Auto Büttner GmbH
Bastheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
der Auto Büttner GmbH Bastheim
Registergericht Schweinfurt, 2231
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB i.d.F. des BilRUG auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde sowohl unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften
der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274, 276-278 HGB, erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266
und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung
findet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Bewertungsvorschriften
der §§ 252-256 a HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte des Weiteren unter Ansatz der Fortführungswerte
bei Zugrundelegung der Vermutungsregel nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB iVm. Art. 1 § 1
Satz 3 COVInsAG, da bis zum 31.12.2023 keine konkreten Anhaltspunkte für eine Überschuldung
oder mögliche Zahlungsunfähigkeit erkennbar waren.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.
Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 800 Euro werden im
Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit
werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werdenmit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Aufwandsabgrenzungen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend
dem Zeitablauf.
Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
- soweit vorhanden - mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Jahre, bei Altersversorgungsverpflichtungen der vergangenen
zehn Jahre abgezinst. Bei der Abzinsung kommt die Nettomethode zur Anwendung.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von Euro 0,00 (Vj.: Euro 0,00) enthalten.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in einer Höhe von Euro 632,82
enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen (Vorsteuer im Folgejahr
abziehbar).
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen abzugrenzende Kosten für
Versicherungen und werden linear entsprechend dem Zeitverlauf aufgelöst.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden ausschließlich für ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet.
Verbindlichkeiten
SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nach § 251 und § 268 Abs. 7 HGB sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Geschäftsführung
Geschäftsführer
Herr Tino Büttner, Kfz-Meister
Auf die Angaben gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe a) HGB wurde unter Bezugnahme auf § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 5 Mitarbeiter beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag
Als Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten
und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind,
sind die wirtschaftlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem seit dem 24.2.2022
andauernden Krieges in der Ukraine zu nennen. Deren Größenordnung ist derzeit noch
nicht in vollem Umfange abschätzbar. Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, dass
das Weiterbestehen des Unternehmens nicht gefährdet ist.
Bastheim, den 13.09.2024
______________________________ Tino Büttner, Kfz-Meister (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2024 festgestellt.
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