Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 12055
Eingetragen
11.3.2009
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Schweißarbeiten und die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von Tor- und Zaunanlagen sowie von Sichtschutz- und Schutzwänden jeglicher Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ahmet Celik
seit 11.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

45529 Hattingen, Regerstr. 3
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AC ZAUN-CENTER GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 317.295,00 319.898,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.739,50 33.248,00
II. Sachanlagen 298.555,50 286.650,00
B. Umlaufvermögen 1.604.383,22 1.540.714,24
I. Vorräte 1.050.798,53 1.268.755,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 291.750,76 140.375,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 261.833,93 131.582,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.611,64 1.853,28
Summe Aktiva 1.923.289,86 1.862.465,52

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.586.058,70 1.416.279,79
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 1.366.279,79 1.005.365,16
III. Jahresüberschuss 169.778,91 360.914,63
B. Rückstellungen 30.610,00 85.285,26
C. Verbindlichkeiten 306.621,16 360.900,47
Summe Passiva 1.923.289,86 1.862.465,52

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a HGB, §§ 276-278 HGB und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten mit Anschaffungskosten von bis 800,00 Euro wurden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei zwei Kunden wurden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Auf die Abzinsung der Rückstellung für Kosten der Archivierung wurde aus Gründen der nicht Wesentlichkeit verzichtet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände EUR 291.750
EUR 0 EUR 140.375 EUR 0

Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 220,75 (Vorjahr EUR 220,75).

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 0
EUR 0
EUR 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 102.846 EUR 102.846 EUR 0
Sonstige Verbindlichkeiten EUR 177.624 EUR 177.624 EUR 0
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 0
EUR 0
EUR 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 135.568 EUR 135.568 EUR 0
Sonstige Verbindlichkeiten EUR 167.432 EUR 167.432 EUR 0

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Ahmet Celik

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

 

Gevelsberg, den 26. August 2024

Ahmet Celik

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.9.2024.

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