Gerita Collection Kunstgewerbe und Kerzen GmbH
Selbe AdresseHerstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Klein seit 23.3.2026 | Geschäftsführer |
Gerhard Klein seit 27.2.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gerhard Klein GmbHGießenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangGrundlagen und Methoden Der Jahresabschluss der Gerhard Klein GmbH, Gießen, Amtsgericht Gießen, HRB 9380 für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) aufgestellt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum 01. Januar des Geschäftsjahres aus der Bilanz des Vorjahres übernommen. Das Sachanlage- und das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung wurde linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünfzehn Jahre. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Wert von 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet, der linear in fünf Jahresraten aufgelöst wird. Die Bewertung des Warenbestandes erfolgte zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet. Die Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ist mit 0,5 % berücksichtigt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Forderungen gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 342.721,59 (VJ Euro 44.681,88). Flüssige Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolge nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Erfüllungsbetrag. Die Pensionsrückstellung beinhaltet eine Rückstellung für einen Geschäftsführer, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet wurde. Die Rückstellung wurde gemäß BilRuG unter Verwendung des Teilwertverfahrens ohne Fluktuation mit einem Rechnungszins von 1,83 % (Vorjahr 1,79 %) berechnet. Es wurden Gehaltssteigerungen von 0 % und eine Rentendynamik von 0 % berücksichtigt. Die Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck kamen erstmalig zur Anwendung. Von der ratierlichen Ansammlung gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 269,00 Euro (Vorjahr 1.481,00 Euro). Aufgrund der Änderung des § 253 Abs. 2 HGB besteht eine Ausschüttungssperre gem § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 269,00 Euro (Vorjahr 1.481,00 Euro). Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt 124.161,24 Euro (VJ 101.179,39 Euro) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Gerhard Klein, Kaufmann, Gießen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gießen, den 15.11.2024
sonstige Berichtsbestandteile
Gießen, 15.11.2024 Gez.: Gerhard Klein, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024 festgestellt. |
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