K - Mail Order GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Frank Stefan Katholing seit 28.10.2024 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Robert Klingel GmbH + Co KG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
K-Versand Pool 12 GmbH (vormals: Alba Moda GmbH)PforzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2024Bilanz für das Rumpfwirtschaftsjahr zum 30. September 2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01. Januar 2024 bis 30. September 2024
Anhang für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01. Januar 2024 bis 30 September 2024Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Aufgrund der Auflösung der Gesellschaft zum 31.10.2024 wurde ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis 30.09.2024 gebildet. Als Vorjahr wird das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 angezeigt. Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma K-Versand Pool 12 GmbH (vormals: Alba Moda GmbH) mit Sitz in Pforzheim im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 740883 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der „Richttafeln 2018 G“ ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen bewertet. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.Bei der Umrechnung entstandene Währungsdifferenzen wurden erfolgswirksam behandelt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine aus der Bilanz nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse. Aufgrund der Auflösung der Gesellschaft im Jahr 2024 und der Einstellung des Geschäftsbetriebes erfolgte die Bewertung zu Buchwerten respektive zu niedrigeren Zeitwerten. Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gemäß § 252 Abs. 1 HGB wird insofern abgewichen, dass nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmertätigkeit auszugehen ist. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip wurde beachtet, insbesondere das Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip. Ebenso wurden der Einzelbewertungsgrundsatz und das Stichtagsprinzip beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Passiva Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital ist in voller Höhe einbezahlt. Kapitalrücklage Es handelt sich um eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs.2 Nr.4 HGB. Pensionsrückstellungen Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren belief sich zum 31.12.2023 auf TEUR 24. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Rechtsstreitigkeiten und Jahresabschlusskosten gebildet. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel nachfolgend im Einzelnen dargestellt. Verbindlichkeitenspiegel
Besicherungen der Verbindlichkeiten durch Grundpfandrechte bestanden sowohl zum 31. Dezember 2023 als auch zum 30. September 2024 nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse liegen nicht vor. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen Versandhandelsumsätze mit 308 TEUR und Nebenerlöse und Leistungsverrechnungen mit 15 TEUR. Sie wurden im Wesentlichen im Inland getätigt. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen von 785 TEUR, sind insbesondere Erlöse aus Betreibungen und Inkasso mitsamt Nebenkosten und Zinsen (TEUR 107), Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen (TEUR 238) sowie Erlöse aus der Ausbuchung von Kundenguthaben (TEUR 366) enthalten. Erträge aus der Währungsumrechnung sind nicht enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sind nicht enthalten. Sonstige Angaben Geschäftsführung Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre Geschäftsführer; Geschäftsführer sind:
*)
Geschäftsführer der K - Mail Order GmbH & Co. KG, Pforzheim. Herr Marcus Frank Stefan Katholing vertritt die Gesellschaft stets allein und ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Auf die Angabe der Bezüge wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Angaben zur Belegschaft Im Rumpfgeschäftsjahr zum 30.09.2024 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Prüfungs- und Beratungsgebühren Es wird von der Vorschrift des § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB Gebrauch gemacht. Nachtragsbericht Die Gesellschafterversammlung hat die Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum 01.10.2024 beschlossen. Herr Marcus Frank Stefan Katholing, wohnhaft in Coburg, wurde mit Beginn des 01. Oktober 2024 zum alleinigen Liquidator bestellt.
Pforzheim, 11. Dezember 2024 K-Versand Pool 12 GmbH Marcus Frank Stefan Katholing Entwicklung des Anlagevermögens für das Rumpfwirtschaftsjahr zum 30.09.2024
Lagebericht für das Rumpfwirtschaftsjahr zum 30.09.2024Geschäftsverlauf Unsere Gesellschaft betreibt einen Versandhandel überwiegend mit Textilien und Ergänzungssortimenten. Die Umsatzerlöse betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 2024 TEUR 323 (Vorjahr TEUR 35.337) und lagen somit 92 % unter dem Niveau des Vorjahres. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 wurde ein Verlust von TEUR -3.441 erwirtschaftet (Vorjahr TEUR -12.793). Die Bilanzsumme unserer Gesellschaft belief sich zum Geschäftsjahresende auf TEUR 5.146 (Vorjahr TEUR 14.287). Der Rückgang resultiert auf der Aktivseite vor allem aus den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von derzeit TEUR 1.494 (Vorjahr TEUR 12.965). Die Eigenkapitalquote beträgt 23,6 % (Vorjahr 32,6 %). Die Finanzierung unserer Gesellschaft erfolgt durch den Gesellschafter. Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Es werden weiterhin Betriebsrenten an durchschnittlich 8 Pensionäre gezahlt. Über unsere Muttergesellschaft, die K - Mail Order GmbH & Co. KG wurde am 01. August 2023 durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Am 09. August 2023 hat der Gläubigerausschuss auf Vorschlag der Geschäftsführung die Beendigung der Geschäftstätigkeit beschlossen. Infolgedessen wird auch die K-Versand Pool 12 GmbH ihre Geschäftstätigkeit beenden. Chancen- und Risikobericht Wie oben beschrieben wird die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beendet werden. Hierzu wurde bis Ende Januar 2024 das Kerngeschäft, nämlich der Versandhandel an Endkunden, weiter betrieben. Parallel konnten einzelne Vermögensgegenstände, wie z.B. Kundenstämme, Marken und Domains im Rahmen einzelner Asset-Deals erfolgreich veräußert werden. Im Nachgang zur Einstellung des operativen Geschäfts erfolgt dann die Verwertung weiterer Vermögensgegenstände. Es bestehen gesamtwirtschaftliche, branchenspezifische und unternehmerische Risiken. Gesamtwirtschaftliche Risiken ergeben sich aus konjunkturellen, politischen oder sonstigen Entwicklungen, die einen Einfluss auf die Konsumstimmung und -ausgaben und damit auf die Nachfrage nach unseren Produkten oder deren Beschaffung haben können. Gesamtwirtschaftlich bzw. branchenspezifisch besteht vor allem das Risiko einer weiter andauernden schwachen Konsumstimmung. Unternehmerisch besteht das Risiko, dass die Verwertung der oben genannten Assets nicht im geplantem Maße oder zu adäquaten Preisen erfolgt. Den o.g. Risiken wird dadurch begegnet, dass geeignete Ausschreibungsverfahren und entsprechende Bieterwettbewerbe durchgeführt werden. Prognosebericht Am 01. August 2023 wurde aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01. August 2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muttergesellschaft K - Mail Order GmbH & Co. KG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Die Eigenverwaltung hat am 09. August 2023 an den Gläubigerausschuss der K - Mail Order GmbH & Co. KG einen Antrag auf Beendigung des Geschäftsbetriebs mittels einer Auslaufproduktion innerhalb der nächsten Monate gestellt. Der Gläubigerausschuss hat dem Antrag zugestimmt. Aufgrund der Insolvenz der Muttergesellschaft wurde die Beendigung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft eingeleitet. Die Gesellschafterversammlung der K-Versand Pool 12 GmbH hat die Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum 01.10.2024 beschlossen.
Pforzheim, im Dezember 2024 K-Versand Pool 12 GmbH Marcus Frank Stefan Katholing VERSAGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die K-Versand Pool 12 GmbH, Pforzheim, Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen Wir waren beauftragt, den Jahresabschluss der K-Versand Pool 12 GmbH, Pforzheim, - bestehend aus der Bilanz zum 30.09.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - zu prüfen. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der K-Versand Pool 12 GmbH, Pforzheim, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2024 zu prüfen. Wir geben keine Prüfungsurteile zu dem beigefügten Jahresabschluss und dem beigefügten Lagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung des im Abschnitt „Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen“ beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu erlangen, und versagen daher den Bestätigungsvermerk. Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen Bereits im Geschäftsjahr 2023 wurde über das Vermögen des Mutterunternehmens der K-Versand Pool 12 GmbH, Pforzheim, das Insolvenzverfahren eröffnet. In Folge dessen hat auch die K-Versand Pool 12 GmbH ihren Geschäftsbetrieb eingestellt. Aufgrund der Auflösung zum 01.10.2024 wurde für den Zeitraum 01.01.2024 bis 30.09.2024 ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Leider war es den gesetzlichen Vertretern aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs und den damit verbundenen personellen und prozessualen Maßnahmen nicht möglich, uns ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Jahresabschlussprüfung und die Prüfung des Lageberichts zur Verfügung stellen. Hiervon sind insbesondere das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie die Gewinn- und Verlustrechnung betroffen, sodass wir bzgl. dieser Posten aufgrund des Fehlens ausreichender, geeigneter Prüfungsnachweise keine hinreichende Prüfungssicherheit erlangen konnten. Darüber hinaus konnten uns keine ausreichenden, geeigneten Prüfungsnachweise für die Schluss- bzw. Eröffnungsbilanzwerte zum 31.12.2023 bzw. zum 01.01.2024 zur Verfügung gestellt werden. Wir können somit kein Urteil darüber abgeben, ob die Schluss- bzw. Eröffnungsbilanzwerte zum 31.12.2023 bzw. zum 01.01.2024 korrekt aufgestellt und übernommen wurden. Da die Eröffnungsbilanzwerte auch Auswirkungen auf die Werte zum 30.09.2024 haben, führt dies zu einem weiteren wesentlichen und umfassenden Prüfungshemmnis. Die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2023 konnte aufgrund nicht vorliegender Prüfungsnachweise nicht geprüft werden. Aus diesem Grund kann nicht abschließend gewürdigt werden, ob sich gegebenenfalls ein wesentlich abweichendes Jahresergebnis 2023 und damit auch ein wesentlich abweichender Verlustvortrag zum 30.09.2024 ergeben hätte. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die im Finanzanlagevermögen gehaltenen Anteile an verbundenen Unternehmen mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden. Sämtliche hier ausgewiesenen Unternehmen wurde zwischenzeitlich liquidiert. Aus diesem Grund kann davon ausgegangen werden, dass zum 30.09.2024 keine Werthaltigkeit der Anteile gegeben war. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe "Allgemeine Hinweise" im Anhang sowie die Angaben im "Prognosebericht" des Lageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter beschreibt, dass die Gesellschaft liquidiert wird. Die Unternehmenstätigkeit wird daher nicht fortgeführt. Wie diese Angaben dargelegen, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen. Des Weiteren liegt es in unserer Verantwortung, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund des im Abschnitt „Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen“ beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu erlangen. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Augsburg, den 05. November 2025 SONNTAG GmbH Mairock, Wirtschaftsprüfer Piening, Wirtschaftsprüferin Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Dokuments bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Wiedergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts, der K-Versand Pool 12 GmbH,Pforzheim, in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Bei der Printversion des Dokuments handelt es sich um eine Kopie des digitalen Originals. |
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