Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 12913
Eingetragen
19.9.2003
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Handel mit Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör sowie die Unterhaltung von Tankstellen und alle Rechtsgeschäfte, die mit dieser Tätigkeit in Verbindung stehen, wie zum Beispiel Finanzierungen von Kraftfahrzeugen, die Vermittlung von Kraftfahrzeugversicherungen und die Autovermietung. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Handel mit Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör sowie die Unterhaltung von Reparaturwerkstätten und Tankstellen und alle Rechtsgeschäfte, die mit dieser Tätigkeit in Verbindung stehen, wie zum Beispiel Finanzierungen von Kraftfahrzeugen, die Vermittlung von Kraftfahrzeugversicherung und die Autovermietung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Haris Krndzija
seit 20.2.2025
Prokura
Geschäftsführer
Sascha Ritter
seit 9.3.2023
Geschäftsführer
Markus Stickel
seit 29.4.2021
Prokura
Heike Krauss
seit 16.5.2006
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
80.32%
J**** K*************
19.68%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Arcus Betriebs-GmbH
Germany
500000
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Muhra GmbH

Oberhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023

Autohaus Muhra GmbH

A. Grundlagen des Unternehmens

I. Geschäftsmodell des Unternehmens

Wir sind im Automobilhandel mit neuen und gebrauchten Automobilen tätig. Im Neuwagenbereich vertreiben wir Modelle der Marken BMW, Mini und Hyundai. Im Gebrauchtwagenhandel liegt der Schwerpunkt ebenfalls im Vertrieb von Fahrzeugen der Marke BMW und Mini. Unser Leistungsspektrum umfasst daneben noch den Aftersalesbereich mit Ersatzteil- und Zubehörversorgung sowie der Werkstattbetrieb als Fachwerkstatt für die o.g. Marken.

Neben dem regionalen Einzugsgebiet vertreiben wir unsere Produkte über den Onlinehandel im gesamten deutschen Inland und im europäischen Ausland.

II. Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft führt keine Produktentwicklungen durch.

B. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das BIP ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um ca. 0,3 % gesunken (Vorjahr +1,8%). Wesentliche Faktoren für die wirtschaftliche Entwicklung waren die hohe Inflation sowie die ungünstigen Finanzierungsbedingungen und eine geringere Nachfrage auf In- und Ausland. Der Rückgang zeigte sich vor allem im verarbeitenden Gewerbe, wohingegen aus der Automobilindustrie auch im Jahr 2023 noch positive Impulse kamen.

Wurde der Zuwachs des BIP im Vorjahr noch durch die privaten Konsumausgaben getragen, so zeigte sich im Jahr 2023 ein preisbereinigter Rückgang des privaten Konsums um ca. 0,8%, was im Wesentlichen auf das hohe Preisniveau zurückzuführen sein dürfte.

(Quelle: DeStatis Deutsches Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.01.2024)

Der Automobilhandel war von den o.g. Rahmenbedingungen ebenfalls betroffen. Dennoch konnte ein Zuwachs an Neuzulassungen von 7,3% im Jahr 2023 erzielt werden. Die PKW-Besitzumschreibungen stiegen im gleichen Zeitraum um 6,9 Prozent.

(Quelle: Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Pressenmitteilung 14.02.2024)

II. Geschäftsverlauf

Die Branchenentwicklung spiegelt sich in unserem Geschäftsverlauf für das Jahr 2023 nur teilweise wider.

Im Neuwagenbereich haben wir nach einem Zuwachs im Vorjahr (+37%) einen Umsatzrückgang von ca. 24 % verzeichnen müssen. Gleichzeitig konnten wir jedoch die Deckungsbeiträge wieder verbessern.

Im Gebrauchtwagenbereich konnten wir nach mehreren Umsatzrückgängen nun wieder einen Zuwachs erzielen und gleichzeitig auch hier die Deckungsbeiträge deutlich verbessern. Insgesamt hat sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um ca. 14% (i.V. ca. -10%) verbessert, wobei die Entwicklung bei den Marken BMW und Mini in diesem Rahmen war, bei Hyundai prozentual sogar deutlich besser. Da die Marke "Hyundai" allerdings im Gebrauchtwagenbereich deutlich geringere Umsatzanteile im Vergleich zu der Marke "BMW" aufweist, wird die Entwicklung hier durch den Gebrauchtwagenabsatz mit Fahrzeugen der Marke "BMW" bestimmt, wobei hier wiederum der Handel mit BMW-Dienstwagen den Großteil der Umsätze ausmacht.

Der Aftersalesbereich hat sich ebenfalls deutlich verbessert. Hier konnten wir einen Umsatzzuwachs um ca. 25% (i.V. ca. +7%) erzielen, wobei sich der Ertrag in vergleichbarem Rahmen verbessert hat.

Unsere Unternehmensstruktur war in der Vergangenheit vom Fahrzeughandel bestimmt, so dass auch das Jahresergebnis maßgeblich von diesem Bereich bestimmt wurde. Hier wiederum hat der Handel mit Gebrauchtwagen den wesentlichen Einfluss auf unser Geschäftsergebnis. Durch den Rückgang im Fahrzeughandel in den letzten Jahren hat sich sowohl der Umsatzanteil als auch der Ergebnisbeitrag in Richtung des Aftersalesbereichs verschoben, allerdings stellt der Fahrzeughandel immer noch den größten Umsatzanteil.

Über alle Bereiche ist der Umsatz nach einem Anstieg im Vorjahr um ca. 7% nun nur leicht um ca. 1% angestiegen. Die Ertragsentwicklung beim Rohergebnis konnte demgegenüber deutlich verbessert werden. Dieser Zuwachs hat in Verbindung mit den übrigen Geschäftskosten auf Vorjahresniveau, zu einem gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserten Jahresüberschuss geführt.

III. Lage

1. Ertragslage

Der Jahresüberschuss hat sich mit 519 T€ gegenüber dem Vorjahr mit 192 T€, um 170% (i.V. -9%) verbessert. Das Betriebsergebnis mit 994 T€ (i.V. 395 T€) hat sich gegenüber dem Vorjahr um 600 T€ (i.V. -7 T€) verbessert. Gleichzeitig hat sich das Ergebnis nach Steuern (Geschäftsergebnis) um 330 T€ auf 539 T€ (i.V. 209 T€) erhöht. Finanzergebnis von -166 T€ (i.V. -92 T€) und sonstige Steuern von 19 T€ (i.V. 17 T€) führen zu dem o.g. Ergebnis nach Steuern.

Das Gesamtunternehmen handelt mit den Marken BMW, Mini und Hyundai, wobei der Handel mit den Marken BMW und Mini den wesentlichen Teil der Geschäftstätigkeit ausmachen.

Im Bereich "BMW und Mini" ist gegenüber dem Vorjahr der Umsatz im Neuwagenbereich um ca. 23% (i.V. ca. +48%) gesunken. Auch bei der Marke "Hyundai" mussten wir nach einem Zuwachs im Vorjahr von ca. 20% nun einen Rückgang um ca. 25 % verzeichnen.

Der Umsatz im Gebrauchtwagenbereich ist um ca. 15% gestiegen (i.V. ca. -10%). Bei Gebrauchtwagen der Marken BMW und Mini haben wir einen Umsatzzuwachs von ca. 10% erzielt. Den Umsatz mit Gebrauchtwagen der Marke Hyundai konnten wir sogar nahezu verdoppeln.

Die Entwicklung im Gebrauchtwagenbereich zeigt sich gespalten. Der Umsatz mit Dienstwagen der Marken BMW und Mini hat sich um ca. 27 (i.V. -24%) verbessert, ebenso konnte der durchschnittliche Deckungsbeitrag verbessert werden. Demgegenüber hat sich der Umsatz mit angekauften Fahrzeugen und Leasingrückläufern um ca. 13% (i.V. +15%) vermindert. Vom Volumen ist der Handel mit Dienstwagen der Marke BMW weitaus größer, so dass dieser maßgeblich das Ergebnis des Gebrauchtwagenhandels bestimmt.

Insgesamt beträgt der Anteil des Dienstwagen-/Gebrauchtwagenhandel ca. 55 % (i.V. ca. 48%), der Neu- und Vorführwagenhandel ca. 30% (i.V. 40%).

Der Umsatz im Aftersalesbereich hat sich um ca. 25% (i.V. 7%) gegenüber dem Vorjahr verbessert.

Der Anteil des Aftersalesbereichs am Gesamtumsatz hat sich auf ca. 15% (i.V. 12%) erhöht. Die Marke "Hyundai" hat einen mit dem Vorjahr vergleichbaren Umsatz erreicht. Im Gesamtunternehmen ist die Marke "Hyundai" in Betrachtung absoluter Zahlen allerdings von geringer, aber zunehmender Bedeutung, da der Anteil am Gesamtumsatz nur ca. 21% (i.V.21%) ausmacht.

Dem Umsatzzuwachs des Gesamtunternehmens von 1,0% (i.V. +6,5%) steht eine Reduzierung des Materialeinsatzes um 6,9 Prozentpunkten (i.V. +7,2 Prozentpunkte) gegenüber. Insgesamt konnten wir einen Rohertrag von 15% (i.V. 12 %) erzielen. Das Rohergebnis hat sich absolut um 857 T€ (i.V. +53 T€) verbessert.

Der Personalaufwand liegt aufgrund ergebnisabhängiger Vergütungsbestandteile leicht über dem Vorjahresniveau und beträgt 2,4 Mio. € (i.V. 2,2 Mio. €). Die Abschreibungen liegen mit 220 T€ aufgrund von Investitionen über dem Vorjahresniveau. In Verbindung mit um 9 T€ verminderten sonstigen betrieblichen Aufwendungen zeigt sich ein um 600 T€ auf 994 T€ verbessertes Betriebsergebnis. Der Finanzierungsaufwand ist um 74 T€ gestiegen. Der Ertragssteueraufwand beträgt 289 T€ (i.V. 94 T€). Insgesamt ergibt sich ein um 330 T€ verbessertes Ergebnis nach Steuern.

Anzumerken ist, dass der geringe Steueraufwand des Vorjahres daraus resultiert, dass dort Steuererstattungen für Vorjahre aufgrund einer Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2019 in Höhe von ca. 104 T€ enthalten sind. Bereinigt beträgt der vergleichbare Jahresüberschuss des Vorjahres somit ca. 88 T€.

Nach den sonstigen Steuern von 19 T€ verbleibt ein Jahresüberschuss von 519 T€ (i.V. 192 T€).

2. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 3.971 T€ erhöht und beträgt 12,3 Mio. €. Ursache dafür war im Wesentlichen, der zum Bilanzstichtag erhöhte Fahrzeugbestand im Umlaufvermögen.

Die Liquidität zum Bilanzstichtag hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 262 T€ verringert, wobei die Stichtagbetrachtung nur einen unvollendeten Blick auf die Finanzlage des Unternehmers gibt. Wesentlich für die Liquidität ist, dass aufgrund der Rahmenfinanzierungsverträge mit den herstellerabhängigen Banken, eine jederzeitige finanzielle Verfügbarkeit für den laufenden Geschäftsbetrieb gewährleistet ist. Die liquiden Mittel zuzüglich der kurzfristigen Vermögensgegenstände und Forderungen reichen vollständig aus, um die fristadäquaten Verbindlichkeiten zu bedienen. Hierbei ist berücksichtigt, dass die Darlehen für die Fahrzeugbestände erst nach deren Verkauf zu tilgen sind.

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 775 T€ (i.V. 448 T€). Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 6 % (i.V. 5 %).

Die Kapitalausstattung und die externen Finanzierungsquellen des Unternehmens ermöglichten es im Jahre 2023 jederzeit sämtlichen finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.

Die Beschaffungsseite ist durch den BMW und Mini-Händlervertrag, sowie den Händlervertrag mit der Hyundai Motor Deutschland GmbH gesichert. Der BMW-Händlervertrag lief im Jahr 2023 aus und wurde um weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert. Ab dem Jahr 2026 soll bei "BMW" das Agenturgeschäft eingeführt werden. Für die Marke "Mini" soll im Laufe des Jahres 2024 das Agenturgeschäft eingeführt werden. Unabhängig von der Einführung des Agenturgeschäfts sind die laufenden Serviceverträge für die Marken "BMW" und "Mini". In den Bezugs- und Vergütungssystemen gab es keine grundsätzlichen Änderungen. Allerdings unterliegt die Bonifikation durch den Hersteller kontinuierlichen Änderungen.

Die Finanzierung des Fahrzeugbestandes erfolgt i.d.R. über die BMW-Bank bzw. die Hyundai-Capital-Bank. Die Fahrzeuge laufen grundsätzlich nach Ablauf des Zahlungsziels des Herstellers in die Finanzierung. Der für die Fahrzeugfinanzierung vorgemerkte Kreditrahmen bei der BMW Bank GmbH, München, betrug zum Jahresende 9,5 Mio. Euro.

Größere Investitionen neben jenen in den Vorführwagenbestand wurden im Jahr 2023 in die Ladesäuleninfrastruktur und eine neue Heizungsanlage durchgeführt.

IV. Finanzielle Leistungsindikatoren

Das Unternehmen wird zum einem durch die monatliche Kontrolle der kurzfristigen Erfolgsrechnung (BWA) und zum anderen durch Kennzahlen, wie der Standtage aller Gebrauchtwagen, gesteuert. Hieraus können sich einzelne, individuell notwendige Maßnahmen ergeben, die anhand einer Maßnahmenplanung dann umgesetzt werden. Da die Maßnahmen sich an der aktuellen Marktsituation orientieren müssen, sind diese immer individuell vom Zeitpunkt und der Situation im Betrieb zu treffen. Wesentliche Veränderungen der Kennzahlen liegen gegenwärtig nicht vor.

Grundsätzlich sind die Risiken aus Zahlungsausfall gering, da Fahrzeuge in der Regel vor Abholung bezahlt werden bzw. eine Finanzierungs-/Leasingzusage vorliegt. Daneben erfolgt regelmäßig die Durchsicht der offenen Posten mit Einleitung des Mahnverfahrens und Beitreibung durch anwaltlichen Beistand.

In Zahlen lässt sich das Geschäftsjahr wie folgt zusammenfassen:

Die Umsatzrentabilität vor Steuern ((Jahresüberschuss + sonstige Steuern + EE-Steuern) x 100 / Umsatzerlöse) beträgt ca. 2,50% (i.V. 0,92%). Die Gesamtkapitalrentabilität vor Zinsen und Steuern ((Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen + EE-Steuern) x 100 / Gesamtkapital) beträgt ca. 7,97% (i.V. 4,58%).

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 775 T€ (i.V. 448 T€). Die Eigenkapitalquote beträgt somit ca. 6,31 % (i.V. 5,39 %).

V. Gesamtaussage

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Entwicklung in allen Bereichen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine zufriedenstellend ist. Wir konnten unsere Vorjahresprognose hinsichtlich der Umsatzentwicklung im Wesentlichen erreichen. Im Gebrauchtwagenbereich konnten wir unsere Prognose sogar deutlich übertreffen und die Ertragsentwicklung insgesamt war besser als erwartet.

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes ist in Bezug auf Umsatz, Ertrag, Vermögen und Liquidität stabil. Die innereuropäischen Spannungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine könnten allerdings zu sich weiter negativ verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen.

C. Prognosebericht

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Beginn des Jahres 2024 sind weiterhin schwierig. Laut der Prognose der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 lediglich um 0,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wachsen. Laut der Prognose der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 lediglich um 0,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wachsen.

(Quelle: statista.com; Prognose zur Entwicklung des BIP in Deutschland)

Auch für die Automobilbranche sind diese Rahmenbedingungen eine große Herausforderung. Allgemein wird aufgrund der schwachen privaten Nachfrage mit sinkenden Absatzzahlen gerechnet, wobei die Höhe noch stark von herstellerseitigen Stützungsmaßnahmen abhängen kann. Gestiegene Rohstoffpreis führen zu weiter steigenden Fahrzeugpreisen. In Verbindung mit gesunkenen Reallöhnen führt dies zu Kaufzurückhaltung, die zusätzlich auf ein mangelndes Angebot an bezahlbaren Kleinwagen trifft. Darüber hinaus führt die Klima- und Verkehrspolitik der Regierung zu Verunsicherung, wie sich bereits in der kurzfristigen Abschaffung des Umweltbonus gezeigt hat. Auch im gewerblichen Bereich dürfte sich die Auftragslage verschlechtern, da die allgemeine wirtschaftliche Situation bei den Unternehmen zu einer angespannten Kostensituation führt. Von diesem erwarteten Rückgang bei den Neuzulassungen dürfte der Gebrauchtwagenbereich profitieren, so dass die Experten hier von einem neuerlichen Anstieg der Umschreibungen ausgehen.

(Quelle: ZDK-Prognose 2024)

Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen erwarten wir ein schwieriges Jahr 2024. Der gesamtwirtschaftliche Rahmen wird weiterhin bestimmt durch die Kriegssituation. Die Folgen sind zwar sinkende, aber immer noch vergleichsweise hohe Inflation und ein hohes Zinsniveau, Unsicherheit auf Seiten der Kunden.

Die Prognose der branchenspezifischen Rahmenbedingungen ist ebenfalls nicht einfach. Grundsätzlich ist für die Wettbewerbsstellung innerhalb der Branche, also zu anderen Markenhändlern, die Modellpalette entscheidend. Hier sind wir mit den Marken BMW, Mini und Hyundai gut aufgestellt, da wir sowohl das Premiumsegment als auch Fahrzeuge im mittleren unten niedrigen Preissegment im Angebot haben. Die Elektrifizierung der Modellpalette erfolgt kontinuierlich. Auf unsere Branche bezogen rechnen wir mit einer gegenüber den Vorjahren zwar verbesserten, aber noch nicht ausreichenden Verfügbarkeit an Neu- und Dienstwagen der BMW-AG.

Für den Neuwagenbereich erwarten wir aufgrund der verschlechterten Rahmenbedingungen, die zu sinkenden Reallöhnen führen sowie der Kundenverunsicherung, einen Rückgang der Nachfrage. Insbesondere im Bereich der E-Mobilität hat der Wegfall der staatlichen Förderung bereits zu Beginn des Jahres 2024 zu einem deutlichen Rückgang geführt. Ein weiteres Problem für den Neuwagenhandel sind die sehr hohen Listenneupreise, die bedingt durch die gestiegenen Rohstoffpreise auch zukünftig weiter steigen sollten. In Verbindung mit dem hohen Zinsniveau führt dies zu deutlich gestiegenen Finanzierungs- bzw. Leasingraten. Gleichzeitig sind bei den Kunden Nettolohnverluste in nicht unwesentlicher Höhe aufgrund der hohen Inflation zu erwarten, so dass Konsumverzicht bei Luxusgütern zu erwarten ist. Da dies in vergleichbarem Umfang nahezu alle Hersteller betrifft, sollte dies auf unsere Wettbewerbsposition keine negative Auswirkung haben. Ziel muss es daher sein unseren Kunden ein adäquates Angebot oder Alternativ-Angebot unterbreiten zu können. Hinsichtlich der Finanzierungs-/Leasingkosten sind wir auf bezahlbare Angebote unseres Herstellers angewiesen. Alternativen bestehen in jungen Gebrauchtwagen der BMW AG (Dienstwagen) sowie aus Leasingrückläufen.

Für den Ertrag wesentliche Faktoren sind die Rabatte und Nachlässe sowie die Bonifikation durch den Hersteller. Da wir im Verlauf des Jahres mit rückläufiger Nachfrage aufgrund der Rahmenbedingungen Inflation und Zinshöhe rechnen und verstärkt Unsicherheit bei den Kunden im Hinblick auf zukunftssichere Antriebsarten feststellen, wird die Höhe der Rabatte und Nachlässe grundsätzlich wieder deutlich zunehmen, um die Absatzmengen auch im Verlauf des Jahres zu erreichen. Das Bonifikationssystem hat sich für das Jahr 2024 dahingehend verändert, dass eine Komponente in Höhe von 0,5% an die Erreichung von Verkaufszielen im Absatz der vollelektrischen Fahrzeuge (BEV) gekoppelt ist. Unser Ziel ist es die Margen im Neuwagenhandel zu verbessern. Dies wird in Verbindung mit den Rahmenbedingungen zu einer deutlichen Verminderung der Anzahl der Geschäfte führen. Für den Neuwagenbereich erwarten wir daher für das Jahr 2024 einen deutlichen Umsatzrückgang. Im Zusammenspiel aus Absatzmenge, Bonifikation und notwendiger Nachlässe erwarten wir für den Neuwagenhandel einen verbesserten Ertrag je Geschäft und insgesamt leichten Ertragsrückgang.

Im Gebrauchtwagenbereich ist zwischen den einzelnen Bereichen zu differenzieren. Im wesentlichen Bereich, dem Handel mit Dienstwagen der BMW-AG gibt es zwei bestimmende Faktoren. Zum einen ist dies die Bonifikation durch den Hersteller und zum anderen das verfügbare Angebot an jungen Gebrauchtwagen. Hier hat sich seit dem Jahr 2022 das System dahingehend grundlegend verändert, dass die Boni nicht mehr schon mit Abnahme erreicht werden, sondern erst mit Verkauf an den Kunden. Das Angebot an Dienstwagen hat sich im Jahr 2023 verbessert, ist aber immer noch begrenzt, so dass der Hersteller die bonifizierten Abnahmemengen begrenzt. Die maximale Bonifikation wurde nicht verändert, allerdings faktisch durch die maximale Abnahmemenge begrenzt. Gleichzeitig bedeutet die maximale Abnahmemenge faktisch eine Begrenzung der Absatzzahl, da ein Verkauf von Einheiten darüber hinaus wirtschaftlich nur in Einzelfällen sinnvoll sein wird. Aufgrund der Rahmenbedingungen erwarten wir für 2024 eine Eintrübung der Nachfrage mit sinkenden Preisen, gleichzeitig ist das Preisniveau im Dienstwagenangebot beim Hersteller immer noch relativ hoch. Da die Bonifikation nur erreicht wird, wenn an den Kunden verkauft wurde, führt dies auch im Jahr 2024 zu starkem Wettbewerb, der zu hohen Nachlässen zwingt. Im Bereich der übrigen Gebrauchtwagen sind im Wesentlichen die Dienstwagengeschäfte für uns relevant. Vor dem Hintergrund des historisch bedingt schwachen Neuwagenbereichs, haben wir für das Jahr 2024 den Fokus auf die deutliche Steigerung des Dienstwagenhandels gelegt. Hierzu haben wir uns personell verstärkt. Vor dem Hintergrund dieser Maßnahmen erwarten wir im Jahr 2024 einen deutlichen Umsatzzuwachs, wobei eine Verdoppelung von Umsatz und Ertrag angestrebt wird.

Im Aftersalesbereich ist die Bonifikation unverändert geblieben ist. Die Elektromobilität, mit dem geringeren Servicebedarf, stellt noch keine relevanten Stückzahlen dar, und auch sonst gehen wir von einer Stabilisierung der Nachfrage unter Berücksichtigung des geänderten Nutzungsverhaltens der Kunden aus. Dementsprechend erwarten wir für den Aftersalesbereich für das Jahr 2024 einen Umsatz und Ertrag auf dem Niveau des Vorjahres.

Für den Finanzbereich ist zwar nicht mit einem weiteren Anstieg der Finanzierungskosten zu rechnen, allerdings ist auch eine Zinssenkung durch die Europäischen Zentralbank (EZB) frühestens für Mitte 2024 angekündigt, da diese erst dann erfolgen wird, wenn die Inflation die Zielmarge von 2% wieder erreicht.

Für das Gesamtunternehmen erwarten wir somit einen Umsatzzuwachs von bis zu 30%. Die sich abschwächende Inflation mit Kostensteigerungen in allen Bereichen sowie erhöhten Finanzierungskosten für den Fahrzeugbestand werden zwar kostenseitig das Jahresergebnis belasten, dennoch gehen wir davon aus, dass der Jahresüberschuss um bis zu 20% über dem Vorjahresergebnis liegen könnte.

Vor diesem Hintergrund sehen wir derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken für unser Unternehmen. Je nach Dauer und Umfang der Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine sehen wir jedoch Risiken für die Entwicklung des Unternehmens, über die wir nachfolgend unter "Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen" berichten.

Wir weisen auf die erhöhte Prognoseunsicherheit hin, da zukunftsbezogene Aussagen einer gewissen Ungewissheit unterliegen.

D. Chancen- und Risikobericht

I. Risikobericht

1. Risiken für die Geschäftsentwicklung

Ein grundsätzliches Risiko jedes Wirtschaftens ist die Entwicklung der Nachfrage (Auftragseingänge). Drohende Arbeitslosigkeit beim Privatkunden und Kostendruck bei den Unternehmenskunden können zum Wegfall oder zeitlicher Verschiebung von Ersatzbeschaffungen führen. Die derzeitige negative Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage in Verbindung mit den noch nicht absehbaren weiteren Konsequenzen des Konfliktes zwischen Russland und der Ukraine, führt beim Privatkunden zu vorsichtigerem Konsumverhalten und tendenziell ähnlichen Entwicklungen der Unternehmen. Die Krisensituation hat zu stark steigenden Energiepreisen einer hohen allgemeine Inflationsrate geführt, deren weitere Entwicklung im Jahr 2024 noch nicht absehbar ist. Zu Beginn des Jahres 2024 zeigt sich zwar eine Abmilderung der Inflation, allerdings immer noch auf einem Niveau über der angestrebten Inflationsrate von 2%. Es besteht somit auch für 2024 ein hohes Risiko für unsere Kostenstruktur.

Über dieses derzeitige allgemeine gesamtwirtschaftliche Risiko hinaus sehen wir noch folgende spezielle Risiken:

Für das Jahr 2024 wird bestimmender Faktor für den Absatz, die Verfügbarkeit bezahlbaren Fahrzeugen sein. Für den Neuwagenbereich verlangt dies nach angemessenen Finanzierungs- und Leasingangeboten. Im Gebrauchtwagenbereich wird nach unseren Erwartungen das Angebot, insbesondere an jungen Gebrauchtwagen, weiterhin nicht das Niveau vor der Pandemie erreichen. Zusätzlich sehen wir Risiken im zukünftig stark sinkenden Rücklauf von Leasingfahrzeugen.

Für die Entwicklung der Nachfrage wird nach unserer Erwartung entscheidend sein, wie sich das Preisniveau in Bezug auf die Kaufkraft der Kunden entwickelt. Rahmenbedingungen aus einem hohen Preisniveau verbunden mit inflationsbedingten Kaufkraftverlusten und hohen Zinsen, stellt ein Risiko für unsere Geschäftsentwicklung dar. Aus diesem Grund ist die Möglichkeit zinsgünstiger Finanzierungs- und Leasingangebote zunehmend wichtiger für die Sicherstellung der Absatzmöglichkeiten.

In Bezug auf unser Angebot ist neben der Attraktivität der Produktpalette hinsichtlich des Designs und technischer Innovationen mittlerweile auch die ökologische Ausrichtung der Fahrzeuge ein wesentliches Kriterium. Dieser Risikofaktor ist durch uns direkt nicht beeinflussbar. Hier sind wir angewiesen auf eine vernünftige, ökologisch ausgerichtete Entwicklung der Modellpalette durch den Hersteller sowie dessen Investitionen in zukunftsweisende Technologien. Diese zukunftsweisende Ausrichtung hat der Hersteller BMW durch die Entwicklung und Markteinführung der BMW i-Modelle bereits unter Beweis gestellt. Die bis 2025 geplanten Modelleinführungen und die anstehende Erweiterung der Modellpalette um Elektro- und Hybridfahrzeuge stellt unseres Erachtens auch zukünftig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Angebote am Markt nachhaltig sicher.

Neben dem Risiko des Auftragseingangs liegt ein weiteres Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung im Preissystem des Herstellers, welches die Rohgewinnmargen auf der Händlerseite maßgeblich bestimmt.

Die Hersteller stehen in den nächsten Jahren vor großen, auch finanziellen Herausforderungen. Der zunehmende Wettbewerb mit neuen Herstellern, vor allem im Bereich der Elektromobilität, der Investitionsbedarf zur Neuausrichtung auf Elektromobilität, Kostensteigerungen, Fachkräftemangel, um nur einige zu nennen, werden zu sinkenden Gewinnen führen. Die Notwendigkeit zur Steigerung der Renditen, um auch weiterhin attraktiv für Anleger zu sein, hat viele Hersteller dazu veranlasst den Direktvertrieb über das sogenannte Agenturgeschäft neu auszurichten. Ziel dieses Systems ist es, die Margenverluste, die durch den Wettbewerb zwischen den Markenhändler stattfindet, zu reduzieren. Auch unser Hersteller hat die Einführung des Agenturgeschäftes angekündigt, und zwar für die Marke "Mini" im Jahr 2024 und für die Marke "BMW" im Jahr 2026. Die genaue Ausgestaltung wurde noch nicht an die Händler kommuniziert. Aufgrund des Systems ist aber absehbar, dass ab den genannten Jahren Neuwagen und Dienstwagen direkt durch den Hersteller vertrieben werden und der "Händler" lediglich eine Provision erhält. Im Ergebnis wird dadurch für einen wesentlichen Teil unseres bisherigen Geschäftes die Chance auf Gewinn auf einen prozentual festen Betrag begrenzt, wobei gleichzeitig das Risiko auf Verlust entfällt. Da die Vermarktung direkt durch den Hersteller erfolgt, wird aber auch der Erfolg in Stückzahlen nur noch begrenzt durch die Händler beeinflussbar sein.

Ein weiteres wesentliches Risiko der Vor-Pandemie-Zeit, der immer schnellere Verfall der Gebrauchtwagenpreise, rückt sei dem Jahr 2023 wieder zunehmend in den Fokus.

Für die Verpflichtungen aus Rücknahmen auslaufender Leasingverträge, die zum jeweiligen DAT-Schätzpreis zum Rücknahmezeitpunkt erfolgen, haben wir durch Rückstellungsbildung Risikovorsorge getroffen.

Währungsrisiken hat unser Unternehmen nicht.

Das Risiko von Forderungsausfällen besteht ebenfalls nur in sehr geringem Umfang, da für den wesentlichen Teil des Umsatzes, nämlich der Fahrzeugverkauf, die Übergabe erst nach Bezahlung erfolgt bzw. eine Finanzierungszusage der Bank vorliegt. Im Übrigen verfügt das Unternehmen über ein effizientes Mahnwesen zur Minimierung des Ausfallrisikos, der durch Aufstockung des Verwaltungspersonals weiter verstärkt wurde.

2. Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken

Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine stellt ein real eingetretenes entwicklungsbeeinträchtigendes Risiko für die Entwicklung unseres Unternehmens dar.

Die bereits infolge der Pandemie, aufgrund von Störungen der Lieferketten, eingetretene erhöhte Inflation, wurde durch die Kriegssituation nochmals beschleunigt. Grund dafür waren zum einen die Sanktionen der westlichen Länder gegenüber Russland und zum anderen der "Energiekrieg", den Russland gegen die sanktionierenden Länder als Vergeltungsmaßnahme führt. Ob diese Veränderungen dauerhaft sein werden oder ob sich nach dem Ende des Krieges der ursprüngliche Zustand wieder einstellt, ist derzeit nicht absehbar.

Ein weiteres entwicklungsbeeinträchtigendes Risiko für unser Unternehmen sehen wir in der vom Hersteller für das Jahr 2024 (Mini) und 2026 (BMW) beabsichtigten Einführung des "Agenturgeschäftes" für den Vertrieb von Neu- und Dienstwagen. Wesentliche Teile unserer Geschäftstätigkeit werden damit unserer vollumfänglichen Kontrolle hinsichtlich des Umfangs und der Gewinnchancen entzogen. Eine genaue Quantifizierung ist derzeit noch nicht möglich.

Diese Entwicklungen bergen das Risiko einer nachhaltigen Verringerung unserer Wirtschaftsleistung und somit der erzielbaren Jahresüberschüsse.

II. Chancenbericht

Das wesentliche Chancenpotential sehen wir in der Modellpalette der Hersteller sowie allgemein in den Marken "BMW", "Mini" und "Hyundai".

Die Hersteller investieren in zukunftsweisende Technologien. Die Elektromobilität wird von den Herstellern kontinuierlich ausgebaut und im Markt positioniert. Des Weiteren bietet das vom Hersteller stetig erweiterte Angebot an Elektro- und Hybridfahrzeugen die Chance auf die Erschließung neuer Kundenkreise bzw. die Stärkung der bisherigen Kundenbindung.

Die Einführung des Agenturgeschäfts bei den Marken "BMW" und "Mini" für den Vertrieb von Neu- und Dienstwagen ist grundsätzlich primär, wie oben unter I. Risikobericht dargestellt, ein Risiko für unsere Geschäftstätigkeit. Daneben bietet es aber auch Chancen, da sichere Margen vorliegen und das Risiko von Verlusten aus dem Handel auf den Hersteller verlagert werden.

Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor der Vergangenheit und auch der Zukunft ist unser Personal. Wiederholt konnten wir durch gute Serviceleistungen unsere Kundschaft an uns binden, was für die Zukunft nicht nur im Fahrzeugverkauf, sondern auch im Aftersalesbereich eine gute Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung sein sollte.

III. Gesamtaussage

Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir insbesondere in den Folgen der Kriegssituation zwischen Russland und der Ukraine, deren weitere Entwicklung derzeit nicht abschätzbar und nicht beeinflussbar ist.

Mittelfristig wir die Umstellung des Vertriebssystems durch den Hersteller unser Geschäft nachhaltig verändern. Die genauen Auswirkungen werden wir erst einschätzen können, wenn die konkreten Ausgestaltungen kommuniziert sind. Absehbar ist aber, dass dies zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung unserer wirtschaftlichen Entwicklung führen wird.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Finanzierungsmöglichkeiten und bei Eintritt der Prognoseerwartungen, sehen wir den Fortbestand der Gesellschaft derzeit nicht gefährdet. Allerdings verweisen wir auf die Prognoseunsicherheit und unsere Stellungnahmen im Risikobericht.

E. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Unser Kundenstamm ist grundsätzlich solvent. Forderungsausfälle sind im Bereich Fahrzeughandel aufgrund der getroffenen Maßnahmen zur Zahlungsabwicklung vor Auslieferung grundsätzlich nicht vorhanden. Im Aftersalesbereich finden Forderungsausfälle, aufgrund unseres Debitorenmanagement nur in Ausnahmefällen statt. Soweit Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

Unsere Verbindlichkeiten zahlen wir innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen.

Im kurzfristigen Bereich finanzieren wir uns primär über die seitens des Herstellers und der finanzierenden Banken ohne Rechtsanspruch eingeräumten Kreditlinien. Der für die Fahrzeugfinanzierung vorgemerkte verfügbare Kreditrahmen bei der BMW-Bank GmbH, München, betrug zum Jahresende 9,5 Mio. Euro. Gleichzeitig wurde für uns ein Kontokorrentrahmen von 0,5 Mio. Euro vorgemerkt. Langfristige Kredite haben wir derzeit nicht.

Ziel unseres Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmens gegen finanzielle Risiken jeder Art, wobei hier eine konservative Herangehensweise bei der Finanzierung und dem Risikomanagement gewählt wird. Dem Liquiditätsrisiko wird dabei durch kontinuierliche Finanz- und Liquiditätsplanung Rechnung getragen.

F. Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

 

Oberhausen, 28. März 2024

Gerret Hagemeier, Geschäftsführer

Sascha Ritter, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 664.742,66 988.427,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.372,00 3.297,00
1. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
2. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 2.371,00 3.296,00
II. Sachanlagen 662.370,66 985.130,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.604,00 62.811,00
2. technische Anlagen und Maschinen 17,66 18,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 241.780,00 215.847,00
4. Geschäfts- und Vorführwagen 417.969,00 706.454,00
B. Umlaufvermögen 11.617.894,98 7.321.075,27
I. Vorräte 10.359.778,35 5.551.761,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 935.543,75 1.184.292,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 322.572,88 585.021,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.652,40 4.651,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.285.290,04 8.314.154,11

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 775.032,06 447.909,46
I. gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Jahresüberschuss 519.386,12 192.263,52
B. Rückstellungen 683.111,73 478.085,46
C. Verbindlichkeiten 10.827.146,25 7.388.159,19
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.285.290,04 8.314.154,11

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 4.852.368,27 3.995.169,73
2. Personalaufwand 2.443.476,22 2.213.488,05
a) Löhne und Gehälter 2.061.842,34 1.839.767,05
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 381.633,88 373.721,00
davon für Altersversorgung 15.380,54 15.463,80
3. Abschreibungen 220.189,92 183.417,07
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 220.189,92 183.417,07
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.194.486,21 1.203.657,88
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.663,80 2.768,22
davon aus Abzinsung 2.989,02 2.768,10
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 170.811,22 94.490,73
davon aus Abzinsung 1.370,35 1.367,34
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag 289.438,00 94.120,35
8. Ergebnis nach Steuern 538.630,50 208.763,87
9. sonstige Steuern 19.244,38 16.500,35
Jahresüberschuss 519.386,12 192.263,52

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Autohaus Muhra GmbH hat ihren Sitz in Oberhausen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HR B 12913 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Autohaus Muhra GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 242 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Erleichterungen, die sich hieraus bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht ergeben, wurden teilweise in Anspruch genommen.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Von den Erleichterungen des § 276 HGB bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde kein Gebrauch gemacht.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB bei der Aufstellung des Anhangs wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

II. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Geschäftszweigtypische Ergänzungen der Gliederung

Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach HGB folgende Besonderheiten:

- die Geschäfts- und Vorführwagen werden gesondert ausgewiesen.

Die Erweiterung des gesetzlichen Gliederungsschemas dient der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses.

III. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über einen Zeitraum von regelmäßig 3 Jahren vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert im Anlagevermögen wurden soweit notwendig vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in etwaige Herstellungskosten einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Für mögliche Garantieleistungen wurde die Rückstellung gestaffelt mit 0,05% - 0,10% des garantiebehafteten Umsatzes geschätzt.

In den sonstigen Rückstellungen sind solche für die Rücknahmeverpflichtung von Kraftfahrzeugen enthalten. Das Risiko den Rücknahmepreis bei nachfolgender Veräußerung nicht zu erzielen, wurde nach kaufmännischer Erfahrung auf Basis der in der Vergangenheit erzielten Verkaufsergebnisse vergleichbarer Fahrzeugkategorien geschätzt.

Bei der Bewertung von Rückstellungen gesetzliche Aufbewahrungspflichten wurden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit Sätzen zwischen 1% und 2% berücksichtigt.

Langfristige Rückstellungen wurden entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Rückstellungen mit einer Laufzeit von voraussichtlich nicht mehr als einem Jahr wurden hingegen nicht abgezinst. Bei der Ermittlung des Aufzinsungsaufwands wurde unterstellt, dass der Verbrauch erst zum Ende des Geschäftsjahres eingetreten ist. Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes sowie Änderungen aus Schätzungen der Restlaufzeit werden gegebenenfalls einheitlich im Finanzergebnis ausgewiesen. Zinserträge aus der Abzinsung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung separat bei den Zinserträgen ausgewiesen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bruttoanlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen.

Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren hat ein Betrag von 0 T€.

In dem Posten sind Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 104.242,07 Euro (i.V. 96.948,30 Euro) enthalten.

In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 0 T€ (i.V. 0 T€) enthalten.

Eigenkapital

Die Stammeinlage beträgt 500.000,00 DM und ist voll eingezahlt. Die Umstellung auf Euro ist noch nicht erfolgt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 10.827 T€ (i.V. 7.387 T€) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 0 T€ (i.V. 0 T€) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

In dem Posten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 9.599.336,19 Euro (i.V. 6.152.365,67 Euro) enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung und Raumsicherungsübereignung des Fahrzeug- und Ersatzteilbestandes bzw. Inventars besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus sonstigen Leistungsbeziehungen mit dem Gesellschafter in Höhe von 0 T€ (i.V. 0 T€). (Mitzugehörigkeitsvermerk)

In dem Posten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 4.564,43 Euro (i.V. 6.244,39 Euro) enthalten.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden solche aus eingeräumten Optionen auf die Rückgabe von Fahrzeugen nach Ende der Leasinglaufzeit in Höhe von 58 T€ (i.V. 129 T€) ausgewiesen. Die Optionen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von ca. 32 T€ und von einem bis zu fünf Jahren in Höhe von 26 T€. Das Risiko für drohende Verlust aus schwebenden Rücknahmeverpflichtungen beträgt darüber hinaus 142 T€ und ist unter den sonstigen Rückstellungen bilanziert. Die Verpflichtung aus Option und Risiko für drohende Verluste beträgt insgesamt somit 200 T€.

Angaben zu Steuern vom Einkommen und Ertrag

Unter dem Vorjahres-Posten sind Steuererstattungen für frühere Jahre enthalten, die einen nicht unwesentlichen Betrag umfassen (§ 285 Nr. 32 HGB). Der Steueraufwand des Vorjahres beträgt insgesamt 94 T€. Davon entfallen Gewerbe- und Körperschaftsteueraufwendungen in Höhe von ca. 198 T€ auf den Veranlagungszeitraum 2022. In Höhe von ca. 104 T€ sind Steuererstattungen für Vorjahre aufgrund einer abgeschlossenen Betriebsprüfung in dem Posten enthalten.

V. Sonstige Pflichtangaben

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Bei Abschluss eines Leasing- bzw. Finanzierungsvertrages durch unsere Kunden gewähren wir teilweise der Bank bzw. Leasinggesellschaft die Möglichkeit das Fahrzeug am Ende der Laufzeit an uns zurückzuverkaufen. Es bestehen somit mögliche Rücknahmeverpflichtungen aus Kredit-/Leasingverträgen gegenüber der jeweiligen Bank bzw. Leasinggesellschaft in Höhe von ca. 6,9 Mio. € (i.V. ca. 8,9 Mio. €), wobei die Höhe der Rücknahmeverpflichtung anhand der ursprünglichen Restwertschätzung ermittelt worden ist. Hierbei handelt es sich zum Bilanzstichtag um 282 Leasingverträge (i.V. 356). Diese Verträge haben unterschiedliche Laufzeiten, durchschnittlich enden jedoch pro Jahr ca. 87 Verträge. Die Verträge dienen der Absatzförderung des Erstgeschäftes und stellen für die Gesellschaft aufgrund der in der Regel überwiegend stattfindenden Anschlussgeschäfte ein sicheres zukünftiges Umsatzpotenzial dar. Die angedienten Gebrauchtwagen bilden den Grundstock des Gebrauchtwagenhandels. Die Finanzierung der zurückgenommenen Fahrzeuge ist durch den Rahmenkreditvertrag jederzeit sichergestellt. Für die mögliche Rücknahmeverpflichtung ist aufgrund des gleichzeitigen Erwerbs des Vermögensgegenstandes "PKW" keine Verbindlichkeit passiviert worden. Für eventuell drohende Verluste aus einer anschließenden Veräußerung unter den zukünftigen Anschaffungskosten ist eine entsprechende Rückstellung unter dem Posten sonstige Rückstellungen bilanziert worden.

Der im Jahr 2003 abgeschlossene Mietvertrag für das Betriebsgrundstück nebst aufstehenden Gebäuden hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 und verlängert sich stillschweigen um jeweils fünf Jahre, also bis zum 31.12.2028. Hieraus resultieren zukünftige Belastungen für Mietzahlungen nach dem gegenwärtigen Stand des Mietzinses in Höhe von 260 T€ per anno.

Im Jahr 2006 wurde eine weitere Immobilie für den Vertrieb und Service der Marke "Hyundai" angemietet. Der Mietvertrag hatte eine feste Laufzeit bis zum 31.10.2023 und verlängert sich stillschweigend um jeweils fünf Jahre, also bis 31.10.2028. Hieraus resultieren zukünftige Mietzahlungen nach dem gegenwärtigen Stand des Mietzinses in Höhe von 72 T€ per anno.

Im Jahr 2009 wurde ein neues Grundstück zur Präsentation des Fahrzeugbestandes angemietet. Der Vertag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.8.2029. Hieraus resultieren zukünftige Mietzahlungen von 16 T€ per anno.

Mutterunternehmen

Die Arcus Betriebs-GmbH, Oberhausen, ist Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB. Der Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen ist bei der Muttergesellschaft erhältlich.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herr Gerret Hagemeier (Kaufmann), Bochum, und Herr Sascha Ritter (Kaufmann), Essen, geführt.

Vergütungen der Geschäftsführer

Auf die Angabe der Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen (Anzahl) 2022 2023
Vollzeit 33 34
Teilzeit 9 9
Auszubildende 11 10

Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 53 (i.V. 53) bzw. ohne Auszubildende 43 (i.V. 42)

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Der Hersteller beabsichtigt für die Marke "BMW" ab dem Jahr 2026 die Einführung des Agenturgeschäfts für den Vertrieb von Neu- und Dienstwagen. Im Detail verweisen wir hier auf die Ausführungen im Lagebericht im Abschnitt "D.I. Risikobericht".

Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, dass der Jahresüberschuss in voller Höhe ausgeschüttet wird.

 

Oberhausen, den 28. März 2024

Gerret Hagemeier, Geschäftsführer

Sascha Ritter, Geschäftsführer

Auszug aus dem

Gesellschafterversammlungsprotokoll

Autohaus Muhra GmbH, Oberhausen

Alleiniger Gesellschafter der Autohaus Muhra GmbH, Oberhausen, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 12913 ist die Arcus Betriebs-GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 35312).

Unter Verzicht auf Form und Frist tritt der Gesellschafter der Autohaus Muhra GmbH, Oberhausen, zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und beschließt das folgende:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 12.285.290,04 € und einem Jahresüberschuss von 519.386,12 € wird in der vorgelegten Fassung mit Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RPS RUNGE PÖHLS STEFANIAK Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Dinslaken, vom 21. Oktober 2024 festgestellt.

2. Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 519.386,12 € und dem Gewinnvortrag von 0,00 €, zusammen 519.386,12 € (Bilanzergebnis nach § 29 GmbHG), wird für das Geschäftsjahr 2023 am 25.11.2024 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 519.386,12 € vorgenommen. Der verbleibende Gewinn in Höhe von 0,00 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Sämtliche Beschlüsse erfolgten einstimmig.

 

Oberhausen, den 15.11.2024

Philipp Karsten Lohrengel als Geschäftsführer der ARCUS Betriebs-GmbH, Essen

Anlagespiegel

Anschaffungskosten Stand 01.01.2023
Euro
Anschaffungskosten Zugänge Umbuchungen
Euro
Anschaffungskosten Abgänge Umbuchungen
Euro
Anschaffungskosten Stand 31.12.2023
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. EDV-Software 10.484,50 0,00 0,00 10.484,50
2. Geschäfts- oder Firmenwert 519.230,34 0,00 0,00 519.230,34
529.714,84 0,00 0,00 529.714,84
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 362.302,02 0,00 0,00 362.302,02
2. technische Anlagen und Maschinen 129.610,48 0,00 12.334,44 117.276,04
3. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 716.816,84 97.741,04 3.046,25 811.511,63
4. Geschäfts- und Vorführwagen 746.669,87 451.467,88 724.687,11 473.450,64
1.955.399,21 549.208,92 740.067,80 1.764.540,33
2.485.114,05 549.208,92 740.067,80 2.294.255,17
Abschreibungen Stand 01.01.2023
Euro
Abschreibungen Zugänge
Euro
Abschreibungen Abgänge
Euro
Abschreibungen Stand 31.12.2023
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. EDV-Software 7.188,50 925,00 0,00 8.113,50
2. Geschäfts- oder Firmenwert 519.229,34 0,00 0,00 519.229,34
526.417,84 925,00 0,00 527.342,84
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 299.491,02 60.207,00 0,00 359.698,02
2. technische Anlagen und Maschinen 129.592,48 0,00 12.334,10 117.258,38
3. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 500.969,84 71.483,04 2.721,25 569.731,63
4. Geschäfts- und Vorführwagen 40.215,87 87.574,88 72.309,11 55.481,64
970.269,21 219.264,92 87.364,46 1.102.169,67
1.496.687,05 220.189,92 87.364,46 1.629.512,51
Buchwert zum 31.12.2023
Euro
Buchwert Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. EDV-Software 2.371,00 3.296,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
2.372,00 3.297,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.604,00 62.811,00
2. technische Anlagen und Maschinen 17,66 18,00
3. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 241.780,00 215.847,00
4. Geschäfts- und Vorführwagen 417.969,00 706.454,00
662.370,66 985.130,00
664.742,66 988.427,00

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Der vorstehende Jahresabschluss und der Lagebericht sind zur Offenlegung bestimmt. Gegenüber dem festgestellten Jahresabschluss wurden Aufstellungserleichterungen nur für die Offenlegung sowie Offenlegungserleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Autohaus Muhra GmbH, Oberhausen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Autohaus Muhra GmbH, Oberhausen, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Autohaus Muhra GmbH, Oberhausen, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhaltes

Wir weisen auf die Ausführungen des gesetzlichen Vertreters im Abschnitt "D.I.2. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen" im Lagebericht hin. Dort stellt der gesetzliche Vertreter die Risiken des Krieges zwischen Russland und der Ukraine für die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft dar. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

Hinweis zur Hervorhebung eines weiteren Sachverhaltes

Wir weisen auf die Ausführungen des gesetzlichen Vertreters im Abschnitt "D.I.2. Entwicklungsbeinträchtigende Tatsachen" im Lagebericht hin. Dort erläutert der gesetzliche Vertreter die Auswirkungen, der vom Hersteller für das Jahr 2024 bzw. 2026 beabsichtigten Einführung des Direktvertriebes im Wege des Agenturgeschäfts, auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Dinslaken, 21. Oktober 2024

RPS / RUNGE PÖHLS STEFANIAK PARTNERSCHAFT mbB
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