brickfox
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.649,00 |
15.362,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.599,00 |
15.312,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
392.960,15 |
490.600,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
233.157,76 |
272.868,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
159.802,39 |
217.731,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.801,02 |
2.809,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
235.479,01 |
|
| Aktiva |
643.889,18 |
508.771,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
208.536,90 |
| I.
eingefordertes Kapital |
678.992,50 |
|
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
683.750,00 |
654.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-4.757,50 |
|
| II.
Kapitalrücklage |
507.561,00 |
507.561,00 |
| III.
Verlustvortrag |
953.024,10 |
573.167,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
469.008,41 |
379.857,10 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
235.479,01 |
|
| B.
Rückstellungen |
75.683,02 |
85.697,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
382.970,24 |
188.670,77 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
185.235,92 |
25.866,00 |
| Passiva |
643.889,18 |
508.771,12 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Firma brickfox GmbH mit Sitz in Stuttgart ist
beim Registergericht Stuttgart unter der HRB 738171
registriert.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie der einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
die Ermittlung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Zum 31.12.2023 wird ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von
€ 235.479,01 ausgewiesen. Dies ist jedoch nicht
gleichbedeutend damit, dass auch gleichzeitig eine
insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt. Eine
Prüfung dahingehend kann nur im Rahmen einer
gesonderten Über-schuldungsprüfung erfolgen,
für die andere Bewertungsgrundsätze als für
die Handelsbilanz gelten. Auf die Vorschriften des §
15b InsO, der §§ 71, 84 GmbHG, der §§
283 ff. StGB und auf die Vorschriften und Verpflichtungen
aus dem Unternehmensstabilisierungs- und
-restrukturierungsgesetztes (StaRUG) wurde der
Geschäftsführer hingewiesen. Nach
Überprüfung durch den Geschäftsführer
ist eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne
nicht gegeben. Die Bewertung erfolgte aufgrund dieser
Feststellung unter der Unternehmensfortführungsannahme
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, da die
Fortführung nach den Umständen überwiegend
wahrscheinlich ist (§ 19 Abs. 2 S. 1, letzter HS.
InsO).
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten und Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
III. Angaben zur Bilanz
1. Aktiva
1.1 Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftszweck
dauerhaft zu dienen. Das Sachanlagevermögen wird zu
den Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Die Abschreibungen erfolgten
ausschließlich linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800,- wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
1.2 Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bei Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet, im Übrigen wurden die
Nominalwerte angesetzt. Es wurden Einzelwertberichtigungen
in Höhe von € 26.311,24 (Vorjahr €
34.934,82) gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Forderungen gegenüber Gesellschafter lagen in
Höhe von € 39.011,29 (Vorjahr € 38.636,29)
vor.
1.3 Aktive Rechnungsabgrenzung
Die dem Folgejahr zuordenbare Beträge wurden auf
das Folgejahr periodengerecht abgegrenzt.
2. Passiva
2.1 Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem
Kosten für Personal, künftige Kosten der
gesetzlichen Aufbewahrung, Kosten für die nicht in
Anspruch genommenen Urlaubstage sowie Kosten der Finanz-
und Jahresabschlusserstellung.
Die Rückstellungen für
Urlaubsrückstände wurden von der Gesellschaft
anhand der rückständigen Urlaubstage unter
Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen
errechnet.
2.2 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter
einem Jahr lagen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von € 95.946,46 (Vorjahr
€ 46.945,02) vor. Sonstige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr lagen in Höhe von
€ 287.023,78 (Vorjahr € 141.725,75), davon
gegenüber Gesellschafter in Höhe von €
84.622,89 vor.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahre lagen nicht vor.
IV. Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung
Der offenzulegende Anhang nach § 326 Absatz
1 Satz 2 HGB braucht die Gewinn- und
Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten.
Einzelne Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlichen Bedeutung lagen sowohl im
laufenden Geschäftsjahr als auch im Vorjahr nicht vor.
VI. Schlussangaben
1. Organe der Gesellschaft:
Geschäftsführer:
Herr Torsten Blümel, Diplom-Kaufmann (bis
27.01.2023)
Herr Martin Haak, Informatiker (bis 31.03.2023)
Herr Dietmar Hölscher, Bachelor of Arts (B.A.)
(ab 01.04.2023)
2. Mitarbeiteranzahl:
Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 30 Mitarbeiter
beschäftigt.
Stuttgart, 28. November
2024
gez.
Dietmar Hölscher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 13.12.2024 festgestellt.
|