TOP LINE Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KÖLLA Holding GmbH & Co. KGKaarstKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
Konzerngewinn- und -verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG, Kaarst1. Allgemeine Angaben zum KonzernabschlussDie Muttergesellschaft KÖLLA Holding GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Kaarst und wird beim Amtsgericht Neuss unter der Registernummer HRA8062 geführt. Bis zum 30. Juni 2021 war die KÖLLA & Co. mit Sitz in Bern, Schweiz, die Muttergesellschaft aller Firmen, die in diesem Konzernabschluss konsolidiert werden. Zum 01. Juli 2021 hat die KÖLLA & Co. mit einem identitätswahrenden Formwechsel ihren Firmensitz nach Deutschland verlegt und wird hier in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG unter der Firma KÖLLA Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Kaarst geführt. Die KÖLLA & Co. ist gemäß Schweizer Recht nicht verpflichtet gewesen einen Konzernabschluss aufzustellen, somit ist der vorliegende Konzernabschluss der erste, der für die komplette KÖLLA-Gruppe erstellt wird. Grundlage für den Konzernabschluss sind die auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften zum 31. Dezember 2021 aufgestellten Einzelabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss besteht gem. § 297 Abs. 1 HGB aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem -Eigenkapitalspiegel. Konzernbilanz und Konzerngewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei die Konzerngewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist. Der Konzernabschluss wird zum ersten Mal aufgestellt. Aus diesem Grund gibt es keine Vorjahreszahlen. Der Abschlussstichtag der Muttergesellschaft und so des Konzerns liegt auf dem 31. Dezember. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. 2. Konsolidierungskreis und KonzernanteilsbesitzIn den Konzernabschluss sind neben der Muttergesellschaft folgende Gesellschaften durch Vollkonsolidierung mit einbezogen:
Gemäß § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB wurden folgende Gesellschaften nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
Die Anteile wurden im Geschäftsjahr 2021 veräußert. Gemäß § 296 Abs. 2 HGB wurden folgende Gesellschaften nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
3. KonsolidierungsmethodenGrundlage für den Konzernabschluss sind die auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften Zum 31. Dezember 2021 aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Die Kapitalkonsolidierung wird für die Vollkonsolidierung gemäß § 301 Abs. 1 HGB nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Eigenkapital der Tochterunternehmen durchgeführt. Als Stichtag für die Erstkonsolidierung wird regelmäßig gemäß § 301 Abs. 2 HGB der Zeitpunkt angesetzt, zu dem die Beteiligungen Tochterunternehmen geworden sind. Es handelt sich um die erstmalige Erstellung des Konzernabschlusses nach HGB. Es erfolgte somit - mit einer Ausnahme - eine Erstkonsolidierung auf den 1. Januar 2021. Die KÖLLA Roussillon SAS wurde zum Gründungsdatum 9. Juni 2021 erstkonsolidiert. Soweit sich aktive Unterschiedsbeträge ergeben, werden diese gem. § 301 Abs. 3 HGB als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert und linear über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Passive Unterschiedsbeträge gem. § 301 Abs. 3 HGB haben sich nicht ergeben. Bei der Schuldenkonsolidierung werden die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen gemäß § 303 HGB gegeneinander aufgerechnet. Darüber hinaus bleiben Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen, die aus Geschäften mit nichtkonsolidierten Tochtergesellschaften resultieren. Konzerninterne Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen oder Wertberichtigungen zwischen den voll einbezogenen Unternehmen werden, wenn sie anfallen, gem. § 304 HGB eliminiert. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung gemäß § 305 HGB werden Umsätze, sowie sonstige Erträge und Aufwendungen zwischen den einbezogenen Unternehmen eliminiert. Führen die oben beschriebenen Maßnahmen zu Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände oder Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen und bauen sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ab, so wird eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern und eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Konzernbilanz gem. § 306 HGB angesetzt. In der Konzernbilanz wird für nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital unter dem Posten "nicht beherrschende Anteile" innerhalb des Eigenkapitals gem. § 307 HGB gesondert ausgewiesen. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden4.1. Allgemeines Für die Aufstellung des Konzernabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die in den Konzernabschluss nach § 300 Abs. 2 HGB übernommenen Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Schulden der in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen werden grundsätzlich nach den auf den deutschen Konzernabschluss anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich bewertet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 richten sich somit nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und 264 bis 277 HGB. Bilanzierungswahlrechte (§ 300 Abs. 2 HGB) und Bewertungswahlrechte (§ 308 Abs. 1 HGB) wurden im Konzernabschluss konzerneinheitlich ausgeübt. Bewertungswahlrechte wurden hiernach neu ausgeübt. Soweit wesentliche Unterschiede bestehen, werden die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in einer Handelsbilanz II angepasst. Gemäß § 274 Abs. 2 S. 2 HGB in Verbindung mit §§ 298 und 300 Abs. 2 HGB wurde im Konzernabschluss von dem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern im Rahmen der Handelsbilanzen II Gebrauch gemacht. 4.2. Fremdwährungsumrechnung Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden nach dem Konzept der funktionalen Währung aufgestellt und, sofern deren funktionale Währung nicht der Euro ist, erfolgt zu Konsolidierungszwecken eine Währungsumrechnung in Euro. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung die funktionale Währung darstellt. Die Bilanzen der einbezogenen Unternehmen in fremder Währung werden gemäß der modifizierten Stichtagskursmethode nach § 308a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich mit einem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Das in der Kapitalkonsolidierung einbezogene Eigenkapital wird mit historischen Kursen umgerechnet. Die dadurch entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals in den Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" eingestellt. Auf Fremdwährung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten einschließlich liquider Mittel in den Einzelabschlüssen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlusstag bewertet. Das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) und das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HS 2 HGB) werden insoweit nicht angewandt. Zur Ermittlung der relevanten Umrechnungskurse werden die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Stichtags- und Durchschnittskurse verwendet. 4.3. Anlagevermögen Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, sofern die Nutzungsdauer begrenzt ist. Die Abschreibungen werden entsprechend der festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von drei bis fünfzig Jahren vorgenommen. Geringwertige Gegenstände des Anlagevermögens werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang berücksichtigt. Das Bilanzierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wurde im Rahmen der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses abweichend von dem Jahresabschluss des Mutterunternehmens ausgeübt. In den "Selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten" unter den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden einzig die Kosten der Implementierung und des Customizings der neuen ERP-Software "Freshfin" aktiviert. Zum Bilanzstichtag war die Betriebsbereitschaft der Software noch nicht gegeben. Dementsprechend hat auch die Abschreibung der Anschaffungskosten noch nicht begonnen. Nach Betriebsbereitschaft wird dies Customizing über die planmäßige Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben werden. 4.4. Vorräte Grundsätzlich wird das Geschäft der Gesellschaften auf einer dem Kommissionsgeschäft ähnlichen Basis abgewickelt, trotzdem kommt es regelmäßig zu stichtagsbezogenen geringen Warenbeständen. Diese Bestände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Anzahlungen werden zum Nominalwert erfasst. 4.5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Nominalwerten aktiviert. Bei Bedarf werden angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet. Darüber hinaus werden das allgemeine Kreditrisiko im Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen sowie zu erwartende Skonti durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 4.6. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter Verbundene Unternehmen, gegen die Forderungen ausgewiesen werden, betreffen die nichtkonsolidierten Tochtergesellschaften und resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. In den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Ausleihung gegenüber einem Gesellschafter des Mutterunternehmens in Höhe von 300 TEUR enthalten. 4.7. Liquide Mittel Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt. 4.8. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 4.9. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern wurden gebildet auf Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt. Des Weiteren wurden aktive latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen entsprechend § 306 HGB gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde grundsätzlich auf Basis der zukünftigen Steuerentlastung durchgeführt. Für die Inlands- wie Auslandsgesellschaften wurde der individuelle Steuersatz der Bewertung zugrunde gelegt. Dabei wurden folgende Steuersätze zugrunde gelegt:
4.10. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten und sind jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint. 4.11. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. 4.12. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbundene Unternehmen, gegenüber denen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, betreffen die nichtkonsolidierten Tochtergesellschaften. 4.13. Passive latente Steuern Passive latente Steuern wurden gebildet auf Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, soweit sich insgesamt eine Steuerbelastung ergibt. Des Weiteren wurden passive latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen entsprechend § 306 HGB gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde grundsätzlich auf Basis der zukünftigen Steuerbelastung durchgeführt. Für die Inlands- wie Auslandsgesellschaften wurde der individuelle Steuersatz der Bewertung zugrunde gelegt. (siehe Punkt 4.9.) 5. Angaben und Erläuterungen zur Konzernbilanz5.1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens nach den einzelnen Bilanzpositionen und der Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden in dem Anlagenspiegel auf der folgenden Seite dargestellt: Die Entwicklung des Anlagevermögens nach den einzelnen Bilanzpositionen und der Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden in dem Anlagenspiegel auf der folgenden Seite dargestellt: Die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die nach § 296 Abs. 2 HGB nicht konsolidierten Gesellschaften der KÖLLA-Gruppe. 5.2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. 5.3. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von 300 TEUR Darlehen für einen Gesellschaftergeschäftsführer. 5.4. Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von 1.893 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände habe eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 5.5. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern werden auf Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handelsbilanz (Handelsbilanz II) und der Steuerbilanz wie folgt gebildet: Aktive latente Steuern in Euro AKTIVA
5.6. Eigenkapital Der Kapitalanteil der Kommanditisten in Höhe von TEUR 3.665 stammt aus den Kommanditeinlagen und ist voll eingezahlt. Die Rücklagen resultieren mit TEUR 15.317 aus den variablen Kapitalkonten der Gesellschafter, die für Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter zur Verfügung stehen, und aus auf bei einigen Tochtergesellschaften gem. nationaler Vorschriften zu bildenden Gewinnrücklagen. Rücklagen die sich aus der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ergeben, unterliegen grundsätzlich der Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB. Diese Bilanzierungsrecht wurde für den Konzernabschluss neu ausgeübt, so dass sich dafür aus dem Einzelabschluss keine Ausschüttungsmöglichkeit ergibt. Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung resultiert aus der Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüsse. Der Konzernbilanzgewinn in Höhe von TEUR 3.003 resultiert aus thesaurierten Ergebnissen der Tochtergesellschaften und Bewertungsanpassungen im Rahmen der Konzernrechnungslegung. Nicht beherrschende Anteile in Höhe von TEUR 437 beinhalten die Anteile fremder Gesellschafter am Eigenkapital von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. 5.7. Steuerrückstellungen Die ausgewiesenen Steuerrückstellungen bzw. -erstattungsansprüche beinhalten zum Jahresende 2021 keine latenten Steuern. Latente Steuern werden in den entsprechenden Posten ausgewiesen. 5.8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. 5.9. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich gem. des folgenden Fristigkeitsspiegels zusammen: Verbindlichkeiten nach Fristigkeiten
In der Eröffnungsbilanz hatten nur die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 489.022,11 EUR eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren. Die anderen Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr 5.10. Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern werden auf Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handelsbilanz (Handelsbilanz II) und der Steuerbilanz wie folgt gebildet: Passive latente Steuern in Euro AKTIVA
6. Angaben und Erläuterungen zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung6.1. Umsatzerlöse Die geographische Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns stellt sich wie folgt dar:
6.2. Periodenfremdes Ergebnis In den sonstigen betrieblichen Erträgen und den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind TEUR 80 periodenfremde Erträge enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen sowie aus Steuererstattungen für Vorjahre resultieren. 6.3. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG als Konzernmuttergesellschaft wurde gemäß den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages mit Aufstellung des Jahresabschlusses bereits durch Gutschrift auf den Gesellschafterkonten (variable Kapitalkonten) verwendet. Der Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile von netto TEUR 254 resultiert aus Gewinnen in Höhe von 163 TEUR abzüglich Verlusten in Höhe von TEUR 418. 7. Angaben zur KapitalflussrechnungDer Finanzmittelbestand, dessen Veränderung mit der Kapitalflussrechnung dargestellt wird, entspricht dem in der Bilanz ausgewiesenen Posten "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten". 8. Sonstige Angaben8.1. Personal Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 149 Mitarbeiter, davon waren 77 Mitarbeiter im Vertrieb, 68 in der Verwaltung und 4 im Betrieb tätig. 8.2. Gesellschaftsorgane Allein vertretungsberechtigte Geschäftsführerin der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG ist die KÖLLA Holding Verwaltungs GmbH, Kaarst, die durch folgende Geschäftsführer vertreten wird:
8.3. Abschlussprüferhonorar Das im Aufwand berücksichtigte Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfer für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2021 betrug TEUR 51 und TEUR 16 für andere Bestätigungsleistungen. 8.4. Haftungsverhältnisse Eine Tochtergesellschaft hat die Bürgschaft für das Darlehen ihres Geschäftsführers übernommen. Das Darlehen valutiert zum 31.12.2021 auf 660 TEUR. 8.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus laufenden Mietverträgen betragen 827 TEUR und betreffen zum großen Teil das Folgejahr. 9. NachtragsberichtAufgrund der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses hat sich diese über die gesetzlich vorgegebene Frist zur Aufstellung von 5 Monaten deutlich verzögert. Wir gehen davon aus, dass der folgende Konzernabschluss wieder annähernd innerhalb der vorgesehenen Frist aufgestellt werden kann. Zwei der konsolidierten Tochterunternehmen haben ihren Sitz in der Türkei. Die Türkei hat sich im Geschäftsjahr 2022 zu einem Hochinflationsland entwickelt. Die beiden Gesellschaften haben bereits in 2021 insbesondere durch die Kursverluste mit einem negativen Ergebnisanteil zum Gesamtergebnis beigetragen. Wir gehen davon aus, dass sich durch die Hochinflation die daraus entfallenen Ergebnisanteile im Saldo nicht wesentlich gegenüber dem Vorjahr verändern werden. 10. Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGBDie Muttergesellschaft KÖLLA Holding GmbH & Co. KG ist eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB. Sie ist mit in diesen Konzernabschluss einbezogen, der geprüft und offengelegt wird. Damit ist sie gem. § 264b HGB von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Jahresabschluss aufzustellen und offen zu legen. Gleiches gilt für die Tochtergesellschaften KÖLLA GmbH & Co. KG, Kaarst, TOP LINE Logistics GmbH & Co. KG, Rülzheim, und nuun GmbH & Co. KG, Kaarst, da auch sie Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB sind und in den vorliegenden Konzernabschluss mit einbezogen werden. Ebenso ist auch die Tochterkapitalgesellschaft KÖLLA Nova GmbH mit in den Konzernabschluss einbezogen. Nachdem alle Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind, ist auch sie von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Jahresabschluss aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen. Von den genannten möglichen Offenlegungserleichterungen und Prüfungs- und Aufstellungsbefreiungen wird jeweils nur die Offenlegungserleichterung für jede der Tochtergesellschaften in Anspruch genommen.
Kaarst, den 24. Mai 2023 gez. Emilio Maura Martin gez. Christoph Mis Geschäftsführer der KÖLLA Holding Verwaltungs GmbH Entwicklung des Konzernanlagevermögens zum 31. Dezember 2021
Konzerneigenkapitalspiegel für die Zeit vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KÖLLA Holding GmbH & Co. KG PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, ein schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hin aus haben wir den Konzernlagebericht der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunter nehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns er langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch geführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund haltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 9. Juni 2023 Penner
+ Lanfermann Treuhand GmbH
Jörg Penner, Wirtschaftsprüfer Annegret Janßen, Wirtschaftsprüferin Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021der KÖLLA Holding GmbH & Co. KGInhaltsverzeichnis1. Grundlagen des Konzerns 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2. Geschäftsverlauf 2.3. Lage 2.3.1. Ertragslage 2.3.2. Vermögenslage 2.3.3. Finanzlage 2.3.4. Gesamtaussage 3. Prognosebericht 4. Chancen- und Risikenbericht - Risikomanagementsystem 1. Grundlagen des KonzernsDie KÖLLA Holding GmbH & Co. KG ist ein Mutterunternehmen im Sinne des § 290 Abs. 1 S. 1 HGB und damit verpflichtet einen Konzernabschluss aufzustellen. Bis zum 30. Juni 2021 war die KÖLLA & Co. mit Sitz in Bern, Schweiz, die Muttergesellschaft aller Firmen, die in diesem Konzernabschluss konsolidiert werden. Zum 01. Juli 2021 hat die KÖLLA & Co. mit einem identitätswahrenden Formwechsel ihren Firmensitz nach Deutschland verlegt und wird hier in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG unter der Firma KÖLLA Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Kaarst geführt. Die KÖLLA & Co. ist gemäß Schweizer Recht nicht verpflichtet gewesen einen Konzernabschluss aufzustellen, somit ist der vorliegende Konzernabschluss der erste, der für die komplette KÖLLA-Gruppe erstellt wird. Innerhalb der KÖLLA-Gruppe, welche alle Arten von frischem Obst und Gemüse sowie Trockenfrüchte und Kakaopulver vermarktet, grenzen sich die KÖLLA AG (Bern), KÖLLA GmbH & Co KG (Kaarst), KÖLLA Nova GmbH (Kaarst), KÖLLA Valencia S.L. (Valencia), KÖLLA Italia SRL (Bozen), KÖLLA UK Ltd. (London) und KÖLLA Roussillon SAS (Roussillon) primär durch die verschiedenen nationalen Absatzmärkte voneinander ab. KÖLLA München GmbH (München) inkl. ihrer Tochtergesellschaften KÖLLA Turkey A.S. bzw. Amiral A.S. (Izmir) und KÖLLA Overseas B.V. (Venlo) definieren sich durch die Beschaffungsmärkte Türkei bzw. Übersee. Diese beliefern sowohl eigene Kunden, als auch andere KÖLLA-Gesellschaften. Zu den Kunden der Unternehmen der KÖLLA Gruppe zählen Supermarktketten und Discounter ebenso wie der klassische Großhandel sowie Verarbeitungs- und Gastronomiebetriebe. Neben den genannten Gesellschaften umfasst der Konzernabschluss noch zwei Tochtergesellschaften der KÖLLA GmbH & Co. KG, die nuun GmbH & Co. KG, die in Form eines Lagerverkaufs Spezialitäten für den Groß- und Einzelhandel vermarktet und in deren Räumlichkeiten Schulungen, Seminare und Feierlichkeiten stattfinden sowie die TOP LINE Logistics GmbH & Co. KG, die Transport-Dienstleistungen für die komplette Branche anbietet. Die genannten Gesellschaften sind, mit Ausnahme der KÖLLA München GmbH, an der eine Beteiligung von 75 % der Anteile besteht, 100 %ige Tochtergesellschaften der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Handel mit Obst und Gemüse stellt sich als weitgehend von der Konjunktur unabhängig dar, wird grundsätzlich jedoch von Wetterlagen im In- und Ausland beeinflusst. Bereits in 2020 zeigte sich mit Corona eine neue den Handel beeinflussende Komponente, die auch das Jahr 2021 noch massiv beeinflusst hat und zu einem stetigen Wechsel von Warenströmen geführt hat, abhängig von den durch die Bundesregierung angeordneten Maßnahmen: Auch wenn sich die gesamte gehandelte Menge nicht wesentlich veränderte, veränderten sich die Warenströme durch die Schließung der Restaurants, Kantinen und Mensen jedoch maßgeblich. Von den Pandemiemaßnahmen profitierte der Lebensmitteleinzelhandel und alle, die diesen beliefern. Leidtragender war in erster Linie der klassische Großmarkt, der, bis auf die Wochenmärkte, keine Kunden mehr hatte. Unabhängig davon mussten wir vor allem kurzfristig auf Probleme in der Logistik reagieren. Der zum 1. Januar 2021 vollzogene Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion verlief, hinsichtlich der Organisation und Abwicklung der Warenströme für KÖLLA UK, so gut wie reibungslos. Einen gravierenden Einfluss auf die Märkte der KÖLLA-Gruppe hatten die Corona-bedingten Verwerfungen bei der Verfügbarkeit von Seefrachtcontainern und die Wetter-Extrema. Dies hatte zur Folge, dass Schiffe nicht im Rotterdamer Hafen einlaufen konnten und somit Waren erst verspätet verfügbar waren. 2.2. Geschäftsverlauf Im Laufe des Jahres 2021 normalisierten sich viele Facetten des Geschäftslebens, die durch Corona stark beeinflusst worden waren. Unabhängig davon, dass es für KÖLLA kein großes Problem darstellte, sich z.B. auf Homeoffice-Pflicht oder eingeschränkte Reisemöglichkeiten einzustellen, und man Alternativen zu Bewährtem kennengelernt hat, erleichtert die Rückkehr an den Schreibtisch und die direkte Kommunikation innerhalb eines Büros das Arbeiten in einer so schnelllebigen Branche, wie der unsrigen, ungemein. So wie es KÖLLA 2020 möglich war auf die Veränderungen von Warenströme zu reagieren, war es auch in 2021 möglich, den wiederum geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Unabhängig vom rein geschäftlichen Aspekt war es für KÖLLA bemerkenswert und hat uns wegen der langjährigen und persönlichen Kontakte zu Kunden und Lieferanten gefreut, dass nahezu alle Geschäftspartner die Corona-Zeit überstanden hatten und niemand das Geschäft einstellen musste. Für KÖLLA hat es sich bewährt, sehr frühzeitig ein eigenes Büro in London eröffnet zu haben. Dies erleichterte im Zuge des "BREXIT" den Import von Ware in das Vereinigte Königreich. Die Steuerung war von dort besser umzusetzen als von der EU nach Großbritannien. Das Jahr 2021 stellte sich für die einzelnen KÖLLA-Gesellschaften sehr unterschiedlich dar. Während bereits lange am Markt bestehende KÖLLA-Gesellschaften, wie die KÖLLA GmbH & Co. KG, die KÖLLA NOVA GmbH, KÖLLA Valencia S.L. und die KÖLLA AG Umsatz- und Margenrückgänge verzeichnen mussten, waren insbesondere bei den jüngeren Firmen KÖLLA UK Ltd. und KÖLLA Italia srl , ebenso wie bei der KÖLLA München GmbH, erfreuliche Zuwächse zu verzeichnen. Für die KÖLLA Overseas B.V. und die KÖLLA-Gesellschaften in der Türkei war das Jahr 2021 wegen verschiedenen Sonderfaktoren überdurchschnittlich schlecht. Zumindest für die KÖLLA Overseas B.V. können wir eine Verbesserung erst für 2023 prognostizieren. Die KÖLLA Türkei A.S. hat einen Geschäftszweig aufgegeben und Warenbestände mit hohen Verlusten verkaufen müssen. Zusätzlich wurde das Ergebnis durch die stetig steigende Inflation in der Türkei und Wechselkursschwankungen, wenn auch nicht liquiditätswirksam, aber dennoch belastet. Die Anteile an der KÖLLA France SAS wurden verkauft, dafür wurde die KÖLLA Roussillon SAS eröffnet. Da die TOP LINE Logistics GmbH & Co. KG defizitär ist, hat diese den Lagerbetrieb zum Herbst 2022 eingestellt und konzentriert sich auf die reine Vermittlung von Transporten, u.a. für die KÖLLA-Gruppe. Damit fokussiert man sich auf den Teil des Geschäfts, der auch bisher schon rentabel war. 2.3. Lage Mit dem Umzug der Muttergesellschaft nach Deutschland wurden auch Prozesse innerhalb der Gruppe angepasst und organisatorische Änderungen vorgenommen. Das Ziel, durch die Vereinheitlichung von Prozessen, Synergien zu heben, wurde definitiv noch nicht vollständig erreicht, erste Erfolg sind jedoch deutlich sichtbar. Es gilt daher aktuell einheitliche Regeln zu formulieren, ohne dadurch die individuellen Stärken der handelnden Personen und Büroeinheiten der KÖLLA-Gruppe zu beschneiden, im Gegenteil diese zu fördern und Errungenschaften dieser Einheiten allen zur Verfügung zu stellen. Die ersten Gesellschaften haben ein neues ERP-System eingeführt. Die Implementierungen führten in den betroffenen Standorten naturgemäß zu einem erhöhten Arbeitsaufwand und somit zu einer zusätzlichen Belastung. Mittlerweile ist aber auch hier der Nutzenüberhang deutlich sichtbar. 2.3.1. Ertragslage Da es sich um den ersten Konzernabschluss für die gesamte KÖLLA-Gruppe handelt, gibt es (mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzwerte) keine Vergleichsbasis in Form eines Vorjahresabschlusses. Dies ist im Folgenden bei den Erläuterungen der Ertrags-, der Vermögens- und der Finanzlage zu berücksichtigen. Unabhängig davon ist zu beachten, dass das angebotene Sortiment an Obst und Gemüse saisonabhängig ist, d.h. dass sich der Umsatz des Konzerns unterjährig nicht linear entwickelt und sich auch die Roherträge nicht proportional zum Umsatz entwickeln, da diese von den Fruchtarten abhängig sind. Schließlich sind Umsätze eines Monats nur eingeschränkt mit Umsätzen des Vorjahres vergleichbar, weil es witterungsbedingt immer wieder zu Verschiebungen einer Erntesaison kommen kann. Der Konzernumsatz und die Gesamtleistung 2021 betrugen 276.339 TEUR. Der Materialaufwand des Konzerns lag im Geschäftsjahr bei 251.531 TEUR. Daraus ergibt sich ein Rohertrag in Höhe von 24.808 TEUR, was einer Rohertragsmarge von 9,0 % des Umsatzes entspricht. Das Geschäftsvolumen wird von einem Mitarbeiterstamm von durchschnittlich 149 Personen erzielt. Für diesen ist ein Personalaufwand in Höhe von 12.461 TEUR angefallen, was in Relation zu den Umsätzen eine Personalaufwandsquote von 4,5 % ausmacht. Die relativ geringe Personalaufwandsquote ist darauf zurückzuführen, dass das Geschäft ähnlich einer Agentur auch bei deutlich steigenden Verkäufen mit verhältnismäßig wenigen Mitarbeitern abgewickelt werden kann. Der durchschnittliche Personalaufwand je Mitarbeiter betrug 83,6 TEUR. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns beliefen sich auf 11.050 TEUR, was 4,0 % des Umsatzes darstellt. Im Saldo aus den in den sonstigen betrieblichen Erträgen berücksichtigten Kursgewinnen und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen berücksichtigten Kursverlusten, wurde das Konzernergebnis mit 921 TEUR belastet. Dem gegenüber hat sich das Eigenkapital mit der Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung (außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung) im Geschäftsjahr um 1.794 TEUR erhöht. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("EBIT") betrug 3.262 TEUR, was einer EBIT-Marge von 1,2 % entspricht. Somit betrug der Konzernjahresüberschuss einschließlich der Anteile anderer Gesellschafter insgesamt 1.717 TEUR und die Umsatzrendite 0,6 %, was in Anbetracht der Corona-Auswirkungen und der Wetter-Extrema 2021 noch als zufriedenstellend bezeichnet werden kann. 2.3.2. Vermögenslage Die Aktiva des Konzerns von in Summe 70.349 TEUR (Vorjahr 65.251 TEUR) setzten sich 2021 zum größten Teil aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen, die 43.213 TEUR bzw. 61,5 % der Aktiva (Vorjahr 38.645 TEUR, was 59,2 % der Aktiva entsprach) betrugen. Danach hat das Anlagevermögen inkl. der diversen Immobilien und immateriellen Vermögensgegenständen mit 10.762 TEUR bzw. 15,3 % des Vermögens (Vorjahr 10.610 TEUR, was 16,3 % des Vermögens entsprach) den nächstgrößeren Vermögensanteil dargestellt, gefolgt von den Liquiden Mitteln mit 6.866 TEUR bzw. 9,8 % der Aktiva (Vorjahr 6.149 TEUR, was 9,4 % der Aktiva entsprach). Bei einer Stichtagsbetrachtung ergibt sich aus dem Saldo zum Bilanzstichtag in Relation zu den erzielten Umsatzerlösen eine rechnerische Außenstandsdauer der Forderungen ab Lieferung von 57 Tagen. Diese resultiert aber nicht aus dem durchschnittlichen Zahlungsziel von knapp zwei Monaten, sondern daraus, dass die Fakturierung an den Kunden bei Kommissionsware, die einen großen Anteil des Geschäfts ausmacht, erst erfolgen kann, wenn dieser seinerseits die Ware verkauft und die Preise gemeldet hat. Damit liegt das durchschnittliche Zahlungsziel tatsächlich unter diesen errechneten Werten. 2.3.3. Finanzlage Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich ein erfreulicher Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit von 4.038 TEUR, was insbesondere aus dem Ergebnis 2021 und der Abnahme der Vorräte (+1.416 TEUR) resultiert wie auch aus der Hinzurechnung der nicht-liquiditätswirksamen Abschreibungen (813 TEUR) und der Veränderungen bei den Rückstellungen (+803 TEUR). Demgegenüber führten die Veränderungen der sonstigen Aktiva und Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind zu einem Mittelabfluss von 710 TEUR. Dieser Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit wurde im Umfang von 1.090 TEUR für diverse Investitionen genutzt. Abgesehen von PKW-Neuanschaffungen in Höhe von 290 TEUR sind hier insbesondere Investitionen von 664 TEUR in das Customizing des neuen Warenwirtschaftssystem "Freshfin" zu nennen. Des Weiteren wurde der Cash Flow in Höhe von 3.749 TEUR für Auszahlungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens genutzt. Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds erhöhten dein Finanzmittelfonds um 1.892 TEUR. Schlussendlich ergab sich eine Steigerung der liquiden Mittel gegenüber dem Vorjahr um 717 TEUR auf 6.866 TEUR. Die Finanzlage wird somit als sehr stabil eingestuft, zumal in 2021 - wie in Vorjahren - so gut wie keine Bankkredite in Anspruch genommen wurden. Die Finanzierung der Geschäfte erfolgte durch ein Eigenkapital (inkl. der nicht beherrschenden Anteile) in Höhe von 25.359 TEUR, welches 36,1% der Passiva von 70.349 TEUR (im Vorjahr 25.577 TEUR; 39,2% der Passiva) ausmacht. Ferner stammten die Mittel mit 30.226 TEUR aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zum Bilanzstichtag 43,0 % der Passiva ausmachten (im Vorjahr 25.767 TEUR; 39,5%). Mit 2.490 TEUR bzw. 3,5 % der Passiva (im Vorjahr 2.727 TEUR bzw. 4,2%) spielten Bankkredite nicht nur zum Stichtag, sondern ganzjährig eine unwesentliche Rolle. Insgesamt betrug die Fremdkapitalquote 63,9 % (im Vorjahr 60,8%). Positiv für die Finanzlage wirkte sich die innerhalb der KÖLLA-Gruppe bestehende Verpflichtung aus, überschüssige liquide Mittel der Muttergesellschaft zur Verfügung zu stellen, damit diese die Versorgung aller Gesellschaften mit ausreichendem Kapital organisieren konnte. Hierdurch konnten Zinsaufwendungen weitgehend vermieden werden. 2.3.4. Gesamtaussage Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die KÖLLA-Gruppe in der jüngeren Vergangenheit mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert war, was sich auch in den Ergebnissen teilweise widerspiegelt. Die getätigten Investitionen und die veränderte Aufbau- und Ablauforganisation sind jedoch wichtige und richtige Bausteine um die zukünftige Geschäftsentwicklung im Vergleich zu der eher verhaltenen Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 erfolgreicher zu gestalten. 3. PrognoseberichtEs wurden in 2022 Maßnahmen ergriffen, defizitäre Gesellschaften, die nicht das Stammgeschäft von KÖLLA betreiben, als Verlustbringer zu eliminieren. Dennoch ist für einzelne Tochtergesellschaften nochmals mit einem Verlustanteil für das gesamte Konzernergebnis zu rechnen. Außerdem wurden Abteilungen, die für alle Gesellschaften der KÖLLA-Gruppe tätig sind, zum 1. April 2022 in der KÖLLA Global Management GmbH gebündelt, so dass die Themen IT, Marketing, QM/QS, HR, Logistik und Controlling jetzt zentral von dort gesteuert werden. Für einige Aufgaben, die bisher in den Tochtergesellschaften mitgemacht wurden (HR, Controlling, Konzernrechnungswesen) wurden neue Stellen geschaffen, die zwar zunächst das Ergebnis belasten, mittel- und langfristig aber einen wesentlichen Mehrwert darstellen. Der Umzug der Muttergesellschaft nach Deutschland und der organisatorische Umbau wirkt sich positiv auf die Abläufe aus und wir sind sicher, dass die KÖLLA-Gruppe auf die Herausforderungen der nächsten Jahre gut vorbereitet ist und sich neuen Entwicklungen und Marktanforderungen anpassen kann. Das operative Geschäft der KÖLLA Gesellschaften entwickelte sich hiervon unberührt, d.h. es ist von den üblichen saisonalen Schwankungen abgesehen, mehr oder weniger konstant. Noch lässt sich für die gesamte KÖLLA-Gruppe nicht die Umsatz- und Ergebnisentwicklung nach Währungsumrechnung abschätzen. In Teilbereichen wie zum Beispiel in Deutschland, wo im Geschäftsjahr 2021 45,5% des Gesamtumsatzes erzielt wurden, hat sich der Umsatz tendenziell um mehr als 5% reduziert. Bei den Ergebnissen aus den vorläufigen deutschen Einzelabschlüssen kann noch keine eindeutige Tendenz für 2022 beschrieben werden, da die Ergebnisse in beide Richtungen variieren. Für eine Gesamtbeurteilung muss noch der Konsolidierungsprozess durchlaufen werden, wobei auch noch neu gegründete Gesellschaften zu berücksichtigen sind. 4. Chancen- und Risikenbericht - RisikomanagementsystemIn der Vergangenheit wurden bereits viele Arbeiten, die ein gruppenweites Konzern-Reporting mit sich bringt, erledigt und entsprechende Daten gesammelt. Es fehlte die einheitliche Struktur und ein unterjähriges Reporting. Das neue Konzernrechnungswesen hat in 2022 damit begonnen, solche Strukturen zu schaffen, so dass die Unternehmen der KÖLLA-Gruppe in die Lage versetzt werden, unterjährig - und viel früher als in den vergangenen Jahren - vereinheitlichte Reports inkl. Kennzahlen zur Verfügung zu stellen, um qualitativ hochwertige Grundlagen für unternehmerische Entscheidungen zu liefern. Dies konnte jedoch noch nicht für die Konzerngewinn- und Verlustrechnung als Ganzes für das Geschäftsjahr 2022 erreicht werden. Ein Teil der KÖLLA-Gruppe bezieht Ware in größerem Umfang aus der Türkei. Daher wird das Verhältnis zwischen Europa und der Türkei erwähnt. Die Chance hieraus für die Gesellschaft ergibt sich dadurch, dass immer weniger Kunden selbst in der Türkei einkaufen können, aber dennoch nicht auf türkische Produkte verzichten wollen. Durch eine Tochtergesellschaft im Ursprungsland haben wir bessere Zugänge zu den Produzenten und können wirtschaftliche Vorteile durch ein Inlandsunternehmen besser wahrnehmen. Die Hochinflation in der Türkei wirkt sich sowohl positiv wie auch negativ aus, da einerseits Waren vorfinanziert werden, aber umgekehrt auch in Euro weitergehandelt werden. Grundsätzlich birgt die Vorfinanzierung von Waren ebenfalls ein Risiko, was wir mit langjährigen Geschäftsbeziehungen so gering als möglich halten wollen. Durch diese Methode der Vorfinanzierung kann das Unternehmen Ware sichern und die Preise bleiben besser kalkulierbar. Das Insolvenzrisiko von Kunden wird bei allen Gesellschaften durch eine Warenkreditversicherung abgesichert. Auf Konzernebene gibt es keine Abhängigkeit von einzelnen Kunden oder Lieferanten. Selbst auf Gesellschaftsebene ist diese Abhängigkeit nur in einzelnen Fällen gegeben, so dass KÖLLA weiterhin unabhängig agieren kann. Grundsätzlich ist das Geschäft des Konzerns durch eine kurzfristige Auftragsabwicklung geprägt, bei der Ein- und Verkauf in nahem zeitlichem Zusammenhang stehen. Das bedeutet, dass bei Wegfall von Umsätzen auch der korrespondierende Materialaufwand automatisch entfällt. Die Fixkosten des Konzerns sind insbesondere aufgrund des in Relation zu den Umsätzen niedrigen Personalaufwandes überdurchschnittlich gering. Damit kann das gesamte Geschäftsmodell der KÖLLA Gruppe als risikoarm bezeichnet werden. Abschließend bleibt zu erwähnen, dass aus der Umstrukturierung des KÖLLA Konzerns Rechtsstreitigkeiten resultieren. Hierzu werden wir durch Rechtsanwälte beraten. Den danach eingeschätzten Risiken wurde durch Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen.
Kaarst, den 24. Mai 2023 gez. Emilio Maura Martin gez. Christoph Mis Geschäftsführer der KÖLLA Holding Verwaltungs GmbH |
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