FAZ Mlode
GmbH
Calau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
47.750,00 |
| B.
Anlagevermögen |
418.854,73 |
443.320,73 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
271,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
418.583,73 |
443.318,73 |
| C.
Tiervermögen |
74.610,00 |
52.200,00 |
| D.
Umlaufvermögen |
326.544,78 |
776.997,37 |
| I.
Vorräte |
7.433,15 |
8.415,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
318.561,05 |
768.481,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
550,58 |
100,76 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
817,01 |
0,00 |
| F.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
395.323,67 |
240.917,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.216.150,19 |
1.561.185,58 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
340.917,48 |
345.630,96 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
106.656,19 |
-4.713,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
395.323,67 |
240.917,48 |
| B.
Rückstellungen |
12.754,32 |
14.148,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.203.395,87 |
1.547.037,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.216.150,19 |
1.561.185,58 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Ferkelaufzucht Mlode GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2010 bis 30.
Juni 2011 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Angaben und Erläuterungen zu Positionen der
Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB):
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen
wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht
erforderlich.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen erfolgte in
Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zu Positionen der Bilanz:
Auf die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens und der Angabe der Abschreibung des
Geschäftsjahres wird gemäß § 274a Nr.1
HGB verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben nicht
bestanden.
Eine Rückstellung für latente Steuern wurde
nicht gebildet, weil die Bewertungsmethoden den
ertragsteuerlichen Vorschriften entsprechen.
Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr
bestehen(§268 Abs. 5 Satz 1 HGB) bestehen in Höhe
von 1.107.774,75 EUR, Verbindlichkeiten von mehr als
fünf Jahren haben nicht bestanden.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
70.503,21 EUR
beinhalten:
- Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern 67.775,76 EUR
- Verbindlichkeiten aus Steuern 432,45 EUR
- Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 0,00
EUR
Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 i.
V. m. § 288 HGB
Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 10 HGB) sind: Sigrid Roswita Hirsch, Calau
Zur Abwendung einer möglichen Überschuldung
im Sinne der handels- und insolvenzrechtlichen Vorschriften
wurde vereinbart, dass die Gut Leuthen Hansen KG mit ihrer
Forderung einschließlich aller Zinsansprüche
gegenüber der Ferkelaufzucht Mlode GmbH hinter die
Forderungen aller Gläubiger in der Weise
zurücktritt, dass ihre Forderung nur aus
zukünftigen Jahresüberschüssen, aus einem
Liquidationsüberschuss oder nach Überwindung der
Krise aus einem die sonstigen Schulden übersteigenden
Vermögen zu begleichen ist.
Unter Hinweis auf § 286 Abs.4 HGB wird auf die
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer
verzichtet.
Mlode,
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2012 festgestellt.
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