L.C.S.
GmbH
Holzwickede
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
308,00 |
467,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.950,49 |
39.951,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
373,97 |
| D.
Aktive latente Steuern |
193,52 |
193,52 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
14.123,74 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.575,75 |
40.986,34 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
6.056,44 |
| B.
Rückstellungen |
4.882,18 |
5.982,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.693,57 |
28.947,45 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
19.719,98 |
15.731,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.862,69 |
28.947,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
24.830,88 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.575,75 |
40.986,34 |
sonstige Berichtsbestandteile
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Personen- und
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Anhang bezieht sich
auf die für Offenlegungszwecke vereinfachte Bilanz des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr zum
31.12.2018.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bewertungs- und Gliederungsvorschriften wurden
unverändert zu denen des Vorjahres angewandt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zum
Jahresabschluss Angaben zur Bilanz
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
abzüglich der bisher aufgelaufenen und der im
Geschäftsjahr 2018 planmäßig
fortgeführten Abschreibungen bewertet.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und
-soweit abnutzbar- um planmäßige Abschreibungen
vermindert, die nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern
bemessen wurden. Bei den beweglichen
Vermögensgegenständen wurde die lineare
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht.
Bei den Zugängen wurden die Abschreibungsraten
monatlich, pro rata temporis verrechnet. Geringwertige
Anlagegüter wurden entsprechend dem Bewertungsgebot
gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben und als Abgang berücksichtigt.
Für geringwertige Anlagegüter i.S.d. § 6
Abs. 2a EStG wurde ein Sammelposten gebildet der über
fünf Jahre aufgelöst wird.
Bei den Abgängen wurden die Abschreibungen pro
rata temporis berücksichtigt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung der erkennbaren Risi- ken
bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden.
Die Rückstellungen wurden unter
kaufmännischen Gesichtspunkten bewertet und
berücksichtigen die bis zur Bilanzerstellung bekannt
gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die
das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern/Geschäftsführer betragen
19.719,98 Euro gegen den Gesellschafter Voigt und 0,00 Euro
gegen den Gesellschafter Cavier (VJ 15.731,63 Euro).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrugen zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro.
C. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung Herrn Frank Voigt
wahrgenommen. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Iserlohn, 2019-04-11
Gez. Frank Voigt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2019 festgestellt.
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