Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 498
Eingetragen
8.5.1984
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenGroßhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik, ohne Spezialisierung auf eine der Produktgruppen
Gegenstand
Betrieb eines Baugeschäfts. Handel mit Waren aller Art, soweit diese keiner Genehmigung bedarf, insbesondere mit Baustoffen

Historie

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Management

NameRolle
Franz Hausn
seit 5.5.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Karolina Haun
92339 Beilngries Gaisberg 28
49500
99.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Franz Hausn Bau GmbH

Hirschberg/Beilngries

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 44.710,00 44.412,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 44.709,00 44.411,00
B. Umlaufvermögen 99.090,66 77.970,81
I. Vorräte 570,00 400,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 97.647,03 76.535,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 873,63 1.034,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten 335,42 1.510,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 144.136,08 123.893,26

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 85.849,25 69.653,29
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -9.672,22 -9.672,22
2. eingefordertes Kapital 15.892,37 15.892,37
II. Gewinnvortrag 53.760,92 29.232,51
III. Jahresüberschuss 16.195,96 24.528,41
B. Rückstellungen 12.682,92 5.213,28
C. Verbindlichkeiten 45.603,91 49.026,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 144.136,08 123.893,26

Anhang


für das Geschäftsjahr 2010


Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Franz Hausn Bau GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt, ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Nach den im § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 1 HGB angewendet, dabei wurden die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB berücksichtigt.


Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich zum 1. Januar 2010 Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Soweit bis zum 31. Dezember 2009 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach dem Handelsgesetzbuch a.F. durchgeführt wurden, werden diese gemäß Art. 67 Abs. 1-7 EGHGB fortgeführt. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Anschaffungskosten umfassen neben den Aufwendungen für den Erwerb auch die Anschaffungsnebenkosten; Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt.
Die planmäßige Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend linear und degressiv vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten Euro 150,00, aber nicht Euro 1.000,00 übersteigen, wurden in einen Sammelposten eingestellt und linear über 5 Jahre abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EstG).

Die Bewertung des gesamten Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedriger beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Aufgrund abweichender steuerlicher Wertansätze entspricht der Steueraufwand nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Die Abgrenzung der latenten Steuern erfolgte mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden   
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Informationen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.


Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 34.099,81 Euro (Vorjahr 23.717,67 Euro).

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Rechte und Pflichten (§ 42 Abs. 3 GmbHG):  
  - Forderungen 63.194,76 Euro (Vorjahr 59.940,81 Euro)
   
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
 - Herr Franz Hausn

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Beilngries, den 05.05.2011

Franz Hausn Bau GmbH


Hausn Franz

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2011 festgestellt.

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