Flower
Design Verwaltungs-GmbH
Roetgen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
29.239,16 |
28.739,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.550,88 |
7.317,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.063,38 |
5.830,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.688,28 |
21.422,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.239,16 |
28.739,99 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.884,38 |
27.446,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.884,38 |
2.446,82 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.446,82 |
2.138,32 |
| B.
Rückstellungen |
1.288,20 |
1.226,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
66,58 |
66,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
66,58 |
66,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.239,16 |
28.739,99 |
Anhang
1. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1.1 Bilanzierungsvorschriften
Allgemeine Angaben (§ 264 Abs. 2 S. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der Flower Design
Verwaltungs-GmbH, Roetgen, (nachstehend kurz. "Flower D.
GmbH" genannt) auf den 31. Dezember 2011 wurde gem. §
264a HGB in Anwendung der Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 - 289 HGB
aufgestellt. Dementsprechend besteht der Jahresabschluss
aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem
Anhang. Um Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung zu erhalten, wurden
Vermerke und Aufgliederungen ausschließlich im
Berichtsteil und / oder im Anhang ausgewiesen. Die
Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach
dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, soweit gebildet,
die Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Unter der Bilanz sind -
soweit vorhanden - Verbindlichkeiten aus der
Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und
aus Gewährleistungsverträgen sowie
Zuschreibungsgrundes aus der Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten in einem Betrage
vermerkt. Zuschreibungsgrundese sind auch angegeben, wenn
ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen
gegenüberstehen.
1.2 Bewertungsvorschriften
1.2.1 Allgemeine Angaben
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres entsprechen den Werten der
Schlussbilanz des Vorjahres. Bei der Bewertung wurde von
der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
1.2.2 Anlagevermögen
Soweit ein Ausweis erfolgte, wurde(n):
immaterielle Vermögensgegenstände und
sonstige Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten, vermindert
um die Absetzung für Abnutzung bewertet, die
Abschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode
entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer bemessen, das Sachanlagevermögen zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um
die planmäßigen Abschreibungen angesetzt,
generell beim Anlagevermögen ein niedrigerer
Wertansatz, für den die Zuschreibungsgrundes nicht
mehr bestehen, beibehalten, sofern der niedrigere
Wertansatz bei der steuerlichen Gewinnermittlung
beibehalten werden kann und Voraussetzung dafür ist,
dass dieser auch in der Handelsbilanz beibehalten wird;
hinsichtlich
der Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens auf den Berichtsteil zum
Jahresabschluss bzw. auf den Anlagenspiegel, welcher dem
Anhang beigefügt ist, verwiesen.
1.2.3 Umlaufvermögen
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Forderungen
in fremder Wahrung sind mit dem Verrechnungskurs vom Tage
des Geschäftsvorfalles bewertet.
1.2.4 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen
sind nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt worden. Verbindlichkeiten in fremder Währung
sind mit dem Verrechnungskurs vom Tage des
Geschäftsvorfalles bewertet. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt
worden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden. Abschreibungen im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind
nicht vorgenommen worden.
1.2.5 Zuschreibungsgrundes
Zuschreibungsgrundes i. S. des § 251 HGB und die
finanziellen Verpflichtungen aus mehrjährigen
Leasingverträgen i. S. des § 285 Nr. 3 HGB werden
unter der Bilanz ausgewiesen und in einer Anlage zum Anhang
einzeln erläutert, sofern solche am Abschlussstichtag
bestehen.
2. Sonstige Angaben
2.1 Geschäftsführung
Die Gesellschaft wird vertreten durch
Frau Ursula Lazaridis (einzelvertretungsberechtigt)
2.2 Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt:
25.000,00 €
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2012 festgestellt.
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