Rettungs- und Krankentransportdienste
DRK-Krankenhaus Teterow gGmbH
Goethestraße 14, 17166 Teterow, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Weyer seit 1.6.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DRK-Krankenhaus Teterow gGmbHTeterowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft (1) Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr angesichts der Energiekrise und der Lieferkettenprobleme als erfreulich widerstandsfähig erwiesen. Nach ersten vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes nahm das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Gesamtjahr um 1,9 % zu. Wachstumsimpulse kamen dabei vor allem vom privaten Konsum und den Investitionen. Es mehren sich die Anzeichen dafür, dass die wirtschaftliche Abschwächung im Winterhalbjahr milder ausfällt als bislang erwartet worden ist. Dennoch dürften die zunehmend bei den Verbrauchern ankommenden hohen Preissteigerungen die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu Jahresbeginn 2023 noch belasten. Außerdem sorgen Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Perspektiven aktuell noch für Investitionszurückhaltung. Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich gemäß den ifo Umfragen im Dezember spürbar aufgehellt. Fast alle Wirtschaftsbereiche waren zuversichtlicher als zuvor. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine Rezession im Winterhalbjahr 2022/23 ausbleiben könnte. Die Industrieproduktion stabilisierte sich im November nach einem schwachen Start ins vierte Quartal. Die Nachfrage im Verarbeitenden Gewerbe ging im November kräftig zurück, war aber stark von ausbleibenden Großaufträgen aus dem Ausland im sonstigen Fahrzeugbau geprägt. Die deutsche Industrie durchläuft einen schwierigen Winter, auch wenn sich die Geschäftserwartungen der Unternehmen zuletzt verbessert haben. Die Umsätze im Einzelhandel erhöhten sich im November wieder etwas. Die Stimmung unter den privaten Verbrauchern stabilisierte sich weiter, lag allerdings immer noch auf einem niedrigen Niveau. Die Inflationsrate hat sich im Dezember um 1,4 Prozentpunkte auf voraussichtlich 8,6 % verringert. Im Jahresdurchschnitt 2022 lagen die Verbraucherpreise damit um 7,9 % über dem Vorjahresniveau. Die Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme dürfte für den Rückgang im Dezember eine entscheidende Rolle gespielt haben. Die Teuerung der Energieträger fiel spürbar schwächer aus als in den Vormonaten. Der Anstieg der Preise für Nahrungsmittel hat sich leicht abgeschwächt. Auch zum Jahresende erweist sich der Arbeitsmarkt nach wie vor als widerstandsfähig. Die Arbeitskräfteknappheit wird allerdings zunehmend zur Wachstumsbremse. Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen stieg im Jahr 2022 auf ein Höchstniveau. Insbesondere im Dienstleistungssektor suchen fast alle Branchen nach neuen Mitarbeitenden. Die beantragten Unternehmensinsolvenzen nehmen von einem niedrigen Niveau aus wieder zu. Im Oktober lagen sie um 17,9 % über ihrem Stand von einem Jahr zuvor. Frühindikatoren deuten auf einen weiteren leichten Anstieg hin, eine "Insolvenzwelle" ist jedoch nicht in Sicht. (2) Entwicklung der Branche Nur noch sechs Prozent der Krankenhäuser in Deutschland beurteilen ihre aktuelle wirtschaftliche Lage als gut. Lediglich 20 Prozent erwarten für das Jahr 2022 ein positives Jahresergebnis. Mehr als jedes zweite Krankenhaus (56 Prozent) geht für das Jahr 2023 von einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage aus. Das sind Ergebnisse des aktuellen Krankenhaus-Barometers des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), einer jährlich durchgeführten Repräsentativbefragung der Allgemeinkrankenhäuser in Deutschland. Die schon vor einigen Monaten prognostizierte Insolvenzwelle rollt jetzt an. Die Politik hat den Zeitpunkt, an der sich die Welle aufhalten lässt, schon fast verpasst. Der Schaden für die Versorgung wird 2023 in vielen Regionen sichtbar werden. Corona und die zuletzt gehäuften Atemwegserkrankungen haben gezeigt, dass wir ein starkes Krankenhauswesen und flächendeckende Versorgung benötigen. Weitere überraschende Schließungen können wir uns nicht mehr leisten. Die von der Bundesregierung im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds angekündigten Finanzhilfen zum Ausgleich von Energiepreissteigerungen helfen zwar an dieser besonderen Stelle, können aber das strukturelle Defizit wegen der inflationsbedingten allgemeinen Kostensteigerungen nicht ausgleichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weiß sehr genau, dass diese Kostensteigerungen in den Preisen, die die Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen abrechnen dürfen, nicht abgebildet sind. Der wirtschaftliche Druck lastet damit unverändert schwer auf den Krankenhäusern. Der vom Minister angekündigte Vorrang der Medizin vor der Ökonomie bleibt ein leeres Versprechen. Auch im kommenden Jahr werden die Kosten der Krankenhäuser doppelt so schnell steigen wie die staatlich festgelegten Preise. Das strukturelle Defizit wird sich dann auf rund 15 Milliarden Euro summieren. Wie wir in den Vorschlägen der Regierungskommission nachlesen können, will man mit diesem strukturellen Defizit in die Reform der Fallpauschalen einsteigen. Es grenzt schon an Magie, durch die Neuverteilung dieses Mangels davon zu sprechen, dass man den ökonomischen Druck beseitigen und der Medizin den Vorrang vor der Ökonomie einräumen will. Ein weiteres ungelöstes Problem bleibt die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser. Die Bundesländer kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung, den Krankenhäusern die Investitionskosten in tatsächlicher Höhe zu finanzieren, schon seit Jahrzehnten nicht mehr nach. Laut Krankenhaus-Barometer lag die Investitionssumme der Häuser 2021 bei 6,8 Milliarden Euro. Aus öffentlichen Fördermitteln stammen nur 47 Prozent. Den Rest müssen die Krankenhäuser selbst aufbringen, ganz überwiegend indem sie sich dafür verschulden. Die Eigenmittel der Krankenhäuser reichen längst nicht mehr für Investitionen aus. Zwischen 2019 und 2021 haben nur 15 Prozent der Krankenhäuser durchgängig ausreichend Gewinne für die erforderlichen Investitionen erzielt. Dies führt zu einem zunehmenden Investitionsstau bei den Gebäuden und der technischen Infrastruktur der Krankenhäuser. Der Wert der Sachanlagen in den Bilanzen sinkt kontinuierlich, wogegen der Schuldenstand wächst. Weiterhin besorgniserregend ist die Personalsituation in den Kliniken, vor allem in der Pflege. Zur Jahresmitte 2022 hatten fast 90 Prozent der Krankenhäuser Probleme, offene Pflegestellen auf den Allgemeinstationen zu besetzen. In der Intensivpflege hatten drei von vier Krankenhäusern Stellenbesetzungsprobleme. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der offenen Pflegestellen um 43 Prozent auf den Allgemeinstationen und um 20 Prozent in der Intensivpflege gestiegen. Im Schnitt bleiben die Pflegestellen rund ein halbes Jahr unbesetzt. (3) Grundlagen der Tätigkeit Der DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist ein hundertprozentiger Gesellschafter. Das Krankenhaus Teterow ist im Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung ausgewiesen. Das Krankenhaus verfügt laut Bescheid des Sozialministeriums aus dem Jahr 2012 über 95 Planbetten. Diese 95 Betten verteilen sich wie folgt auf die Abteilungen:
Im Rahmen dieser Gesamtkapazität können fachübergreifend 9 Betten für ITS/IMC vorgehalten werden. Die Entgeltverhandlungen für das Jahr 2021 wurden im Januar 2023 abgeschlossen. (4) Ertragslage Im Jahr 2022 wurden nach der DRG-Systematik 4.865 Fallpauschalen (Vorjahr 4.601) zuzüglich 40 (VJ 43) Überlieger-Fallpauschalen mit den Kostenträgern abgerechnet. Die Summe der Relativgewichte betrug 3.111,448 BWR (VJ 2.969,816) inclusive Überlieger. Der daraus resultierende CMI beträgt 0,6343 (VJ 0,6395). Die Pflegebewertungsrelationen betrugen im Jahr 2022 inclusive Überlieger 22.066,651 für 24.900 Berechnungstage (VJ 21.301,895 für 23.708 Berechnungstage). Die durchschnittliche Verweildauer der Patienten betrug 5,10 Tage (VJ 5,11). Es ergab sich ein Nutzungsgrad bezogen auf die Planbettenzahl von 72,25 % (VJ 68,53 %). Die Betriebsleistung ist um 2.685,1 T€ gegenüber 2021 gestiegen. (2021: 20.030,9 T€; 2022: 22.716,0T€). Gleichzeitig stiegen die Betriebsaufwendungen um 1.786 T€ (2021: 19.869 T€; 2022: 21.655 T€). Durch Einmaleffekte aus den Budgetverhandlungen der Vorjahre, periodenfremde Erträge und den Ausgleichszahlungen und den Sicherstellungszuschlag ergab sich abweichend von der Prognose ein Jahresüberschuss in Höhe 1.105,1 T€ (2021:203,3 T€). (5) Finanzlage Die flüssigen Mittel sind gegenüber dem Vorjahr um 1.450,2 T€ auf 6.994,4 T€ gestiegen. Durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurde geregelt, dass die von den Krankenhäusern erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen von den Krankenkassen anstelle der bislang nach § 112 SGB V geltenden Zahlungsfristen nunmehr innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen waren. Diese Regelung der verkürzten Zahlungsfrist wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Die verfügbaren finanziellen Mittel belaufen sich per 31.12.2022 auf 6.994,4 T€. Für das Jahr 2023 wird von einer gesicherten Liquiditätssituation ausgegangen. Die Liquidität der Gesellschaft im Berichtszeitraum war sichergestellt. Die Aufnahme von Betriebsmittelkrediten zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs war nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten wurden in den mit den Kreditoren vereinbarten Fristen getilgt. Risikoreiche Geschäfte wurden nicht abgeschlossen. (6) Vermögenslage Eigentümer von Grundstücken und darauf befindlichen Immobilien am Standort 17166 Teterow ist der DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. als 100 %iger Gesellschafter der gGmbH. Die modifizierte Bilanzsumme (abzgl. Ausgleichsposten Eigenmittelförderung und Sonderposten) hat sich um 1.044,2 T€ auf 15.050,1 T€ erhöht. Die Eigenkapitalquote (unter Berücksichtigung der modifizierten Bilanzsumme) beträgt 72,1 % (VJ 69,6 %). (7) Investitionen 2022 wurden insgesamt 743,8 T€ in Sachanlagen investiert. Für das Röntgen wurde eine neue Röntgenanlage Ysio Max i. H. v. 190,6 T€ und für die IT Software i. H. v. 70,9 T€ angeschafft. Außerdem wurde ein neues Videokoloskop i. H. v. 46,4 T€ für die Endoskopie gekauft. In 2022 wurden folgende größere Investitionen getätigt: Medizinische Ausstattung (z.B. Instrumentensatz, Direct-Digitizer sowie Elektrochirurgie Gerät) in Höhe von 96,8 T€ und neue Investitionen in die digitale Infrastruktur (z.B. Server, Lenovo ThinkPads, Befundungsworkstationen) in Höhe von 95,1 T€. (8) Gesamtwürdigung Insgesamt konnte trotz widriger Umstände und schwieriger Rahmenbedingungen ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Dies' ist aus den Einmaleffekten der Budgetverhandlungen der Vorjahre, der Ausgleichszahlungen und des Sicherstellungszuschlages herzuleiten. Gemäß § 9 Absatz 1a Nr. 6 KHEntgG vereinbaren die Vertragsparteien auf Bundesebene bis zum 30. Juni, erstmals zum 30.06.2019, eine Liste der Krankenhäuser, die nach Prüfung durch die Vertragsparteien die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136c Abs. 3 Satz 2 SGB V erfüllen. Diesen Sicherstellungszuschlag von 400T€ erhält das DRK-Krankenhaus Teterow seit 2020. Die Corona-Ausgleichszahlungen liefen zum 18.04.2022 aus, der Versorgungsaufschlag zum 30.06.2022. Die Leistungszahlen sind zum Vorjahr verbessert, reichen wie in allen Krankenhäusern Deutschlands, noch nicht an die Vorpandemiezeit 2019 heran. Die Prüfquote des Medizinischen Dienstes liegt für das Krankenhaus im 1. Quartal 2023 bei 10 %. Die Strafzahlungen in Form eines Aufschlags auf die Retaxierungssumme belaufen sich auf 25 %, dürfen jedoch nicht mehr als 10 % des neuen Rechnungsbetrags betragen. (9) Nachtragsbericht Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, sind nicht vorhanden. B. Risikobericht (1) Wirtschaftliche Bestandsgefährdungspotentiale Wirtschaftliche Bestandsgefährdungspotentiale sind unter der aktuellen Entwicklung nicht auszuschließen. Aus heutiger Sicht gehen wir für das Jahr 2023 noch von einer gesicherten Liquiditätssituation aus. Die Aufnahme von Betriebsmittelkrediten zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs wird voraussichtlich nicht erforderlich sein. (2) Rechtliche Bestandsgefährdungspotentiale Rechtliche Bestandsgefährdungspotentiale bestehen nicht. (3) Schadensfälle von erheblicher Bedeutung Die Gesellschaft ist für den Bereich Medizin und Pflege bei der R+V Allgemeine Versicherung AG haftpflichtversichert. Damit besteht für alle möglichen Schadensersatzansprüche von Patienten ausreichender Versicherungsschutz. Im Berichtszeitraum traten keine Risiken ein, für die kein Versicherungsschutz besteht. Die Anzahl der Schadensersatzansprüche ist sehr gering. Als Großschäden einzustufende Ansprüche liegen nicht vor. Alle geltend gemachten Ansprüche werden durch den vertraglich gebundenen Rechtsbeistand der Gesellschaft geprüft und bearbeitet. (4) SonstigesDie Wettbewerbsstrategie des DRK Krankenhauses Teterow richtet sich auf die wohnortnahe medizinische Versorgung in familiärer Atmosphäre aus, die sich bewusst offensiv gegen Gesundheitsfabriken, in der jeder Patient nur ein abgerechneter Fall ist, abgrenzt. Das Krankenhaus Teterow hält 25 % an der Medizinische Versorgungszentren gGmbH. Hierüber sollen das gesundheitliche Portfolio des Hauses erweitert und gleichzeitig die Einweisungspotentiale gesichert werden. Die größten Herausforderungen bleiben weiterhin der Mangel an Fachkräften und die Kostenexplosionen, vor allem im Energiesektor. C. Chancenbericht Im Jahr 2023 sollen weitere notwendige Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur getätigt werden. Umfangreiche Investitionen für die medizintechnische Ausstattung und Digitalisierung sind in Planung. Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes wurden 2022 Fördermittel in Höhe von 1.359,0 T€, für die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie, vom Land MV bewilligt. Wesentliche Maßnahmen sind: 1. Förderung der Einrichtung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation und eines Systems zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation 2. Förderung der Maßnahmen zur Verbesserung der IT- bzw. Cybersicherheit D. Prognosebericht Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 wird wesentlich von der weiteren Konkretisierung der durch den Bundesgesundheitsminister versprochene Revolution in der Gesundheitspolitik abhängig sein. Ob die für die Krankenhäuser im Wirtschafts-Stabilisierungsfonds reservierten Gelder für massiv gestiegenen Kosten bei Energie auskömmlich sein werden, bleibt abzuwarten. Ziel wird es weiterhin sein, die Leistungszahlen aus dem Vorpandemiejahr 2019 zu erreichen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Zahlen des nach kaufmännischer Vorsicht aufgestellten Wirtschaftsplans für das Betriebsjahr 2023 dargestellt.
Ob das geplante Ergebnis erreicht wird, ist wesentlich abhängig von den flankierenden und unterstützenden Maßnahmen der Politik. Weitere mittel- oder langfristige Prognosen können aufgrund der unsicheren und ungeklärten Rahmenbedingungen nicht belastbar getätigt werden.
Teterow, 20.02.2023 Jan Weyer Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die DRK-Krankenhaus Teterow gGmbH, mit Sitz in Teterow wird beim Amtsgericht Rostock unter der Registernummer HRB 8124 geführt. Die Gesellschaft betreibt das Krankenhaus in Teterow und hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des BilRuG und der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) vom 24. März 1987 i. d. F. vom 21. Dezember 2016 einschließlich der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft ist eine "mittelgroße" Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB. Die Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagennachweis basiert gem. § 1 Abs. 3 KHBV auf der Anlage 1 bis 3 zur KHBV. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 252 bis 256) unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 270 bis 274 HGB) sowie der Sondervorschriften für Krankenhäuser (KHBV) vorgenommen. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (lineare Abschreibungsmethode), entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die gGmbH führt die Buchwerte und damit die historischen Anschaffungskosten der Anlagegüter bzw., soweit sie vor 1991 angeschafft wurden, zu Zeitwerten als partielle Gesamtrechtsnachfolgerin des DRK Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V., fort. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben. Die betriebstechnischen Anlagen werden über eine Nutzungsdauer von 6 bis 24 Jahren, die Einrichtungen und Ausstattungen werden im Zeitraum von 1 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden auf Grundlage der Abgrenzungsverordnung bewertet. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Vorratsvermögen Die Bewertung der Vorräte erfolgte unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten, Bestandsrisiken werden angemessen berücksichtigt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden im Wege einer Inventur körperlich aufgenommen und auf den 31. Dezember 2023 fortgeschrieben. Unfertige Leistungen Die Bewertung der unfertigen Leistungen (Überlieger) erfolgte retrograd. Der Landesbasisfallwert des Jahres 2023 und der für 2023 gültige Fallpauschalenkatalog sowie der Pflegeerlöskatalog sind die Grundlage zur Berechnung der unfertigen Leistungen. Ein Abschlag von 20 % zur verlustfreien Bewertung wurde vorgenommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Die Bilanzierung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 KHBV. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Höhe des Buchwertes der finanzierten Anlagengegenstände bilanziert. Sonstige Rückstellungen enthalten alle zum Bilanzstichtag erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten und bekannten Risiken. Sie wurden in der Höhe berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erschienen. Der Ansatz erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern in Strasburg/Uckermark (ZMV). Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Die ZMV ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Als Beitrag werden seit dem 01. Juli 2018 6,1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter 8.478 T€. Alle Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Vorschriften der §§ 252 und 253 HGB wurden jeweils beachtet. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens nach Anlagegruppen sowie nach Finanzierungsarten und die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und Abschreibungen des Anlagevermögens in 2023 sind in den Anlagenachweisen gemäß KHBV dargestellt (Anlage). Die Bilanzierung und Verwendung erfolgt i. V. m. dem Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen mit 200,1 T€ auf ein Darlehen an das DRK Krankenhaus Grimmen und mit 218,0 T€ auf ein Darlehen an die DRK Medizinische Versorgungszentren Mecklenburg-Vorpommern gGmbH. Die Forderungen haben in Höhe von 359,1 T€ eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Forderungen betreffen den Liefer- und Leistungsverkehr. Forderungen gegenüber dem Gesellschafter i. H. v. T€ 2.543 betreffen ausschließlich Darlehen an den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. für die Wohnanlage in Klütz (T€ 1.454) und für die Wohnanlage in Prohn (T€ 1.089). Die Forderungen haben in Höhe von T€ 2.436 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht in Höhe von T€ 826 (Vj. T€ 1.359) betreffen Förderungen für Investitionen nach dem Krankenhauszukunftsfonds. Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung stellt wirtschaftlich keinen Vermögensgegenstand, sondern einen Korrekturposten zum Eigenkapital dar. Das gezeichnete und voll eingezahlte Kapital beträgt T€ 511,2. Die Kapitalrücklage enthält den das gezeichnete Kapital übersteigenden Teil des Eigenkapitals zum 31. Dezember 1998 sowie den Betrag aus der Umstellung von DM auf Euro. Die Gewinnrücklagen enthalten ausschließlich andere Gewinnrücklagen im Sinne des § 266 Abs. 3 HGB. Sämtliche Verbindlichkeiten weisen eine Rückzahlungspflicht von bis zu einem Jahr auf. Eine Besicherung der Verbindlichkeiten durch Pfandrechte ist nicht gegeben. Das Krankenhaus hat gem. § 1 Abs. 3 PKF-VO M-V für die bestehende anerkannte berufliche Schule für das Jahr 2023 einen Zuschlag für die Ausbildungsplätze i.H.v. 5.940,- € für Investitionen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LKHG M-V vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV erhalten. Dieser Zuschlag wurde vom Krankenhaus ans Bildungszentrum weitergeleitet. Das Krankenhaus haftet dafür, sollte keine zweckentsprechende Verwendung seitens des Bildungszentrums nachgewiesen werden. In diesem Fall besteht eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land. Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen aus längerfristigen Pachtverträgen betreffend die betriebsnotwendigen Immobilien mit jährlichen Aufwendungen von rd. T€ 9 gegenüber dem Gesellschafter. Die Pachtverträge waren frühestens am 31. Dezember 2023 kündbar und wurden automatisch verlängert. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. IV. Anteilsbesitz Zum 31. Dezember 2023 wird eine Beteiligung von 25 % (T€ 6) an der Deutsches Rotes Kreuz Medizinische Versorgungszentren Mecklenburg-Vorpommern gGmbH, Grevesmühlen, gehalten. Die Deutsches Rotes Kreuz Medizinische Versorgungszentren Mecklenburg-Vorpommern gGmbH weist zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital in Höhe von T€ 498 sowie einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 11 aus. V. Sonstige Angaben (1) Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Ziff. 7 HGB) Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 238 Mitarbeiter (ohne Auszubildende). Diese gliedern sich wie folgt:
(2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Mit Gesellschafterbeschluss vom 24. Februar 2021 wurde vereinbart, dass ab dem Jahr 2021 eventuell entstehende Verluste der DRK Medizinische Versorgungszentren M-V gGmbH anteilig durch die Gesellschafter ausgeglichen werden. In 2021, 2022 und in 2023 war ein Ausgleich nicht erforderlich. (3) Organe - Beirat Dem Krankenhausbeirat gehörten im Berichtsjahr an:
Der KH-Beirat erhielt keine Bezüge. Geschäftsführung Der Krankenhausleitung gehören an: Geschäftsführer: Herr Jan Weyer Ärztlicher Direktor: Herr Prof. Dr. Alexander Riad Pflegedienstleitung: Frau Jana Wedow Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Befreiungen nach § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. VI. Verwendung des Jahresergebnisses Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis i. H. v. 942.299,05 € auf neue Rechnung vorzutragen. VII. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, sind nicht vorhanden.
Teterow, den 27.02.2024 Jan Weyer Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die DRK-Krankenhaus Teterow gGmbH, Teterow Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DRK-Krankenhaus Teterow gGmbH, Teterow, der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses DRK-Krankenhaus Teterow, ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DRK-Krankenhaus Teterow gGmbH, Teterow für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zum 31. Dezember 2023 sowie jeweils deren Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben, · beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Krankenhausträgergesellschaft und das Krankenhaus ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen können, · beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt, · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses, · führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Schwerin, 12. April 2024 BRB Revision und Beratung PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft G. Matlok F. Lilje Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungsbeschlussDer Jahresüberschuss in Höhe von 942.299,05 Euro ist der Gewinnrücklage zuzuführen. Der Bildung einer freien Rücklage in Höhe von 43.066,06 Euro nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wird zugestimmt. Der Restbetrag in Höhe von 899.232,99 Euro ist der Gewinnrücklage zweckgebundene Investitionen zuzuführen. Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 11. Juli 2024 festgestellt. |
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