AventoSoft GmbHLiquidiert

Flurstraße 10, 84184 Tiefenbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 9180
Eingetragen
15.12.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Beratung auf dem Gebiet Informationstechnologie, Planung, Realisierung und Betreuung von Projekten der elektronischen Datenverarbeitung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Software , Handel mit Hard- und Software sowie Erbringung sonstiger Dienstleistungen auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung.

Historie

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Management

NameRolle
Claus Dr. Kofer
seit 4.1.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Kofer
80937 München, Max-Liebermann-Straße 26
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AventoSoft GmbH

Tiefenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 6.717,00 11.366,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 6.714,00 11.363,00
B. Umlaufvermögen 69.659,42 68.634,54
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.732,43 3.660,02
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 67.926,99 64.974,52
Bilanzsumme, Summe Aktiva 76.376,42 80.000,54

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 56.400,41 58.883,05
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 33.883,05 36.173,55
III. Jahresfehlbetrag 2.482,64 2.290,50
B. Rückstellungen 12.450,00 15.464,61
C. Verbindlichkeiten 7.526,01 5.652,88
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.526,01 5.652,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 76.376,42 80.000,54

Anhang


 
A. Allgemeines

Der Jahresabschluss der AventoSoft GmbH wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei kamen die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zur Anwendung. Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB geltenden Vorschriften aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 410,00€ wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden, sofern notwendig,  die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro war zum Bilanzstichtag voll einbezahlt und wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten
  

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
7.526,01 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0,00 Euro



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)


Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
  

Ausleihungen
0,00 Euro
Forderungen
0,00 Euro
Verbindlichkeiten
0,00 Euro



E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Dr. Claus Kofer, Tiefenbach
Informatiker

Tiefenbach, 28. Dezember 2016



gez. Dr. Claus Kofer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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