Rebhan
Handelswaren GmbH
Stockheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.815.344,00 |
2.867.807,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
507.116,00 |
557.827,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.308.228,00 |
2.309.980,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.556.516,03 |
1.733.472,55 |
| I.
Vorräte |
916.714,24 |
1.199.049,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
527.769,97 |
469.026,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
112.031,82 |
65.396,41 |
| Aktiva |
4.371.860,03 |
4.601.279,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.829.023,79 |
3.829.023,79 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.778.341,52 |
3.778.341,52 |
| III.
Gewinnvortrag |
682,27 |
682,27 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
62.736,00 |
62.803,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
480.100,24 |
709.451,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
339.525,60 |
320.319,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
140.574,64 |
389.132,11 |
| Summe
Passiva |
4.371.860,03 |
4.601.279,55 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1.1 Gliederung
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden.
Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter der
Beachtung der allgemeinen (§§ 246 - 256
HGB) sowie der speziell für Kapitalgesellschaften im
Sinne der §§ 264 ff. HGB geltenden Ansatz-
und Bewertungsvorschriften, der ergänzenden
Vorschriften des rechtsformspezifischen Gesetzes
sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrages.
Die Zahlen der Vorjahresbilanz wurden in ihren
Wertansätzen unverändert übernommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Sofern es der Übersichtlichkeit diente, wurden
bei Wahlrechten die Angaben im Anhang gemacht. Von der
Erleichterung des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
1.2 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
laut Registerbericht
Firmenname laut Registerbericht: Rebhan
Handelswaren GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Stockheim
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Coburg
Register-Nr.: 5385
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 252 Abs. 1 HGB vorgenommen.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten einschließlich
Nebenkosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten sowie
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1
und Abs. 3 HGB).
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
bis EUR 250,00 wurden im Jahr des Zugangs in
voller Höhe abgeschrieben.
Für Vermögensgegenstände deren
Anschaffungskosten EUR 250,00, aber nicht EUR 1.000,00
übersteigen, wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG ein
Sammelposten gebildet.
Der steuerliche Sammelposten wurde in die
Handelsbilanz übernommen, da er für das
Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist. Der
Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung
und den folgenden vier Geschäftsjahren mit
jeweils einem Fünftel aufgelöst.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
Waren wurden zu Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Bewertung der
unfertigen
und
fertigen
Erzeugnisse erfolgte zu Herstellkosten (Einzelkosten
zuzüglich angemessener Teile von Gemeinkosten und
planmäßiger Abschreibung der
Fertigungsanlagen) auf Vollkostenbasis. Wenn
Gründe für Wertminderungen vorlagen, wurde auf
den niedrigeren Wert abgeschrieben (verlustfreie
Bewertung).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Soweit bei den Forderungen Einzelrisiken
erkennbar sind, wurde diesen Risiken durch
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
gem. § 253 Abs. 1 HGB.
Rückstellungen wurden für erkennbare
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach den
Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht in
angemessenem Umfang gebildet und mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Nr. 2 HGB
bilanziert.
2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3. Angaben zur Bilanz
3.1 Anlagevermögen für die einzelnen
Posten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagespiegel) ist beiliegend dargestellt. Hieraus ergeben
sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres
(§ 266 Abs. 2 HGB).
3.2 Abschreibung auf Geschäfts- oder
Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
werden 15 Jahre festgelegt.
3.3 Forderungen gegenüber Gesellschafter
Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen
wird eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter
Rebhan FPS Kunststoff-Verpackungen GmbH in Höhe
von EUR 446.200,43 (Vorjahr EUR 403.571,72) ausgewiesen.
Eine Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter
Rebhan FPS Kunststoff-Verpackungen GmbH besteht in
Höhe von EUR 74.128,20.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde wie auch im Vorjahr
eine Verrechnung eines Großteils der Forderungen und
Verbindlichkeiten zwischen Muttergesellschaft, Rebhan
FPS Kunststoff-Verpackungen GmbH und
Tochtergesellschaft, Rebhan Handelswaren GmbH
durchgeführt, welche zu einer Verringerung der
Bilanzsumme führte.
3.4 Angaben zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 339.525,60
(Vorjahr EUR 320.319,73).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
140.574,64 (Vorjahr EUR 389.132,11).
3.5 Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestehen angabepflichtige
Haftungsverhältnisse aus einer zeitlich und
betragsmäßig unbeschränkten
Bürgschaft für fremde
Leasingverpflichtungen mit einem Jahresbetrag von
TEUR 201 zuzüglich Zinsen und Kosten. Der
Leasingvertrag hat eine Vertragslaufzeit von 64 Monaten ab
Abnahme des Leasingguts.
4. Sonstige Angaben
4.1 Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Es wurden durchschnittlich 18 Arbeitnehmer
beschäftigt. Die Berechnung erfolgt gemäß
§ 267 Abs. 5 HGB.
4.2 Mitglieder der Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörte im
Berichtsjahr an:
· Christian Abicht,
Industriemeister
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Als Prokuristen wurden Herr Patrick Kohns (Stockheim)
und Herr Siegfried Pfadenhauer (Steinwiesen) am 08.02.2022
unter der Registernummer eingetragen. Herr Bastian Renk
(Pressig) wurde am 19.04.2023 als weiterer Prokurist unter
der Registernummer eingetragen.
4.3 Konzernzugehörigkeit
Die Rebhan Handelswaren GmbH wurde in den
Konzernabschluss der Certina Holding AG, Grünwald,
einbezogen.
Die Pack Group Holding GmbH, München, stellt den
Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf.
Die Certina Holding AG, Grünwald, stellt den
Konzernabschluss für den größten
Konzernkreis auf.
Stockheim, 12. Dezember 2024
...................................................................Christian
Abicht
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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