cct
Stegelitz GmbH
Möckern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.065.868,66 |
9.437.731,71 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
92.735,00 |
125.387,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.973.133,66 |
9.312.344,71 |
| B.
Umlaufvermögen |
217.934,39 |
330.049,21 |
| I.
Vorräte |
80.215,17 |
229.393,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
105.310,29 |
70.182,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.408,93 |
30.472,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
133,00 |
133,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
6.974.198,44 |
3.544.799,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.258.134,49 |
13.312.713,67 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
9.429.171,58 |
9.429.171,58 |
| III.
Verlustvortrag |
12.998.971,33 |
9.406.786,85 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
3.429.398,69 |
3.592.184,48 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
6.974.198,44 |
3.544.799,75 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
1.504.284,50 |
1.711.218,52 |
| C.
Rückstellungen |
104.425,67 |
56.400,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
14.649.424,32 |
11.545.095,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.533.013,53 |
2.712.659,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.116.410,79 |
8.832.435,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.258.134,49 |
13.312.713,67 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die cct Stegelitz GmbH hat ihren Sitz in Möckern
und ist beim Amtsgerichts Stendal unter HRB 215507 im
Handelsregister eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2018wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung gemäß § 266 HGB und §
275 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften. Hiervon abgesehen werden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit
Herstellungskosten in der Entwicklungsphase angesetzt
und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen
Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
| • |
Das Wahlrecht gem. § 248
Abs. 2 HGB zur Aktivierung der in der
Entwicklungsphase angefallenen Herstellungskosten
selbst erstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde ausgeübt.
|
| • |
In die Herstellungskosten der
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nur die
gesetzlichen Pflichtbestandteile einbezogen. Dies
sind die Materialkosten, die Fertigungskosten und die
Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile
der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des
Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit es
durch die Fertigung veranlasst ist.
|
| • |
Die planmäßigen
Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden
vereinfachend wie folgt
abgeschrieben:Wirtschaftsgüter mit einem Wert
bis zu Euro 800 (Vorjahr bis zu Euro 410) werden
sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem
darüber liegenden Wert werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wird die
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
entsprechend den steuerlichen Vorschriften
gewählt.
|
| • |
Die Herstellungskosten der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw.
unfertigen Leistungen behinalten nur die
gesetzlichen Pflichtbestandteile, d.h. die
Materialkosten, die Fertigungskosten, die
Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile
der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des
Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit es
durch die Fertigung veranlasst ist.
|
| • |
Fremdkapitalzinsen werden im
Anlagevermögen oder bei der Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse aktiviert, soweit
sie unmittelbar auf die Finanzierung der
Vermögensgegenstände
zurückgehen und auf den Zeitraum der
Herstellung entfallen.
|
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Gegen Gesellschafter bestehen folgende Forderungen
bzw. Ausleihungen von Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00)
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Gesellschaft ist zum Stichtag
bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle
Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die
Gesellschaft insolvenzrechtlich überschuldet ist. Eine
insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn
das bewertete Vermögen der Gesellschaft die
bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung
führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu
einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft
und die Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde
der Jahresabschluss unter der Annahme der
Unternehmensfortführung gemäß §
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.
Diese Einschätzung begründet sich wie
folgt:
| • |
Das Vermögen deckt zwar
nicht die Verbindlichkeiten, die Überschuldung
wird aber durch eine
Rangrücktrittserklärung auf
Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe von
12.537,8 TEuro beseitigt.
|
| • |
Im Rahmen einer
Patronatserklärung sichert die Pyrolyx AG der
cct Stegelitz GmbH für den Zeitraum vom 1.
Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 die zur
Erfüllung der Drittverbindlichkeiten
erforderlichen finanziellen Mittel zu.
|
Im Fremdkapital ist eine stille Beteiligung zum
Buchwert von Euro 916.000,00 ausgewiesen. Der Vertrag
über die stille Gesellschaft ist wie folgt
ausgestaltet:
| • |
Nachrangigkeit:
Im Insolvenzfall erfolgt die Befriedigung der
stillen Beteiligung erst nach Befriedigung aller
anderen Gläubiger, deren Kapitalüberlassung
nicht den Kriterien für einen
Eigenkapitalausweis genügt.
|
| • |
Erfolgsabhängigkeit der Vergütung:
Neben einer Gewinnbeteiligung ist eine feste
Mindestverzinsung der stillen Einlage vereinbart.
|
| • |
Teilnahme am Verlust: Der stille
Gesellschafter nimmt am Verlust nicht teil.
|
| • |
Langfristig Kapitalüberlassung: Die
stille Gesellschaft hat am 28. Dezember 2010 begonnen
und endet am 30. Juni 2021. Insofern steht das
Beteiligungskapital langfristig zur
Verfügung.
|
Damit hat die stille Beteiligung überwiegend
Fremdkapitalcharakter.
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeitenspiegel
zum 31.12.2018
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer
Restlaufzeit
|
|
|
|
|
<= 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
davon > 5 J.
|
(VJ in TEuro)
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
1.059,8 (1.470,4)
|
340,6 (410,6)
|
719,3 (1.059,8)
|
37,0 (92,6)
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
50,6 (91,8)
|
50,6 (91,8)
|
0,0 (0,0)
|
0,0 (0,0)
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
13.539,0 (9.982,9)
|
2.141,8 (2.210,3)
|
11.397,2 (7.772,6)
|
0,0 (0,0)
|
Summe
|
14.649,4 (11.545,1)
|
2.533,0 (2.712,7)
|
12.116,5 (8.832,4)
|
37,0 (92,6)
|
Von den Verbindlichkeiten sind TEuro 8.321,5
(im Vorjahr: TEuro 3.482,9) durch Pfandrechte und
ähnliche Rechte in Form von Buchgrundschulden,
Sicherungsübereignungen sowie durch eine
Ausfallbürgschaft gesichert.
Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEuro
12.611,8 (Vorjahr: TEuro 8.949,2).
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr im Jahresdurchschnitt 26
Mitarbeiter/innen und zum Bilanzstichtag waren 25
Mitarbeiter/Innen angestellt.
Zum Bilanzstichtag bestanden die folgenden
Haftungsverhältnisse:
Bestellung sonstiger Sicherheiten für
fremde Verbindlichkeiten TEuro 1.403,2 (Vj. TEuro 1.447,2)
(davon durch Pfandrechte und ähnliche
Rechte gesichert: TEuro 1.403,2)
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen zum
Bilanzstichtag auf TEuro 95 (Vj. TEuro 123).
Möckern OT Stegelitz, den 15. November 2019
gez. Michael Triguboff
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2019 festgestellt.
|