nuun GmbH & Co. KG

41564 Kaarst, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRA 7427
Eingetragen
21.8.2015

Finanzübersicht

Historie

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Gesellschafter

2 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany
Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KÖLLA Holding GmbH & Co. KG

Kaarst

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

31.12.2021
Euro
01.01.2021
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.540.498,56 876.440,96
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.546,09 9.025,54
3. Geschäfts- oder Firmenwert 1.905.575,70 3.449.620,35 2.117.306,34
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 5.900.112,02 6.156.694,31
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.132.674,98 7.032.787,00 1.241.139,13
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 259.881,46 192.249,20
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.000,00 3.500,00
3. Beteiligungen 13.589,80 279.471,26 13.563,92
10.761.878,61 10.609.919,40
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 485.548,42
2. Unfertige Erzeugnisse 0,00 311.027,89
3. Waren 1.151.060,01 1.202.083,46
4. Geleistete Anzahlungen 2.202.696,87 3.353.756,88 2.770.740,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 43.213.778,91 38.644.743,85
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 948.653,25 233.827,61
4. Sonstige Vermögensgegenstände 4.369.516,02 48.531.948,18 3.967.089,12
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 300.000,00
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 6.865.788,80 6.148.572,91
58.751.493,86 54.063.633,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 535.561,92 192.524,93
D. Aktive latente Steuern 299.906,13 384.962,01
70.348.840,52 65.251.039,80

PASSIVA

31.12.2021
Euro
01.01.2021
Euro
A. Konzerneigenkapital
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 3.665.200,00 3.665.200,00
II. Rücklagen 17.076.929,31 16.521.613,26
III. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung 1.176.660,64 -364.028,38
IV. Konzernbilanzgewinn 3.002.758,81 5.336.322,69
V. Nicht beherrschende Anteile 437.011,01 417.828,97
25.358.559,77 25.576.936,54
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 572.537,26 390.710,32
2. Sonstige Rückstellungen 2.952.130,74 2.148.683,89
3.524.668,00 2.539.394,21
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.489.832,70 2.727.058,82
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.225.752,21 25.767.307,51
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.475.726,28 1.126.650,16
4. Sonstige Verbindlichkeiten 6.572.907,88 6.917.981,02
40.764.219,07 36.538.997,51
davon aus Steuern: 2.105.148,56 Euro (VJ: 783.559,98 Euro)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 104.218,29 Euro (VJ: 49.306,03 Euro)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 98.403,76 83.717,32
E. Passive latente Steuern 602.989,92 511.994,22
70.348.840,52 65.251.039,80

Konzerngewinn- und -verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021

Euro 2021
Euro
1. Umsatzerlöse 276.339.442,37
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.778.154,88
davon aus Währungsumrechnung Euro 1.857.355,92
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 205.908.925,27
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 45.622.091,04
251.531.016,31
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 10.504.507,14
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 1.956.672,66
davon für Alterversorgung Euro 212.508,68 12.461.179,80
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 812.648,38
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 11.050.268,77
davon aus Währungsumrechnung Euro 2.778.335,16
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 42.713,89
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 226.973,92
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.359.106,23
davon Aufwendungen aus Zuführung und Auflösung latenter Steuern Euro 259.697,23
davon Erträge aus Zuführung und Auflösung latenter Steuern Euro 83.647,00
10. Ergebnis nach Steuern 1.719.117,73
11. Sonstige Steuern 2.540,26
12. Konzernjahresüberschuss einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter 1.716.577,47
13. Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile 254.455,18
14. Ergebnisanteile der Gesellschafter des Mutterunternehmens 1.971.032,65
15. Gewinnvortrag 5.189.962,92
16. Veränderung der Rücklagen -4.158.236,76
17. Konzernbilanzgewinn 3.002.758,81

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021

der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG, Kaarst

1. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss

Die Muttergesellschaft KÖLLA Holding GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Kaarst und wird beim Amtsgericht Neuss unter der Registernummer HRA8062 geführt.

Bis zum 30. Juni 2021 war die KÖLLA & Co. mit Sitz in Bern, Schweiz, die Muttergesellschaft aller Firmen, die in diesem Konzernabschluss konsolidiert werden. Zum 01. Juli 2021 hat die KÖLLA & Co. mit einem identitätswahrenden Formwechsel ihren Firmensitz nach Deutschland verlegt und wird hier in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG unter der Firma KÖLLA Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Kaarst geführt. Die KÖLLA & Co. ist gemäß Schweizer Recht nicht verpflichtet gewesen einen Konzernabschluss aufzustellen, somit ist der vorliegende Konzernabschluss der erste, der für die komplette KÖLLA-Gruppe erstellt wird.

Grundlage für den Konzernabschluss sind die auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften zum 31. Dezember 2021 aufgestellten Einzelabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt.

Der Konzernabschluss besteht gem. § 297 Abs. 1 HGB aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem -Eigenkapitalspiegel.

Konzernbilanz und Konzerngewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei die Konzerngewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist.

Der Konzernabschluss wird zum ersten Mal aufgestellt. Aus diesem Grund gibt es keine Vorjahreszahlen.

Der Abschlussstichtag der Muttergesellschaft und so des Konzerns liegt auf dem 31. Dezember.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt.

2. Konsolidierungskreis und Konzernanteilsbesitz

In den Konzernabschluss sind neben der Muttergesellschaft folgende Gesellschaften durch Vollkonsolidierung mit einbezogen:

Anteil am Kapital
in %
• KÖLLA GmbH & Co. KG, Kaarst 100,0
• KÖLLA NOVA GmbH, Kaarst 100,0
• nuun GmbH & Co. KG, Kaarst 80,0
• TOP LINE Logistics GmbH & Co. KG, Kaarst (vormals Rülzheim) 100,0
• KÖLLA AG, Bern, Schweiz 100,0
• KÖLLA München GmbH, München 75,0
• KÖLLA Türkei A.S., Izmir, Türkei 75,0
• KÖLLA Amiral A.S., Izmir, Türkei 75,0
• KÖLLA Valencia S.L., Valencia, Spanien 100,0
• KÖLLA Roussillon SAS, Roussillon, Frankreich 100,0
• KÖLLA Italia S.r.l., Bozen, Italien 100,0
• KÖLLA Overseas B.V., Venlo, Niederlande 100,0
• KÖLLA UK Ltd., London, Vereintes Königreich 100,0
• KÖLLA UK Services Ltd., London, Vereintes Königreich 100,0

Gemäß § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB wurden folgende Gesellschaften nicht in den Konzernabschluss einbezogen:

Anteil am Kapital
in %
• KÖLLA France SAS, Perpignon, Frankreich 100,00

Die Anteile wurden im Geschäftsjahr 2021 veräußert.

Gemäß § 296 Abs. 2 HGB wurden folgende Gesellschaften nicht in den Konzernabschluss einbezogen:

Anteil am Kapital
in %
• KÖLLA HOLDING Verwaltungs GmbH *) 100,0
• KÖLLA Kaarst Verwaltungs GmbH, Kaarst *) 100,0
• HK-Beteiligungs GmbH & Co. KG, Kaarst 100,0
• HK-Verwaltungsgesellschaft mbH, Kaarst *) 100,0
• Nuun Verwaltungs GmbH, Kaarst *) 100,0
• TOP LINE Verwaltungs GmbH, Kaarst (vormals Rülzheim) *) 100,0
• Alinda GmbH, München 75,0

*) Die so gekennzeichneten Gesellschaften sind jeweils die Komplementäre der namensverwandten Kommanditgesellschaften der KÖLLA-Gruppe.

3. Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften Zum 31. Dezember 2021 aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften.

Die Kapitalkonsolidierung wird für die Vollkonsolidierung gemäß § 301 Abs. 1 HGB nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Eigenkapital der Tochterunternehmen durchgeführt. Als Stichtag für die Erstkonsolidierung wird regelmäßig gemäß § 301 Abs. 2 HGB der Zeitpunkt angesetzt, zu dem die Beteiligungen Tochterunternehmen geworden sind. Es handelt sich um die erstmalige Erstellung des Konzernabschlusses nach HGB. Es erfolgte somit - mit einer Ausnahme - eine Erstkonsolidierung auf den 1. Januar 2021.

Die KÖLLA Roussillon SAS wurde zum Gründungsdatum 9. Juni 2021 erstkonsolidiert.

Soweit sich aktive Unterschiedsbeträge ergeben, werden diese gem. § 301 Abs. 3 HGB als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert und linear über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Passive Unterschiedsbeträge gem. § 301 Abs. 3 HGB haben sich nicht ergeben.

Bei der Schuldenkonsolidierung werden die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen gemäß § 303 HGB gegeneinander aufgerechnet. Darüber hinaus bleiben Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen, die aus Geschäften mit nichtkonsolidierten Tochtergesellschaften resultieren.

Konzerninterne Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen oder Wertberichtigungen zwischen den voll einbezogenen Unternehmen werden, wenn sie anfallen, gem. § 304 HGB eliminiert.

Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung gemäß § 305 HGB werden Umsätze, sowie sonstige Erträge und Aufwendungen zwischen den einbezogenen Unternehmen eliminiert.

Führen die oben beschriebenen Maßnahmen zu Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände oder Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen und bauen sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ab, so wird eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern und eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Konzernbilanz gem. § 306 HGB angesetzt.

In der Konzernbilanz wird für nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital unter dem Posten "nicht beherrschende Anteile" innerhalb des Eigenkapitals gem. § 307 HGB gesondert ausgewiesen.

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

4.1. Allgemeines

Für die Aufstellung des Konzernabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die in den Konzernabschluss nach § 300 Abs. 2 HGB übernommenen Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Schulden der in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen werden grundsätzlich nach den auf den deutschen Konzernabschluss anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich bewertet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 richten sich somit nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und 264 bis 277 HGB.

Bilanzierungswahlrechte (§ 300 Abs. 2 HGB) und Bewertungswahlrechte (§ 308 Abs. 1 HGB) wurden im Konzernabschluss konzerneinheitlich ausgeübt. Bewertungswahlrechte wurden hiernach neu ausgeübt. Soweit wesentliche Unterschiede bestehen, werden die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in einer Handelsbilanz II angepasst.

Gemäß § 274 Abs. 2 S. 2 HGB in Verbindung mit §§ 298 und 300 Abs. 2 HGB wurde im Konzernabschluss von dem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern im Rahmen der Handelsbilanzen II Gebrauch gemacht.

4.2. Fremdwährungsumrechnung

Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden nach dem Konzept der funktionalen Währung aufgestellt und, sofern deren funktionale Währung nicht der Euro ist, erfolgt zu Konsolidierungszwecken eine Währungsumrechnung in Euro. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung die funktionale Währung darstellt.

Die Bilanzen der einbezogenen Unternehmen in fremder Währung werden gemäß der modifizierten Stichtagskursmethode nach § 308a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich mit einem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Das in der Kapitalkonsolidierung einbezogene Eigenkapital wird mit historischen Kursen umgerechnet. Die dadurch entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals in den Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" eingestellt.

Auf Fremdwährung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten einschließlich liquider Mittel in den Einzelabschlüssen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlusstag bewertet. Das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) und das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HS 2 HGB) werden insoweit nicht angewandt.

Zur Ermittlung der relevanten Umrechnungskurse werden die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Stichtags- und Durchschnittskurse verwendet.

4.3. Anlagevermögen

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, sofern die Nutzungsdauer begrenzt ist.

Die Abschreibungen werden entsprechend der festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von drei bis fünfzig Jahren vorgenommen. Geringwertige Gegenstände des Anlagevermögens werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang berücksichtigt.

Das Bilanzierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wurde im Rahmen der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses abweichend von dem Jahresabschluss des Mutterunternehmens ausgeübt. In den "Selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten" unter den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden einzig die Kosten der Implementierung und des Customizings der neuen ERP-Software "Freshfin" aktiviert. Zum Bilanzstichtag war die Betriebsbereitschaft der Software noch nicht gegeben. Dementsprechend hat auch die Abschreibung der Anschaffungskosten noch nicht begonnen. Nach Betriebsbereitschaft wird dies Customizing über die planmäßige Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben werden.

4.4. Vorräte

Grundsätzlich wird das Geschäft der Gesellschaften auf einer dem Kommissionsgeschäft ähnlichen Basis abgewickelt, trotzdem kommt es regelmäßig zu stichtagsbezogenen geringen Warenbeständen. Diese Bestände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Anzahlungen werden zum Nominalwert erfasst.

4.5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Nominalwerten aktiviert. Bei Bedarf werden angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet. Darüber hinaus werden das allgemeine Kreditrisiko im Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen sowie zu erwartende Skonti durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

4.6. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter

Verbundene Unternehmen, gegen die Forderungen ausgewiesen werden, betreffen die nichtkonsolidierten Tochtergesellschaften und resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

In den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Ausleihung gegenüber einem Gesellschafter des Mutterunternehmens in Höhe von 300 TEUR enthalten.

4.7. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

4.8. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

4.9. Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern wurden gebildet auf Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt. Des Weiteren wurden aktive latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen entsprechend § 306 HGB gebildet.

Die Ermittlung der latenten Steuern wurde grundsätzlich auf Basis der zukünftigen Steuerentlastung durchgeführt. Für die Inlands- wie Auslandsgesellschaften wurde der individuelle Steuersatz der Bewertung zugrunde gelegt. Dabei wurden folgende Steuersätze zugrunde gelegt:

Gesellschaft Steuersatz
KÖLLA Holding GmbH & Co. KG, Kaarst / Konzern 15,40%
KÖLLA AG, Basel, Schweiz 19,6 - 25,4%
KÖLLA Valencia SL, Valencia, Spanien 25,00%
KÖLLA Türkei AS, Izmir, Türkei 25,00%
Amrial AS, Izmir, Türkei 25,00%

4.10. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten und sind jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint.

4.11. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

4.12. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Verbundene Unternehmen, gegenüber denen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, betreffen die nichtkonsolidierten Tochtergesellschaften.

4.13. Passive latente Steuern

Passive latente Steuern wurden gebildet auf Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, soweit sich insgesamt eine Steuerbelastung ergibt. Des Weiteren wurden passive latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen entsprechend § 306 HGB gebildet.

Die Ermittlung der latenten Steuern wurde grundsätzlich auf Basis der zukünftigen Steuerbelastung durchgeführt. Für die Inlands- wie Auslandsgesellschaften wurde der individuelle Steuersatz der Bewertung zugrunde gelegt. (siehe Punkt 4.9.)

5. Angaben und Erläuterungen zur Konzernbilanz

5.1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens nach den einzelnen Bilanzpositionen und der Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden in dem Anlagenspiegel auf der folgenden Seite dargestellt:

Die Entwicklung des Anlagevermögens nach den einzelnen Bilanzpositionen und der Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden in dem Anlagenspiegel auf der folgenden Seite dargestellt: Die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die nach § 296 Abs. 2 HGB nicht konsolidierten Gesellschaften der KÖLLA-Gruppe.

5.2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

5.3. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von 300 TEUR Darlehen für einen Gesellschaftergeschäftsführer.

5.4. Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von 1.893 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände habe eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

5.5. Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern werden auf Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handelsbilanz (Handelsbilanz II) und der Steuerbilanz wie folgt gebildet:

Aktive latente Steuern in Euro

AKTIVA

Bilanzposition Differenz zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen (Berichtsjahr) Diffe renz zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen (Vorjahr) aktive latente Steuer (Berichtsjahr) aktive latente Steuer (Vorjahr)
Sachanlagen -89.251 -62.488 22.313 15.621
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände -79.843 -49.960 19.961 11.090

PASSIVA

Rückstellungen 300.000 18.948 46.200 4.737
88.473 31.449
Aus Konsolidierungsmaßnahmen
Schuldenkonsolidierung -1.347.637 -2.285.539 207.536 351.974
Zwischengewinneliminierung im UV -24.354 -9.618 3.897 1.539
211.433 353.513
299.906 384.962

5.6. Eigenkapital

Der Kapitalanteil der Kommanditisten in Höhe von TEUR 3.665 stammt aus den Kommanditeinlagen und ist voll eingezahlt.

Die Rücklagen resultieren mit TEUR 15.317 aus den variablen Kapitalkonten der Gesellschafter, die für Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter zur Verfügung stehen, und aus auf bei einigen Tochtergesellschaften gem. nationaler Vorschriften zu bildenden Gewinnrücklagen.

Rücklagen die sich aus der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ergeben, unterliegen grundsätzlich der Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB. Diese Bilanzierungsrecht wurde für den Konzernabschluss neu ausgeübt, so dass sich dafür aus dem Einzelabschluss keine Ausschüttungsmöglichkeit ergibt.

Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung resultiert aus der Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüsse.

Der Konzernbilanzgewinn in Höhe von TEUR 3.003 resultiert aus thesaurierten Ergebnissen der Tochtergesellschaften und Bewertungsanpassungen im Rahmen der Konzernrechnungslegung.

Nicht beherrschende Anteile in Höhe von TEUR 437 beinhalten die Anteile fremder Gesellschafter am Eigenkapital von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen.

5.7. Steuerrückstellungen

Die ausgewiesenen Steuerrückstellungen bzw. -erstattungsansprüche beinhalten zum Jahresende 2021 keine latenten Steuern. Latente Steuern werden in den entsprechenden Posten ausgewiesen.

5.8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

5.9. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich gem. des folgenden Fristigkeitsspiegels zusammen:

Verbindlichkeiten nach Fristigkeiten

Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit 1-5 Jahre
EUR
Restlaufzeit über 5 Jahre
EUR
GESAMT
EUR
Verbindlichkeiten ggü Kreditinstituten 2.240.798,79 249.033,91 0,00 2.489.832,70
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.225.752,21 0,00 0,00 30.225.752,21
Verbindlichkeiten ggü verbundenen Unternehmen 1.475.726,28 0,00 0,00 1.475.726,28
Sonstige Verbindlichkeiten 6.563.682,33 9.225,55 0,00 6.572.907,88
davon aus Steuern 2.105.148,56 0,00 0,00 2.105.148,56
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 104.218,29 0,00 0,00 104.218,29
GESAMT 40.505.959,61 258.259,46 0,00 40.764.219,07

In der Eröffnungsbilanz hatten nur die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 489.022,11 EUR eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren. Die anderen Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr

5.10. Passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern werden auf Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handelsbilanz (Handelsbilanz II) und der Steuerbilanz wie folgt gebildet:

Passive latente Steuern in Euro

AKTIVA

Bilanzposition Differenz zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen (Berichtsjahr) Differenz zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen (Vorjahr) passive latente Steuer (Berichtsjahr) passive latente Steuer (Vorjahr)
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.540.499 876.441 237.237 134.972
Sachanlagen 1.523.312 1.507.715 239.173 241.313
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 575.896 389.913 112.038 99.044

PASSIVA

Verbindlichkeiten 0 46.657 0 11.852
588.448 487.180
Aus Konsolidierungsmaßnahmen
Schuldenkonsolidierung 94.430 161.130 14.542 24.814
14.542 24.814
602.990 511.994

6. Angaben und Erläuterungen zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung

6.1. Umsatzerlöse

Die geographische Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns stellt sich wie folgt dar:

2021
TEUR
• Deutschland 125.759
• Europäische Union 82.589
• Drittländer 67.991
276.339

6.2. Periodenfremdes Ergebnis

In den sonstigen betrieblichen Erträgen und den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind TEUR 80 periodenfremde Erträge enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen sowie aus Steuererstattungen für Vorjahre resultieren.

6.3. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG als Konzernmuttergesellschaft wurde gemäß den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages mit Aufstellung des Jahresabschlusses bereits durch Gutschrift auf den Gesellschafterkonten (variable Kapitalkonten) verwendet.

Der Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile von netto TEUR 254 resultiert aus Gewinnen in Höhe von 163 TEUR abzüglich Verlusten in Höhe von TEUR 418.

7. Angaben zur Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelbestand, dessen Veränderung mit der Kapitalflussrechnung dargestellt wird, entspricht dem in der Bilanz ausgewiesenen Posten "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten".

8. Sonstige Angaben

8.1. Personal

Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 149 Mitarbeiter, davon waren 77 Mitarbeiter im Vertrieb, 68 in der Verwaltung und 4 im Betrieb tätig.

8.2. Gesellschaftsorgane

Allein vertretungsberechtigte Geschäftsführerin der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG ist die KÖLLA Holding Verwaltungs GmbH, Kaarst, die durch folgende Geschäftsführer vertreten wird:

Georg Hoffmann, Kaarst (bis 21. Januar 2022)

Christoph Mis, Kaarst

Emilio Maura Martin, Valencia (ab 23. Februar 2022)

8.3. Abschlussprüferhonorar

Das im Aufwand berücksichtigte Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfer für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2021 betrug TEUR 51 und TEUR 16 für andere Bestätigungsleistungen.

8.4. Haftungsverhältnisse

Eine Tochtergesellschaft hat die Bürgschaft für das Darlehen ihres Geschäftsführers übernommen. Das Darlehen valutiert zum 31.12.2021 auf 660 TEUR.

8.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus laufenden Mietverträgen betragen 827 TEUR und betreffen zum großen Teil das Folgejahr.

9. Nachtragsbericht

Aufgrund der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses hat sich diese über die gesetzlich vorgegebene Frist zur Aufstellung von 5 Monaten deutlich verzögert.

Wir gehen davon aus, dass der folgende Konzernabschluss wieder annähernd innerhalb der vorgesehenen Frist aufgestellt werden kann.

Zwei der konsolidierten Tochterunternehmen haben ihren Sitz in der Türkei. Die Türkei hat sich im Geschäftsjahr 2022 zu einem Hochinflationsland entwickelt. Die beiden Gesellschaften haben bereits in 2021 insbesondere durch die Kursverluste mit einem negativen Ergebnisanteil zum Gesamtergebnis beigetragen. Wir gehen davon aus, dass sich durch die Hochinflation die daraus entfallenen Ergebnisanteile im Saldo nicht wesentlich gegenüber dem Vorjahr verändern werden.

10. Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB

Die Muttergesellschaft KÖLLA Holding GmbH & Co. KG ist eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB. Sie ist mit in diesen Konzernabschluss einbezogen, der geprüft und offengelegt wird. Damit ist sie gem. § 264b HGB von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Jahresabschluss aufzustellen und offen zu legen.

Gleiches gilt für die Tochtergesellschaften KÖLLA GmbH & Co. KG, Kaarst, TOP LINE Logistics GmbH & Co. KG, Rülzheim, und nuun GmbH & Co. KG, Kaarst, da auch sie Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB sind und in den vorliegenden Konzernabschluss mit einbezogen werden.

Ebenso ist auch die Tochterkapitalgesellschaft KÖLLA Nova GmbH mit in den Konzernabschluss einbezogen. Nachdem alle Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind, ist auch sie von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Jahresabschluss aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen.

Von den genannten möglichen Offenlegungserleichterungen und Prüfungs- und Aufstellungsbefreiungen wird jeweils nur die Offenlegungserleichterung für jede der Tochtergesellschaften in Anspruch genommen.

 

Kaarst, den 24. Mai 2023

gez. Emilio Maura Martin

gez. Christoph Mis

Geschäftsführer der KÖLLA Holding Verwaltungs GmbH

Entwicklung des Konzernanlagevermögens zum 31. Dezember 2021

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Vortrag 01.01.2021
Zugänge
Abgänge
Währungsdifferenzen
Umbuchung
Stand 31.12.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 876.440,96 664.057,60 0,00 0,00 0,00 1.540.498,56
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 200.297,91 19,04 -13.301,02 -1.044,25 2.002,18 187.973,86
3. Geschäfts- oder Firmenwert 2.117.306,34 0,00 0,00 0,00 0,00 2.117.306,34
3.194.045,21 664.076,64 -13.301,02 -1.044,25 2.002,18 3.845.778,76
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 8.348.868,43 10.062,18 -1.962,52 -29.858,42 0,00 8.327.109,67
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.184.514,22 415.574,43 -345.924,37 -35.237,59 -2.002,18 3.216.924,51
11.533.382,65 425.636,61 -347.886,89 -65.096,01 -2.002,18 11.544.034,18
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 192.249,20 67.632,26 0,00 0,00 0,00 259.881,46
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.500,00 2.500,00 0,00 0,00 0,00 6.000,00
3. Beteiligungen 13.563,92 4.839,80 -4.813,92 0,00 0,00 13.589,80
209.313,12 74.972,06 -4.813,92 0,00 0,00 279.471,26
Summe Anlagevermögen 14.936.740,98 1.164.685,31 -366.001,83 -66.140,26 0,00 15.669.284,20
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Vortrag 01.01.2021
Zugänge
Abgänge
Währungsdifferenzen
Umbuchung
Stand 31.12.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 191.272,37 5.399,00 -13.301,02 -944,76 2.002,18 184.427,77
3. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 211.730,64 0,00 0,00 0,00 211.730,64
191.272,37 217.129,64 -13.301,02 -944,76 2.002,18 396.158,41
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 2.192.174,12 203.730,33 -499,75 31.592,95 0,00 2.426.997,65
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.943.375,09 391.788,41 -250.150,44 1.238,65 -2.002,18 2.084.249,53
4.135.549,21 595.518,74 -250.650,19 32.831,60 -2.002,18 4.511.247,18
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 4.326.821,58 812.648,38 -263.951,21 31.886,84 0,00 4.907.405,59
Buchwert 31.12.2021
Buchwert 01.01.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.540.498,56 876.440,96
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.546,09 9.025,54
3. Geschäfts- oder Firmenwert 1.905.575,70 2.117.306,34
3.449.620,35 3.002.772,84
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 5.900.112,02 6.156.694,31
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.132.674,98 1.241.139,13
7.032.787,00 7.397.833,44
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 259.881,46 192.249,20
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.000,00 3.500,00
3. Beteiligungen 13.589,80 13.563,92
279.471,26 209.313,12
Summe Anlagevermögen 10.761.878,61 10.609.919,40

Konzerneigenkapitalspiegel für die Zeit vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

Eigenkapital des Mutterunternehmens
Kapitalanteile der Kommanditisten Rücklagen Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Konzernbilanzgewinn Summe
Stand 01.01.2021 3.665.200,00 16.521.613,26 -364.028,38 5.336.322,69 25.159.107,57
Erhöhung der Kapitalanteile 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Einstellung in / Entnahme aus Rücklagen 0,00 555.316,05 0,00 -4.304.596,53 -3.749.280,48
Währungsumrechnung 0,00 0,00 1.540.689,02 0,00 1.540.689,02
Konzernjahresergebnis 0,00 0,00 0,00 1.971.032,65 1.971.032,65
Stand 31.12.2021 3.665.200,00 17.076.929,31 1.176.660,64 3.002.758,81 24.921.548,76
Nicht beherrschende Anteile Konzerneigenkapital
Nicht beherrschende Anteile vor Eigenkapitaldifferenz Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Eigenkapital- Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinne Summe
aus Währungsumrechnung und Jahresergebnis differenz aus Währungsumrechnung
Stand 01.01.2021 417.828,97 0,00 0,00 417.828,97 25.576.936,54
Erhöhung der Kapitalanteile 20.000,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00
Einstellung in / Entnahme aus Rücklagen 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.749.280,48
Währungsumrechnung 0,00 253.637,22 0,00 253.637,22 1.794.326,24
Konzernjahresergebnis 0,00 0,00 -254.455,18 -254.455,18 1.716.577,47
Stand 31.12.2021 437.828,97 253.637,22 -254.455,18 437.011,01 25.358.559,77

Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021

2021
Euro
Konzernjahresüberschuss (einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) 1.716.577,47
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 812.648,38
Zunahme (+) bzw. Abnahme (-) der sonstigen Rückstellungen 803.446,85
Cash Flow (netto) 3.332.672,70
Zunahme (-) bzw. Abnahme (+) der Vorräte 1.415.643,09
Zunahme (-) bzw. Abnahme (+) der Kundenforderungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -5.679.678,80
Zunahme (+) bzw. Abnahme (-) der Lieferantenverbindlichkeiten sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 4.229.706,22
Zinsaufwendungen (+) /Zinserträge (-) 184.260,03
Ertragsteueraufwand (+) bzw. -ertrag (-) 1.359.106,23
Ertragsteuerzahlungen -803.445,60
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 4.038.263,87
Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände -664.076,64
Investitionen in Sachanlagevermögen -425.636,61
Investionen in Finanzanlagen -74.972,06
Erlöse aus Abgängen von Anlagevermögen 102.050,62
erhaltene Zinszahlungen 42.713,89
Cash Flow aus Investitionstätigkeit -1.019.920,80
Netto-Ein- (+) /Auszahlungen (-) an Gesellschafter des Mutterunternehmens -3.749.280,48
Netto-Ein- (+) /Auszahlungen (-) von /an andere Gesellschafter 20.000,00
Netto-Ein- (+) /Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Krediten -237.226,12
gezahlte Zinsen -226.973,92
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit -4.193.480,52
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -1.175.137,45
Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 1.892.353,34
Veränderung des Finanzmittelbestandes 717.215,89
Zusammensetzung des Finanzmittelbestandes 31.12.2021 1.1.2021
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 6.865.788,80 6.148.572,91
Veränderung des Finanzmittelbestandes 717.215,89

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die KÖLLA Holding GmbH & Co. KG

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, ein schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hin aus haben wir den Konzernlagebericht der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunter nehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns er langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch geführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund haltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazu gehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, 9. Juni 2023

Penner + Lanfermann Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jörg Penner, Wirtschaftsprüfer

Annegret Janßen, Wirtschaftsprüferin

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021

der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen des Konzerns

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.2. Geschäftsverlauf

2.3. Lage

2.3.1. Ertragslage

2.3.2. Vermögenslage

2.3.3. Finanzlage

2.3.4. Gesamtaussage

3. Prognosebericht

4. Chancen- und Risikenbericht - Risikomanagementsystem

1. Grundlagen des Konzerns

Die KÖLLA Holding GmbH & Co. KG ist ein Mutterunternehmen im Sinne des § 290 Abs. 1 S. 1 HGB und damit verpflichtet einen Konzernabschluss aufzustellen.

Bis zum 30. Juni 2021 war die KÖLLA & Co. mit Sitz in Bern, Schweiz, die Muttergesellschaft aller Firmen, die in diesem Konzernabschluss konsolidiert werden. Zum 01. Juli 2021 hat die KÖLLA & Co. mit einem identitätswahrenden Formwechsel ihren Firmensitz nach Deutschland verlegt und wird hier in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG unter der Firma KÖLLA Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Kaarst geführt. Die KÖLLA & Co. ist gemäß Schweizer Recht nicht verpflichtet gewesen einen Konzernabschluss aufzustellen, somit ist der vorliegende Konzernabschluss der erste, der für die komplette KÖLLA-Gruppe erstellt wird.

Innerhalb der KÖLLA-Gruppe, welche alle Arten von frischem Obst und Gemüse sowie Trockenfrüchte und Kakaopulver vermarktet, grenzen sich die KÖLLA AG (Bern), KÖLLA GmbH & Co KG (Kaarst), KÖLLA Nova GmbH (Kaarst), KÖLLA Valencia S.L. (Valencia), KÖLLA Italia SRL (Bozen), KÖLLA UK Ltd. (London) und KÖLLA Roussillon SAS (Roussillon) primär durch die verschiedenen nationalen Absatzmärkte voneinander ab.

KÖLLA München GmbH (München) inkl. ihrer Tochtergesellschaften KÖLLA Turkey A.S. bzw. Amiral A.S. (Izmir) und KÖLLA Overseas B.V. (Venlo) definieren sich durch die Beschaffungsmärkte Türkei bzw. Übersee. Diese beliefern sowohl eigene Kunden, als auch andere KÖLLA-Gesellschaften.

Zu den Kunden der Unternehmen der KÖLLA Gruppe zählen Supermarktketten und Discounter ebenso wie der klassische Großhandel sowie Verarbeitungs- und Gastronomiebetriebe.

Neben den genannten Gesellschaften umfasst der Konzernabschluss noch zwei Tochtergesellschaften der KÖLLA GmbH & Co. KG, die nuun GmbH & Co. KG, die in Form eines Lagerverkaufs Spezialitäten für den Groß- und Einzelhandel vermarktet und in deren Räumlichkeiten Schulungen, Seminare und Feierlichkeiten stattfinden sowie die TOP LINE Logistics GmbH & Co. KG, die Transport-Dienstleistungen für die komplette Branche anbietet.

Die genannten Gesellschaften sind, mit Ausnahme der KÖLLA München GmbH, an der eine Beteiligung von 75 % der Anteile besteht, 100 %ige Tochtergesellschaften der KÖLLA Holding GmbH & Co. KG.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Handel mit Obst und Gemüse stellt sich als weitgehend von der Konjunktur unabhängig dar, wird grundsätzlich jedoch von Wetterlagen im In- und Ausland beeinflusst.

Bereits in 2020 zeigte sich mit Corona eine neue den Handel beeinflussende Komponente, die auch das Jahr 2021 noch massiv beeinflusst hat und zu einem stetigen Wechsel von Warenströmen geführt hat, abhängig von den durch die Bundesregierung angeordneten Maßnahmen: Auch wenn sich die gesamte gehandelte Menge nicht wesentlich veränderte, veränderten sich die Warenströme durch die Schließung der Restaurants, Kantinen und Mensen jedoch maßgeblich. Von den Pandemiemaßnahmen profitierte der Lebensmitteleinzelhandel und alle, die diesen beliefern. Leidtragender war in erster Linie der klassische Großmarkt, der, bis auf die Wochenmärkte, keine Kunden mehr hatte. Unabhängig davon mussten wir vor allem kurzfristig auf Probleme in der Logistik reagieren.

Der zum 1. Januar 2021 vollzogene Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion verlief, hinsichtlich der Organisation und Abwicklung der Warenströme für KÖLLA UK, so gut wie reibungslos.

Einen gravierenden Einfluss auf die Märkte der KÖLLA-Gruppe hatten die Corona-bedingten Verwerfungen bei der Verfügbarkeit von Seefrachtcontainern und die Wetter-Extrema. Dies hatte zur Folge, dass Schiffe nicht im Rotterdamer Hafen einlaufen konnten und somit Waren erst verspätet verfügbar waren.

2.2. Geschäftsverlauf

Im Laufe des Jahres 2021 normalisierten sich viele Facetten des Geschäftslebens, die durch Corona stark beeinflusst worden waren. Unabhängig davon, dass es für KÖLLA kein großes Problem darstellte, sich z.B. auf Homeoffice-Pflicht oder eingeschränkte Reisemöglichkeiten einzustellen, und man Alternativen zu Bewährtem kennengelernt hat, erleichtert die Rückkehr an den Schreibtisch und die direkte Kommunikation innerhalb eines Büros das Arbeiten in einer so schnelllebigen Branche, wie der unsrigen, ungemein.

So wie es KÖLLA 2020 möglich war auf die Veränderungen von Warenströme zu reagieren, war es auch in 2021 möglich, den wiederum geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Unabhängig vom rein geschäftlichen Aspekt war es für KÖLLA bemerkenswert und hat uns wegen der langjährigen und persönlichen Kontakte zu Kunden und Lieferanten gefreut, dass nahezu alle Geschäftspartner die Corona-Zeit überstanden hatten und niemand das Geschäft einstellen musste.

Für KÖLLA hat es sich bewährt, sehr frühzeitig ein eigenes Büro in London eröffnet zu haben. Dies erleichterte im Zuge des "BREXIT" den Import von Ware in das Vereinigte Königreich. Die Steuerung war von dort besser umzusetzen als von der EU nach Großbritannien.

Das Jahr 2021 stellte sich für die einzelnen KÖLLA-Gesellschaften sehr unterschiedlich dar. Während bereits lange am Markt bestehende KÖLLA-Gesellschaften, wie die KÖLLA GmbH & Co. KG, die KÖLLA NOVA GmbH, KÖLLA Valencia S.L. und die KÖLLA AG Umsatz- und Margenrückgänge verzeichnen mussten, waren insbesondere bei den jüngeren Firmen KÖLLA UK Ltd. und KÖLLA Italia srl , ebenso wie bei der KÖLLA München GmbH, erfreuliche Zuwächse zu verzeichnen.

Für die KÖLLA Overseas B.V. und die KÖLLA-Gesellschaften in der Türkei war das Jahr 2021 wegen verschiedenen Sonderfaktoren überdurchschnittlich schlecht. Zumindest für die KÖLLA Overseas B.V. können wir eine Verbesserung erst für 2023 prognostizieren. Die KÖLLA Türkei A.S. hat einen Geschäftszweig aufgegeben und Warenbestände mit hohen Verlusten verkaufen müssen. Zusätzlich wurde das Ergebnis durch die stetig steigende Inflation in der Türkei und Wechselkursschwankungen, wenn auch nicht liquiditätswirksam, aber dennoch belastet.

Die Anteile an der KÖLLA France SAS wurden verkauft, dafür wurde die KÖLLA Roussillon SAS eröffnet.

Da die TOP LINE Logistics GmbH & Co. KG defizitär ist, hat diese den Lagerbetrieb zum Herbst 2022 eingestellt und konzentriert sich auf die reine Vermittlung von Transporten, u.a. für die KÖLLA-Gruppe. Damit fokussiert man sich auf den Teil des Geschäfts, der auch bisher schon rentabel war.

2.3. Lage

Mit dem Umzug der Muttergesellschaft nach Deutschland wurden auch Prozesse innerhalb der Gruppe angepasst und organisatorische Änderungen vorgenommen.

Das Ziel, durch die Vereinheitlichung von Prozessen, Synergien zu heben, wurde definitiv noch nicht vollständig erreicht, erste Erfolg sind jedoch deutlich sichtbar. Es gilt daher aktuell einheitliche Regeln zu formulieren, ohne dadurch die individuellen Stärken der handelnden Personen und Büroeinheiten der KÖLLA-Gruppe zu beschneiden, im Gegenteil diese zu fördern und Errungenschaften dieser Einheiten allen zur Verfügung zu stellen.

Die ersten Gesellschaften haben ein neues ERP-System eingeführt. Die Implementierungen führten in den betroffenen Standorten naturgemäß zu einem erhöhten Arbeitsaufwand und somit zu einer zusätzlichen Belastung. Mittlerweile ist aber auch hier der Nutzenüberhang deutlich sichtbar.

2.3.1. Ertragslage

Da es sich um den ersten Konzernabschluss für die gesamte KÖLLA-Gruppe handelt, gibt es (mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzwerte) keine Vergleichsbasis in Form eines Vorjahresabschlusses. Dies ist im Folgenden bei den Erläuterungen der Ertrags-, der Vermögens- und der Finanzlage zu berücksichtigen.

Unabhängig davon ist zu beachten, dass das angebotene Sortiment an Obst und Gemüse saisonabhängig ist, d.h. dass sich der Umsatz des Konzerns unterjährig nicht linear entwickelt und sich auch die Roherträge nicht proportional zum Umsatz entwickeln, da diese von den Fruchtarten abhängig sind. Schließlich sind Umsätze eines Monats nur eingeschränkt mit Umsätzen des Vorjahres vergleichbar, weil es witterungsbedingt immer wieder zu Verschiebungen einer Erntesaison kommen kann.

Der Konzernumsatz und die Gesamtleistung 2021 betrugen 276.339 TEUR.

Der Materialaufwand des Konzerns lag im Geschäftsjahr bei 251.531 TEUR. Daraus ergibt sich ein Rohertrag in Höhe von 24.808 TEUR, was einer Rohertragsmarge von 9,0 % des Umsatzes entspricht.

Das Geschäftsvolumen wird von einem Mitarbeiterstamm von durchschnittlich 149 Personen erzielt. Für diesen ist ein Personalaufwand in Höhe von 12.461 TEUR angefallen, was in Relation zu den Umsätzen eine Personalaufwandsquote von 4,5 % ausmacht. Die relativ geringe Personalaufwandsquote ist darauf zurückzuführen, dass das Geschäft ähnlich einer Agentur auch bei deutlich steigenden Verkäufen mit verhältnismäßig wenigen Mitarbeitern abgewickelt werden kann. Der durchschnittliche Personalaufwand je Mitarbeiter betrug 83,6 TEUR.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns beliefen sich auf 11.050 TEUR, was 4,0 % des Umsatzes darstellt.

Im Saldo aus den in den sonstigen betrieblichen Erträgen berücksichtigten Kursgewinnen und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen berücksichtigten Kursverlusten, wurde das Konzernergebnis mit 921 TEUR belastet. Dem gegenüber hat sich das Eigenkapital mit der Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung (außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung) im Geschäftsjahr um 1.794 TEUR erhöht.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("EBIT") betrug 3.262 TEUR, was einer EBIT-Marge von 1,2 % entspricht.

Somit betrug der Konzernjahresüberschuss einschließlich der Anteile anderer Gesellschafter insgesamt 1.717 TEUR und die Umsatzrendite 0,6 %, was in Anbetracht der Corona-Auswirkungen und der Wetter-Extrema 2021 noch als zufriedenstellend bezeichnet werden kann.

2.3.2. Vermögenslage

Die Aktiva des Konzerns von in Summe 70.349 TEUR (Vorjahr 65.251 TEUR) setzten sich 2021 zum größten Teil aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen, die 43.213 TEUR bzw. 61,5 % der Aktiva (Vorjahr 38.645 TEUR, was 59,2 % der Aktiva entsprach) betrugen. Danach hat das Anlagevermögen inkl. der diversen Immobilien und immateriellen Vermögensgegenständen mit 10.762 TEUR bzw. 15,3 % des Vermögens (Vorjahr 10.610 TEUR, was 16,3 % des Vermögens entsprach) den nächstgrößeren Vermögensanteil dargestellt, gefolgt von den Liquiden Mitteln mit 6.866 TEUR bzw. 9,8 % der Aktiva (Vorjahr 6.149 TEUR, was 9,4 % der Aktiva entsprach).

Bei einer Stichtagsbetrachtung ergibt sich aus dem Saldo zum Bilanzstichtag in Relation zu den erzielten Umsatzerlösen eine rechnerische Außenstandsdauer der Forderungen ab Lieferung von 57 Tagen. Diese resultiert aber nicht aus dem durchschnittlichen Zahlungsziel von knapp zwei Monaten, sondern daraus, dass die Fakturierung an den Kunden bei Kommissionsware, die einen großen Anteil des Geschäfts ausmacht, erst erfolgen kann, wenn dieser seinerseits die Ware verkauft und die Preise gemeldet hat. Damit liegt das durchschnittliche Zahlungsziel tatsächlich unter diesen errechneten Werten.

2.3.3. Finanzlage

Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich ein erfreulicher Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit von 4.038 TEUR, was insbesondere aus dem Ergebnis 2021 und der Abnahme der Vorräte (+1.416 TEUR) resultiert wie auch aus der Hinzurechnung der nicht-liquiditätswirksamen Abschreibungen (813 TEUR) und der Veränderungen bei den Rückstellungen (+803 TEUR). Demgegenüber führten die Veränderungen der sonstigen Aktiva und Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind zu einem Mittelabfluss von 710 TEUR.

Dieser Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit wurde im Umfang von 1.090 TEUR für diverse Investitionen genutzt. Abgesehen von PKW-Neuanschaffungen in Höhe von 290 TEUR sind hier insbesondere Investitionen von 664 TEUR in das Customizing des neuen Warenwirtschaftssystem "Freshfin" zu nennen. Des Weiteren wurde der Cash Flow in Höhe von 3.749 TEUR für Auszahlungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens genutzt. Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds erhöhten dein Finanzmittelfonds um 1.892 TEUR. Schlussendlich ergab sich eine Steigerung der liquiden Mittel gegenüber dem Vorjahr um 717 TEUR auf 6.866 TEUR.

Die Finanzlage wird somit als sehr stabil eingestuft, zumal in 2021 - wie in Vorjahren - so gut wie keine Bankkredite in Anspruch genommen wurden.

Die Finanzierung der Geschäfte erfolgte durch ein Eigenkapital (inkl. der nicht beherrschenden Anteile) in Höhe von 25.359 TEUR, welches 36,1% der Passiva von 70.349 TEUR (im Vorjahr 25.577 TEUR; 39,2% der Passiva) ausmacht. Ferner stammten die Mittel mit 30.226 TEUR aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zum Bilanzstichtag 43,0 % der Passiva ausmachten (im Vorjahr 25.767 TEUR; 39,5%). Mit 2.490 TEUR bzw. 3,5 % der Passiva (im Vorjahr 2.727 TEUR bzw. 4,2%) spielten Bankkredite nicht nur zum Stichtag, sondern ganzjährig eine unwesentliche Rolle. Insgesamt betrug die Fremdkapitalquote 63,9 % (im Vorjahr 60,8%).

Positiv für die Finanzlage wirkte sich die innerhalb der KÖLLA-Gruppe bestehende Verpflichtung aus, überschüssige liquide Mittel der Muttergesellschaft zur Verfügung zu stellen, damit diese die Versorgung aller Gesellschaften mit ausreichendem Kapital organisieren konnte. Hierdurch konnten Zinsaufwendungen weitgehend vermieden werden.

2.3.4. Gesamtaussage

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die KÖLLA-Gruppe in der jüngeren Vergangenheit mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert war, was sich auch in den Ergebnissen teilweise widerspiegelt. Die getätigten Investitionen und die veränderte Aufbau- und Ablauforganisation sind jedoch wichtige und richtige Bausteine um die zukünftige Geschäftsentwicklung im Vergleich zu der eher verhaltenen Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 erfolgreicher zu gestalten.

3. Prognosebericht

Es wurden in 2022 Maßnahmen ergriffen, defizitäre Gesellschaften, die nicht das Stammgeschäft von KÖLLA betreiben, als Verlustbringer zu eliminieren. Dennoch ist für einzelne Tochtergesellschaften nochmals mit einem Verlustanteil für das gesamte Konzernergebnis zu rechnen.

Außerdem wurden Abteilungen, die für alle Gesellschaften der KÖLLA-Gruppe tätig sind, zum 1. April 2022 in der KÖLLA Global Management GmbH gebündelt, so dass die Themen IT, Marketing, QM/QS, HR, Logistik und Controlling jetzt zentral von dort gesteuert werden.

Für einige Aufgaben, die bisher in den Tochtergesellschaften mitgemacht wurden (HR, Controlling, Konzernrechnungswesen) wurden neue Stellen geschaffen, die zwar zunächst das Ergebnis belasten, mittel- und langfristig aber einen wesentlichen Mehrwert darstellen.

Der Umzug der Muttergesellschaft nach Deutschland und der organisatorische Umbau wirkt sich positiv auf die Abläufe aus und wir sind sicher, dass die KÖLLA-Gruppe auf die Herausforderungen der nächsten Jahre gut vorbereitet ist und sich neuen Entwicklungen und Marktanforderungen anpassen kann.

Das operative Geschäft der KÖLLA Gesellschaften entwickelte sich hiervon unberührt, d.h. es ist von den üblichen saisonalen Schwankungen abgesehen, mehr oder weniger konstant.

Noch lässt sich für die gesamte KÖLLA-Gruppe nicht die Umsatz- und Ergebnisentwicklung nach Währungsumrechnung abschätzen. In Teilbereichen wie zum Beispiel in Deutschland, wo im Geschäftsjahr 2021 45,5% des Gesamtumsatzes erzielt wurden, hat sich der Umsatz tendenziell um mehr als 5% reduziert.

Bei den Ergebnissen aus den vorläufigen deutschen Einzelabschlüssen kann noch keine eindeutige Tendenz für 2022 beschrieben werden, da die Ergebnisse in beide Richtungen variieren. Für eine Gesamtbeurteilung muss noch der Konsolidierungsprozess durchlaufen werden, wobei auch noch neu gegründete Gesellschaften zu berücksichtigen sind.

4. Chancen- und Risikenbericht - Risikomanagementsystem

In der Vergangenheit wurden bereits viele Arbeiten, die ein gruppenweites Konzern-Reporting mit sich bringt, erledigt und entsprechende Daten gesammelt. Es fehlte die einheitliche Struktur und ein unterjähriges Reporting. Das neue Konzernrechnungswesen hat in 2022 damit begonnen, solche Strukturen zu schaffen, so dass die Unternehmen der KÖLLA-Gruppe in die Lage versetzt werden, unterjährig - und viel früher als in den vergangenen Jahren - vereinheitlichte Reports inkl. Kennzahlen zur Verfügung zu stellen, um qualitativ hochwertige Grundlagen für unternehmerische Entscheidungen zu liefern. Dies konnte jedoch noch nicht für die Konzerngewinn- und Verlustrechnung als Ganzes für das Geschäftsjahr 2022 erreicht werden.

Ein Teil der KÖLLA-Gruppe bezieht Ware in größerem Umfang aus der Türkei. Daher wird das Verhältnis zwischen Europa und der Türkei erwähnt. Die Chance hieraus für die Gesellschaft ergibt sich dadurch, dass immer weniger Kunden selbst in der Türkei einkaufen können, aber dennoch nicht auf türkische Produkte verzichten wollen. Durch eine Tochtergesellschaft im Ursprungsland haben wir bessere Zugänge zu den Produzenten und können wirtschaftliche Vorteile durch ein Inlandsunternehmen besser wahrnehmen.

Die Hochinflation in der Türkei wirkt sich sowohl positiv wie auch negativ aus, da einerseits Waren vorfinanziert werden, aber umgekehrt auch in Euro weitergehandelt werden.

Grundsätzlich birgt die Vorfinanzierung von Waren ebenfalls ein Risiko, was wir mit langjährigen Geschäftsbeziehungen so gering als möglich halten wollen. Durch diese Methode der Vorfinanzierung kann das Unternehmen Ware sichern und die Preise bleiben besser kalkulierbar.

Das Insolvenzrisiko von Kunden wird bei allen Gesellschaften durch eine Warenkreditversicherung abgesichert.

Auf Konzernebene gibt es keine Abhängigkeit von einzelnen Kunden oder Lieferanten. Selbst auf Gesellschaftsebene ist diese Abhängigkeit nur in einzelnen Fällen gegeben, so dass KÖLLA weiterhin unabhängig agieren kann.

Grundsätzlich ist das Geschäft des Konzerns durch eine kurzfristige Auftragsabwicklung geprägt, bei der Ein- und Verkauf in nahem zeitlichem Zusammenhang stehen. Das bedeutet, dass bei Wegfall von Umsätzen auch der korrespondierende Materialaufwand automatisch entfällt. Die Fixkosten des Konzerns sind insbesondere aufgrund des in Relation zu den Umsätzen niedrigen Personalaufwandes überdurchschnittlich gering. Damit kann das gesamte Geschäftsmodell der KÖLLA Gruppe als risikoarm bezeichnet werden.

Abschließend bleibt zu erwähnen, dass aus der Umstrukturierung des KÖLLA Konzerns Rechtsstreitigkeiten resultieren. Hierzu werden wir durch Rechtsanwälte beraten. Den danach eingeschätzten Risiken wurde durch Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen.

 

Kaarst, den 24. Mai 2023

gez. Emilio Maura Martin

gez. Christoph Mis

Geschäftsführer der KÖLLA Holding Verwaltungs GmbH

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