Hair Making People GmbHLiquidiert

Im Gewerbepark 39, 92681 Erbendorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Weiden i. d. OPf (Weiden) HRB 4029
Eingetragen
4.5.2012
Branche
Frisör- und BarbiersalonsEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnKosmetiksalons und ähnliche Schönheitsbehandlungen
Gegenstand
Der Betrieb eines Friseursalons sowie eines Solariums.

Historie

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Management

NameRolle
Karl Pohl
seit 19.12.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Karl Pohl
95615 Marktredwitz
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hair Making People GmbH

Erbendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

21.967,00

B. Umlaufvermögen

5.457,98

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0

D. Aktive latente Steuern

0

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

0

Summe Aktiva

27.424,98



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

4.028,04

B. Rückstellungen

400,00

C. Verbindlichkeiten

22.996,94

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0

E. Passive latente Steuern

0

Summe Passiva

27.424,98



Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

 

Erbendorf, den 27. Dezember 2013

gez. Sabrina Prucker

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.12.2013

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