c4c
GmbH
Gauting
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.947,00 |
9.729,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.947,00 |
9.729,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
426.699,47 |
632.206,90 |
| I.
Vorräte |
7.570,00 |
10.968,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
329.631,60 |
538.223,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
151.757,29 |
182.857,29 |
| davon
gegen Gesellschafter |
151.757,29 |
182.857,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
89.497,87 |
83.015,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.352,00 |
2.714,55 |
| Aktiva |
448.998,47 |
644.650,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
303.403,01 |
282.152,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
60.021,66 |
60.021,66 |
| III.
Gewinnvortrag |
196.130,73 |
130.049,86 |
| IV.
Jahresüberschuss |
21.250,62 |
66.080,87 |
| B.
Rückstellungen |
9.583,25 |
44.193,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
136.012,21 |
318.305,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
136.012,21 |
318.305,06 |
| Passiva |
448.998,47 |
644.650,45 |
Anhang
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht der Gliederung des Vorjahres
unter Anwendung der Gliederungsvorschriften des
Bilanzrichtliniengesetzes.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis netto
EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung i. S. v.
§ 253 (4) HGB sind nicht vorgenommen worden.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
4. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
5. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 3
Mitarbeiter beschäftigt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB i. V.
m. § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Herr Martin Kirner
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Bezüge der
Gesellschaftsorgane wird unter Hinweis auf § 286 Abs.
4 HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Gauting, 30.09.2024
gez.
Martin Kirner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024
festgestellt.
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