Herrmann
& Lenz Solutions GmbH
Burscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.201,00 |
15.759,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.194,00 |
15.752,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
766.661,04 |
770.534,59 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
242.751,70 |
164.701,57 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
523.909,34 |
605.833,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
31.282,37 |
18.164,78 |
| Aktiva |
812.144,41 |
804.458,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
523.710,61 |
521.624,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
498.710,61 |
496.624,48 |
| B.
Rückstellungen |
130.033,47 |
131.903,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.745,72 |
39.695,75 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
111.654,61 |
111.234,24 |
| Passiva |
812.144,41 |
804.458,37 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Herrmann &
Lenz Solutions GmbH, Halver, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Köln unter HRB 67952, wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
B.
ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Soweit in den Vorjahren die degressive
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde
diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen wurde bei selbständig
nutzbaren, beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis Euro 800,00, die der Abnutzung
unterliegen von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung
gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
3. Rückstellungen / Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern wurden
vertragsgemäß verzinst.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Sonstige Vermögensgegenstände
Hierin enthalten sind Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von Euro 119.440,82 (VJ Euro
77.719,99).
2. Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von Euro 46.745,72 (VJ: Euro
39.695,75). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren bestehen nicht (VJ: 0,00 €).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro
41.186,72 (VJ: Euro 33.870,42) und Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von Euro 155,54
(VJ: Euro 156,21).
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Geschäftsführer der Herrmann & Lenz
Solutions GmbH sind Frau Petra Leopold-Herrmann, Halver
sowie Herr Peter Bekiesch, Lüdenscheid.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 4.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen in Höhe von T€ 8,7 aus
Mietverhältnissen und in Höhe von T€ 25,6
aus Mietleasing.
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
Halver, den 29.04.2024
gez.
Petra Leopold-Herrmann
gez.
Peter Bekiesch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2024
festgestellt.
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