adjuga
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.800,00 |
29.010,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.465,00 |
10.721,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.335,00 |
18.289,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
357.198,13 |
415.793,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
253.628,03 |
267.205,52 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
103.570,10 |
148.587,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.945,33 |
1.240,26 |
| Aktiva |
380.943,46 |
446.043,35 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
243.086,74 |
282.142,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
91.642,94 |
40.962,48 |
| III.
Jahresüberschuss |
125.943,80 |
215.680,46 |
| B.
Rückstellungen |
113.388,00 |
122.508,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.468,72 |
41.392,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
24.468,72 |
41.392,41 |
| Passiva |
380.943,46 |
446.043,35 |
Anhang
der adjuga Rechtsanwaltsgesellschaft, Heidelberg,
für das Geschäftsjahr 2022
A. Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der adjuga Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Heidelberg (Registergericht Mannheim, 337914) die
Vorschriften des HGB für große
Kapitalgesellschaften angewandt worden.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige kumulierte
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen ist mit den steuerlich
aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die abnutzbaren beweglichen geringwertigen
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu
EUR 800,00 werden in voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für
Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 %
gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Die Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag bilanziert.
B. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die gesondert dargestellte Entwicklung des
Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des
Anhangs.
2. Flüssige Mittel
Der Posten enthält den Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten.
3. Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen:
|
31.12.2022
|
31.12.2021
|
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Steuern
|
14.191,05
|
18.712,63
|
Übrige sonstige
Verbindlichkeiten
|
357,58
|
0,00
|
|
14.548,63
|
18.712,63
|
Alle Verbindlichkeiten haben bzw. hatten eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
C. Sonstige Angaben
Personal
Bei der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr
durchschnittlich 4 Arbeitnehmer (i. V. 5 Arbeitnehmer)
beschäftigt.
Heidelberg, 15. August 2023
adjuga Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geschäftsführung
Dr. Markus Ackermann Andreas
Dömkes Dr. Tilo Jung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2023
festgestellt.
|