Herstellung von Sportgeräten
NW Consulting GmbH
Waldstraße 7, 67434 Neustadt an der Weinstraße, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anette Hedwig Langhauser seit 10.7.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NW Consulting GmbHNeustadt/Wstr.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021Bilanz
Anhang
Einordnung der Gesellschaft Die Gesellschaft ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 (1) HGB. Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt. 4.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze a) Gliederung Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften des 3. Buches des HGB §§ 264 ff erstellt. Dabei wurden die Gliederungsvorschriften § 265 HGB für die Bilanz und § 275 (2) HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung für die "große" Kapitalgesellschaft beachtet. Auf die in § 266 (1) und 276 HGB vorgesehenen Erleichterungen für "kleine" Kapitalgesellschaften wurde verzichtet. Die Gliederungen sowohl der Bilanz als auch der Gewinn- und Verlustrechnung stimmen mit denen des Vorjahres überein. b) Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Gliederungsschemata Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu machen. c) Bewertung Die Wertansätze der Bilanz des Vorjahres zum 31. März 2020 wurden unverändert übernommen. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 31.03.2021 entspricht den Vorschriften der §§ 252- 255 HGB. 4.3 Durchführung der Bewertung Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde wie folgt durchgeführt, beim: a) Ausstehende Einlagen nicht eingefordert Die noch ausstehenden Einlagen sind mit dem noch offenen Einzahlungsbetrag angesetzt. b) Umlaufvermögen - andere Gegenstände Die Ansprüche der Gesellschaft aus Forderungen an den Gesellschafter und den Geschäftsführer und die fälligen Ansprüche gegen andere, sind voll einbringlich und mit ihren Anschaffungskosten (Entstehungswert) bewertet. c) Umlaufvermögen - Geldbestände, Guthaben Die ausgewiesenen Geldbestände stimmen mit dem Inventurergebnis überein. Die Guthaben bei Kreditinstituten stimmen mit den Tagesauszügen bzw. Saldenbestätigungen der Banken überein. Sie bestehen ausschließlich bei inländischen Instituten. d) Fremdkapital und Rückstellungen Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem Rückzahlungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) bewertet. Von Kreditinstituten eingeräumte Kredite sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die gebildeten Rückstellungen decken die ungewissen Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie sind mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt. Gleiches gilt für die Aufwandsrückstellungen. e) Eigenkapital gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital = Stammkapital Euro 25000,00 Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen sind entsprechend ihrer Vorbelastung mit Körperschaftsteuer und Ihrer Bildung aus Erträgen dargestellt. Ein Steuerguthaben i. S. des § 37 Abs. 1 KStG besteht nicht 4.4 Angaben nach § 285 HGB a) Geschäftsführung Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Frau Anette Langhauser bestellt. b) Vergütungen an Geschäftsführer Die Angaben unterbleiben wegen § 286 (4) HGB. c) Besicherung und Fälligkeiten der Verbindlichkeiten Ziff. 1 Mangels bestehender Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besteht kein Besicherungsbedarf. d) Anzahl der Mitarbeiter, Ziff. 7 Die anzurechnende Beschäftigtenzahl i. S. § 267 Abs. 1 Ziff. 3 HGB beträgt am Abschlussstichtag 4. 5. Erläuterungsteil 5.1 Rechtliche Verhältnisse 5.1.1 Sitz, Handelsregister, Geschäftsjahr Die GmbH betreibt ihre Geschäfte unter der Firma NW Consulting GmbH und hat ihren Sitz in 67434 Neustadt und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Amtsgericht Ludwigshafen, unter der Nr. B 42753 eingetragen. Das Wirtschaftsjahr 2020/2021 umfasst die Zeit vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021. 5.1.2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmens-, Wirtschafts- und Personalberatung, Personaltraining, EDV-Beratung und Dienstleistungen aller Art, Büro-, Buchführungs-, Kommunikations- und Dokumentenservice. 5.1.3 Stammkapital und Beteiligte Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 25.000,00 Am Abschlussstichtag sind daran beteiligt: Frau Anette Langhauser, 67434 Neustadt mit 25% Anteil am Stammkapital = € 6250,00 Herr Cornelius Langhauser , 76829 Landau mit 37,5 % Anteil am Stammkapital = € 9375,00 Herr Maximilian Langhauser , 67434 Neustadt mit 37,5 % Anteil am Stammkapital = € 9375,00 Noch nicht erbracht wurden € 2.828,47. Der noch nicht erbrachte Anteil am Stammkapital ist nicht eingefordert. 5.1.4 Organe Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung entscheidet, abgesehen von gesetzlich geforderten Mehrheiten, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Geschäftsführer Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Während des Wirtschaftsjahres 2020/2021 war Frau Anette Langhauser zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Der Geschäftsführer sind allein vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5.1.5 Jahresabschluss und Prüfung Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist, also 3 Monate oder wenn der Geschäftsgang dies zulässt, 6 Monate nach Schluss des Geschäftsjahres zu erstellen. Der Jahresabschluss, der nicht zu prüfen ist, ist der Gesellschafterversammlung zur Feststellung binnen zweier Monate nach Erstellung zur Beschlussfassung und Feststellung vorzulegen. Ergebnisverwendung Über die Ergebnisverwendung wird in der Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst. Der Geschäftsführer kann bei Erstellung der Jahresabschlüsse Vorschläge zur Ergebnisverwendung machen und diese gemäß § 278 HGB im Jahresabschluss berücksichtigen. 5.1.6 Satzung Die Satzung der Gesellschaft vom 12. März 2008 sieht neben den gesetzlichen Vorbehalten keinen besonderen Zustimmungsbedarf der Gesellschafterversammlung zu Handlungen der Geschäftsführer vor. 5.1.7 Verbundene Unternehmen Zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres bestand keine direkte Verbindung zu einem anderen Unternehmen i. S. des § 271 Abs. 2 HGB. 5.1.8 Unternehmen mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen beteiligt. Verbindungen im Sinn des § 271 Abs. 2 HGB bestehen nicht. Geschäftsführerin: Anette Langhauser
Neustadt, 15.06.2022 sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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