KDE - Koblenz Digital Engineering GmbHLiquidiert
56112 Lahnstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Thomas Heinrich | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KDE - Koblenz Digital Engineering GmbHKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ
ANHANGDer Jahresabschluss der Koblenz Digital Engineering GmbH (KDE GmbH) ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu den Vorschriften des Handelsgesetzbuches waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach diesen Vorschriften gegliedert. Die KDE GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch und macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und § 276 Satz 1 HGB Gebrauch nur eine verkürzte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden habe ich entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen erfolgt grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht. II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. III. Sonstige Angaben Mit der Geschäftsführung ist Herr Philipp Nörtersheuser aus Lahnstein beauftragt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Es bestehen ansonsten keine nicht aus der Bilanz ersichtlichen finanziellen Verpflichtungen. Die Gesellschafter haben auf der Gesellschafterversammlung am 06.12.2019 die Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum 31.12.2019 beschlossen. Zum Liquidator wurde Herr Philipp Nörtersheuser bestellt.
Koblenz, den 27. Juli 2020 gez. Nörtersheuer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Juli 2020 |
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