Colep Zülpich GmbHLiquidiert
93055 Regensburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vitor Neves seit 30.8.2021 | Geschäftsführer |
Ingo Freyaldenhoven seit 28.8.2020 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Colep Zülpich GmbHRegensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 20191. Allgemeine Unternehmensgrundlagen Die Colep Zülpich GmbH (kurz: Colep ZP) war bis 2018 als Kontraktabfüller in der Herstellung, Abfüllung und Verpackung von Liquidprodukten in den Bereichen Körperpflege sowie Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel tätig gewesen. In diesen Geschäftsfeldern bot das Unternehmen das gesamte Spektrum der Dienstleistung von der reinen Lohnabfüllung bis zum Full Filling Service an. Die Colep ZP war als Kontraktabfüller nicht mit eigenen Produkten im Einzelhandel vertreten. Zum 31. Dezember 2018 wurde der Geschäftsbetrieb der Colep ZP an einen Großkunden veräußert. In diesem Zusammenhang mit dieser Maßnahme wurden Teile der Produktion an die Schwesterwerke in Polen und Bad Schmiedeberg verlagert. Seit 1. Januar 2019 betreibt das Unternehmen keine aktive Produktion mehr. Der Sitz des Unternehmens wurde im Geschäftsjahr von Zülpich nach Regensburg verlegt. 2. Entwicklung im Geschäftsjahr 2.1 Geschäftsverlauf und Auftragsentwicklung Der im Jahr 2019 erzielte Umsatz bezog sich hauptsächlich auf weiterberechnete Kosten an den neuen Eigentümer des Geschäftsbetriebs, da einige Lieferanten fälschlicherweise im Berichtsjahr noch an die ursprüngliche Colep Gesellschaft fakturierten. Zudem wurden noch Zinsrechnungen auf Grund verspäteter Zahlungen eines Debitors in Rechnung gestellt, die im Bereich der sonstigen Erlöse ausgewiesen sind. 2.2 Personal- und Sozialbereich Das Unternehmen beschäftigt seit Beginn des Berichtsjahres keine aktiven Mitarbeiter mehr. Innerhalb der Personalabrechnung werden lediglich nur noch ehemalige Mitarbeiter abgerechnet, die aus der Vergangenheit Anspruch auf eine Betriebsrente besitzen. Mit Wirkung zum 21. Dezember 2019 hat Herr Thomas Hirsch sein Amt als Geschäftsführer niedergelegt. 3. Wirtschaftsbericht 3.1 Vermögenslage Bei einer um EUR 7,4 Mio. gesunkenen Bilanzsumme ergibt sich zum 31. Dezember 2019 eine rechnerische Eigenkapitalquote von 57,8 % (i. Vj. 36,4 %). Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2019 0 % (i. Vj. 0 %). Aufgrund des Betriebsübergangs beträgt der Wert des Vorratsvermögen per 31. Dezember 2019 EUR 0 Mio. 3.2 Finanzlage und Liquiditätssituation Die anfallenden finanziellen Verpflichtungen wurden innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele erfüllt. Zur Sicherstellung der Finanzierung verfügt das Unternehmen seit November 2010 über kurzfristige Mittel aus einem Kreditvertrag mit der Deutschen Bank AG. Diese können zusammen mit den anderen deutschen Gesellschaften als gemischte Linie genutzt werden. Durch die Einnahmen aus dem Verkauf konnte das Unternehmen im Berichtszeitraum seine Bankverbindlichkeiten Anfang des Jahres erheblich reduzieren und dann unterjährig auf niedrigem Niveau stabilisieren. 3.3 Ertragslage Das negative Jahresergebnis wurde im Wesentlichen durch die Abschreibung einer Forderung gegenüber einer Schwestergesellschaft i.H.v. TEUR°2.050 beeinflusst. Diese Forderung resultiert aus einem in 2018 abgeschlossenen Kaufvertrag (Sale and Purchase Agreement) über die Übertragung des Liquid- und Creams-Business von Colep ZP nach Colep Bad Schmiedeberg. Aufgrund des Wegfalls aller Liquid Kunden bei der Colep Bad Schmiedeberg zum spätesten Zeitpunkt 30. Juni 2020 musste konsequenterweise die Forderung bei der Colep ZP wertberichtigt werden. Der zum 31. Dezember 2019 noch verbleibende Restbetrag dieser Forderung spiegelt den noch anhand der im Vertrag festgelegten Berechnungsmethode verbleibenden Umsatz der Liquids in Bad Schmiedeberg für das Jahr 2020 wider. In der nachfolgenden Darstellung sind die wichtigsten Kennzahlen der Ertragslage im Vergleich zum Vorjahr:
3.4 Investitionen Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Investitionen getätigt. 4. Hinweise auf Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung 4.1 Risiken Das Unternehmen verfügt über entsprechende Versicherungen zur Abdeckung von operativen Risiken, wie z. B. Sach- und Haftpflichtrisiken, welche für die Geschäftstätigkeit üblicherweise notwendig sind. Des Weiteren bestanden Versicherungen gegenüber Zahlungsausfällen von Kunden. Es werden keine wesentlichen Risiken in der künftigen Entwicklung gesehen aufgrund der Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs Ende 2018. 4.2 Chancen Ohne aktiven Geschäftsbetrieb bestehen derzeit keine Chancen für die Gesellschaft. 5. Prognosebericht Seit dem Betriebsübergang findet in der Berichtsgesellschaft keine weitere nennenswerte Geschäftstätigkeit mehr statt. Abgesehen von den Pensionsverpflichtungen und der Restabwicklung der Forderung gegen verbundene Unternehmen aus dem Sale Purchase Agreement ist mit keinen wesentlichen Geschäftsvorgängen mehr zu rechnen. Aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung wird ein negatives Ergebnis (= Jahresfehlbetrag) für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von TEUR 100 erwartet. Für die in die Schwestergesellschaft Bad Schmiedeberg verlagerten Produktionen wurde aufgrund des Sale Purchase Agreements eine Forderung eingebucht, die sich im Folgejahr noch liquiditätswirksam abwickelt.
Regensburg, den 30. April 2020 Colep Zülpich GmbH Die Geschäftsführung gez. Dr. Jens-Peter Wulf gez. Helmut Altmann BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2019Allgemeines Die Gesellschaft ist unter der Firma Colep Zülpich GmbH mit Sitz in Regensburg im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRB 17041 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes in EUR aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten wurde entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze entsprechen im Wesentlichen den in den Vorjahren angewandten Grundsätzen. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Abkehr von der Going-Concern-Prämisse (Ende 2018 erfolgte die Beendigung der operativen Geschäftstätigkeit). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem maßgeblichen Kurs zum Zeitpunkt der Einbuchung oder dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum 31. Dezember 2019 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde die Altersversorgungsverpflichtung pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszins wurde mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung für Dezember 2019 ermittelten Wert (10-jähriger Durchschnittszins) von 2,71 % (Vj. 3,21 %) angesetzt. Es wurde ein Rententrend von 2,0 % (Vj. 2,0 %) p. a. zugrunde gelegt. Es erfolgte keine Berücksichtigung von erwarteten Gehaltssteigerungen, da die Versorgungszusage des Unternehmers vorsieht, dass Festbeträge ausgezahlt werden. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind zeitanteilig abgegrenzt. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, so wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. TEUR 143 (Vj. TEUR 3.517) und Forderungen aus Darlehen i. H. v. TEUR 2.500 (Vj. TEUR 2.500). Die langfristigen Forderungen betrugen im Vorjahr TEUR 3.039. Pensionsrückstellungen Zum 31. Dezember 2019 unterliegt nach § 253 Abs. 6 HGB ein Betrag von EUR 70.971,00 der Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre. Der Betrag betrifft den Unterschied der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10 Geschäftsjahre anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre entsteht. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen, Aufbewahrungsverpflichtungen (Archivierung) sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 800) kurzfristige Darlehen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 38 (Vj. TEUR 1.130). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen aperiodische Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 19 (Vj. TEUR 79), außerordentliche Erträge aus Anlagenverkäufen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 3.684) und außerordentliche Erträge aus dem Verkauf des Liquids- und Creams Business TEUR 0 (Vj. TEUR 2.804). Die Erträge aus Währungsumrechnungen betragen TEUR 0 (Vj. TEUR 7). Die sonstigen Erträge i. H. v. TEUR 130 (Vj. TEUR 0) sind im Wesentlichen periodenfremd und betreffen erhaltene Zuschüsse sowie Versicherungsentschädigungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten außerordentliche Aufwendungen aus Forderungsverlusten in Höhe von TEUR 2.050 (Ausfall des Liquids- und Creams Business). Sonstige Angaben Mitarbeiter Im Durchschnitt des Geschäftsjahres beträgt die Anzahl der Mitarbeiter (bei Umrechnung von Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeitarbeitskräfte):
Geschäftsführung Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird entsprechend § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, da keiner der Geschäftsführer in 2019 Bezüge von der Gesellschaft erhalten hat. Geschäftsführer sind: Herr Helmut Altmann, Lappersdorf Herr Thomas Hirsch, Osthofen (bis 21. Dezember 2019) Herr Dr. Jens-Peter Wulf, Schöneck Mit Wirkung zum 21. Dezember 2019 hat Herr Thomas Hirsch das Amt des Geschäftsführers niedergelegt. Konzernverhältnisse Den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen, in den die Colep Zülpich GmbH, Regensburg, einbezogen ist, stellt die Colep Portugal S.A., Vale de Cambra, Portugal, auf. Das Mutterunternehmen der Gesellschaft für den kleinsten Kreis von Unternehmen ist die Colep Laupheim GmbH & Co. KG, Laupheim. Diese nimmt für die Erstellung des Konzernabschlusses die Befreiung nach § 291 HGB in Anspruch. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, der Konzernlagebericht und Bestätigungsvermerk für das Jahr 2019 der Colep Portugal S.A., Vale de Cambra, Portugal, wird im Bundesanzeiger in deutscher Sprache offengelegt. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
Regensburg, den 30. April 2020 Colep Zülpich GmbH, Regensburg Die Geschäftsführung: gez. Helmut Altmann gez. Dr. Jens-Peter Wulf sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2020 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Colep Zülpich GmbHPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Colep Zülpich GmbH, Regensburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Colep Zülpich GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt "Bilanzierung und Bewertungsmethoden" im Anhang und Abschnitt "1. Allgemeine Unternehmensgrundlagen" im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass Ende 2018 die operative Geschäftstätigkeit beendet wurde und dementsprechend die Bilanzierung unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgte. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. · Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 30. April 2020 Ernst
& Young GmbH
gez. Dr. Jungblut, Wirtschaftsprüfer gez. Lehmann, Wirtschaftsprüferin |
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