Diana Equity GmbHLiquidiert

80333 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 145929
Vorher
Carrington Vermögensverwaltung GmbHCarrington Equity GmbH
Eingetragen
20.12.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb und Halten von Beteiligungen an Kapital- und/oder Personengesellschaften, insbesondere Beteiligung als Komplementärin an einer Vermögen verwaltenden Kommanditgesellschaft sowie Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Claus S. Dr. Hass
seit 10.2.2010
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Diana Equity GmbH

München

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

31.12.2011
31.12.2010
A. ANLAGEVERMÖGEN    
I. Finanzanlagen 22.691.166,58 26.926.946,42
B. UMLAUFVERMÖGEN    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 131.653,21 722.179,49
II. Guthaben bei Kreditinstituten 16.345.105,38 1.361.979,57
  39.167.925,17 29.011.105,48

PASSIVA

   
  31.12.2011
31.12.2010
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 32.484.107,31 31.151.459,79
III. Verlustvortrag -4.995.614,17 -4.278.841,27
IV. Jahresfehlbetrag 8.647.417,63 -716.772,90
  36.160.910,77 26.180.845,62
B. Rückstellungen 63.866,86 50.787,52
C. Verbindlichkeiten 2.943.147,54 2.779.472,34
  39.167.925,17 29.011.105,48

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Eine Anpassung gegenüber den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden war nicht erforderlich. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist deshalb gegeben.

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Kapital- und/oder Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an einer Vermögen verwaltenden Kommanditgesellschaft, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Beteiligungen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt worden. Bei einer dauerhaften Wertminderung wurde auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegendem Wert am Bilanzstichtag bilanziert.

Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen den Nominalwerten. Fremdwährungsguthaben wurden mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Die sonstigen Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Beträgen angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in ausreichendem Umfang.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen der Bilanzposten zum 31. Dezember 2011

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben jeweils eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses, der Erstellung der Steuererklärungen und sonstige Rechts- und Beratungskosten

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind.

Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist bestellt:

Herr Dr. Claus S. Hass, Pullach, Rechtsanwalt

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

München, den 17. April 2013

Dr. Claus S. Hass

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