Stotternheimer Landtechnik GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Junge seit 26.3.2026 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Reinhard Weber | 50.00% |
Gerda Sorge | 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stotternheimer Landtechnik GmbHErfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGGrundsätzliches zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2010 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Nach Art. 67 VIII 2 EGHGB wurde keine Anpassung der Vorjahresbeträge bei erstmaliger Anwendung das BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) vorgenommen. Kleine Kapitalgesellschaften und diesen nach § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften sind von der Anwendung des § 274 HGB befreit (§ 274a HGB) Diese Befreiung erstreckt sich gem. § 288 Abs. 1 HGB konsequenterweise auch auf die Anhangsangaben nach § 285 Nr. 29 HGB. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. Sonstige Angaben Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB: Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Herr Reinhard Weber Ab dem 01.03.2012 wurde Herr Harald Junge als Geschäftsführer bestellt.
Harald Junge Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.05.2012 |
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