Schmitt Lützelhof Beteiligungs-eGbR
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonathan Schmitt seit 5.1.2017 | Geschäftsführer |
Sabine Franzen seit 26.10.2005 | Prokura |
Joachim Schmitt seit 22.9.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Joachim Schnitt | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Farben - Schmitt GmbH.KoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Angaben unter der Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 800,00 € wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Ausleihungen wurden zum Nennwert angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden vorgenommen, sofern von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen war. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 768.604,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde ein Anteil von 1/15, also EUR 3.399,00, der Pensionsrückstellung zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2023 beträgt EUR 3.405,00. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben zur Bilanz Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 183.441,78 (Vorjahr: EUR 148.436,03). Die Verbindlichkeit gegen den Gesellschafter wird in Form eines Kontokorrents abgerechnet, das sich entsprechend dem Liquiditätsbedarf der GmbH ständig ändert. Die Verbindlichkeit wird mit 1% im Haben und 4,70 im Soll verzinst. Ausschüttungssperre/Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 8.372,00 der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
gezeichnet: Joachim Schmitt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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