Nova SERVE Gesellschaft für Dienstleistungen im Gesundheitswesen mit beschränkter Haftung
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Gröger seit 7.1.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Hanau | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 33.33% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Klinikum Hanau GmbHHanauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang zum 31. Dezember 2023I) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Klinikum Hanau GmbH hat ihren Sitz in Hanau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 91522 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss der Klinikum Hanau GmbH, der zugleich der Jahresabschluss des Klinikums nach KHG ist, wurde nach den Vorschriften der KHBV sowie nach den Vorschriften gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 3 HGB eine große Kapitalgesellschaft, es gelten die entsprechenden Vorschriften. Die einschlägigen Vorschriften des GmbHG wurden beachtet. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises als Bestandteil des Anhangs erfolgte gemäß § 1 Abs. 3 KHBV nach den Gliederungsschemata der Anlagen 1 bis 3 der KHBV. II) Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 238 bis 263 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264 bis 278 HGB. Die Bilanz wurde gemäß § 265 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite um den Posten "Forderungen gegen die Stadt Hanau" sowie auf der Passivseite um den Posten "Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hanau" erweitert. Die Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um die nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode pro rata temporis ermittelt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfasst. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft worden sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p.a. und den vier darauffolgenden Jahren aufgelöst. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Es werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgt die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Unfertige Leistungen (Überlieger) wurden mit an den Herstellkosten orientierten Wertansätzen, als Herstellkosten je Bewertungsrelation, bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt wurden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB nicht aktiviert. Die übrigen Vorräte sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen haben insgesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen wurden um erkennbare Risiken einzelwertberichtigt. Die übrigen Forderungen wurden pauschalwertberichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Gemäß Konzernrichtlinie erfolgt eine Saldierung gleichartiger Forderungen und Verbindlichkeiten je Gesellschaft. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt und voll einbezahlt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens wurden entsprechend den Vorschriften der KHBV gebildet und werden in Höhe der geförderten Abschreibungen des Anlagevermögens aufgelöst. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Zusatzversorgungskasse Wiesbaden (ZVK). Es ist Aufgabe der ZVK, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Gesellschaft übernimmt die Beiträge an die ZVK in Höhe von 6,1 % (Beitrag insgesamt 7,0 %) zuzüglich 1,4 % Sanierungsgeld. Es wurden Personalaufwendungen in Höhe von T€ 84.202 verbeitragt. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB und entsprechend allgemeiner Bilanzierungspraxis verzichtet. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. III) Angaben zu den Posten der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist nach der erweiterten Brutto- Methode gemäß Anlage 3 zu § 4 Abs. 1 KHBV im Anlagespiegel dargestellt. Sämtliche Forderungen haben Restlaufzeiten bis ein Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren ausschließlich aus Liefer- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Für die bestehenden Altersteilzeitverpflichtungen wurde eine Insolvenzversicherung bei der Sparkasse Hanau abgeschlossen und das Deckungsvermögen mit der Verpflichtung verrechnet. Zur Ermittlung der Altersteilzeitverpflichtungen wurde ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Verwendung der "Richttafel 2018 G" erstellt. Die Abzinsung der Verpflichtung aus Altersteilzeit erfolgte auf Basis des Sieben-Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregel). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 1,74% zugrunde. In Anwendung des in Art. 67 Abs. 3 EGHGB eingeräumten Wahlrechts wurden alle nicht verbrauchten Instandhaltungsrückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB alte Fassung beibehalten und über die Jahre hinweg bestimmungsgemäß verbraucht. Verbindlichkeitsspiegel per 31.12.2023
IV) Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt. In den Umsatzerlösen und den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Posten in Höhe von T€ 2.866 enthalten, die im Wesentlichen aus Abrechnungen und Erstattungen für das Jahr 2022 resultieren sowie mit T€ 575 aus der Auflösung von Rückstellungen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Posten in Höhe von T€ 1.067 enthalten, die aus diversen Abrechnungen für Vorjahre resultieren. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von T€ 98 (i. Vj. T€ 50). V) Sonstige Angaben a) Beschäftigte Arbeitnehmer Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (Mitarbeiter nach Vollkräften und nach Köpfen) gliedert sich wie folgt:
b) Angaben zum Anteilsbesitz
c) Gesamthonorar des Abschlussprüfers Für das Geschäftsjahr 2023 ist für den Abschlussprüfer ein Honorar in Höhe von TEUR 66 zurückgestellt. Es entfällt in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen einschließlich abschlussnaher krankenhausspezifischer Bestätigungen und Bescheinigungen. Andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen oder sonstige Leistungen wurden vom Abschlussprüfer nicht erbracht. d) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Es bestehen in den nächsten 60 Monaten sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen (Laufzeiten zwischen 1 bis 120 Monaten) in Höhe von T€ 11.211 (Vorjahr: T€ 10.329). Es besteht eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Klinikum Hanau GmbH als Alleingesellschafterin der Medizinisches Versorgungszentrum Hanau GmbH (MVZ) für Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sowie der Krankenkassen gegenüber dem vorgenannten MVZ, die aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit entstehen. Des Weiteren hat die Gesellschaft gegenüber dem MVZ zur Abwendung einer evtl. Überschuldung i.S.v. § 19 InsO einen qualifizierten Rangrücktritt auf Forderungen bis zur maximalen Höhe von T€ 750 sowie eine Bürgschaft für einen Kontokorrentrahmen in Höhe von T€ 30 erklärt. e) Unternehmensorgane Als Geschäftsführer für die Klinikum Hanau GmbH war im Berichtsjahr Herr Volkmar Bölke bestellt. Auf die Angabe der Vergütungen für die Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr 2023 an: Vorsitzender: Herr Oberbürgermeister Claus Kaminsky 1. Stellvertretende(r) Vorsitzende(r): Herr Stadtverordneter Dr. Amin Jebabli Diplom-Politologe (bis 09.05.2023) Frau Claudia Wiegand Krankenschwester und Vorsitzende des Betriebsrates (ab 28.11.2023) 2. Stellvertretende Vorsitzende: Frau Claudia Wiegand Krankenschwester und Vorsitzende des Betriebsrates (bis 27.11.2023) Aufsichtsratsmitglieder Frau Stadträtin Claudia Borowski Schulleiterin i.R. Frau Caroline Kargl Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung (ab 01.08.2023) Herr Stadtverordneter Christoph Hänel Geschäftsführer Frau Stadtverordnete Barbara Horch Hausfrau Frau Stadtverordnete Anke Kannengießer Flugbegleiterin, Dipl. Kommunikationswirtin (bis 20.02.2023) Frau Stadtverordnete Petra Bauer Lehrerin i. R. (ab 20.04.2023) Herr Stadtverordneter Oliver Rehbein Verwaltungsfachangestellter Frau Stadtverordnete Selma Yilmaz-Ilkhan Projektkoordinatorin Herr Stadtverordneter Dr. Hans-Volker Lill Steuerberater Herr Dr. Gerd Manecke Facharzt für Allgemeinmedizin Herr Sven Bergmann Fachkrankenpfleger Frau Hilke Sauthof-Schäfer Gewerkschaftssekretärin Frau Christine Hof Dipl. Sozialarbeiterin und Betriebsrätin Frau Britt Jacobs Fachkrankenschwester Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf EUR 13.367,00. f) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Bei den Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungsverträge mit verbundenen Unternehmen und der Stadt Hanau. Diese werden zu marktüblichen Konditionen durchgeführt. g) Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Klinikum Hanau GmbH wird in den Konzernabschluss der BeteiligungsHolding Hanau GmbH, Hanau, als größten und kleinsten Konzernkreis einbezogen. Hieraus ergibt sich eine befreiende Wirkung hinsichtlich der Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses. Der Konzernabschluss der BeteiligungsHolding Hanau GmbH wird im elektronischen Unternehmensregister offengelegt. h) Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, ergaben sich nicht. i) Ergebnisverwendung Der Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28. November 2023 beschlossen, den entstehenden Jahresfehlbetrag des Jahres 2023 im gleichen Jahr durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage auszugleichen.
Hanau, den 28. März 2024 Volkmar Bölke, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zur Geschäftsgrundlage Die Klinikum Hanau GmbH ist ein gemeinnütziges Krankenhaus mit Sitz im Innenstadtgebiet der Stadt Hanau. Mittelbarer Träger der Klinikum Hanau GmbH ist die Stadt Hanau. Das Klinikum betreibt insgesamt 787 Planbetten, davon 160 Psychiatrische Betten (120 vollstationär, 40 Betten teilstationär). Mit rechtskräftigem Planbettenbescheid ist das Klinikum im Krankenhausplan des Landes Hessen auf Dauer aufgenommen und ist gemäß Vereinbarung mit den Sozialleistungsträgern der Notfallstufe "umfassende Notfallversorgung der G-BA-Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Abs. 4 SGB V zugeordnet. Das Klinikum verfügt über die Fachabteilungen Chirurgie, Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Hals- Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Allergologie-Klinik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Peri/Neonatalzentrum, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Internistische Onkologie und Hämatologie. Weitere Fachbereiche sind das Institut für Laboratoriumsmedizin, Institut für Pathologie, Nuklearmedizin sowie die Radioonkologie und Strahlentherapie. Innerhalb der Fachabteilung Chirurgie und innere Medizin verfügt das Krankenhaus über eine Differenzierung in die Teilgebiete Allgemein -, Viszeral- und Thoraxchirurgie und Gefäß- und endovasculäre Chirurgie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Kardiologie/Angiologie, Rhythmologie, Pneumologie, Nephrologie, internistische Intensivmedizin, Allgemeine Innere Medizin/Gastroenterologie/Diabetologie und Infektiologie. Ergänzend zu den bestehenden Fachabteilungen betreibt das Klinikum eine interdisziplinäre Intensivstation sowie eine interdisziplinäre Notaufnahme sowie ein Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie. Die Klinikum Hanau GmbH betreibt zudem ein Ausbildungszentrum für Pflegeberufe mit derzeit 145 Ausbildungsplätzen. B. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung der Branche Während das Jahr 2022 für die Krankenhäuser noch von hohen Corona-Infektionszahlen geprägt war, stellten sich im Jahr 2023 zunächst deutlich abflauende Corona-Infektionsraten ein. Zwar bewegten sich diese im Herbst 2023 wieder deutlich nach oben und führten vereinzelt in den Krankenhäusern zu kapazitätseinschränkenden Situationen, insbesondere durch erkranktes Personal, schränkten aber insbesondere die Intensivkapazitäten nicht wie in den Vorjahren versorgungsgefährdend ein. Parallel dazu erreichte die wirtschaftliche Lage der deutschen Krankenhäuser eine neue Eskalationsstufe. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bezeichnet die wirtschaftliche Lage der deutschen Krankenhäuser als mittlerweile dramatisch. In ihrer Pressekonferenz am 16.01.2024 stellte Geschäftsführer Dr. Gerald Gaß Umfrageergebnisse des DKI (Deutsches Krankenhaus Institut (Krankenhausbarometer 2023) vor, wonach für 2024 81 % aller deutschen Krankenhäuser mit einem wirtschaftlichen Defizit rechnen. Für 2023 waren das 78 % und für 2022 54 %. Die Zahl der Krankenhausinsolvenzen betrug bis einschließlich Januar 2024 47. Für das laufende Jahr 2024 wird erwartet, dass die Zahl der Krankenhausinsolvenzen auf über 100 ansteigen wird. Die Gründe für diese Entwicklung sind hinlänglich bekannt.
Die bereits von Bundesgesundheitsministerium für Anfang 2024 angekündigte Krankenhausreform soll die komplexe Problemlage der Krankenhäuser lösen. Im Kern der Reformvorhaben steht eine veränderte Krankenhausplanung nach dem Vorbild des schon seit Jahren in Planung befindlichen NRW-Modells, welches das Leistungsgeschehen der Krankenhäuser nicht mehr auf Fachabteilungsebene, sondern nach Leistungsgruppen vorsieht. Für die einzelnen Leistungsgruppen sollen Vorhaltebudgets gebildet werden, die die reine Leistungsabhängigkeit der Krankenhausumsätze abfedern soll. Genauso soll mit dem System der Leistungsgruppen verhindert werden, dass jedes Krankenhaus alles machen kann. Für jede Leistungsgruppe sollen ferner Qualitätsvorgaben hinsichtlich der Personalbesetzung und der gerätetechnischen Ausstattung definiert werden. Bei der Vergabe der Leistungsgruppen soll neben den Ambulantisierungspotenzialen natürlich die Fallzahlstärke der Häuser berücksichtigt werden. Gesundheitsminister Lauterbach will bei der Krankenhausreform das Gesamtbudget für alle Krankenhäuser nicht steigern. Ausgehend von der Tatsache, dass die aktuellen Preise für stationäre Krankenhausversorgungen bei weitem nicht ausreichend sind, bedeutet das, dass sich die Zahl der aktuell ca. 1.700 Krankenhäuser deutlich reduzieren muss. Er koppelt ferner den Start der Krankenhausreform an die Verabschiedung des sogenannten Transparenzgesetzes. Dort sollen die Krankenhäuser in Level-Gruppen eingeteilt werden und entsprechende Informationen über Personalvorhaltung nach Dienstgruppen, gerätetechnische Ausstattung, Fallzahlen je Leistungsgruppe und sonstige Qualitätsvorgaben dargestellt werden. Hier sehen sich insbesondere die Bundesländer in ihrer Planungshoheit empfindlich gestört. Da die zeitliche Umsetzung der geplanten Krankenhausreform Jahre dauern wird und sich die politischen Gremien noch nicht einig sind, sehen mittlerweile die Bundesländer, die deutsche Krankengesellschaft (DKG) und im Wesentlichen alle deutschen Krankenhäuser die Verabschiedung eines Vorschaltgesetzes zur Anpassung der Landesbasisfallwerte (Preise) an die tatsächliche Kostenentwicklung der Krankenhäuser als dringend notwendig, um das in Gang gesetzte unkontrollierte Krankenhaussterben zu stoppen und die Patientenversorgung in Zeiten des Wandels zu sichern. Der zweifellos von allen Seiten befürwortete Wandel im deutschen Krankenhausystem muss überlegt und zielführend umgesetzt werden. Der Bedarf an Investitionsmitteln für veränderte Strukturen muss dabei ebenso Berücksichtigung finden. 2. Geschäftsergebnis und Leistungsdaten 2023 Das Jahr schloss wegen der Nachwirkungen der Covid-19 Pandemie auf das stationäre Leistungsgeschehen und der weiterhin bestehenden inflationären Kostenentwicklungen, die nur teilweise über Steigerungen des Landesbasisfallwertes gegenfinanziert wurden, mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.345.967,38 €. Im Vorjahr betrug das Jahresergebnis 0,00 €, nachdem die Stadt ertragswirksam 2.622.573,71 € zum vollständigen Verlustausgleich beigetragen hat. Das Ergebnis 2023 liegt dennoch deutlich unter dem im Wirtschaftsplan 2023 geplanten Defizit in Höhe von 14,35 Mio. €. Ein Großteil der Verbesserung des Ergebnisses gegenüber dem Wirtschaftsplan ist auf Sachverhalte zurückzuführen, die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht bekannt waren. Im Wirtschaftsplan 2023 wurden keine weiteren finanziellen Unterstützungsleistungen für die Krankenhäuser aus dem Bundeshaushalt geplant. Stattdessen ging man in der Wirtschaftsplanung 2023 davon aus, dass sich die Kliniken im Jahr 2023 wieder vollständig aus ihren Leistungen refinanzieren müssen. Ende des Jahres 2022 wurde bekannt, dass die Krankenhäuser eine erneute finanzielle Unterstützung erhalten werden und das Klinikum Hanau einen Zuschuss in Höhe von 4,8 Mio. € bekommen wird. Darüber hinaus wurden im Dezember 2022 und im Frühjahr 2023 weitere Zuschüsse für die Kinder- und Geburtshilfekliniken veröffentlicht, die sich für das Klinikum auf weitere nicht geplante 1,0 Mio. € beliefen. Weitere positive Ergebniseffekte zum Wirtschaftsplan ergaben sich aus niedriger als geplant getroffenen Tarifabschlüssen. Nach Abschluss des Geschäftsjahres ist festzustellen, dass das Schließen der stationären Leistungslücken gegenüber dem Jahr 2019 (letztes Vor-Pandemiejahr) langsamer vonstatten geht als angenommen. Im Wirtschaftsplan 2023 wurden erlösrelevante stationäre Casemixpunkte in Höhe von 93% des letzten pandemiefreien Jahres 2019 geplant. Dieses Niveau wurde in 2023 nicht erreicht. Eine personelle Anpassung an das bestehende Leistungsniveau ist problematisch, weil durch bereits bestehende Strukturvorgaben und personelle Mindestvorhaltungen in Verbindung mit einem steigenden Fachkräftemangel ein Abbau von Personal in den patientennahen Berufsgruppen nur sehr eingeschränkt möglich ist. Hinzu kommt die Unsicherheit darüber, welche personellen Voraussetzungen zukünftig erfüllt werden müssen, um ausgewählte Leistungsgruppen in dem neuen Krankenhausfinanzierungssystem erbringen zu dürfen. Zusätzlich belastet wird das Ergebnis des Klinikums durch die nicht vollständige Refinanzierung der inflationären Kostensteigerungen. Folgende Leistungsdaten liegen dieser Entwicklung zugrunde:
* bezogen auf aufgestellte Betten und
Berechnungstage
Budgetentwicklung in Hessen Die maßgeblichen finanziellen Eckpunkte zu dem mit den Krankenkassen zu verhandelnden stationären Budget wurden für die hessischen Krankenhäuser im Jahr 2023 wie folgt festgelegt: Der ergebnisrelevante Hessische Landesbasisfallwert mit Ausgleichen wurde im Jahr 2023 auf 3.995,60 € festgelegt und lag damit leicht unter dem Bundesbasisfallwert in Höhe von 4.000,71 €. Der Hessische Landesbasisfallwert liegt im Durchschnitt der in Deutschland vereinbarten Werte. Der höchste Landesbasisfallwert mit Ausgleichen in Höhe von 4.099,57 € ist derzeit in Rheinland-Pfalz vereinbart. Die Steigerung des Hessischen Landesbasisfallwerts mit Ausgleichen liegt gegenüber dem Jahr 2022 mit +4,42 % auf dem Niveau des für 2023 bundesweit festgelegten Veränderungswertes in Höhe von 4,32 %. Ergebnisse der Budgetverhandlungen Die Budgetverhandlungen für das Jahr 2020 in der Somatik wurden 2023 abgeschlossen. Die vereinbarten Leistungen und Preise werden seit dem 01.09.2023 abgerechnet. Insbesondere das erstmals für das Budgetjahr 2020 neu zu verhandelnde Pflegebudget hatte, wie bei den anderen hessischen Krankenhäusern auch, zu einem sehr hohen Verhandlungsaufwand mit mehreren Verhandlungsterminen geführt, da die gesetzlichen Regelungen von den Krankenkassen und dem Klinikum unterschiedlich ausgelegt wurden. Die Verhandlungen erwiesen sich unter Pandemiebedingungen grundsätzlich als äußerst schwierig. Durch das Aussetzen des Fixkostendegressionsabschlags wurden entgegen den Vorjahren nicht die vereinbarten Leistungen fortgeschrieben, sondern erstmalig die IST-Leistungen des Jahres 2020 vereinbart, um das Liquiditätsrisiko nicht weiter zu vergrößern. Ausführungen zum Modellprojekt Psychiatrie Zwischen dem Klinikum Hanau und den Krankenkassen wurde im Jahr 2022 eine Fortführung des Modellprojektes in der Psychiatrie vereinbart. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2028, kann aber erstmalig Ende 2026 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt werden. Patienten, die früher stationär behandelt wurden, können im Rahmen des Projektes durch intensive ambulante Versorgung behandelt werden. Das Modellprojekt ermöglicht eine deutlich bessere Versorgung der Patienten bei einer gesicherten Finanzbasis. Die Verhandlungen für das Jahr 2023 konnten in 2023 erfolgreich abgeschlossen werden. Die vereinbarten Leistungen und Preise aus der Vereinbarung 2023 werden seit dem 01.10.2023 abgerechnet. Entwicklung Vollzeitkräfte und Personalkosten 2023 Die tatsächliche durchschnittliche Personalbesetzung ist von 1.301,83 VK Vollzeitkräften (VK) im Jahr 2022 auf 1.318,37 VK im Jahr 2023 gestiegen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich insgesamt um 4,4 Mio. € auf 120,4 Mio. €. Die Personalkostenentwicklung stellt sich des Weiteren wie folgt dar: Angestellte im Anwendungsbereich des TVöD-K: Der Tarifabschluss vom 22.04.2023 mit einer 24-monatigen Laufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 sah für das Jahr 2023 eine Inflationsausgleichszahlung von insgesamt 3.000 € netto vor, wobei eine erste Tranche von 1.240 € mit dem Juni-Entgelt 2023 zahlbar wurde und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils monatlich 220 € an die Beschäftigten zur Auszahlung kommen. Für das Jahr 2023 gab es keine lineare Steigerung. Die prozentuale Auswirkung der Zahlung des Inflationsausgleichsgeldes liegt hier bei ca. 3,57 %. Ab dem 01.03.2024 werden die Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 € erhöht und danach um weitere 5,5%, mindestens jedoch um 340 €. Ärzte im Anwendungsbereich des TV-Ärzte VKA: Der Tarifabschluss vom 23.05.2023 zum TV-Ärzte/VKA mit einer 18-monatigen Laufzeit vom 01.01.2023 bis 30.06.2024 sah für das Jahr 2023 im Auszahlungsmonat Juni 2023 eine Inflationsausgleichszahlung von 1.250 € netto vor sowie eine Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 01.07.2023 um 4,8 %. Die prozentuale Auswirkung für das Jahr 2023 liegt hier bei ca. 3,34 %. Zum 01.04.2024 erfolgt die Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 4,0 % und eine zweite Auszahltranche von 1.250 € Inflationsausgleichszahlung im Januar 2024. Entwicklung der Sachkosten, Zinsen und übrigen Aufwendungen Die Materialaufwendungen sind im Berichtsjahr erneut um 5,6 % oder 3,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Kostensteigerungen ergaben sich nahezu in allen Bereichen. Im medizinischen Bereich konnte der Anstieg bei den Arznei,- Heil,- und Hilfsmitteln (+16 % oder 3,1 Mio. €) nicht durch die geminderten Aufwendungen für Laborbedarf (-46,4 % oder 2,5 Mio. €) kompensiert werden. Den Erhöhungen bei den Aufwendungen für Wasser, Energie und Fernwärme (+61,8 % oder 1,5 Mio. €) stehen zum Teil ertragswirksame Energiesonderzahlungen gegenüber. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+7,8 % oder 1,0 Mio. €) waren insbesondere die Patientenverköstigung (+12,5 % oder 385 T€) sowie die Aufwendungen für Fremdreinigung (+6,1% oder 223 T€) von Steigerungen betroffen, diese sind auf gestiegene Personal- und Sachkosten bei der Tochtergesellschaft Nova-Serve zurückzuführen. Des Weiteren erhöhten sich hier sich die Aufwendungen für Mietwäsche um 18,1% oder 217 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insgesamt sind im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig 1,9% oder 449 T€ gestiegen. Der mit Abstand größten Posten sind die Instandhaltungsaufwendungen. Diese liegen mit 242 T€ (3,5%) über dem Vorjahresniveau. Den hier erhöhten Aufwendungen für die Regelinstandhaltung des medizinischen Geräteparks sowie der Instandhaltung der Heizungsanlage stehen im Berichtsjahr Einsparungen bei der Instandhaltung von Gebäude und Elektrotechnik gegenüber. Neben Steigerungen bei der EDV- und Softwarepflege von 24,4 % (oder 421 T€) erhöhten sich die Beratungs- und Prüfungskosten um 37,2 % (218 T€) durch Ausschreibungen im Zuge von Beschaffungen. Die digitale Archivierung der Patientenakten zeigt sich in den erhöhten Verwaltungskosten (+56% oder 155 T€). Gegenläufig entwickelten sich die Kosten für Bewachung und Sicherheit (-79 % oder 1,0 Mio. €) aufgrund der fehlenden Notwendigkeit im Zuge rückläufiger Covid-Infektionszahlen. Zudem ergab sich ein geringerer Wertberichtigungsbedarf auf Forderungen. Die Kosten für Leiharbeitskräfte sind gegenüber dem Vorjahr erneut (+9,7 % oder 297 T€ gegenüber Vorjahr) gestiegen. Haupteinsatzorte waren insbesondere die Intensivstationen, Kreissaal sowie Zentral-OP. Die periodenfremden Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 424 T€ (+67,8 %) gestiegen. Der Großteil betrifft hier nachlaufende sowie ausstehende Rechnungen. Das Finanz- und Beteiligungsergebnis beinhaltet erneut eine Gewinnausschüttung der Palliativ Care Team Hanau GmbH in Höhe von 300 T€. Investitionen in Ersatzbeschaffung - Bewirtschaftung der Fördermittel Die Zuweisung an pauschalen Fördermitteln nach § 22 HKHG belief sich auf 8.491 T€. Der Anteil der Förderpauschale, der bereits durch langfristige Miet- und Leasingverträge gebunden ist, betrug im Berichtsjahr 1.148 T€. Der Großteil der Kosten entfällt auf die Miete von Spezial-Pflegebetten und Wundversorgung, den angemieteten OP-Roboter sowie die Ausstattung der Labordiagnostik. Die restlichen zur Verfügung stehenden Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um den notwendigen Investitionen in Gebäude und Großgeräte gerecht werden zu können. Auszug aus den wesentlichen Investitionsmaßnahmen in den medizinischen Gerätepark neben den bereits o.g. aufgeführten Gegenständen in 2023:
Gemäß§ 14a KHG i.V.m. §§ 19, 20, 22, 23, 4 Abs. 2 und Abs. 1 Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV) und der Richtlinie des Bundesamts für soziale Sicherung (BAS) zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV wurden dem Klinikum für die angemeldeten Fachbereichstatbestände im Jahr 2022 Bewilligungs-Bescheide in Höhe von insgesamt 4.813 T€ erteilt. Die bisherigen Ausgaben für Investitionen und Wartungskosten belaufen sich auf 1.413 T€. 2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ordnen wir als solide ein. Das langfristige Vermögen einschließlich des geförderten Anlagevermögens betrug mit 123.573 T€ rd. 66 % der Bilanzsumme. Investitionen in das Anlagevermögen wurden i.H.v 3.346 T€ getätigt, demgegenüber stehen Abschreibungen von 9.462 T€ und Abgänge zu Restbuchwerten von 325 T€. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich stichtagsbedingt um 3.597 T€. Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht beinhalten Ausgleichsforderungen für noch nicht genehmigte Vorjahre. Das Eigenkapital minderte sich in Höhe des Jahresfehlbetrages um 7.346 T€. Unter Berücksichtigung der Sonderposten verringert sich die Eigenkapitalquote von 55 % auf 50 %. Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 4,7 Mio. € auf 185,9 Mio. € gesunken. Finanzlage Der Finanzmittelfonds setzt sich zusammen aus den kurzfristigen Kassen- und Bankguthaben in Höhe von 8.850 T€ abzüglich der in Anspruch genommenen Kassenkreditlinie in Höhe von 15.456 T€ und beträgt damit -6.606 T€ zum Stichtag. Die Gesellschaft hat zur Überbrückung möglicher kurzfristiger Liquiditätsengpässe vertragliche Vereinbarungen in ausreichendem Umfang mit den Hausbanken getroffen. Weiter stehen über einen Kassenkreditrahmen des Trägers zusätzliche Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung der laufenden Geschäfte war jederzeit sichergestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Form von mittel- und langfristigen Darlehen betragen zum Stichtag 31.12.2023 in Summe 26,8 Mio. €. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum Stichtag 17,8 Mio. €. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Die Kapitalstruktur der Gesellschaft über die letzten zwei Jahre ergibt folgendes Bild, wobei Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens zur Ermittlung der Kennziffern dem Eigenkapital zugerechnet wurden:
Ertragslage Das EBITDA verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um rund 7.470 T€ auf -3.291 T€. Die EBITDA- Quote sank ebenso von 2,1 % auf -1,7 %. Die Verbesserung des EBITDA ist dringende Voraussetzung, damit die in den nächsten Jahren noch anstehenden umfangreichen investiven und baulichen Maßnahmen refinanziert werden können. Die Umsatzerlöse, die Erlöse nach § 277 HGB und die sonstigen betrieblichen Erträge betragen insgesamt 200,4 Mio. € (inkl. Bestandsveränderung) und sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. C. Risiko, Chancen und Prognoseberichterstattung 1 Prognosebericht Es sind nicht mehr die Corona-Inzidenzen, welche die deutschen Krankenhäuser beschäftigen. Die wirtschaftliche Lage ist vielerorts dramatisch und die Notwendigkeit einer vor allen Dingen zeitnahen Krankenhausreform wird immer größer. Die DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) sieht in dem aktuellen kalten Strukturwandel eine Zerstörung der Strukturen und des Vertrauens in das deutsche Krankenhaussystem. Neue und laufende Investitionsprojekte werden aktuell gestoppt, Zukunftsplanung und Personalentwicklung sind seriös kaum möglich, und Defizitausgleiche zehren sämtliche Rücklagen für Zukunftsprojekte auf. Die DKG und die deutschen Krankenhäuser bekennen sich zu den bis dato vereinbarten Eckpunkten der geplanten Krankenhausreform. Dazu gehören auch ein grundsätzlich notwendiger Strukturwandel mit einer noch stärkeren Konzentration komplexer Leistungen sowie Standortfusionen mit mehr ambulanter Patientenversorgung an den Krankenhäusern und einer Etablierung von Gesundheitszentren. Die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung muss sektorenübergreifend ausgebaut werden. Eine personalentlastende Entbürokratisierung, auch durch Digitalisierungsfortschritt, ist schon lange Forderung fast aller Systemteilnehmer und würde das deutsche Gesundheitssystem ganzheitlich attraktiver machen. Teile des Fachkräftemangels könnten damit wahrscheinlich reduziert werden. Es ist nun an der Politik, die Punkte geordnet voranzubringen. Dabei müssen sich Bund und Länder einig werden, wie Zuständigkeiten und Entscheidungen verteilt werden. Eines muss dabei klar sein: Ohne Transformationskosten wird es keine Krankenhausreform geben. Alleine aus zeitlichen Gründen ist es für eine Vielzahl der Krankenhäuser ohne finanzielle Unterstützung nicht möglich, die ersten spürbar wirksamen Reformziele vor einem wirtschaftlichen Untergang zu erreichen. Wie Länder und Krankenhäuser fordern, wird es ohne ein Vorschaltgesetz nicht gehen. Eine Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten durch entsprechende Steigerung der Landesbasisfallwerte sowie eine zumindest zeitweise deutliche Steigerung der Fördermittel ("der Wandel kostet Geld"), die auch für den Aufbau ambulanter Strukturen eingesetzt werden dürfen, sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform. Leistungsgruppen, Vorhaltebudgets je Leistungsgruppe und Level-Einteilungen für das Gesamthaus und auch die Notfallversorgung sind wesentliche Veränderungen der Krankenhausreform, die klare und transparente Strukturen schaffen sollen. Die Vorhaltebudgets werden zumindest teilweise die aktuell noch reine Mengenabhängigkeit der Umsätze abfedern und eine gewisse Ausfallsicherheit geben. Das Klinikum Hanau sieht sich weiterhin bei allen aktuellen Entwicklungen in keiner schlechten Position. Die Größe der Klinik und der Fachabteilungen sowie deren Anzahl machen eine zukünftige Einstufung in die Levelstufe III (Maximalversorger) möglich; diese Einschätzung und wird durch die in 2023 vom Medizinischen Dienst geprüfte Notfallversorgungsstufe III (Gemeinsamer Bundesausschuss) untermauert. In Anbetracht der vielen Unwägbarkeiten auch in der zeitlichen Entwicklung der Reformbemühungen werden kurzfristig folgende Maßnahmen im Vordergrund stehen:
Zum Zeitpunkt der Lageberichterstellung teilt die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) mit, dass man sich gemeinsam mit dem neu konstituierten Hessischen Gesundheitsministerium auf den Weg machen wird, um die Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen nach dem NRW- Modell (Nordrhein-Westfalen) für Hessen konkret in Angriff zu nehmen. Ein erweiterter Landeskrankenhausausschuss soll als Gremium für die Planung, Vorbereitung und Umsetzung zuständig sein. Für Vertrauen, konstruktive Unterstützung und erste vorbereitende Datenlieferungen wurde auf der Frühjahrstagung der HKG geworben. Das ändert nichts an der letztverantwortlichen Zuständigkeit des Ministeriums. Der zunächst festgelegte Zeitplan für die einzelnen Umsetzungsphasen der Reform sah die Verteilung der Leistungsgruppen auf die einzelnen Krankenhäuser für 2024 vor. Das ist der eigentliche Planungsschritt. Experten sehen durch die politischen Zerwürfnisse eine weitere zeitliche Verzögerung als sehr wahrscheinlich an, sodass man nicht vor 2025 mit diesem Umsetzungsschritt rechnen kann. Das könnte verheerende Auswirkungen für viele Krankenhäuser haben, da diese liquiditätsseitig nicht durchhalten werden, und stellt wiederum die Forderung nach einem Vorschaltgesetz in den Raum. Denn die klaffende Schere zwischen inflationären Kosten und preisgedeckelten Umsätzen hat schon viele Krankenhäuser in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht. Finanzkraft, Versorgungsqualität und Umsetzungsgeschwindigkeit bei den großen strukturellen Veränderungen werden den weiter starken Konkurrenzkampf der Kliniken untereinander anheizen und diese in Sieger und Verlierer aufteilen. 2 Chancen- und Risikobericht Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Chancen und Risiken werden für alle deutschen Krankenhäuser durch eine schnelle und gezielte Umsetzung der Krankenhausreform bestimmt. Mittel- bis langfristig besteht die Chance auf eine krisenfeste Krankenhausfinanzierung. Aktuell vorgesehen ist für die Umsetzung in den Kliniken eine Zeitschiene von bis zu 5 Jahren. Es muss für diesen zeitlichen Weg eine Überbrückungs- oder Zwischenfinanzierung für die mittlerweile mehr als 80 % defizitären Krankenhäuser in Deutschland geben, um die Versorgungssicherheit in ganz Deutschland zu gewährleisten. Insofern muss eine Krankenhausreform auch eine wirtschaftliche Sicherung durch den Bund oder die Länder für eine evtl. noch länger andauernde Umsetzungsphase implizieren. In der realistischen Annahme, dass das Klinikum Hanau für die Patientenversorgung, insbesondere durch die Notfallversorgung, ein unverzichtbarer Krankenhausstandort ist und bleibt, wird bei der entsprechenden Zuweisung von Leistungsgruppen ein auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten medizinisches Versorgungsspektrum auf höchstem Niveau für die Bürgerinnen und Bürger in und um Hanau sichergestellt werden können. Ein weiteres Verzögern der dringend notwendigen Änderungen in der Krankenhausfinanzierung birgt für einen Großteil der Häuser große wirtschaftliche Risiken, einschließlich des Insolvenzrisikos. Die in Folge der langen Pandemie und des seit rund zwei Jahren andauernden Ukraine-Kriegs entstandenen Risiken sind bekannt. Dabei birgt die sich weiter öffnende Schere zwischen Erlösen und Kosten das größte wirtschaftliche Risiko. Die im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz geänderten Vorgaben für einen beschleunigten Ablauf der Budgetverhandlungen werden kurzfristig nur bedingt dazu führen, dass die Liquiditätslage der Kliniken sich entscheidend verbessert. Die Liquiditätslage wird kurz- und mittelfristig die entscheidende Größe für die Überlebensfähigkeit vieler Krankenhäuser sein - auch für das Klinikum Hanau. Bestandsgefährdende Risiken Im Rahmen des implementierten Risikomanagements werden alle wesentlichen Risikoparameter quartalsweise beobachtet. Das monatliche Berichtswesen umfasst wesentliche betriebliche Kennzahlen, so dass eventuell kritische Entwicklungen in Abweichung zur Planung rechtzeitig Anzeichen zur Gegensteuerung auslösen. Sofern Abweichungen auf Leistungsseite erkennbar werden wird versucht, unmittelbar auf der Kostenseite auf diese Abweichungen zu reagieren, sofern keine Leistungssteigerung erzielt werden kann. Vor dem Hintergrund der großen Investitionsvorhaben bleiben die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklungen in engmaschiger Betrachtung. Aufgrund der mehrfach geschilderten wirtschaftlich schwierigen Lage vieler, insbesondere der großen kommunalen Krankenhäuser, muss in Anbetracht der aktuellen Ergebnislage die Liquiditätsplanung mit Unterstützung der Muttergesellschaft und großer Sorgfalt engmaschig verfolgt werden. Nach Überprüfung der Risikolage kommen wir zu dem Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes zu dem Ergebnis, dass keine bestandsgefährdenden Risiken vorliegen. Durch die Aufnahme in die hessische Krankenhausplanung besteht hinsichtlich der Versorgungsverträge Kontrahierungszwang der Krankenkassen, was zu sehr begrenzten Risiken führt. D. Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung werden nicht betrieben. E. Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen bestanden im Berichtsjahr nicht. F. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB Gemäß § 52 Abs. 2 GmbHG hat in Unternehmen, die nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) einen Aufsichtsrat zu bestellen haben, die Gesellschafterversammlung für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter dem Geschäftsführungsorgan Zielgrößen sowie Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Diese Aufgabe kann an den Aufsichtsrat übertragen werden. Des Weiteren sind gemäß § 36 GmbHG in Gesellschaften, die der Mitbestimmung unterliegen, durch die Geschäftsführung für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung Zielgrößen sowie Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Eine Festlegung erfolgte erstmalig durch Gesellschafterbeschluss vom 19. Dezember 2017. Darin wurden folgende Frauenanteile vereinbart. Im Jahr 2023 waren die Vorgaben sowohl beim Aufsichtsrat als auch bei den Mitarbeitern der ersten und zweiten Führungsebene erfüllt. Die Alleingeschäftsführung ist männlich.
Hanau, den 28. März 2024 Volkmar Bölke, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Klinikum Hanau GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Klinikum Hanau GmbH, der zugleich der Jahresabschluss des Krankenhauses Klinikum Hanau ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Klinikum Hanau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i.V.m. § 16 Abs. 3 HKHG erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Sonstige Informationen Die Geschäftsführung ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Satz 1 HKHG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Satz 1 HKHG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Neu-Isenburg, den 28. März 2024 HRB
Treuhand GmbH HRB Treuhand GmbH
Schulter, Wirtschaftsprüfer Kunz, Wirtschaftsprüfer Niederschrift über die Gesellschafterversammlung am 27. Juni 2024, Congress Park Hanau, Schlossplatz 1, 63450 HanauAnwesend sind: Für die Klinikum Hanau GmbH der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri, für die Klinikum Hanau GmbH der Geschäftsführer, Herr Volkmar Bölke für die Gesellschafterin BeteiligungsHolding Hanau GmbH der Geschäftsführer, Herr Markus Menzen Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri, eröffnet die Sitzung um 19.55 Uhr. Die Erschienenen erklären, vorsorglich unter Verzicht auf alle Formen und Fristen, gleich ob gesetzlich oder gesellschaftsvertraglich, eine Gesellschafterversammlung abzuhalten. Es findet eine Vollversammlung statt. Der Sitzungsleiter gibt sodann die Tagesordnung bekannt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Ergebnisverwendung Die Gesellschafterversammlung nimmt nach vorheriger Anhörung des Aufsichtsrates die Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HRB Treuhand GmbH zum 31.12.2023 mit Bilanz 2023 zur Kenntnis. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die Gesellschafterversammlung beschließt sodann gemäß Empfehlung des Aufsichtsrates vom 27.06.2024 wie folgt: Die Gesellschafterversammlung stellt den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HRB Treuhand GmbH mit uneingeschränktem Testat geprüften Jahresabschluss für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht fest. Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2023 wird der entstandene Jahresfehlbetrag des Jahres 2023 in Höhe von 7.345.967,38 Euro durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2023 erteilt. Beschlussfassung: Einstimmig "Ja" Die Gesellschafterversammlung wird um 20.00 Uhr geschlossen.
Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri, Aufsichtsratsvorsitzender Klinikum Hanau GmbH Volkmar Bölke, Geschäftsführer BeteiligungsHolding Hanau GmbH Markus Menzen, Geschäftsführer |
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