AventoSoft
GmbH
Tiefenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.717,00 |
11.366,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.714,00 |
11.363,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
69.659,42 |
68.634,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.732,43 |
3.660,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
67.926,99 |
64.974,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
76.376,42 |
80.000,54 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
56.400,41 |
58.883,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
33.883,05 |
36.173,55 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.482,64 |
2.290,50 |
| B.
Rückstellungen |
12.450,00 |
15.464,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.526,01 |
5.652,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.526,01 |
5.652,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
76.376,42 |
80.000,54 |
Anhang
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss der AventoSoft GmbH wurde auf der
Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei kamen die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zur Anwendung.
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss nach den für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB geltenden Vorschriften aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis €
410,00€ wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden, sofern notwendig, die
voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro war zum
Bilanzstichtag voll einbezahlt und wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
7.526,01 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0,00 Euro
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Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 Euro
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E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Dr. Claus Kofer, Tiefenbach
Informatiker
Tiefenbach, 28. Dezember 2016
gez. Dr. Claus Kofer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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