Agrar GmbH
Geiseltal
Bad
Kösen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
5.590,00 |
8.376,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.903,00 |
7.461,00 |
| II.
Sachanlagen |
687,00 |
915,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
169.696,82 |
149.932,80 |
| I.
Vorräte |
76.049,41 |
123.328,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.677,02 |
23.159,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.970,39 |
3.444,18 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
142,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
175.286,82 |
170.951,32 |
Passiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
70.847,68 |
31.014,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
45.847,68 |
6.014,37 |
| B.
Rückstellungen |
25.929,60 |
3.335,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.509,54 |
136.601,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
175.286,82 |
170.951,32 |
Anhang
Vorbemerkung
Soweit Pflichtangaben in der Bilanz und in der
Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten sind, wurden
die betreffenden Posten in Ausübung des bestehenden
Wahlrechtes im Anhang gesondert ausgewiesen und
erläutert. Größenabhängige
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
§ 268 Abs. 7
HGB
(Haftungsverhältnisse § 251 HGB)
Es bestanden am Bilanzstichtag keine
Haftungsverhältnisse.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden)
| • |
Die Form der Darstellung,
insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses
entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
nach dem Gesamtkostenverfahren.
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| • |
Die Bilanz wurde unter
Berücksichtigung der Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB)
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| • |
Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden mit den historischen
Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen.
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| • |
Das Umlaufvermögen wurde zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet.
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| • |
Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt.
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| • |
Die Rückstellungen wurden
mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken,
Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten. Die
Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit
einem Rechnungszinssatz von 6 %. Als
Rechnungsgrundlagen wurden die Formeln und
Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck, 2005 G verwendet.
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| • |
Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
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§ 284 Nr. 9 c HGB (Darlehen an
Geschäftsführer)
keine
§ 285 Nr. 10 HGB (Geschäftsführer)
Geschäftsführer waren während des
gesamten Geschäftsjahres Herr Heinrich Bley,
Crawinkel. Er war alleinvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
§ 42 GmbHG (Forderungen/Verbindlichkeiten gg.
Gesellschaftern)
Es bestanden Verbindlichkeiten gg. den
Gesellschaftern in Höhe von 66.030,28 €.
§ 285 Nr. 11 HGB (Beteiligungen)
Es bestehen keine Beteiligungen.
gez. Heinz Bley
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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