Allgeier CyRis GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Liebert seit 22.2.2022 | Geschäftsführer |
Andre Sebastian Schlüterbusch seit 22.2.2022 | Geschäftsführer |
Jens Grefenkamp seit 22.2.2022 | Geschäftsführer |
Marc Oleschkewitz seit 22.11.2019 | Geschäftsführer |
Dominik Nieberding seit 28.10.2019 | Prokura |
Martin Linnenbäumer seit 23.3.2015 | Prokura |
Arno Sascha Dr. Vohl seit 27.9.2013 | Prokura |
Oliver Apitzsch seit 7.7.2011 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BSH IT Solutions GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz zum 31. Dezember 2012Aktivseite
Anhang zum 31. Dezember 2012Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuVI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der BSH IT Solutions GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Bei der Gesellschaft handelt es sich hinsichtlich der Umschreibung der Größenklasse um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, welche zwischen 3 und 15 Jahren liegen, ermittelt und linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs gemäß ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer voll abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Einzelwertberichtigungen wurden in erforderlichem Umfang berücksichtigt. Pauschalwertberichtigungen der Forderungen wurde nicht vorgenommen. Liquide Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Für Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Bei der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten wird der wahrscheinlichste Wert angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit < 1 Jahr. Für die periodengerechte Ertragsverteilung von Umsatzerlösen aus Lizenz- und Dienstleistungsverträgen wurde ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. III. Angaben zu Bilanzvermerken Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Von den ausgewiesenen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 196.213,25 bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 1.343.902,67 bestehen
IV. Allgemeine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB bestehen aus der Bestellung von Sicherheiten für Darlehensverbindlichkeiten eines verbundenen Unternehmens. Hiernach haftet die Gesellschaft als Teil eines Haftungsverbundes, der aus 13 weiteren durch Mithaftung oder Ergebnisabführungsvertrag einbezogenen Konzernunternehmen besteht, gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen der Konzernmutter Allgeier SE aus mehreren im Jahr 2012 aufgenommenen Schuldscheindarlehen gegenüber einer Gruppe von Investoren unter Führung der IKB Deutsche Industriebank AG, München, in einer Gesamthöhe von bis zu € 70,0 Mio. Die Mithaftung ist auf das in Bezug auf die gesetzlichen Kapitalerhaltungsvorschriften zulässige Maß begrenzt. Ein zum Stichtag bestehendes Mithaftungsrisiko ist aus heutiger Sicht nicht erkennbar vorhanden, da die Konzernmutter Allgeier SE über Finanzierungs- und Ertragsstrukturen verfügt, die die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten sicherstellen sollten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen, aus der Bilanz nicht ersichtlichen finanziellen Verpflichtungen beträgt aus Mietverträgen am Bilanzstichtag € 59.983,00; davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 37.500,00. Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind der Kaufmann Hubert Rohrer, der Kaufmann Thomas Schmölling und der IT-Systemkaufmann Sascha Sambach. Unternehmensverträge Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Allgeier IT Solutions GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 25242 HB). Die GmbH hat sich verpflichtet ihren ganzen Gewinn abzuführen. Konzernzugehörigkeit Einzige Gesellschafterin der BSH IT Solutions GmbH, Bremen, ist die Allgeier IT Solutions GmbH, Bremen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Allgeier SE, München, einbezogen. Der Konzernabschluss und der Lagebericht der Allgeier SE sind im elektronischen Bundesanzeiger erhältlich. Inanspruchnahme von Erleichterungen im Rahmen der Offenlegung Im Rahmen der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde gemäß § 326 Satz 2 HGB auf Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet. Weiterhin unterbleibt die Aufstellung des Anlagespiegels (§ 268 Abs. 2 HGB) gemäß § 274a Nr. 1 HGB. Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses:Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 10. Juli 2013 festgestellt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum 15. Februar 2013 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen, von uns geprüften Jahresabschluss und nicht auf den im Rahmen der Offenlegung durch die Inanspruchnahme von Erleichterungsvorschriften des § 326 HGB verkürzten Jahresabschluss. An die BSH IT Solutions GmbH, Bremen: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der BSH IT Solutions GmbH, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Düsseldorf, 15. Februar 2013 LOHR
+ COMPANY GmbH
Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr, Wirtschaftsprüfer Frank Otto, Wirtschaftsprüfer |
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