aigent GmbH
Selbe AdresseEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Oelhoff seit 2.10.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
JULE GmbHLindauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangA. Rechnungslegung I. Allgemeines Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.5.2009 (BilMoG), insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes, als auch nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages, erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Angaben des Berichtsjahres beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2011 für den Zeitraum 01.01.2011 - 31.12.2011. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB bezüglich der Form der Darstellung und Umfang der Angaben wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Ausübung von Bewertungswahlrechten und der Einschätzung von Risiken wurde das Prinzip der Vorsicht angewandt. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens waren im Berichtsjahr nicht vorhanden. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer. In den Fällen, in denen dies zu einen höheren Abschreibung führte, wurde von der degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen. Beteiligungen und Wertpapiere wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. Steuerliche Sonderabschreibungen, außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Aktivierungspflichtige Vorräte waren im Berichtsjahr nicht vorhanden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Die Rückstellungen für Steuern wurden entsprechend der voraussichtlichen Inanspruchnahme dotiert. Die sonstigen Rückstellungen wurden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in ausreichendem Umfang. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erhaltene Anzahlungen werden mit dem Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 115.000,00 EUR (Vorjahr: 115.018,23 EUR). Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: 0,00 EUR). Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht (Vorjahr: 0,00 EUR). C) Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Lindau, den 02. November 2012 Die Geschäftsführung |
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