Schmidthermes GmbH
Brilon
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
307.190,44 |
903.306,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
450,00 |
1.354,50 |
| III.
Finanzanlagen |
306.738,44 |
901.949,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
349.081,76 |
285.284,99 |
| I.
Vorräte |
15.480,00 |
15.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
192.609,90 |
150.100,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
140.991,86 |
120.184,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.354,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
656.272,20 |
1.189.945,53 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
179.616,55 |
226.042,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Gewinnvortrag |
195.365,25 |
193.723,48 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
46.426,21 |
-1.641,77 |
| B.
Rückstellungen |
407.851,15 |
916.542,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.804,50 |
47.360,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
656.272,20 |
1.189.945,53 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Schmidthermes GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände, für die gem. §
248 Abs. 2 HGB ein Aktivposten gebildet werden darf, sind
mit gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den Herstellungskosten,
d.h. mit den bei der Entwicklung angefallenen Aufwendungen,
angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Aus Vereinfachungsgründen wurden entsprechend
der Verlautbarung des IDW die steuerlichen Vorschriften
bezüglich der geringwertigen Wirtschaftgüter und
des sog. Sammelpostens auch für den handelsrechtlichen
Ansatz übernommen.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bzw. dem Nennwert bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen werden pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Auf die Bildung latenter Steuern wurde gem. §
274a HGB verzichtet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
Verbindlichkeiten:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, der durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert ist,
beträgt 0,00 Euro.
Haftungsverhältnisse:
Besondere Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB existieren nicht.
Geschäftsführung:
Zum Geschäftsführer war im Berichtsjahr
2014 bestellt:
Ulrich Schmidthermes, Brilon
Nikolaus Schmidthermes, Brilon
Brilon, 30. Oktober 2015
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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