N. BUCHHEIM
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.658,50 |
24.342,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
49,00 |
| II.
Sachanlagen |
36.658,00 |
24.293,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.168,43 |
59.039,04 |
| I.
Vorräte |
26.492,10 |
20.202,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.741,47 |
37.888,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
934,86 |
947,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.096,09 |
1.940,53 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
68.335,03 |
33.866,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
167.258,05 |
119.188,08 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
18.775,00 |
18.775,00 |
| III.
Verlustvortrag |
77.641,51 |
68.311,72 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
34.468,52 |
9.329,79 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
68.335,03 |
33.866,51 |
| B.
Rückstellungen |
6.252,65 |
6.771,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
161.005,40 |
112.416,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
120.283,17 |
84.845,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
167.258,05 |
119.188,08 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma N. BUCHHEIM GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
68.335,03 EUR auf.
Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:
Stammkapital der Gesellschaft: 25.000,00 EUR
davon: nicht eingezahlte Stammeinlagen: 0,00 EUR
Kapitalrücklage: 18.775,00 EUR
Verlustvortrag: -77.641,51 EUR
Gewinnvortrag: 0,00 EUR
Jahresüberschuss: -34.468,52 EUR
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag:
68.335,03 EUR.
Dieser Fehlbetrag ist grundsätzlich nicht
geeignet, eine Überschuldung der Gesellschaft im
insolvenzrechtlichen Sinne festzustellen. Hierzu wären
die einzelnen Aktiva gesondert zu bewerten.
Bei Aufstellung des Jahresabschlusses war von der
Unternehmensfortführung gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB auszugehen. Die Gesellschaft ist zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung aktiv tätig. Die
Geschäftsleitung geht von einer positiven
Geschäftsentwicklung aus.
Des weiteren hat der Gesellschafter der Gesellschaft
Darlehensbeträge (Stand zum Bilanzstichtag: 52.760,31
Euro) zur Verfügung gestellt, für die
Rangrücktrittsvereinbarungen bestehen.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284
I 1 HGB; § 284 II Nr. 1 HGB)
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
bis 410,00 Euro wurden analog
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Von den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenständen haben alle
Beträge eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten waren Aufwendungen
vor dem Abschlussstichtag auszuweisen. Darüber hinaus
war der Ausweis wegen § 250 Abs. 3 HGB erforderlich.
Der Ausweis des Eigenkapitals entspricht den
Vorschriften des § 272 HGB i.V.m. § 268 Abs. 3
HGB.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
gemäß § 284 II Nr. 3 HGB
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
3.2
Angaben und Erläuterungen zu sonstige
Rückstellungen
Im Posten sonstige Rückstellungen sind die
Rückstellungen für Gewährleistung sowie die
Rückstellungen für Jahresabschluss und
Prüfung enthalten.
3.3
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Nach Angaben der Geschäftsleitung bestehen keine
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB.
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Namen der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10
HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Norbert Buchheim
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2012 festgestellt.
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