Holz-Wick
GmbH
Longuich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
50.556,45 |
45.378,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.556,45 |
45.378,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
50.556,45 |
58.160,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.720,70 |
52.455,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.890,65 |
23.067,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.047,76 |
3.823,12 |
| B.
Rückstellungen |
2.263,95 |
1.133,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.571,80 |
4.571,80 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.571,80 |
4.571,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
50.556,45 |
58.160,34 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
I.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
1. Der Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
BilMoG und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft
ist eine kleine Gesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1
HGB. Die Erleichterungsmöglichkeiten für kleine
Kapitalgesellschaften wurden bei der Erstellung des
Anhangs, nicht jedoch bei der Aufstellung der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung in Anspruch genommen.
Die Erleichterungsvorschrift gem. § 266 Abs. 1
Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz werden jedoch
bei der Offenlegung ebenso wie die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 326
HGB in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
2. Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem
Jahresabschluß zum 31. Dezember 2009 nicht
geändert.
3. Die Vorjahreszahlen wurden nicht nach BilMoG
umgerechnet und daher ist eine Vergleichbarkeit zu den
Vorjahreszahlen evtl. nur eingeschränkt möglich.
4.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Wertberichtigungen waren zum
Bilanzstichtag nicht erforderlich.
5.
Rückstellungen werden in dem Umfang gebildet,
der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich ist.
6.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
passiviert. Sie sind ausnahmslos innerhalb eines
Jahres fällig.
II.
EINZELANGABEN ZUR BILANZ
1. Das gezeichnete Kapital wurde bisher zu 50 %
eingezahlt. Der Restbetrag ist saldiert als ausstehende
Einlage auf das gezeichnete Kapital ausgewiesen. Mit einer
Einforderung des Restbetrages ist vorläufig nicht zu
rechnen.
2. Die
Forderung gegen verbundene Unternehmen besteht
gegenüber der Josef Wick GmbH & Co. KG,
Holzindustrie, Longuich. Die Gesellschaft ist einzige
Komplementärin dieser Firma.
III.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse oder sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, über die gemäß § 251
HGB zu berichten wäre.
2.
Gesetzliche Vertreter
Herr Johannes Manderscheid war im Berichtszeitraum
zum Geschäftsführer bestellt. Daneben hat die
Gesellschaft mit Frau Katharina Manderscheid eine
Gesamtprokuristin bestellt.
3.
Ergebnisverwendung
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Longuich, im September 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.10.2011 festgestellt
und genehmigt.
|