Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 4964 KI
Eingetragen
28.10.2004
Branche
Effekten- und WarenterminhandelManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzFinanzierungs-Conduits
Gegenstand
Anlage des Gesellschaftskapitals in Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten sowie der Handel mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung ohne Kundenbezug. Die Gesellschaft kann auch Kredite für die in Abs. 1 genannten Zwecke aufnehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Sönke Jensen
seit 28.10.2004
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Commodum AG

Schönberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 18.929,00 27.846,00
I. Sachanlagen 16.429,00 25.346,00
II. Finanzanlagen 2.500,00 2.500,00
B. Umlaufvermögen 24.832,63 48.025,48
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.923,10 47.777,05
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 14.041,92
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 909,53 248,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 907,02 1.901,59
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 60.008,64 44.288,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 104.677,29 122.061,91

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 94.288,84 68.345,12
III. Jahresfehlbetrag 15.719,80 25.943,72
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 60.008,64 44.288,84
B. Rückstellungen 850,00 750,00
C. Verbindlichkeiten 103.827,29 121.311,91
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 18.103,66 34.182,86
Bilanzsumme, Summe Passiva 104.677,29 122.061,91

Anhang

 
Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Commodum AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 50.000,00 (Vorjahr: Euro 48.000,00).

Verlustvortrag

Der Jahresabschluss wurde nach Verwendung des Vorjahresergebnisses aufgestellt.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Herr Sönke Jensen

Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitglieder:

Herr Thomas Kupfer
Herr Peter Blötz
Herr Ronald Blötz

Geschäftsführer im Jahr 2010 war Herr Sönke Jensen.

 

9. Allgemeine Auftragsbedingungen
 
 Die folgenden "Allgemeinen Auftragsbedingungen" gelten für Verträge zwischen uns als Auftragnehmer und Ihnen als Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich individuell schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  

Umfang und Ausführung des Auftrags

  

a. Grundlage des Leistungsumfanges ist der erteilte Auftrag.

b. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.

c. Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber erhaltenen Angaben und Unterlagen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen.

d. Die Prüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Angaben und Unterlagen gehört nur zum Auftrag, wenn dieses schriftlich vereinbart ist.

  

Verschwiegenheitspflicht

  

a. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

b. Der Auftragnehmer ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

c. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben bestehen.

d. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbinden.

  

Mitwirkung Dritter

  

a. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen.

b. Bei dem Einsatz von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen müssen diese sich zur Verschwiegenheit verpflichten.

  

Mängelbeseitigung

  

a. Lehnt der Auftragnehmer eine Mängelbeseitigung ab oder beseitigt der Auftragnehmer geltend gemachte Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen.

b. Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Auftraggeber stets auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  

Haftung

  

a. Der Auftragnehmer haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Mitarbeiter.

b. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines nach Ziff. a) dieses Absatzes fahrlässig verursachten Schadens ist auf Euro 1 Mio. begrenzt.

c. Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren vom Entstehungszeitpunkt an.

  

Pflichten des Auftraggebers

  

a. Der Auftraggeber wirkt mit bei der ordnungsmäßigen Erledigung des Auftrags. Er übergibt unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig für eine angemessene Bearbeitungszeit dem Auftragnehmer. Dieses gilt auch für die Unterrichtung über Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

b. Der Auftraggeber unterläßt alles, was die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigt.

c. Der Auftraggeber darf Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weitergeben.


  

d. Setzt der Auftragnehmer beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, folgt der Auftraggeber den Hinweisen des Auftragnehmers zur Installation und Anwendung der Programme. Der Auftraggeber darf die Programme nur in dem vom Auftragnehmer vorgeschriebenen Umfang vervielfältigen. Der Auftragnehmer bleibt Inhaber der Nutzungsrechte.



  

Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers



1. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder ist er mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, kann der Auftragnehmer innerhalb einer Frist erklären, daß er die Fortsetzung des Vertrags ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen bleibt bestehen, ebenso der Ersatz des verursachten Schadens, wenn der Auftragnehmer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.


  

Bemessung der Vergütung

  

a. Für die Tätigkeiten, die in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren (z.B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, andernfalls die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).

b. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  

Beendigung des Vertrags

  

a. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag bleibt bei Tod , durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung bestehen.

b. Bei Kündigung des Vertags durch den Auftragnehmer nimmt dieser zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vor, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.

c. Der Auftragnehmer händigt auf Verlangen des Auftraggebers alles, was er zur Ausführung des Auftrages erhalten hat heraus. Außerdem ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Verlangen dem Auftraggeber über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

d. Mit Beendigung des Vertrages hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bei ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.

  

Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

  

a. Der Steuerberater bewahrt die Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags auf. Ist der Auftraggeber der schriftlichen Aufforderung nicht nachgekommen die Handakten in Empfang zu nehmen, erlischt die Aufbewahrungsfrist schon vor Beendigung dieses Zeitraums binnen sechs Monaten nach Aufforderung zur Abholung der Unterlagen.

b. Die Handakten bestehen aus allen Schriftstücken die der Auftraggeber aus Anlaß seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Nicht dazu gehören der Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und die Schriftstücke, die der Auftraggeber bereits in Urschrift erhalten hat, sowie interne Arbeitspapiere.

  

Anzuwendenden Recht und Erfüllungsort

  

a. Für den Auftrag, seiner Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

b. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.

  

Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit



1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

  

Änderungen und Ergänzungen


Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2011 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

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