Landwirtschaft Auleben GmbH
Heringen/Helme
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.837.454,36 |
3.401.665,16 |
| I.
Sachanlagen |
4.829.255,57 |
3.399.193,67 |
| II.
Finanzanlagen |
8.198,79 |
2.471,49 |
| B.
Tiervermögen |
406.300,00 |
400.290,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
1.467.899,89 |
1.382.985,53 |
| I.
Vorräte |
154.646,74 |
130.512,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.293.146,31 |
1.232.381,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.106,84 |
20.092,18 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33.682,50 |
45.625,48 |
| Summe
Aktiva |
6.745.336,75 |
5.230.566,17 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.175.170,06 |
2.486.970,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.050,00 |
30.050,00 |
| II.
Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen |
233.959,66 |
233.959,66 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.911.160,40 |
2.222.961,08 |
| B.
Sonstige Sonderposten |
8.943,30 |
20.492,60 |
| C.
Rückstellungen |
51.386,00 |
51.386,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
3.440.593,67 |
2.598.014,11 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
69.243,72 |
73.702,72 |
| Summe
Passiva |
6.745.336,75 |
5.230.566,17 |
Anhang
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Landwirtschaft Auleben GmbH zum 30.06.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.
Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Steuerrückstellungen.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei :
Sven Bakker, 99765 Auleben, geb. am 24.02.1991
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2024 festgestellt.
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