Biowerk
Neumarkt GmbH
Neumarkt
Jahresabschluss zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
1.130,96 |
10.407,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
201,50 |
2.765,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
929,46 |
7.642,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.130,96 |
10.407,55 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
130,96 |
1.207,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-23.792,46 |
| III.
Bilanzverlust |
24.869,04 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
7.800,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.130,96 |
10.407,55 |
Anhang
Anhang
2007
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2007 wurde nach den Vorschriften
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
2. Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang
aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind
ebenfalls im Anhang aufgenommen.
3. Von den größenabhängigen
Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288
HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im
größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht. Der
Anhang entspricht daher nur den gesetzlichen
Mindestanforderungen für kleine GmbH °s.
4. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( §
284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung ergänzender
Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert
( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):
1. Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare und degressive Abschreibungen
unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im
Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
2. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet. Die
fertigen Leistungen sind mit ihren Herstellungskosten, die
unfertigen Leistungen entsprechend ihres
Fertigstellungsgrads mit ihren anteiligen
Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten
berücksichtigt.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs.
3 HGB ) ist beachtet.
4. Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.
5. Ausgaben vor dem Abschluss - Stichtag, die
Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.
6. Rückstellungen sind gemäß §
249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und / oder der
Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
7. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
C. Angaben zu Posten der Bilanz
Aktiva
1. Mangels Anlagevermögen sind keine
Abschreibungen im Geschäftsjahr veranlasst.
2. Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen im
Berichtsjahr nicht.
Passiva
1. Im Berichtsjahr ist kein Sonderposten mit
Rücklagenanteil gebildet worden.
2. Rückstellungen sind gemäß §
249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und/oder der
Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG
bestehen im Berichtsjahr nicht.
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen aber nach § 251 HGB anzugeben
sind, bestehen nicht.
3. Mitglieder der Geschäftsführung in 2007
sind Herr Georg Krumpholz (ausgeschieden am 17.01.2008) und
Herr Gert Tremmel. Die Geschäftsführer sind im
Veranlagungsjahr 2007 von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
4. Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer sowie zugunsten dieser Person
eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen nicht.
E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
Neumarkt i.d.OPf, den 27.03.2008
( Gert Tremmel) Geschäftsführer
|