Vanwall GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Krafträdern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Adele Dr. Kolles seit 22.12.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ByKolles GmbHGredingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die ByKolles GmbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen, welches im Rennsport tätig ist. Die Firma wurde 2015 gegründet und hat Ihren Sitz in Greding, Bayern. Zum 31.12.2022 beschäftigt die ByKolles GmbH 19 Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführer). Haupttätigkeitsgebiet im Wirtschaftsjahr war die Weiterentwicklung eines Le Mans Hypercars. Daneben übernimmt die ByKolles GmbH auch die Wartung und Reparatur von Rennfahrzeugen und den gelegentlichen An- und Weiterverkauf von Rennfahrzeugen bzw. Supersportwagen. Der Erfolg des Unternehmens basiert auf dem Engagement seiner Mitarbeiter und seines Geschäftsführers und Gesellschafters, Herrn Dr. Colin Kolles. Herr Dr. Kolles und sein Team sind seit vielen Jahren erfolgreich im Rennsport tätig und bekannt. 2. Forschung und Entwicklung Primäres Tätigkeitsgebiet im Wirtschaftsjahr 2022 war die Weiterentwicklung eines sog. Le Mans Hypercars, sowohl für die Straße als auch für den Renneinsatz. In diese Entwicklungsarbeit waren 18 Ingenieure und Mitarbeiter eingebunden. Zusätzlich waren freelance Ingenieure tätig. Das in 2020 begonnene Projekt wurde in 2023 fortgesetzt. Weitere Produktentwicklungen sind geplant. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen a) Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2022 erwirtschafteten alle EU Länder eine positive Wachstumsrate beim realen Bruttoinlandsprodukt (BIP). Die Europäische Union als Ganzes verzeichnete eine positive Wachstumsrate von 3,4%. Im Vorjahr lag der Wert um 2,6%-Punkte darüber1. Die EU-weite Inflationsrate belief sich auf 9,2%. Die niedrigste Rate mit 5,9% verzeichnet Frankreich. Die Höchste wurde mit 19,4% aus Estland gemeldet. In Deutschland betrug sie 8,7%2. Die EZB erhöhte den Leitzins im Euroraum in 2022 in Stufen von 0,0% auf 2,5% um die hohe Inflation einzudämmen. Zudem wurde das Notkaufprogramm von Staatsanleihen und Wertpapieren von Unternehmen ab Juli 2022 beendet3. Deutschland In Deutschland stiegen die privaten Konsumausgaben preisbereinigt im Vorjahresvergleich um 4,6% sowie die staatlichen Konsumausgaben um 1,1%. Die Bruttoanlageninvestitionen nahmen um 1,0% ab. Die Exporte deutscher Firmen ins Ausland stiegen um 3,2%4. Im Jahr 2022 waren in Deutschland 45,6 Millionen Menschen erwerbstätig. Die Arbeitslosenquote lag bei 5,3%. Die Vorjahreswerte lagen bei 45,0 Millionen Menschen und 5,7%5. b) Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Zahl der Pkw-Neuzulassungen in Deutschland ist im Vorjahresvergleich um 1,1% auf insgesamt ca. 2,65 Millionen Autos gestiegen. Während bei Benzinern die Zulassungen um 11,2% und bei Dieselfahrzeugen um 9,9% zurückgingen, nahmen die Zulassungen von Hybrid- und Elektrofahrzeugen um 9,6% bzw. 32,2% zu6. Im Jahr 2022 wurden 185,2 Mrd. € im KFZ-Gewerbe umgesetzt7. Dies bedeutet eine Steigerung zum Vorjahr von 3,0%. Im KFZ-Gewerbe waren 2022 in Deutschland insgesamt 434.000 Menschen beschäftigt. Dies entspricht einem Rückgang von -0,2% zum Vorjahr8. Die Kraftstoffpreise stiegen im Jahresverlauf 2022 an. Zum Jahresende hingegen sanken sie wieder leicht ab. Allerdings blieb die Höhe des Preises am Jahresende über dem Niveau zu Beginn des Jahres 2022. So kostete der Liter E10 im Januar 1,670 €, im Juli 1,795 € und im Dezember 1,860 €. Bei Diesel Kraftstoffen war ähnliches zu beobachten. Im Januar lag der Preis bei 1,596 €, im Juli bei 1,956 € und im Dezember bei 1,946 €9. Neben den wirtschaftlich negativen Rahmenbedingungen war das niedrigere Kaufverhalten der Endabnehmer psychologisch bedingt. Angesichts der unsicheren Wirtschaftslage verschoben vielen Kunden größere Investitionen in Fahrzeuge. 2. Geschäftsverlauf und finanzielle Leistungsindikatoren Das Geschäftsjahr 2022 ist als sehr schwieriges Jahr einzustufen. In Folge der Corona-Pandemie sowie der vollen Konzentration auf die Weiterentwicklung des Hypercars wurden die geplanten Rennen gestrichen. Die Entwicklung des Hypercars war wegen des grassierenden Virus und der deswegen erlassenen Corona-Maßnahmen sowie des Ukraine Kriegs jedoch schwierig. Ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch vor Ort und nötige Tests konnten nicht bzw. nur eingeschränkt durchgeführt werden. Lieferengpässe erschwerten die Weiterentwicklung zusätzlich. Trotz aller Bemühungen um Kostensenkungen mussten wir 2022 einen Jahresfehlbetrag von T-EUR 152,60 hinnehmen. 3. Lage und finanzielle Leistungsindikatoren a) Ertragslage Die Umsatzerlöse konnten gegenüber dem Vorjahr mit T-EUR 63.634,8 erneut um ca. 48% gesteigert werden. Durch den um T-EUR 2.732,1 gesunkenen Bestand an unfertigen Erzeugnissen betrug die Gesamtleistung im Geschäftsjahr T-EUR 60.902,8 (Vorjahr T-EUR 37.993,6). Analog der gestiegenen Gesamtleistung steigerte sich auch der Materialaufwand von T-EUR 38.129,4 auf nunmehr T-EUR 59.882,1. Durch konsequentes Kostenmanagement stieg der Personalaufwand nur von T-EUR 536,5 auf T-EUR 603,7. Das EBIT verringerte sich von T-EUR 121,5 auf T-EUR 36,2. Im Berichtsjahr ergab sich ein Jahresfehlbetrag von T-EUR -152,6 welcher sich vor allem aus der Einbuchung der Steuernachzahlungen aus der abgeschlossenen Betriebsprüfung für die Jahre 2017 - 2019 und deren Folgewirkungen ergibt (Vorjahr Jahresüberschuss T-EUR 71,5). b) Finanzlage Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wurde im Jahr 2020 ein Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW über T-EUR 2.000 aufgenommen. Die Tilgungen begannen Mitte des Jahres 2022. Das Darlehen wurde planmäßig getilgt. Durch effiziente Ausgabensteuerung und des positiven Saldos von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen war die vorhandene Liquidität ausreichend. Nennenswerte Investitionen in Anlagevermögen erfolgten nicht. Die liquiden Mittel wurden zur (Weiter-) Entwicklung des Hypercars verwendet. c) Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt im Jahr 2022 T-EUR 17.389,4 (2021: T-EUR 10.653,1). Geprägt wird das Bilanzbild auf der Aktivseite durch unfertige Erzeugnisse von T-EUR 673,1 (Vorjahr T-EUR 3.392,2), fertige Erzeugnisse von T-EUR 3.550,3 (Vorjahr T-EUR 0,00) sowie den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T-EUR 12.755,8 (Vorjahr T-EUR 7.157,1) und auf der Passivseite durch das Eigenkapital von T-EUR 5.931,7 (Vorjahr T-EUR 6.084,3), Bankverbindlichkeiten von T-EUR 1.756,7 (Vorjahr T-EUR 2.000,0) sowie den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von T-EUR 9.142,0 (Vorjahr T-EUR 1.013,4). Wertberichtigungen bei den Forderungen waren nicht nötig. Alle Forderungen wurden in 2023 durch Zahlung oder Verrechnung ausgeglichen. Im Einzelnen ergeben sich folgende Bilanzkennzahlen: Eigenkapitalquote in %: Eigenkapital x 100 / Bilanzsumme Geschäftsjahr: 34% = 5.931.665,01 x 100 / 17.389.359,61 Vorjahr: 57% = 6.084.250,57 x 100 / 10.653.137,54 Verbindlichkeitenquote in %: Verbindlichkeiten x 100 / Bilanzsumme Geschäftsjahr: 66% = 11.421.628,60 x 100 / 17.389.359,61 Vorjahr: 42% = 4.516.869,62 x 100 / 10.653.137,54 Anlagenintensität in %: Anlagevermögen x 100 / Bilanzsumme Geschäftsjahr: 0% = 36.134,00 x 100 / 17.389.359,61 Vorjahr: 0% = 33.933,00 x 100 / 10.653.137,54 Vorräteintensität in %: Vorräte x 100 / Bilanzsumme Geschäftsjahr: 24% = 4.223.282,74 x 100 / 17.389.359,61 Vorjahr: 32% = 3.392.215,41 x 100 / 10.653.137,54 Forderungsquote in %: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände x 100 / Bilanzsumme Geschäftsjahr: 75% = 13.127.011,56 x 100 / 17.389.359,61 Vorjahr: 68% = 7.220.920,82 x 100 / 10.653.137,54 d) Finanzielle Leistungsindikatoren Die Gesellschaft wird anhand der Ergebnisentwicklung unter Einbeziehung der Weiterentwicklung des Hypercars gesteuert. Die Liquidität wird dabei durch Nebenrechnungen stetig überwacht. e) Gesamtaussage Das Jahr 2022 nahm einen bedingt zufriedenstellenden Verlauf. Aufgrund der Einschränkungen durch den Ukraine Krieg konnten wir das Geschäftsjahr nicht wie geplant mit einem Gewinn abschließen. III. Prognosebericht Wesentliche Änderungen der Geschäftspolitik bzw. der Geschäftsziele sind in naher Zukunft nicht geplant. Nach wie vor steht die Entwicklung des Hypercars und die Teilnahme an der WEC-Rennserie, die ein sehr großes Wachstum erfährt, im wirtschaftlichen Focus. In 2023 haben wir an der WEC-Rennserie 2023 und auch an den 24h von Le Mans in der Hypercar-Kategorie teilgenommen. Die Wirtschaftsjahre 2023 ff. wurden auch weiterhin durch den Krieg in der Ukraine negativ beeinflusst. Ob sich die wirtschaftliche Erholung fortsetzen wird und in welchem Maß kann nicht prognostiziert werden. Durch die Teuerungen ist aber mit gestiegenen Kosten in vielen Bereichen zu rechnen. Für 2023 rechnen wir mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Der Motorsport leidet auch unter den nach wie vor bestehenden Lieferengpässen, welche aufgrund des Ausbruchs des Krieges in der Ukraine entstanden sind. Zu hoffen ist ferner, dass das Medieninteresse durch die wieder zugelassenen Zuschauer weiter ansteigt. Es ist davon auszugehen, dass sich die WEC positiv entwickelt, nachdem die meisten weltweit wichtigen Automobilhersteller ihre Teilnahme zugesagt haben. Mit dem von uns völlig neu entwickelten Hypercar gehen wir nach den derzeitigen Tests davon aus, näher an die Werksteams heranzurücken. Durch die positive Außenwirkung wird das die Vermarktung des Hypercars positiv beeinflussen. IV. Chancen und Risikobericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Risiken Neben der Klimadiskussion und der Diskussion um Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren können jederzeit nationale oder EU-weite politische Maßnahmen beschlossen werden, die den Kfz-Markt beeinflussen. Innovation und Effizienz ist der Schlüssel zum Erfolg. 2. Betriebliche Risiken Die Weiterentwicklung des Hypercars ist zentrales Element der Firma. Dies gilt sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit des Autos in den Rennen als auch einen möglichen Vertrieb der Straßenversion in kleinsten Stückzahlen bzw. als Entwicklungsleistung an Hersteller und Investoren. Ein Risiko besteht ferner darin, die Entwicklungskosten für das Hypercar aus dem Verkauf der Fahrzeuge bzw. aus dem Verkauf des geistigen Eigentums an der Entwicklung des Fahrzeugs nicht erwirtschaften zu können. Da die Entwicklungskosten moderat sind, angesichts dessen was Fahrzeughersteller für eine entsprechende Entwicklung aufwenden, gehen wir davon aus, zumindest den Kosteneinsatz wieder erwirtschaften zu können. Wir stufen das Risiko daher als mittel ein. Bei der Fortentwicklung ist daher streng auf die Kostensituation und die Liquidität zu achten ohne das Qualitätsmerkmal außer Acht zu lassen. Kostensteigerungen in der Entwicklung mit den dann einhergehenden Liquiditätsproblemen können das Nahziel gefährden. Angesichts des strikten Kostenmanagements und des stets überwachten Liquiditätsbedarfs, schätzen wir das Risiko aber als gering ein. Risiken aus Forderungsausfällen sind nicht zu erwarten und bisher nicht eingetreten. Risiken aufgrund eventueller rechtlicher Probleme, z.B. aus dem Markenrechtsverletzungen, sind nicht bekannt. Die Risiken in den Bereichen des betrieblichen Alltags (Personal, EDV usw.) sind soweit als möglich minimiert. Die Prozesse sind auf die Vermeidung von unnötiger Bürokratie ausgelegt. 3. Chancenbericht Chancen ergeben sich aus der Entwicklung und Vermarktung des Hypercars. Die Eigenentwicklung eines Hypercars birgt finanzielle Risiken aber bei weitem höhere Chancen für den Fall, dass die Entwicklung erfolgreich abgeschlossen werden kann und der Einsatz des Fahrzeugs bei den Rennserien erfolgreich verläuft. Noch größere Chancen bietet die Entwicklung eines Straßenfahrzeugs, insbesondere wenn ein Weiterverkauf der Entwicklungsarbeiten an Investoren oder einen Autohersteller gelingt. Um diese Ziele zu erreichen ist ein striktes Kostenmanagement und ein ertragreicher Mittelzufluss aus der Betreuung von Rennsporteinsätzen sowie aus den übrigen Einnahmequellen nötig. Auch der Anstieg der Motorsportevents auf das Niveau vor Corona und das sich auch weiterhin abzeichnende Interesse am Motorsport, vermögen zur positiven Entwicklung der Gesellschaft beitragen. Der Umsatz aus der Betreuung von Kundenfahrzeugen oder der bezahlte Einsatz von Kunden auf den beigestellten eigenen Rennfahrzeugen könnte dadurch gesteigert werden. Durch unsere flachen Hierarchien und kurze Entscheidungswege sind wir in der Lage kurzfristig auf die aktuellen Entwicklungen einzugehen. 4. Gesamtaussage Wir sehen uns auf einem guten Weg durch unsere Effizienz und Innovation unser gesetztes Ziel zu erreichen.
Greding, 30. September 2024 ByKolles GmbH Dr. Colin Kolles, Geschäftsführer 1 Wirtschaftskammer Österreich, Tabelle 8 Wirtschaftswachstum, Stand November 2023 2 Wirtschaftskammer Österreich, Tabelle 10 Inflationsraten, Stand November 2023 3 Europäische Zentralbank, Pressemitteilung v. 09.06.2022 4 Statistisches Bundesamt, Destatis, 2024 5 Vgl. 4 6 Pressemitteilung KBA 1/2023 7 ZDK, Februar 2023 8 Zentralverband Deutsches KFZ-Gewerbe 9 ADAC, Spritpreisentwicklung seit 1950 BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben zum Unternehmen Der Jahresabschluss der ByKolles GmbH zum 31. Dezember 2022 wurde nach Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt. Die ByKolles GmbH ist in das Handelsregister B des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer 31916 eingetragen. Die ByKolles GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei in § 267 Abs. 1 HGB genannten Grenzen für kleine Kapitalgesellschaften überschreitet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angaben zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Fremdwährungsumrechnung a) Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Die voraussichtliche, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen geschätzt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:
Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe der Unterschiedsbeträge zwischen den bisherigen Buchwerten und den diskontierten Cashflows der betroffenen Vermögensgegenstände (Zeitwerte) vorgenommen. Entfallen die Gründe der Wertminderungen in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. b) Umlaufvermögen Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der Marktpreis niedriger war als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Als solche werden bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen die Wiederbeschaffungskosten, bei fertigen Erzeugnissen die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten oder niedrigere Wiederherstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten der Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Herstellungskosten der fertigen Erzeugnisse werden mit dem letzten Einkaufspreis vor dem Bilanzstichtag einzeln ermittelt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten bei normaler Auslastung einbezogen. Der Werteverzehr des Anlagevermögens, die Finanzierungskosten sowie Kosten für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Für fertige Erzeugnisse erfolgt eine verlustfreie Bewertung durch Ansatz mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und den retrograd ermittelten beizulegenden Werten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert oder mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Sofern erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen vorliegen, werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt. c) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, abgegrenzt. Der Ansatz erfolgt mit dem zeitanteiligen Ausgabebetrag. d) Rückstellungen Rückstellungen werden für alle erkennbaren, der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. Vom Wahlrecht der Abzinsung von Verbindlichkeitsrückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde kein Gebrauch gemacht. Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssatz werden, die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen 7 Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. e) Verbindlichkeiten Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag. f) Grundsätze der Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (Niederstwertprinzip) oder höher lagen (Höchstwertprinzip). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Geschäften in Fremdwährung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. 2.2. Angaben zu den Positionen der Bilanz a) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung der Abschreibungen im Geschäftsjahr können aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel entnommen werden. b) Umlaufvermögen Abweichend von den grundsätzlichen Bewertungsansätzen unter Punkt 2.1 b) erfolgt der Ausweis der unfertigen Erzeugnisse retrograd abgeleitet aus den Verkaufspreisen in 2023 und unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. c) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Es ist am Bilanzstichtag zur Hälfte einbezahlt. d) Kapitalrücklage Im Jahre 2019 wurde das Verrechnungskonto des Gesellschafters i.H.v. EUR 5.900.000,- in die Kapitalrücklage eingebracht. e) Verbindlichkeiten Nachfolgend werden die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sowie die Art und der Betrag der Sicherheit der Verbindlichkeiten dargestellt:
In Klammer angegebene Werte betreffen Vorjahreszahlen. Kleindifferenzen können auf Rundungen beruhen. Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Gegenständen. 2.3 Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind weder Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außerordentlicher Bedeutung noch entsprechende Aufwendungen angefallen. 3. Sonstige Angaben a) Angaben zu den Organen Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Dr. Colin Kolles, Zahnarzt. Gegenüber dem Geschäftsführer besteht eine Verbindlichkeit aus laufenden Verrechnungen von EUR 15.476,97 (Vorjahr Forderung EUR 23.841,69). Diese Verbindlichkeit wird nicht verzinst. b) Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 18 Arbeitnehmer, davon eine weibliche Arbeitnehmerin. c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
d) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen
e) Nachtragsbericht Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
Greding, 30. September 2024 gez. Dr. Colin Kolles, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ByKolles GmbH Eingeschränkte Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ByKolles GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ByKolles GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt mit Ausnahme dieser möglichen Auswirkungen unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen, mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen dieses Sachverhalts, steht dieser Lagebericht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Das Vorhandensein der ausgewiesenen Unfertigen Erzeugnisse in Höhe von TEUR 400 ist nicht hinreichend nachgewiesen und durch alternative Prüfungshandlungen konnte keine hinreichende Sicherheit über deren Bestand und die vorgenommene Bewertung gewonnen werden. Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Wir verweisen auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang gem. § 285 Nr. 21 HGB, welche den Umfang der Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen beschreiben. Es wurde dabei das Wahlrecht zugunsten der Angabe des Gesamtbetrags der Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen ausgeübt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
München, 30. September 2024 REWIGES
Steffen Braun, Wirtschaftsprüfer |
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