Mühlenberg GmbH
Ruthenweg 19, 67161 Gönnheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karin Müller seit 3.4.2013 | Prokura |
Wolfgang Michael Müller seit 27.7.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mühlenberg GmbHGönnheim (vormals: Ludwigshafen/Rhein)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017LageberichtGeschäfts- und Rahmenbedingungen Die Mühlenberg GmbH betreibt den Groß- und Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugzubehör und Ersatzteilen. Weiter werden Service- und Reparaturarbeiten, Karosserieinstandsetzung, Vermietung von Kraftfahrzeugen im Unfallersatzgeschäft, sowie die Vermittlung von Kraftfahrzeugfinanzierungen angeboten. Zu diesem Zweck unterhält das Unternehmen, neben dem Stammsitz in Ludwigshafen, insgesamt 5 weitere Standorte. Mit den Herstellern Volkswagen, Volkswagen-Nutzfahrzeuge, Audi und Skoda sind entsprechende Händlerverträge abgeschlossen. Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2017 gekennzeichnet durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2017 um 2,2 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das achte Jahr in Folge gewachsen. Im Vergleich zu den Vorjahren konnte das Tempo nochmals erhöht werden. Im Jahr 2016 war das BIP bereits deutlich um 1,9 % und 2015 um 1,7 % gestiegen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 fast einen Prozentpunkt über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von + 1,3 % lag. In einem schwierigen Umfeld, etwa im Zusammenhang mit dem Diesel oder dem Brexit, konnte sich die Automobilindustrie am Standort Deutschland gut behaupten und ein erfreuliches Resümee für das Jahr 2017 ziehen. Die Betriebe erlösten im abgelaufenen Kalenderjahr 422,8 Mrd. Euro und steigerten ihren Umsatz um gut 4 Prozent - ein neuer Höchststand. Besonders stark entwickelten sich dabei die Exporterlöse (+6 Prozent). Diese erreichten einen Wert von 271,7 Mrd. Euro. Darunter entwickelte sich - befeuert durch die Marktentwicklung in Europa - der Umsatz mit der Eurozone besonders dynamisch (+9 Prozent). Die Umsätze mit den inländischen Kunden legten ebenfalls zu (+2 Prozent) und bezifferten sich auf 151,0 Mrd. Euro. 3,44 Millionen neu zugelassene Personenkraftwagen (Pkw) und somit +2,7 Prozent mehr als im Vorjahr weist die Jahresbilanz 2017 aus. Darunter befanden sich neben 25.056 Elektrofahrzeugen (+119,6 %) auch 84.675 Pkw mit Hybridantrieb (+76,4 %), darunter 29.436 Plug-in-Hybride (+114,2 %). Der Anteil der benzinbetriebenen Pkw (57,7 %) lag leicht über dem Vorjahresniveau (2016: 52,1 %). Dieselbetriebene Pkw (38,8 %) nahmen gegenüber 2016 um -13,2 Prozent ab. 8,66 Millionen Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kfz-Anhänger und damit +1,0 Prozent mehr als im Vorjahr wechselten 2017 den Eigentümer. Darunter befanden sich 7,30 Millionen (-1,4 %) überwiegend von Privatpersonen (95 %) erworbene Personenkraftwagen (Pkw), wobei besonders die bis zu zwei Jahre alten Fahrzeuge gefragt waren (20,7 %). Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Im Zuge der guten konjunkturellen Rahmenbedingungen und dem Wachstum bei der Pkw-Nachfrage konnte die Mühlenberg GmbH im Geschäftsjahr 2016/2017 Umsatzzuwächse gegenüber den vorangegangenen Geschäftsjahren von TEuro 5.544 verzeichnen. Die Umsatzerlöse stiegen damit im Vorjahr von TEuro 81.996 auf TEuro 87.540 im Geschäftsjahr 2016/2017. Der Materialaufwand stieg im Geschäftsjahr 2016/2017 überproportional um TEuro 5.933 auf TEuro 76.446 (Vorjahr TEuro 70.513). Die Umsatzsteigerung konnte damit nicht in den Rohertrag transportiert werden. Dieser sank um TEuro 389 auf TEuro 11.094 (Vorjahr TEuro 11.483). Die Personalkosten konnten im Geschäftsjahr auf TEuro 8.024 reduziert werden. Gegenüber dem Vorjahr (TEuro 8.411) stellt das einen Rückgang um TEuro 387 dar. Zusätzlich zur negativen Entwicklung beim Rohertrag belastete der deutliche Anstieg der Abschreibungen das Betriebsergebnis. Die Abschreibungen auf Sachanlagen stiegen um TEuro 746 auf jetzt TEuro 1.753 (Vorjahr TEuro 1.007). Ursächlich für den Anstieg waren die notwendigen Abschreibungen auf den hohen Bestand an Vorführ- und Mietfahrzeugen im Geschäftsjahr 2016/2017. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um TEuro 143 auf TEuro 3.809 angestiegen und haben das Betriebsergebnis auch belastet. Der Anstieg resultiert aus gestiegenen Beratungskosten. Das Betriebsergebnis verschlechterte sich um TEuro 813 von - TEuro 1.474 im Vorjahr auf - TEuro 2.287 im Geschäftsjahr. Das negative Finanzergebnis hat sich im Wesentlichen auf Grund der außerplanmäßigen Abschreibung auf die Ausleihungen an die Vogel Automobile GmbH & Co. KG gegenüber dem Vorjahr (TEuro 606) um TEuro 448 auf TEuro 1.054 weiter verschlechtert. Die außerplanmäßigen Abschreibungen mussten wegen der bilanziellen Überschuldung bei der Vogel Automobile GmbH & Co. KG vorgenommen werden. Das neutrale Ergebnis hat sich um TEuro 232 auf TEuro 392 verbessert. Die neutralen Erträge haben sich um TEuro 47 auf TEuro 543 erhöht und resultieren insbesondere aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen, die im Wesentlichen durch den Verzicht der Mitarbeiter auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld für das Vorjahr entstanden sind und aus Erträgen aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigungen. Die neutralen Aufwendungen betreffen insbesondere die weitere Abwertung der Forderungen gegen die Autohaus Michael Müller GmbH in Höhe von TEuro 35 und die Verluste aus Anlagenabgängen von TEuro 109. Insgesamt beläuft sich das negative Ergebnis vor Ertragssteuern auf TEuro 2.949. Der Aufwand aus Steuern vom Einkommen und Ertrag resultiert in voller Höhe aus der Auflösung von aktiven latenten Steuern. Der Jahresfehlbetrag beträgt TEuro 3.252. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine weitere Ergebnisverschlechterung um TEuro 1.385. Durch den hohen Jahresfehlbetrag von TEuro 3.252 ergibt sich unter Berücksichtigung der Abschreibungen und der Veränderung der Rückstellungen bereits ein negativer Cash-Flow von TEuro 1.396. Die Zunahme der Vorratsbestände und die Abnahme der Lieferantenverbindlichkeiten konnten nur durch die Aufnahme neuer Kredite finanziert werden. Dies spiegelt sich auch im Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit (TEuro 4.288) wider. Zu dem konnte ein Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEuro 877 erzielt werden. Dieser ergibt sich insbesondere aus den Abgängen bei den Ausleihungen an Unternehmen, mit Beteiligungsverhältnis von TEuro 1.259. Durch eine Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Vogel Automobile GmbH & Co. KG und der Mühlenberg GmbH konnten die Ausleihungen vermindert werden. Insgesamt sind die liquiden Mittel somit um TEuro 185 gestiegen, so dass zum Bilanzstichtag noch ein Bestand an liquiden Mitteln von TEuro 243 ausgewiesen wird. Gegenüber dem Vorjahr ist die Bilanzsumme um TEuro 2.169 auf TEuro 29.105 gesunken. Der Rückgang resultiert auf der Vermögensseite aus der Reduzierung des langfristigen Anlagevermögens (- TEuro 3.066) sowie der Verminderung der aktiven latenten Steuern (- TEuro 303), bei gleichzeitigem Anstieg des kurzfristig gebundenen Vermögens (+ TEuro 1.213). Die Zunahme resultiert aus dem höheren Fahrzeugbestand in den Vorräten (+ TEuro 1.557). Auf der Finanzierungsseite ergibt sich die Abnahme aus dem Geschäftsjahresfehlbetrag von TEuro 3.252 und dem Rückgang der Lieferantenverbindlichkeiten von TEuro 2.489. Die Entwicklung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einem erheblichen Zuwachs von TEuro 5.444 wirkt dem Rückgang entgegen. Die Bilanz auf den 30.09.2017 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von Euro 2.989.600,03 aus. Damit deckt das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr ab, so dass eine bilanzielle Überschuldung vorliegt. Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung beabsichtigt die Volkswagen Bank GmbH einen Forderungsverzicht durchzuführen. Dieser ist im Anhang unter Vorgänge von besonderer Bedeutung zum Schluss des Geschäftsjahres dargestellt. Die Voraussetzungen zur Fortführung der Gesellschaft sind durch den beabsichtigten Forderungsverzicht gegeben, da die zur Fortführung notwendigen finanziellen Mittel durch die Volkswagen Bank GmbH zur Verfügung gestellt werden. Unter der Voraussetzung der Realisierung des beabsichtigten Forderungsverzichtes kann eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung abgewendet werden. Risiko- und Prognosebericht Das Unternehmen ist in hohem Maße von der Entwicklung und den Rahmenbedingungen des deutschen Automobilmarktes sowie der Politik der Hersteller Volkswagen, Audi und Skoda abhängig. Der Verband der Automobilindustrie geht für das Jahr 2018 von einem konstant guten Markt aus. Jedoch steht zu befürchten, dass in Folge des Abgasskandals bei VW und Audi der Marktanteil der Konzernmarken sowohl bei den Neuzulassungen als auch bei den Besitzumschreibungen sinkt und die markengebundenen Händlerbetriebe von dieser Entwicklung betroffen sein werden. Die langfristigen Auswirkungen eines entstandenen Imageschadens auf die Händler können noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Die Gesellschafter der Mühlenberg Gruppe sehen unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen langfristig keine positiven Entwicklungschancen für den Geschäftsbetrieb und haben sich mit Kaufvertrag vom 31.08.2017 für den Verkauf des Geschäftsbetrieb an einen Mitbewerber entschlossen. Dies ist im Anhang unter Vorgänge von besonderer Bedeutung zum Schluss des Geschäftsjahres dargestellt. Die Geschäftsleitung weist daraufhin, dass wenn der im Anhang erläuterte Forderungsverzicht durch die Volkswagen Bank GmbH nicht wie vereinbart durchgeführt wird, das Risiko besteht, dass das Unternehmen als Bestandteil der Unternehmensgruppe Mühlenberg nicht fortgeführt werden kann. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des beabsichtigten Forderungsverzichtes und des Verkaufs des Geschäftsbetriebs ist im Geschäftsjahr 2017/2018 ein positives Ergebnis zu erwarten, das zumindest den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag kompensieren wird.
Gönnheim, 22. November 2018 Gez. Michael Müller, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangI. Anwendung des Handelsgesetzbuches Die Mühlenberg GmbH hat ihren Sitz in Ludwigshafen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein unter HRB 2314. Der Jahresabschluss auf den 30. September 2017 der Mühlenberg GmbH, Ludwigshafen, ist nach den §§ 242, 264 ff. des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 HGB in der Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die Angabe des Honorares des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wird auf Grund der Angabe im Konzernabschluss verzichtet. Die Bilanz auf den 30. September 2017 schließt im vollen Umfang an die Vorjahresbilanz an. Die Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 23. Juli 2015 (BilRUG) wurden im Geschäftsjahr erstmalig angewendet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich plan- und außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten im Geschäftsjahr nach der linearen Methode. Die Neuzugänge werden linear und zeitanteilig abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Aufgrund der Übernahme eines stabilen Kundenstammes ist eine Nutzungsdauer des Firmenwertes von 15 Jahren angemessen. Geringwertige Anlagegüter bis Euro 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für zugegangene Anlagegüter, deren Anschaffungskosten Euro 150,00, aber nicht Euro 1.000,00 überschreiten, wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet, der im Geschäftsjahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst wird. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert angesetzt. Sofern erforderlich, wurden außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Vorführwagen und Mietwagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen bilanziert. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Marktpreis oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei sämtlichen Fahrzeugen wurde eine verlustfreie Bewertung anhand der nach dem Bilanzstichtag bereits tatsächlich erzielten oder erwarteten Verkaufserlöse durchgeführt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abwertungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalabwertung ausreichend Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt. Die aktiven latenten Steuern sind nach Saldierung mit passiven latenten Steuern in Höhe der sich voraussichtlich ergebenden Steuerentlastung angesetzt. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen ist. Dieser Vermögensgegenstand wird mit der zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Die Bewertung erfolgt ab 2010 mit dem beizulegenden Zeitwert. Der Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst und ausgewiesen. Dem Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden in Höhe von Euro 522.123,00 stehen zum Bilanzstichtag zu verrechnende Vermögensgegenstände mit einem beizulegenden Zeitwert von Euro 265.313,00 gegenüber. Die Zinsaufwendungen betragen Euro 19.117,49. Als beizulegender Zeitwert der Rückdeckungsversicherung wird das Deckungskapital der Versicherung zum Bilanzstichtag angesetzt. Er entspricht mit Euro 265.313,00 den fortgeführten Anschaffungskosten. Gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB ist der aus der Neuregelung des § 253 Abs. 2 HGB resultierende Zuführungsbetrag zu den Rückstellungen für Pensionen in Höhe von Euro 65.303,00 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel bis spätestens zum 31.12.2024 anzusammeln. Der zum Bilanzstichtag noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Rückstellungsbetrag beläuft sich auf Euro 34.832,00. Die Rückstellungen für Pensionen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Zukünftig erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen werden ebenso wie zukünftig erwartete Rentensteigerungen nicht berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 30.09.2017 auf 3,77 %. Bei dem Rechnungszins handelt es sich um den gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die von der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. III. Angaben zu Positionen der Bilanz Der für Ausschüttungen gesperrte Betrag beträgt Euro 95.895,00 und resultiert in Höhe von Euro 18.800,00 aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in Höhe von Euro 77.095,00 aus der Anwendung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB n.F., wonach der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsrückstellung der gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (zuvor sieben Geschäftsjahre) für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ist. Zum Bilanzstichtag 30.09.2017 bestehen Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von Euro 30.000,00, die unter der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen werden. Die Berichtsgesellschaft ist beteiligt an:
Das gezeichnete Kapital der Mühlenberg Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH ist von der Mühlenberg GmbH zu 50 % (Euro 12.500,00) erbracht. Die ausstehenden Einlagen in Höhe von Euro 12.500,00 sind nicht eingefordert. Die Geschäftsführung der Mühlenberg GmbH ist gemäß §§ 290, 293 HGB verpflichtet einen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/2017 für die Mühlenberg GmbH (Muttergesellschaft) und die Autohaus Kilian GmbH, die Autohaus Michael Müller GmbH, die Mühlenberg Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH sowie die Mühlenberg Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG (Tochtergesellschaften) zu erstellen und prüfen zu lassen. Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von Euro 2.447.170,65 enthalten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen:
Über die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten und die hierfür bestellten Sicherheiten gibt nachfolgender Verbindlichkeitenspiegel Auskunft.
Zum Bilanzstichtag 30.09.2017 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von Euro 100,00, die unter der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen werden. Die aktiven latenten Steuern ergeben sich nach Saldierung mit passiven latenten Steuern unter Anwendung der Steuersätze von 30 % bzw. 15 % aus folgenden Positionen:
IV. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Aufgrund der Erstanwendung des BilRUG im Geschäftsjahr und der Neudefinition der Umsatzerlöse wurden sonstige betriebliche Erträge des Vorjahres in Höhe von TEuro 69 in die Position Umsatzerlöse umgegliedert. Die soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung enthalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von Euro 34.439,51 (Vorjahr: Euro 8.720,67). In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von Euro 454.015,00 (Vorjahr: Euro 53.073,00) enthalten. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Beträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von Euro 58.304,64 (Vorjahr: Euro 85.727,85). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Beträge aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von Euro 19.117,49 (Vorjahr: Euro 17.983,82). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von Euro 4.353,00 den Zuführungsbetrag zu den Rückstellungen für Pensionen gemäß Artikel 67 Abs. 1 und 2 EGHGB. Des Weiteren hat die Berichtsgesellschaft als Muttergesellschaft der bilanziell überschuldeten Autohaus Michael Müller GmbH sowohl umittelbar als auch mittelbar durch die Tochtergesellschaft Autohaus Kilian GmbH Darlehen mit Rangrücktritt gewährt. Auf Grund des Ausfallrisikos wurden die bestehenden Forderungen nach Verrechnung mit Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 35.000,00 abgewertet. Die Abwertung wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die im Vorjahr ausgewiesenen außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 174.353,00 werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten Aufwendungen aus der Auflösung latenter Steuern in Höhe von Euro 303.400,00 (Vorjahr: Erträge aus der Aktivierung latenter Steuern Euro 52.700,00). V. Sonstige Angaben und Erläuterungen Die Mühlenberg GmbH unterhält Zweigniederlassungen in Bad Dürkheim, Grünstadt, Ludwigshafen-Oppau und in der Industriestraße, Ludwigshafen. Im Geschäftsjahr 2016/2017 war Herr Michael Müller, Gönnheim, zum alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Herr Michael Müller ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag aus Leasingverträgen für Werkstattausstattungen in Höhe von TEuro 7, aus Mietverträgen in Höhe von TEuro 121 sowie aus Einzahlungsverpflichtungen für noch ausstehende Einlagen der Mühlenberg Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschafts mbH (verbundenes Unternehmen)in Höhe von TEuro 13. Es bestehen zum Bilanzstichtag Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften sowie aus der Bestellung von Sicherheiten (Sicherungsübereignung der finanzierten Fahrzeuge) für Verbindlichkeiten der Vogel Automobile GmbH & Co. KG, der Autohaus Kilian GmbH, der Mühlenberg Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG gegenüber der Volkswagen Bank, Braunschweig, der Deutschen Bank und der Volksbank Rhein-Neckar (Beteiligungen bzw. verbundene Unternehmen) in Höhe von TEuro 4.716. Für alle im Haftungsverbund stehende Gesellschaften besteht eine positive Fortführungsprognose. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering erachtet. Im Geschäftsjahr 2016/2017 waren bei der Gesellschaft durchschnittlich beschäftigt:
Daneben wurden noch (durchschnittlich) 27 Auszubildende und 8 Aushilfen im Geschäftsjahr beschäftigt. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 1. Der Geschäftsbetrieb wurde mit Kaufvertrag vom 31.08.2017 mit Wirkung zum 01.11.2017 an den Mitbewerber Autohaus Scherer GmbH & Co. KG mit Sitz in Simmern veräußert. Die Immobilien verbleiben im Betriebsvermögen der Mühlenberg GmbH und werden an den Käufer verpachtet. Die zum 01.11.2017 beschäftigten Arbeitnehmer wurden alle vom Käufer übernommen. Die Händlerverträge mit den Herstellern Volkswagen, Volkswagen-Nutzfahrzeuge, Audi und Skoda wurden bis auf den Audi-Händlervertrag für den Standort Bad Dürkheim vom Käufer übernommen. Der Audi-Händlervertrag für den Standort Bad Dürkheim wurde bereits zum 31.12.2016 beendet. 2. Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung beabsichtigt die Volkswagen Bank GmbH entsprechend dem Schreiben vom 21.08.2018 zugunsten der Mühlenberg Gruppe auf das nach der Veräußerung des Geschäftsbetriebs verbleibende Kreditengagement von rund TEuro 12.000 einen Forderungsverzicht in Höhe von Euro 5.000.000,00 auszusprechen. Der Forderungsverzicht der Volkswagen Bank GmbH soll nach einer Umfinanzierung über Darlehen zu Lasten der Betriebsimmobilien von rund TEuro 6.000 sowie einer weiteren pachtadäquaten Teilumfinanzierung ausgesprochen werden. Die Voraussetzungen einer Fortführung der Unternehmensgruppe sind durch den beabsichtigten Forderungsverzicht von TEuro 5.000 gegeben, da die zur Fortführung notwendigen finanziellen Mittel durch die Volkswagen Bank GmbH zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund kann eine Überschuldung abgewendet werden. Anlagespiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Ludwigshafen, 22. November 2018 Gez. Michael Müller, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2018 festgestellt. BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Mühlenberg GmbH, Ludwigshafen für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir pflichtgemäß auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Lagebericht zur Unternehmensfortführung hin. Dort ist im Abschnitt "Risiko- und Prognosebericht" ausgeführt, dass der Fortbestand der Gesellschaft bedroht ist, wenn der beabsichtigte Forderungsverzicht nicht realisiert wird.
Mannheim, den 23. November 2018 WISTA
AG
R. Binder, Wirtschaftsprüfer K. Wiedwald, Wirtschaftsprüfer |
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