visupro GmbHLiquidiert

57234 Wilnsdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegen HRB 9123
Eingetragen
24.3.2010
Branche
Großhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit FlachglasGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Die Herstellung von sowie der Groß- und Einzelhandel mit Display- und Präsentationssystemen.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Stein
seit 24.3.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Freier-Grund-Str. 71, 57299 Burbach (Wahlbach)
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

visupro GmbH

Siegen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.02.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

31.12.2010

Euro

08.02.2010

Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände


3.625,00

II. Sachanlagen

2.657,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

36.652,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

25.797,24


25.000,00

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


703,08

C. Rechnungsabgrenzungsposten

65,13

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

3.853,57

Summe Aktiva

73.353,02

25.000,00



PASSIVA

31.12.2010
Euro

08.02.2010
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-28.853,57

nicht gedeckter Fehlbetrag

3.853,57

B. Rückstellungen

1.200,00

C. Verbindlichkeiten

72.153,02

Summe Passiva

73.353,02


25.000,00

ANHANG

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes sowie den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er wurde für ein Rumpfwirtschaftsjahr gebildet, weil die Gesellschaft erst im Jahr 2010 gegründet wurde.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Visupro GmbH zum 08.02.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro liegen, wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird mit je 20 % über 5 Jahre aufgelöst. Ein Ausscheiden des wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen vermindert nicht den Sammelposten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. In Höhe von 15.092,32 € haben die Darlehensgeber einen Rangrücktritt vereinbart.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind aus der Bilanz zu entnehmen; deren Laufzeit liegt innerhalb eines Jahres:

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich entsprechend den Angaben in der Bilanz:

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Ralf Stein

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Siegen, den 02.08.2011

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.08.2011

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