Primärenergiebedarfe abgemildert, die Mieter profitieren durch niedrigere Heizkosten. Auch die Möglichkeit des kostengünstigen Bauens und die damit verbundenen niedrigeren Grundmieten wird vom ABG-Konzern verfolgt bzw. bereits umgesetzt. Am 31. Dezember 2022 waren 753 Arbeitnehmer:innen beschäftigt (Vorjahr 758). In Ausbildung befinden sich zurzeit 17 Mitarbeiter:innen. In den Bestandsimmobilien kommen moderne Blockheizkraftwerke (BHKW) mit Kraft-Wärme-Koppelung zum Einsatz, die auch bei der Stromerzeugung entstehende Wärme nutzen. Diese dezentralen Kraftwerke können zu einem "virtuellen" Kraftwerk gekoppelt und gesteuert werden - mit dem Ziel, konventionelle Kraftwerke zu ersetzen. Darüber hinaus werden über das Gemeinschaftsunternehmen ABGnova GmbH u. a. weitergehende Konzepte im Bereich Energieeffizienz entwickelt. Durch die Beteiligung an der book-n-drive mobilitätssysteme GmbH wird versucht, den Anteil der PKWs in den innerstädtischen Wohngebieten zu reduzieren. Mit dem Carsharing-Modell soll auch der Anteil an Garagen und Stellplätzen pro Neubauwohnung vermindert werden. Um eine wachsende Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet mit Wohnraum versorgen zu können, steht die Investition in den Wohnungsneubau und in die Modernisierung und Instandhaltung der Bestandsimmobilien bei der ABG im Vordergrund. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Erwirtschaftung entsprechender Mittel aus der Vermietung der Bestandsimmobilien. Insofern sind wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren die Umsatzerlöse, die Instandhaltungsaufwendungen und das Jahresergebnis. 2. GeschäftsverlaufDer vom Konzern am 31. Dezember 2022 bewirtschaftete und betreute eigene Bestand beträgt 54.122 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 3.409.728 m 2, 942 gewerbliche und sonstige Objekte sowie 35.964 Garagen und Kfz-Stellplätze. 30,4 % der Wohnungen sind preis- oder belegungsgebunden. Am 31. Dezember 2022 standen 606 Wohnungen mit 36.648 m 2 insbesondere aufgrund von Instandhaltungsmaßnahmen leer. Dies entspricht einer Leerstandsquote von 1,1 % (Vorjahr 1,3 %) bezogen auf den Wohnungsbestand. In absoluten Zahlen betrachtet verminderten sich die Erlösschmälerungen im Wohnungsbestand insgesamt um € 1,4 Mio. auf € 5,0 Mio. Setzt man die Erlösausfälle im Wohnungsbestand ins Verhältnis zur Sollmiete, so sank der Anteil von 2,0 % auf 1,6 %. Im Bereich des Forderungsmanagements stiegen die Forderungen aus Vermietung zum Vorjahr um € 1,3 Mio. auf € 4,2 Mio. Die deutliche Erhöhung ist im Wesentlichen auf eine gegenüber dem Vorjahr spätere Abrechnung von Mietnebenkosten zurückzuführen. Dadurch ergaben sich zum Bilanzstichtag höhere Forderungen, die erst im Januar 2023 zur Zahlung fällig waren. Die Abschreibungen auf Forderungen aus Vermietung beliefen sich auf € 2,3 Mio. (Vorjahr € 1,4 Mio.). Wie in den Vorjahren wurden Mietanpassungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten genutzt. Bei preisgebundenem Wohnraum ist die II. Berechnungsverordnung, bei den preisfreien Wohnungen der Frankfurter Mietspiegel zu beachten. Es wurden wie bisher umfangreiche Mittel für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von € 135,0 Mio. (Vorjahr € 121,3 Mio.) in den Bestand investiert, um den weiterhin hohen Ansprüchen der Mieterinnen und Mieter in Bezug auf Wohnkomfort, energetische Optimierungen und Wohnumfeldverbesserungen gerecht zu werden. Vor dem Einsatz der Mittel werden entsprechende Portfolioanalysen erstellt. 3. Tochtergesellschaften und BeteiligungenDie ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) wickelt für folgende Tochterunternehmen das komplette operative Geschäft im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages ab. Diese verfügen über kein eigenes Personal. Hellerhof GmbH Der Immobilienbestand der Gesellschaft umfasst zum Bilanzstichtag 6.363 Wohnungen, 1.421 Garagen und Kfz-Stellplätze sowie 41 gewerblich genutzte Objekte und sieben soziale Einrichtungen. Vom Wohnungsbestand sind rd. 32 % preis- und belegungsgebunden. MIBAU GmbH Die MIBAU GmbH verfügt über einen eigenen Bestand von 1.871 Wohnungen sowie 463 Garagen und Kfz-Stellplätze. Ein Studentenwohnheim mit 84 Einheiten ist an die WOHNHEIM GmbH verpachtet. 22,2 % des Wohnungsbestandes sind preis- und belegungsgebunden. Projektentwicklungsgesellschaft Niederrad mbH & Co. KG Die Projektentwicklungsgesellschaft Niederrad mbH & Co. KG ist Eigentümerin von 102 eigenen Wohneinheiten, drei Gewerbeobjekten mit 181 Kfz-Stellplätzen in Frankfurt am Main. Darüber hinaus hat sie 63 Eigentumswohnungen mit 63 Kfz-Stellplätzen errichtet und bereits im Geschäftsjahr 2018 an die Erwerber übergeben. ABG Riedberg GmbH & Co. KG Die ABG Riedberg GmbH & Co. KG ist Eigentümerin von 97 eigenen Wohneinheiten, vier Gewerbeobjekten mit 204 Kfz-Stellplätzen in Frankfurt am Main. Darüber hinaus gehören zum Konsolidierungskreis noch folgende weitere Gesellschaften: SAALBAU Betriebsgesellschaft GmbH Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft liegt in der kurzfristigen Vermietung von Räumlichkeiten in 39 größtenteils zum Bestand der ABG gehörenden Bürgergemeinschaftshäusern und ähnlichen Einrichtungen. Für Veranstaltungen werden zusätzlich Bühnen- und Veranstaltungstechnik sowie das Catering angeboten. Die Anzahl der Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt 103 Arbeitnehmer:innen. WOHNHEIM GmbH Der Immobilienbestand der WOHNHEIM GmbH umfasst 15.003 Wohnungen und Wohnheimplätze, 165 gewerbliche und sonstige Objekte sowie 5.229 Garagen und Kfz-Stellplätze. Von den 15.003 Wohnungen und Wohnheimplätzen sind rd. 52 % preis- und belegungsgebunden. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 50 Arbeitnehmer:innen. Bereits seit dem 1. Januar 2020 erfolgt die Abwicklung des kompletten operativen Geschäfts auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch die ABG. Die Mitarbeiter:innen werden an die ABG abgestellt. Frankfurter Aufbau-Aktiengesellschaft Die Frankfurter Aufbau-Aktiengesellschaft (FAAG) ist Eigentümerin von 6.139 Wohneinheiten, 397 Gewerbeobjekten und 2.144 Garagen bzw. Kfz-Stellplätzen. Des Weiteren gehören die an die Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. verpachteten Parkhäuser zum Bestand der FAAG. Die FAAG beschäftigte im Jahresdurchschnitt 85 Arbeitnehmer:innen. Seit dem 1. Januar 2020 erfolgt die Bewirtschaftung des Liegenschaftsbestandes der FAAG durch die ABG auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Die bisher in diesem Bereich tätigen Mitarbeiter:innen werden an die ABG abgestellt. Tochterunternehmen der FAAG sind:
Die PBG betreibt und verwaltet die zum Immobilienbestand der FAAG gehörenden Tiefgaragen, Park- und Garagenhäuser und entsprechende Anlagen Dritter. Außerdem ist die PBG im Consulting in allen Fragen der Planung und des Betriebes von Parkhäusern dienstleistend tätig. Im Jahresdurchschnitt waren 42 Arbeitnehmer:innen beschäftigt.
Die Gesellschaft erbringt Architekten- und Ingenieurleistungen insbesondere in den Bereichen Flughafen, Messe, Gesundheitswesen, Tiefbau und kommunale Infrastruktur sowie Wohnungsbau. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die FAAG Technik GmbH 106 Arbeitnehmer:innen.
Die Gesellschaft erbringt Projektmanagementleistungen für den Konzernverbund. Darüber hinaus übernimmt sie auch den Vertrieb von Eigentumswohnungen innerhalb des Konzernverbundes und für Dritte. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 14 Arbeitnehmer:innen. Eine Übersicht über sämtliche Tochterunternehmen und Beteiligungen der ABG sowie der bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge ist in der Anlage zum Konzernanhang enthalten. 4. InvestitionenIm abgelaufenen Geschäftsjahr wurden neben umfangreichen aktivierungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen 252 Neubauwohnungen mit 160 Stellplätzen sowie drei sonstige Objekte fertiggestellt. Das Gesamtinvestitionsvolumen belief sich auf € 169,0 Mio. (Vorjahr € 139,7 Mio.). Demgegenüber wurden zwei Einfamilienhäuser und eine Wohnung veräußert. In den kommenden fünf Jahren ist ein Investitionsvolumen von rd. € 2,0 Mrd. für Neubaumaßnahmen und aktivierungspflichtige Modernisierungen sowie die Fertigstellung von ca. 4.224 Neubauwohnungen geplant. Mit der Planung und dem Bau weiterer rd. 1.354 Neubauwohnungen wird in diesem Zeitraum begonnen. Der Anteil an geförderten Neubauwohnungen liegt bei deutlich mehr als 40 %. Bei einem Großteil dieser geplanten Neubaufertigstellungen steht die Realisierung allerdings zurzeit unter dem Vorbehalt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau, und zwar insbesondere die Baupreis- und Zinsentwicklung sowie die staatlichen Förderungen für den Neubau wieder verbessern. Die bereits begonnenen Projekte werden jedoch planmäßig umgesetzt. 5. ErtragslageDie Umsatzerlöse sind insgesamt um € 34,9 Mio. auf € 549,7 Mio. gestiegen. Im Bereich der Hausbewirtschaftung erhöhten sich die Umsatzerlöse um € 32,9 Mio. auf € 535,1 Mio. Positiv wirkten sich erneut höhere Sollmieten durch Erstvermietungen von Neubauten sowie gesunkene Erlösschmälerungen aus (insgesamt + € 11,4 Mio.). Im Bereich der umlagefähigen Mietnebenkosten ergab sich aufgrund im Vorjahr gestiegener Heiz- und Betriebskosten ein Anstieg in Höhe von € 9,9 Mio. Aufgrund des Wegfalls der pandemiebedingten Beschränkungen fielen die Erlöse aus der Parkraumvermietung (+ € 5,8 Mio.) und aus der kurzfristigen Vermietung der Saalbauten (+ € 6,0 Mio.) gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich höher aus und erreichten vor allem bei der Vermietung der Saalbauten nahezu wieder das Vorkrisenniveau. Im Bereich der Bauträgertätigkeit wurden im Geschäftsjahr 2022 ähnlich wie bereits schon im Vorjahr keine Erlöse erwirtschaftet. Zurzeit befinden sich drei Bauträgermaßnahmen in Vorbereitung. Im Bereich der Betreuungstätigkeit und der anderen Lieferungen und Leistungen stiegen die Umsatzerlöse auf € 14,5 Mio. (Vorjahr € 12,6 Mio.). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf erhaltene Kostenerstattungen für Vorjahre zurückzuführen. Neben den beschriebenen Ergebniseffekten im Erlösbereich wurde nach Abzug der insgesamt gestiegenen Aufwendungen (davon Instandhaltungsaufwendungen um + € 13,7 Mio.) ein Betriebsergebnis von € 124,8 Mio. erzielt, das sich gegenüber dem Vorjahr um € 2,5 Mio. verbessert hat. Das Finanzergebnis verbesserte sich insbesondere aufgrund gestiegener Zinserträge und geringerer Zinsaufwendungen durch planmäßige Darlehenstilgungen um € 2,9 Mio. von € -23,9 Mio. auf € -21,0 Mio. Das Ergebnis vor Steuern erhöhte sich um € 5,3 Mio. auf € 103,8 Mio. Entsprechend stieg auch der Ertragsteueraufwand um € 3,3 Mio. auf € 25,2 Mio. Der Konzernjahresüberschuss beträgt € 78,6 Mio. und liegt € 2,0 Mio. über dem Vorjahreswert. Gegenüber der Prognose (Ergebnis vor Steuern € 80,6 Mio.) haben sich insbesondere höhere Erträge aus der Hausbewirtschaftung, höhere sonstige betriebliche Erträge sowie insgesamt geringere Aufwendungen positiv ausgewirkt. Dabei liegen die Umsatzerlöse über und die Instandhaltungsaufwendungen leicht unter der Prognose. Die Eigenkapitalrentabilität beträgt 6,3 % (Vorjahr 6,4 %) und die Umsatzrentabilität 14,3 % (Vorjahr 14,9 %). 6. VermögenslageDie Vermögenslage des Konzerns stellt sich wie folgt dar:
Nach Abzug der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten und des passiven Rechnungsabgrenzungspostens ergibt sich unter Berücksichtigung des Unterschiedsbetrages aus Kapitalkonsolidierung ein Reinvermögen von € 1.374,5 Mio., das sich aufgrund des Konzernjahresüberschusses und unter Berücksichtigung der erfolgten Ausschüttung um € 70,1 Mio. erhöht hat. Bei einer Bilanzsumme von € 3,1 Mrd. ergibt sich eine verbesserte bilanzielle Eigenkapitalquote von 42,3 % (Vorjahr 40,9 %). Das im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Anlagevermögen wird zu 48,9 % (Vorjahr 48,2 %) durch eigene Mittel (inkl. Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung) finanziert. Die eigenen Mittel und die mittel- und langfristig zur Verfügung stehenden Fremdmittel decken das Anlagevermögen zu 97,8 % (Vorjahr 99,9 %). 7. FinanzlageDer Finanzmittelbestand ist nach Mittelzuflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von € 163,9 Mio. sowie Mittelabflüssen aus der Investitionstätigkeit in Höhe von € 186,9 Mio. und aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von € 35,2 Mio. um € 58,2 Mio. auf € 97,0 Mio. zum 31. Dezember 2022 gesunken. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Konzerns hat ausgereicht, um den - im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthaltenen - planmäßigen Kapitaldienst für Kredite im Geschäftsjahr 2022 zu bestreiten. Der gegenüber dem Vorjahr gestiegene Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit resultiert aus höheren Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen sowie aus dem Wegfall des Zuflusses von Finanzmitteln i. R. der kurzfristigen Finanzdisposition. Der gesunkene Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit ist bei leicht gestiegenen Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten überwiegend auf die höhere Aufnahme von Kreditmitteln sowie gestiegene Zuflüsse aus erhaltenen Zuschüssen zurückzuführen. Die Finanzlage des Konzerns war in 2022 stets zufriedenstellend. Der Konzern konnte seine finanziellen Verpflichtungen jederzeit fristgerecht erfüllen. Zusätzlich zu den vorhandenen Liquiditätsreserven stehen am Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommene dingliche Sicherheiten zur Verfügung, die bereits in Planung befindliche größere Investitionen ermöglichen. Mit Datum 23. September 2022 wurde der Muttergesellschaft von der Deutschen Bundesbank wie in den Vorjahren auch die Notenbankfähigkeit bestätigt. III. AusblickFür die Jahre 2023 und 2024 werden im Konzern nach der bisherigen Planung Überschüsse vor Ertragsteuern in Höhe von € 79,7 Mio. bzw. € 92,0 Mio. erwartet. Die Entwicklung der Sollmieten wird in den beiden folgenden Geschäftsjahren sehr moderat ausfallen und im Wesentlichen durch Erstbezüge beeinflusst sein. Insgesamt werden für 2023 und 2024 moderat steigende Umsatzerlöse prognostiziert. Im Bereich der Instandhaltung/Modernisierung sind für 2023 und 2024 leicht steigende Aufwendungen gegenüber dem Jahr 2022 geplant. Noch nicht vollständig berücksichtigt sind hier allerdings die erforderlichen Modernisierungen der Bestandsgebäude im Hinblick auf die weitere Verringerung des CO 2-Ausstoßes. Hierzu werden zurzeit detaillierte Bewertungen des Bestandes vorgenommen und Strategien erarbeitet. Durch die Corona-Krise werden im Geschäftsjahr 2023 keine bedeutenden negativen Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage mehr erwartet. Bei der Vermietung der Saalbauten sowie dem Betrieb der Parkhäuser ist nahezu wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine mit den enormen Energiepreissteigerungen werden vor allem die Mietnebenkosten weiter erhöhen. Dadurch können höhere Forderungsausfälle und Mietstundungen zu Ergebnis- und Liquiditätsbelastungen führen. Die durch die Corona-Krise ausgelösten und durch den Krieg in der Ukraine verstärkten Lieferengpässe und teilweise enormen Preissteigerungen bei Baumaterialien können Verzögerungen bei der Umsetzung von Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen verursachen. Auch im Bereich des geförderten Wohnungsbaus ist mit einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit bei neuen Projekten aufgrund des Baupreisanstiegs zu rechnen, da die Förderbedingungen bislang nicht an diese Entwicklung angepasst wurden bzw. bisher bestehende Förderungen teilweise sogar entfallen sind. Dies könnte auch dazu führen, dass Neubauprojekte nicht im geplanten Umfang realisiert werden können. Das gesamte Ausmaß der Krise ist zurzeit noch nicht absehbar. Existenzbedrohende Auswirkungen sind jedoch aufgrund des grundsätzlich stabilen Vermietungsgeschäfts im Wohnungsbereich nicht zu erwarten. Es finden weiterhin intensive Gespräche mit im Umland von Frankfurt am Main gelegenen Städten und Gemeinden statt, mit dem Ziel, weitere Grundstücke zu erwerben bzw. gemeinsam zu entwickeln. IV. Risiko- und Chancenmanagement1. RisikomanagementsystemNeben dem Controlling und der kaufmännischen/technischen Innenrevision ist innerhalb des ABG-Konzerns ein Risikomanagementsystem implementiert. Das Risikomanagementsystem ist darauf ausgerichtet, alle wesentlichen Risiken frühzeitig zu erkennen, um im Bedarfsfall auf das jeweilige Einzelrisiko mit abgestimmten Gegenmaßnahmen zu reagieren und die bestehenden Risiken laufend zu überwachen. Die zentrale Koordination des Risikofrüherkennungssystems erfolgt durch ein Risikokomitee, das unter anderem aus einem kaufmännischen Leiter und einem Controllingleiter der ABG besteht und regelmäßig an die Geschäftsführung berichtet. Für die operativen Bereiche sind Verantwortliche benannt, die für die Erfassung und Steuerung der Risiken in ihrem jeweiligen Bereich zuständig sind. Darüber hinaus muss für jedes Risiko ein "Risk Owner" benannt werden, in dessen Verantwortungsbereich das Risiko fällt und der die für die Risikobewältigung notwendigen Entscheidungen zu treffen hat. Die Erfassung, Analyse und Bewertung der identifizierten Risiken erfolgt zweimal jährlich in Erhebungsbögen, die auch eine quantitative Bewertung des Risikos einschließlich geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeiten enthalten. Darüber hinaus wird das Risikomanagement um ein auf Planzahlen basierendes Kennzahlensystem ergänzt. Zusätzlich bestehen detaillierte Einzelpläne auf Monats- und Quartalsbasis für alle Konzerngesellschaften, die entsprechend den Ist-Zahlen fortgeschrieben werden. Für die jährlich zu erstellende Mittelfristplanung (fünf Jahre) werden neben Planbilanzen und Planerfolgsrechnungen detaillierte Investitions-, Instandhaltungs-, Liquiditäts- und Personalplanungen aufgestellt. Die Liquiditätsplanung wird für das laufende Jahr auf Monatsebene heruntergebrochen. Termingeschäfte, Optionen oder derivative Finanzinstrumente werden im Konzern nicht eingesetzt. Die Prolongationstermine der Darlehen werden ständig überwacht und gegebenenfalls frühzeitig prolongiert oder zurückgezahlt. 2. Risiken der künftigen EntwicklungBestandsgefährdende oder die weitere Entwicklung des Konzerns im wesentlichen Umfang beeinflussende Risiken bestehen nicht. Für das Kerngeschäft des Konzerns - das Bestandsmanagement - bestehen keine wesentlichen Risiken. Die Nachfrage nach Wohnungen übersteigt in Frankfurt am Main nach wie vor das Angebot. Die Leerstands- und Fluktuationsquote liegt weiterhin auf niedrigem Niveau. Vor dem Hintergrund des in Frankfurt am Main nach wie vor vorhandenen hohen Flächenangebotes bei Gewerbeflächen bestehen Risiken vor allem in einem möglichen Anstieg der Leerstandsquote bei Gewerbeimmobilien sowie sinkenden Mieten bei Neuverträgen und Vertragsverlängerungen. Durch die Nachwirkungen der Corona-Krise und die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine insbesondere auf die Energiepreise können sich sinkende umsatzabhängige Mieten, höhere Mietausfälle und infolge von Insolvenzen von Gewerbebetrieben auch höhere Leerstände bei den Gewerbeimmobilien ergeben. Gravierende Auswirkungen auf die Ertragslage des ABG-Konzerns für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 werden hieraus zurzeit nicht erwartet, wenngleich das gesamte Ausmaß der Krise allerdings noch nicht absehbar ist. Im Bereich der Wohnungsvermietung übersteigt in Frankfurt am Main nach wie vor die Nachfrage das Angebot, so dass in diesem Bereich keine nennenswerten Risiken bestehen bzw. die Chancen die Risiken überwiegen. Die nachhaltige Vermietbarkeit wird durch Investitionen in die Instandhaltung und Modernisierung der Bestandsimmobilien gesichert. Neubauten werden grundsätzlich im Passivhausstandard errichtet, was bei derzeit allgemein enorm gestiegenen Energiekosten positiv auf die Vermarktungsfähigkeit wirkt. Durch die hohen Energiepreissteigerungen infolge des Krieges in der Ukraine können sich aber höhere Forderungsausfälle ergeben. Hieraus werden jedoch zurzeit keine bedeutenden Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft erwartet. Die Darlehensverbindlichkeiten entfallen überwiegend auf Kredite, die für die Erstellung von öffentlich gefördertem Wohnraum bereitgestellt wurden. Das Zinsänderungsrisiko für die folgenden Geschäftsjahre (bis 2028) wird als gering eingeschätzt, da keine bedeutenden Darlehensprolongationen anstehen und Zinsfestschreibungen vereinbart sind. 3. Chancen der künftigen EntwicklungAufgrund der weiter anhaltenden Zunahme der Einwohner und einer erhöhten Nachfrage nach mehr Wohnraum pro Person im Rhein-Main-Gebiet wird auch die Nachfrage innerhalb der Stadt Frankfurt am Main weiter zunehmen. Davon wird sowohl das Bauträgergeschäft als auch die Nachfrage nach Mietwohnungen profitieren. Die Vermietung von Immobilien und deren energetische Optimierung wird der Konzern in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Dabei wird insbesondere im Neubaubereich den steigenden Energiekosten weiterhin durch Erstellung von energieeffizienten Gebäuden (insbesondere Passivhäusern) Rechnung getragen. Um auch zukünftig in ausreichendem Maße Neubauprojekte realisieren zu können, werden Verhandlungen über den Ankauf von Grundstücken sowohl innerhalb als auch außerhalb von Frankfurt am Main geführt. Darüber hinaus bestehen erhebliche Nachverdichtungspotenziale bei den Bestandsimmobilien durch Neubauten und Dachgeschossaufstockungen. Eine Verbesserung der Ertragschancen sieht der Konzern auch durch den weiterhin hohen Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwand, der die Nachhaltigkeit der Vermietung sichern soll. Insgesamt überwiegen die sich durch den Wohnungsmarkt ergebenen Chancen die derzeit bestehenden Risiken. Dies spiegelt sich auch in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2023 bis 2027 wider, die von einem stetigen Wachstum des Konzerns ausgehen. Einige der im Lagebericht gemachten Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese wurden auf Grundlage unserer Erwartungen und Einschätzungen über zukünftige, uns betreffende Ereignisse formuliert. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen naturgemäß Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse abweichen oder schlechter als beschrieben ausfallen.
Frankfurt am Main, 30. April 2023 ABG
FRANKFURT HOLDING
Die Geschäftsführung Junker, Vorsitzender Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022
Konzernanhang 2022I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum KonzernabschlussAllgemeines Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach der "Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 (BGBl. I S. 1334)", die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338) geändert worden ist. Abweichend vom Formblatt wurde wie in den Vorjahren auf der Passivseite der Posten Verbindlichkeiten aus Vermietung eingefügt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Grundsteuer für die bewirtschafteten Objekte wie in den Vorjahren unter der Position Aufwendungen für Hausbewirtschaftung ausgewiesen, da es sich um eine Kostensteuer handelt, die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlagefähig ist. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr gewahrt. Die konzerninterne Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinie wurde von den Konzerngesellschaften bei der Erstellung ihrer Einzelabschlüsse beachtet. Konsolidierungskreis Die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 42397. In den Konzernabschluss sind unverändert zum Vorjahr neben dem Jahresabschluss des Mutterunternehmens die Abschlüsse von 10 inländischen Gesellschaften einbezogen, bei denen der ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (nachfolgend "ABG" genannt) unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte (§ 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB) zusteht. Die Frankfurter Aufbau-Aktiengesellschaft (nachfolgend kurz "FAAG" genannt) als Tochterunternehmen der ABG ist ihrerseits Mutterunternehmen. Die FAAG hat von den Befreiungsvorschriften gemäß § 291 HGB Gebrauch gemacht und wie im Vorjahr keinen Teilkonzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 erstellt. Das Mutterunternehmen ABG als Organträger garantiert den außenstehenden Anteilseignern der Organgesellschaften - mit Ausnahme der FAAG - eine Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG. Der Konsolidierungskreis blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Eine detaillierte Übersicht über die Beteiligungsstruktur ist als Anlage zum Anhang beigefügt. Diese Übersicht enthält auch die Angaben zu Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung weder vollkonsolidiert noch nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese Gesellschaften haben keine aktive oder nur geringe Geschäftstätigkeit und tragen sowohl einzeln als auch in Summe von Umsatz, Eigenkapital und Jahresergebnis weniger als fünf Prozent zum Summenabschluss des Konzerns bei. Folgende Gesellschaften, die assoziierte Unternehmen sind, wurden nach der Equity-Methode bewertet:
Die Beteiligungen an folgenden Gesellschaften wurden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung nicht nach der Equity-Methode bewertet, sondern zu ihren Anschaffungskosten angesetzt:
II. Konsolidierungsgrundsätze und AbschlussstichtagDie Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den im Konzern geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt und in den Konzernabschluss einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte bei Erstkonsolidierungen vor dem 1. Januar 2010 nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a. F. Hierbei wurde das anteilige Eigenkapital der Tochterunternehmen mit den Buchwerten der Anteile der Muttergesellschaft zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung verrechnet. Anstelle der Beteiligungsbuchwerte werden in der Konzernbilanz die Vermögensgegenstände und Schulden der Tochtergesellschaften angesetzt (Buchwertmethode). Der aus dem Zukauf weiterer Anteile an der Hellerhof GmbH im Jahr 2006 entstandene aktivische Unterschiedsbetrag (T€ 674) wurde mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Bei Erstkonsolidierungen nach dem 1. Januar 2010 wird bei der Kapitalkonsolidierung aufgrund der durch das BilMoG geänderten Konsolidierungsvorschriften die sogenannte Neubewertungsmethode angewandt. Die Equity-Bilanzierung erfolgt nach der Buchwertmethode gemäß § 312 Abs. 1 HGB. Die Bewertung erfolgt auf Basis der letztvorliegenden Jahresabschlüsse der assoziierten Unternehmen. Die Schuldenkonsolidierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden entsprechend den Bestimmungen der §§ 303 und 305 HGB vorgenommen. Für Vermögensgegenstände, die aus konzerninternen Veräußerungen resultieren, wurde aus Wesentlichkeitsgründen keine Zwischenergebniseliminierung vorgenommen. Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses, den 31. Dezember 2022, erstellt. Für die bestehenden Minderheitenanteile anderer Gesellschafter an den vollkonsolidierten Unternehmen wurde ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter gebildet. III. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Konzernabschuss erfolgt die Bilanzierung latenter Steuern durch eine Gesamtdifferenzenbetrachtung für den Konzern (§ 306 HGB). Insgesamt besteht ein Überhang aktiver latenter Steuern. Dieser wird jedoch in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. § 298 HGB in der Bilanz nicht angesetzt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung zeitanteiliger linearer Abschreibung über eine Nutzungsdauer von drei bzw. fünf Jahren. Geleistete Anzahlungen innerhalb der immateriellen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Das gesamte Sachanlagevermögen ist zu fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich der nicht abzugsfähigen Vorsteuerbeträge bewertet. Als Herstellungskosten wurden außer Fremdkosten auch Eigenleistungen aktiviert. Die aktivierten Eigenleistungen umfassen Einzel- und Gemeinkosten für Architekten-, Ingenieur- und Verwaltungsleistungen. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Aktivierung einbezogen. Geleistete Anzahlungen innerhalb des Sachanlagevermögens werden zum Nennwert angesetzt. Enthaltene Investitions- und Baukostenzuschüsse wurden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Neuzugänge an Wohngebäuden werden grundsätzlich über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren und gewerblich genutzte Gebäude über eine Nutzungsdauer von 25 bis 33 Jahren linear abgeschrieben. Bei den Außenanlagen wird eine Nutzungsdauer von 15 Jahren zugrunde gelegt. Ältere Gebäude werden zum Teil degressiv abgeschrieben. Parkhäuser, Garagen und Abstellplätze werden linear über eine Nutzungsdauer von 25, 30 bzw. 33 Jahren abgeschrieben. Technische Anlagen und Maschinen sowie Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear über eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 20 Jahren abgeschrieben. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem Geschäftsjahr 2010 handelsrechtlich die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand € 800,00 nicht übersteigen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der Ansatz der Ausleihungen an verbundene Unternehmen, der Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie der sonstigen Ausleihungen erfolgte zum Nennwert. Die gesondert ausgewiesenen Anteile an assoziierten Unternehmen werden mit ihrem anteilsmäßigen Eigenkapital bewertet (Equity-Bewertung gemäß § 312 HGB). Die zum Verkauf bestimmten Grundstückeund grundstücksgleichen Rechtemit unfertigen Bauten sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips verlustfrei bewertet. Die Herstellungskosten wurden auf Grundlage der Vollkosten ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen ermittelt. Die unfertigen Leistungen sind zu Anschaffungskosten bzw. höchsten handelsrechtlich zulässigen Herstellungskosten - ohne Einbeziehung von Fremdkapitalkosten - abzüglich Einzelwertberichtigungen bewertet. Sie setzen sich aus den Fremdkosten und den umlagefähigen Eigenleistungen des Konzerns für die mit den Mietern noch nicht abgerechneten Betriebskosten sowie für die noch nicht abgerechneten Architekten- und Ingenieurleistungen zusammen. Bei den anderen Vorräten (im Wesentlichen Heizöl, Betriebsmittel, Instandhaltungsmaterial) erfolgte die Bewertung zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittsmethode. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Geldbeschaffungskosten werden über die Zinsbindungsfrist abgeschrieben. Ansonsten handelt es sich um Aufwendungen, die in einem bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag anfallen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,78 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % und Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % zugrunde gelegt. Eine Fluktuation wurde nicht unterstellt, da keine Neuzusagen erteilt wurden. Die Rückstellungen für Pensionen sind im Sinne der Bewertungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes voll dotiert. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB beträgt zum 31. Dezember 2022 T€ 612. Zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung sind alle Mitarbeiter bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst pflichtversichert. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Der Umlagesatz der ZVK beläuft sich auf 6,0 % des ZVK-pflichtigen Entgelts; hiervon trägt der Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung vom Arbeitgeber ein Sanierungsgeld in Höhe von 3,5 % erhoben, welches sich zum 1.1.2023 auf 2,4 % verringert. Für einen geringen Teil der Pflichtversicherten wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über der tariflich festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze der ZVK liegt, eine zusätzliche Umlage in Höhe von 9,0 % gezahlt. Der Aufwand der ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) und das Sanierungsgeld sind unter den Aufwendungen für Altersversorgung erfasst. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter beträgt im Jahr 2022 T€ 40.999. Aufgrund der Einschaltung der ZVK als externem Träger handelt es sich um eine mittelbare Pensionsverpflichtung des jeweiligen Konzernunternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern; hierfür gilt das Passivierungswahlrecht gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB. Eine betragsmäßige Angabe über die Höhe der möglichen Subsidiärhaftung der Konzernunternehmen bzw. der hierfür nicht passivierten Pensionsverpflichtung ist wegen fehlender Information bezüglich des anteiligen Vermögens der ZVK nicht möglich. Die Steuerrückstellungen beinhalten Rückstellungen für die Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Die sonstigen Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist und betreffen alle bekannten ungewissen Verpflichtungen. Dabei wurden künftige Kosten- und Preissteigerungen bei der Rückstellungsbewertung berücksichtigt. Darüber hinaus wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB eine Abzinsung für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr vorgenommen. Die Abzinsung erfolgt je nach Restlaufzeit fristadäquat mit den Zinssätzen für den durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben werden. Rückstellungen für im laufenden Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die in den ersten drei Monaten des Folgejahres nachgeholt wurden, waren zum 31. Dezember 2022 nicht anzusetzen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Erträge, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen. IV. Erläuterungen zu BilanzpostenDie Entwicklung des Anlagevermögens des Konzerns ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu ersehen. Unter den unfertigen Leistungen werden überwiegend noch nicht abgerechnete Betriebskosten (T€ 109.847) und noch nicht abgerechnete Architekten- und Ingenieurleistungen (T€ 22.653) ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Bäderbau Frankfurt GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main sowie der ABG Krifteler Wäldchen GmbH, Frankfurt am Main (vormals ABG Zweite Kulturcampus Frankfurt Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen Gesellschafter i. H. v. T€ 95.370 (Vj. T€ 152.973) betreffen unverändert überwiegend kurzfristig angelegte Tagesgelder bei der Gesellschafterin Stadt Frankfurt am Main. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen aus geleisteten Sicherheiten an Lieferanten, Forderungen aus gewährten Zuschüssen, Forderungen gegen das Finanzamt aus Steuererstattungsansprüchen, Sachleistungsansprüche, Forderungen an Auftraggeber sowie andere Schadenersatz- und Kostenerstattungsansprüche. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Vorjahr Geldbeschaffungskosten in Höhe von T€ 31 enthalten. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist aus dem Eigenkapitalspiegel zu ersehen. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital des Mutterunternehmens. Es beträgt am Bilanzstichtag unverändert T€ 102.532. Gesellschafter sind die Stadt Frankfurt am Main mit einem Anteil von T€ 102.530 und die Frankfurter Sparkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, Frankfurt am Main, mit einem Anteil von T€ 2. Im Geschäftsjahr 2022 wurden vom Mutterunternehmen T€ 8.317 aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der in der Bilanz ausgewiesene passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ist auf die Thesaurierung von Gewinnen in der Zeit vor Abschluss der Unternehmensverträge zurückzuführen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich zum Bilanzstichtag wie folgt:
Verbindlichkeiten Art und Restlaufzeit der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von € 792.829.083,62 (Vj. € 802.579.235,16) durch Grundpfandrechte und durch Forderungsabtretungen gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern sind in Höhe von € 307.928.811,14 (Vj. € 306.669.795,46) durch Grundpfandrechte gesichert. In den erhaltenen Anzahlungen sind die Anzahlungen für noch nicht abgerechnete Betriebskosten, Betreuungsleistungen, Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Anzahlungen auf Verkaufsobjekte bilanziert. In den Verbindlichkeiten aus Vermietung sind die Verpflichtungen des Konzerns aus den hinterlegten Mietkautionen, den vorausgezahlten Mieten und abgerechneten Mietnebenkosten erfasst. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen der Bäderbau Frankfurt GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main. Die Verbindlichkeiten gegenüberUnternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 3.320.396,16 (Vj. € 1.937.420,86) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 5.002,35 (Vj. € 5.081,31). In den folgenden Posten sind Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten:
V. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung enthalten Mieten von T€ 405.902 (Vj. T€ 388.763), Erlöse aus der Vermietung von Bürgerhäusern von T€ 15.290 (Vj. T€ 9.337), abgerechnete Mietnebenkosten von T€ 113.249 (Vj. T€ 103.259) und sonstige Erlöse aus der Hausbewirtschaftung von T€ 647 (Vj. T€ 873). Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind u.a. Erträge aus Anlagenverkäufen von T€ 1.232 (Vj. T€ 2.174), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von T€ 1.612 (Vj. T€ 3.251), Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen von T€ 278 (Vj. T€ 379) sowie Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten von T€ 188 (Vj. T€ 266) und Zuschüsse von T€ 171 (Vj. T€ 291) enthalten. Insgesamt beinhaltet dieser Posten periodenfremde Erträge von T€ 3.503 (Vj. T€ 6.905). Die Aufwendungen fürHausbewirtschaftung setzen sich wie folgt zusammen:
Die Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke beinhalten die angefallenen Baukosten für Bauträgermaßnahmen. Die Aufwendungen fürandere Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Fremdhonorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Aufwendungen fürAltersversorgung innerhalb des Personalaufwands belaufen sich auf € 4.658.513,62 (Vj. € 5.192.796,11). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind vor allem Mieten für das Verwaltungsgebäude und sonstige Verwaltungskosten sowie Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen auf Forderungen von T€ 2.294 (Vj. T€ 1.529) enthalten. Insgesamt beinhaltet dieser Posten periodenfremde Aufwendungen von T€ 23 (Vj. T€ 173). Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen betrifft Zuschreibungen auf Beteiligungen an der ABGnova GmbH und der Tiefgarage Frankenallee 23 GmbH sowie Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert der CP Campus Projekte GmbH, der Hofgarten Projektgesellschaft mbH und der Merton Wohnprojekt GmbH. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen überwiegend die Verzinsung der Darlehensverbindlichkeiten und enthalten mit T€ 353 (Vj. T€ 430) den Zinsanteil aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Aufwendungen für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie periodenfremde Erträge. Im Konzern besteht insbesondere aufgrund der höheren steuerlichen Buchwerte für wesentliche Teile des Immobilienvermögens sowie aus unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen bei den Rückstellungen ein signifikanter aktiver latenter Steuerüberhang. Dieser wird jedoch in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. § 298 HGB in der Bilanz nicht angesetzt. Bei der Ermittlung latenter Steuern ist ein Steuersatz von 31,925 % zum Zeitpunkt der Umkehr der temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanzwerten zugrunde zu legen. VI. Ergänzende AngabenZusammenstellung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB)
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen zum 31.12.2022 in Höhe von T€ 1.854 (Vj. T€ 3.018). Die Haftungsverhältnisse ergeben sich im Wesentlichen aus einer Patronatserklärung zur Gewährleistung einer Zahlungsfähigkeit für Verbindlichkeiten aus abgeschlossenen Bauverträgen eines nicht in den Konzernabschluß einbezogenen, verbundenen Unternehmens. Eine Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht erkennbar, da die ausstehenden Zahlungen von den Unternehmen vollumfänglich erbracht werden. Das unterhalb der Bilanz ausgewiesene Treuhandvermögen und die Treuhandverbindlichkeiten von jeweils insgesamt € 180.631.749,45 (Vj. € 184.335.168,12) betreffen:
Im Geschäftsjahr 2022 waren im Konzern durchschnittlich 759 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 642 vollzeit- und 117 teilzeitbeschäftigt. Das von den Abschlussprüfern der ABG und deren konsolidierten Tochterunternehmen berechnete Gesamthonorar beläuft sich im Geschäftsjahr auf T€ 218 (Vj. T€ 197) und bezieht sich mit T€ 212 (Vj. T€ 190) auf Abschlussprüfungsleistungen und mit T€ 6 (Vj. T€ 7) auf andere Bestätigungsleistungen. Geschäftsführer des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr ist Rechtsanwalt Frank Junker (Vorsitzender). Die gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB geforderten Angaben zu den der Geschäftsführung gewährten Gesamtbezüge unterbleiben aufgrund der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB. Für ehemalige Vorstandsmitglieder/Geschäftsführer des Mutterunternehmens oder deren Hinterbliebene sind Pensionsrückstellungen von T€ 6.840 (Vj. T€ 7.011) gebildet. An diesen Personenkreis wurden vom Konzern im Geschäftsjahr 2022 Pensionszahlungen von T€ 485 (Vj. T€ 445) geleistet. Die Mitglieder des Aufsichtsrates bezogen im Geschäftsjahr 2022 Aufwandsentschädigungen von insgesamt T€ 3 (Vj. T€ 3). Gewinnverwendung Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens wird dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung vorschlagen, vom Bilanzgewinn des Mutterunternehmens in Höhe von € 68.129.459,82 eine Gewinnausschüttung von € 8.316.840,00 vorzunehmen sowie € 59.800.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und € 12.619,82 auf neue Rechnung vorzutragen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2022 sind keine Vorgänge eingetreten, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 von besonderer Bedeutung sind.
Frankfurt am Main, 30. April 2023 ABG
FRANKFURT HOLDING
Die Geschäftsführung Junker, Vorsitzender Entwicklung des Anlagevermögens 2022
Verbindlichkeitenspiegel
Konsolidierungskreis zum Konzernabschluss 31.12.2022
*) Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der ABG; Ergebnisse vor Gewinnabführung **) Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Frankfurter Aufbau-Aktiengesellschaft; Ergebnisse vor Gewinnabführung ***) Beherrschungsvertrag mit der ABG ****) Diese Gesellschaften wurden gemäß § 296 Abs. 2 HGB aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die mit 1) gekennzeichneten Gesellschaften haben von der Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB hinsichtlich der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse Gebrauch gemacht. Die mit 2) gekennzeichneten Gesellschaften wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht nach der Equity-Methode bewertet. Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2022
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 2. Juni 2023 Deloitte
GmbH
Gerd Kreuzburg, Wirtschaftsprüfer Johannes Kaiser, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31.Dezember 2022 wurde am 23. August 2023 gebilligt. Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022Der Aufsichtsrat hat während des Berichtszeitraumes die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2022 hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung der ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH aufgrund schriftlicher und mündlicher Berichte der Geschäftsführung über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft laufend überwacht. In den Aufsichtsratssitzungen wurden, die die Gesellschaft betreffenden Angelegenheiten, die Geschäftsentwicklung sowie zustimmungsbedürftige Geschäfte erörtert und - soweit erforderlich - Beschlüsse gefasst. Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat in zwei ordentlichen Sitzungen getagt. Darüber hinaus wurden zwei Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Dem Aufsichtsrat ist nicht bekannt, dass im Geschäftsjahr 2022 Interessenskonflikte einzelner Aufsichtsratsmitglieder aufgetreten sind. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Konzernabschluss zum 31.12.2022 und der Konzernlagebericht 2022 wurde gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung von der Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsauftrag umfasste auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach den Vorschriften des § 53 HGrG, die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführung und der Prokuristen sowie die Prüfung der Einhaltung der "Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main". Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben die Prüfungsberichte sowie ergänzende Unterlagen rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 12.07.2023 erhalten und sich über die Ergebnisse der Prüfung informiert. Darüber hinaus haben die Vertreter der Prüfungsgesellschaft in der Sitzung über die Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat erklärt, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände erhebt und den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2022 und Lagebericht 2022 sowie den Konzernabschluss zum 31.12.2022 und den Konzernlagebericht 2022 billigt. Der Aufsichtsrat stimmt auch dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. Der Aufsichtsrat schlägt daher der Gesellschafterversammlung vor, den Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2022 festzustellen und vom Bilanzgewinn in Höhe von 68.129.459,82 EUR eine Gewinnausschüttung in Höhe von 8.316.840,00 EUR vorzunehmen sowie 59.800.000,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und 12.619,82 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Dem Geschäftsführer wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.07.2023 Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 erteilt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Geschäftsführung der Gesellschaft dankt der Aufsichtsrat für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.
Frankfurt am Main, den 12.07.2023 Mike Josef Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrates |
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