Reparatur und Instandhaltung von Maschinen
Ost-West-Handels GmbHLiquidiert
24983 Handewitt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Niko Szustak seit 28.6.2013 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ost-West-Handels GmbHHandewittJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Ost-West-Handels GmbH wurde nach den für Kapitalgesellschaften im geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist im Geschäftsjahr 2010 nach den Größenmerkmalen gemäß § 267 HGB als eine kleine Kapitalgesellschaft zu qualifizieren. Von den Erleichterungen nach §§ 266, 274a, 288 und 326 HGB wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2010
erstmalig die Rechnungslegungsvorschriften des HGB in der
Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
angewendet. Aus der erstmaligen
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nominalwerten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft waren
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Flensburg, den 21. Dezember 2011
gez. Peter Stotz, gez. Niko Szustak |
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