Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 2231
Eingetragen
24.9.1992
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Der Handel mit und Reparaturen von Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen aller Art sowie die Durchführung von Abschleppdiensten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tino Büttner
seit 3.1.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Tino Böttner
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Tino Böttner
Bastheim
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto Büttner GmbH

Bastheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

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Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 124.450,00 179.331,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 124.448,00 179.329,00
B. Umlaufvermögen 512.351,63 253.476,87
I. Vorräte 423.923,86 97.683,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.104,98 30.756,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.322,79 125.037,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.890,34 3.389,27
Aktiva 639.691,97 436.197,14
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Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 307.522,78 322.277,25
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 282.522,78 297.277,25
B. Rückstellungen 17.100,00 37.837,72
C. Verbindlichkeiten 315.069,19 76.082,17
Passiva 639.691,97 436.197,14

Anhang


der
Auto Büttner GmbH
Bastheim

Registergericht Schweinfurt, 2231

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB i.d.F. des BilRUG auf.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde sowohl unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274, 276-278 HGB, erstellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 a HGB.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte des Weiteren unter Ansatz der Fortführungswerte bei Zugrundelegung der Vermutungsregel nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB iVm. Art. 1 § 1 Satz 3 COVInsAG, da bis zum 31.12.2023 keine konkreten Anhaltspunkte für eine Überschuldung oder mögliche Zahlungsunfähigkeit erkennbar waren.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 800 Euro werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werdenmit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Aufwandsabgrenzungen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden - soweit vorhanden - mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, bei Altersversorgungsverpflichtungen der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Bei der Abzinsung kommt die Nettomethode zur Anwendung.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von Euro 0,00 (Vj.: Euro 0,00) enthalten.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in einer Höhe von Euro 632,82 enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen (Vorsteuer im Folgejahr abziehbar).

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen abzugrenzende Kosten für Versicherungen und werden linear entsprechend dem Zeitverlauf aufgelöst.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden ausschließlich für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.

Verbindlichkeiten

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Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit über ein Jahr

davon durch


bis zu einem Jahr

davon:

Pfandrechte




über fünf
Gesamtbetrag
und ähnliche
Art und Form der Sicherheit



Jahre

Rechte gesichert

Vorjahr  kursiv
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro

1. Verbindlichkeiten gegenüber






    Kreditinstituten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
 -

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

2. erhaltene Anzahlungen






    auf Bestellungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
 -

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

3. Verbindlichkeiten aus






    Lieferungen und Leistungen
308.904,61
0,00
0,00
308.904,61
0,00
 -

62.346,21
0,00
0,00
62.346,21
0,00

4. Verbindlichkeiten gegenüber






    verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
 -

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

5. Verbindlichkeiten gegenüber






    Beteiligungsunternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
 -

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

6. sonstige Verbindlichkeiten
6.164,58
0,00
0,00
6.164,58
0,00
 -

13.735,96
0,00
0,00
13.735,96
0,00

Gesamtsumme
315.069,19
0,00
0,00
315.069,19
0,00


76.082,17
0,00
0,00
76.082,17
0,00



SONSTIGE ANGABEN

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nach § 251 und § 268 Abs. 7 HGB sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken.

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Herr Tino Büttner, Kfz-Meister

Auf die Angaben gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe a) HGB wurde unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 5 Mitarbeiter beschäftigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Als Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem seit dem 24.2.2022 andauernden Krieges in der Ukraine zu nennen. Deren Größenordnung ist derzeit noch nicht in vollem Umfange abschätzbar. Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, dass das Weiterbestehen des Unternehmens nicht gefährdet ist.

Bastheim, den 13.09.2024

______________________________
Tino Büttner, Kfz-Meister
(Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2024 festgestellt.

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