medomic
GmbH
Dingolfing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
BILANZ
AKTIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
1,00
|
|
|
|
|
II. Sachanlagen
|
28.443,00
|
28.444,00
|
|
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
|
|
|
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
16.461,16
|
|
|
|
|
II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
56.890,32
|
73.351,48
|
|
|
|
Summe Aktiva
|
|
101.795,48
|
|
|
PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
25.000,00
|
|
|
|
|
nicht eingeforderte ausstehende
Einlagen
|
12.500,00-
|
|
|
|
|
eingefordertes Kapital
|
|
12.500,00
|
|
|
|
II. Gewinnvortrag
|
|
61.300,30
|
|
|
|
III. Jahresüberschuss
|
|
10.020,32
|
|
|
|
B. Rückstellungen
|
|
14.763,00
|
|
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
|
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR 3.211,86
|
|
3.211,86
|
|
|
|
Summe Passiva
|
|
101.795,48
|
|
|
ANHANG
Dipl.Betriebswirt J. Parringer, Steuerberater, 84130
Dingolfing
Firma Medomic GmbH, Dompfaffstraße 56, 84130
Dingolfing
Mit Sitz in Dingolfing, geführt Amtsgericht
Landshut
Unter der Nr. HRB 7722
Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden
bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses
in Anspruch genommen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden
Einlagen von 12.500 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden
vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
|
Gezeichnetes Kapital
|
25.000 Euro
|
|
|
Nicht eingeforderte ausstehende
Einlagen
|
12.500 Euro
|
|
|
Eingefordertes Kapital
|
|
12.500 Euro
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
3.211,86 Euro
|
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
|
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
|
Ausleihungen
|
Euro
|
|
Forderungen
|
818,93 Euro
|
|
Verbindlichkeiten
|
Euro
|
Sonstige Angaben
Zahl der Arbeitnehmer: 1
Im Geschäftsjahr bestand ein Mietverhältnis
für das Büro von mtl. 630,00€
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt:
Herr Stephan Besl
Dingolfing, 20. April 2017
gez. Stephan Besl
Dingolfing, den 20. April
2017
gez.
Dipl. BW J. Parringer
|