InMoTech GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 78.37% | |
| 9.80% | |
| 9.80% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BUKUMA GmbHBoppardJahresabschluss zum 31. Dezember 2019LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20191. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell Die BUKUMA GmbH ist als kunststoffverarbeitendes Unternehmen mit drei Standorten ein Spezialist für Automotive Exterieur und Interieur und für Spritzgussteile in Baumaschinen. Sowohl am Unternehmenssitz in Boppard als auch am neuen Produktionsstandort in der Nachbargemeinde Dörth überwiegt die Automobilzulieferproduktion mit kurzen Zykluszeiten und hohen Stückzahlen. Die Zweigniederlassung in Kirchwald ist spezialisiert auf robuste und dickwandige Bauteile für Baumaschinen. Der unternehmenseigene Werkzeugbau hat seinen Sitz am Standort Boppard. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Aufgrund der international schwächeren Nachfrage haben die deutschen Autobauer im Berichtszeitraum deutlich weniger Fahrzeuge produziert. Im Gesamtjahr 2019 wurden laut Verband der Automobilindustrie (VDA) 4,7 Millionen Pkw hergestellt - das ist ein Minus von 9 % und der niedrigste Stand seit 1997. Noch deutlicher fiel der Rückgang bei den Exporten ins Ausland aus: Knapp 3,5 Millionen Autos, die 2019 an Kunden in aller Welt ausgeliefert wurden, bedeuten einen Rückgang um 13 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Dezember exportierten die deutschen Autobauer rund 213.000 Autos, 14 % weniger als ein Jahr zuvor. Nach dem Rekordjahr 2018 ist die Baumaschinenbranche 2019 wieder auf einem normalisierten Niveau angekommen. Das auf Prognosen und Marktforschung spezialisierten Unternehmen Off-Highway Research schätzt, dass im Jahr 2019 erneut weltweit mehr als eine Million Baumaschinen verkauft wurden, allerdings etwa 30.000 Einheiten weniger als im Vorjahr, was einem Rückgang von 3 % entspricht. Berechnungen des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) zufolge betrug das globale Marktvolumen im Berichtsjahr erstmals fast 140 Mrd. Euro. Alle bedeutenden Absatzmärkte verzeichneten dabei Zuwachsraten. In Europa lag das Wachstum laut VDMA mit 10 % nach neun Monaten sogar im zweistelligen Bereich. Rückläufige Absatzzahlen waren lediglich im Nahen Osten und Afrika sowie in Indien und Ozeanien zu beobachten. Für die deutschen Anbieter geht der VDMA von einem Umsatzplus von 6 % im Jahr 2019 aus. 2.2 Geschäftsverlauf 2019 war für die BUKUMA ein Turnaroundjahr. 15 % mehr Gesamtleistung vor dem Hintergrund eines um 6 % gestiegenen Umsatzes von 19,4 Millionen Euro auf 20,6 Millionen Euro im Berichtszeitraum zeigt, dass ein hoher Auftragsbestand zu bewältigen war mit vielen Neuprojekten. Das geplante Ergebnis konnte im Geschäftsbereich Automotive erreicht werden. Im Vorjahreszeitraum 2018 sind mit der Neuaufstellung des Vertriebs und der Straffung der internen Abläufe für die Auftragsbearbeitung die Voraussetzungen für diesen hohen Auftragsbestand geschaffen worden. Der Geschäftsverlauf der Kollegen aus der Baumaschinenzulieferbranche in der Zweigniederlassung Kirchwald war über das Jahr 2019 abermals sehr gut mit einem Ergebnis leicht über Plan. 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.3.1 Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung mehrere finanzwirtschaftliche und produktionsspezifische Kennzahlen heran, die eine ausgeglichene Steuerung unseres Unternehmens gewährleistet und die langfristigen Unternehmensziele in den Vordergrund stellt. Zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zählen die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis. 2.3.2 Vermögenslage Die kurzfristigen Kreditmittel sowie die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Banken sind nahezu unverändert geblieben, die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten auf 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 1,8 Millionen Euro) gesunken. Bedingt durch den zu bewältigenden Bestand an Neuaufträgen erhöhten die Gesellschafter ihr Engagement, was zu einer Zunahme der Gesamtverbindlichkeiten um 700 T€ und zu einer Erhöhung der Bilanzsumme auf 13,1 Millionen Euro (12,3 Millionen Euro) führte. Die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung des stillen Gesellschafters sank aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme um 0,7 Punkte auf 22,4 %. Das Anlagevermögen ist mit einem Anlagendeckungsgrad von 175,8 % fristenkongruent finanziert. Bezüglich der Fristigkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verweisen wir auf den Anhang. Die Darlehen sind marktüblich verzinst. 2.3.3 Ertragslage Nachdem im Vorjahr 2018 zum ersten Mal seit mehr als 10 Jahren ein negatives Ergebnis zu verzeichnen war, hat die BUKUMA im Berichtszeitraum 2019 die Ertragslage gedreht und ein positives operatives Ergebnis (Betriebsergebnis) in Höhe von T€ 533 (T€ -345) erwirtschaftet. Das Management hat mit strukturellen Umstellungen im Personaltableau auf die Auswirkungen der Dieselkrise 2016 - 2018 reagiert und die Effizienz gesteigert. Die Personalaufwandsquote gegenüber der Gesamtleistung ist auf 28,1 % gesunken und nähert sich damit dem vom Management vorgegebenen Ziel von 27 % an. Die Fixkosten des Unternehmens betragen 27,3 % bezogen auf die Gesamtleistung und liegen damit über der Zielmarge von 25 %, was insbesondere mit der noch nicht erreichten Auslastung des dritten Unternehmensstandortes Dörth zusammenhängt. 2.3.4 Finanzlage Der Cashflow (Periodenergebnis + Abschreibungen) ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 687 auf T€ 1.226 gestiegen. Die bestehenden Liquiditätsrisiken aufgrund von potentiellen Zahlungsausfällen seitens der Kunden der BUKUMA GmbH werden vom Management als relativ gering angesehen. Aufgrund der Liquiditätssteuerungsmaßnahmen ist auch im folgenden Geschäftsjahr mit einer Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit nicht zu rechnen. Den akuten Bestandsrisiken, vor allem im Umlaufvermögen, wurde sowohl mit der Bewertung der Vorräte als auch der Forderungen in angemessenem Umfang Rechnung getragen. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognose- und Chancenbericht Im Jahr 2020 hat sich das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) in vielen Ländern und in Deutschland ausgebreitet. Diese Entwicklung hat wirtschaftliche Auswirkungen aufgrund von Einschränkungen in Produktion und Handel sowie Reisebeschränkungen. Dies hat auch zu umfangreichen Produktionsstopps bei den Kunden der BUKUMA geführt, die dementsprechend einen Umsatzeinbruch im Geschäftsjahr 2020 um etwa ein Drittel gegenüber Vorjahr befürchtet. Die Aufwendungen können nicht proportional verringert werden, sodass sich Auswirkungen auf die Rentabilität, Cashflow und Liquidität ergeben. Auswirkungen auf die Vermögenslage ergeben sich insbesondere durch Veränderungen des Working Capitals. Die ursprüngliche Unternehmensplanung 2020 sieht das Management erst 2021 als erfüllbar an. An der mittelfristigen Unternehmensplanung mit einem Zielumsatz von 25 Millionen € sowie einer EBIT-Marge von 10 Prozent hält BUKUMA jedoch fest. 3.2 Risikobericht Die BUKUMA GmbH hat Maßnahmen getroffen, mit denen die Risikoerkennung, die Risikoanalyse und die Risikokommunikation sichergestellt werden. Die Risiken der künftigen Entwicklung werden laufend analysiert und bewertet und in einem Kennzahlensystem ausgewertet sowie in Quartalsberichten dokumentiert. Das Qualitätsmanagementsystem nach IATF 16949 wurde durch ein externes Überwachungsaudit erfolgreich überprüft. Ebenso wird das Umweltmanagementsystem regelmäßig auditiert. Das Qualitäts- und das Umweltmanagementsystem sind normgerecht und funktionsfähig. Der globale Automobilmarkt könnte im Gesamtjahr 2020 durch die Corona-Pandemie nach szenarischen Berechnungen des Center of Automotive Management (CAM) um 17 Prozent zurückgehen. Insgesamt sinkt die weltweite Automobilnachfrage damit um ca. 15 Mio. Pkw auf nur noch 68 Mio. Pkw. Danach ist in Europa mit einem Minus von 21 Prozent auf 12,5 Mio. zu rechnen, während in den USA die Nachfrage um 3 Mio. auf dann 14 Mio. Pkw (- 17 Prozent) sinken könnte. Die BUKUMA hat darauf mit der Schließung des Produktionsstandortes Dörth seit 23. März 2020 und den Stopp sämtlicher Arbeitnehmerüberlassung in allen Standorten sowie der Beantragung von Kurzarbeitergeld für alle Standorte ab März 2020 reagiert. Die Dauer der Einschränkungen und deren Auswirkungen ist noch nicht absehbar. Es ergeben sich daraus Risiken hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. 4. Risikobericht in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus und eingänge vermittelt. Ziel des Finanz und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzdisposition verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik.
Boppard, den 26. Mai 2020 Geschäftsführung BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20191 Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Boppard und ist beim Amtsgericht Koblenz im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 22350 mit der Firma BUKUMA GmbH eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Zusätzlich wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist in formeller und materieller Hinsicht gegeben. Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. 2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung des Jahresabschlusses wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der geschäftswertbildenden Faktoren auf 15 Jahre planmäßig verteilt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um den Kundenstamm sowie die Marke, deren Nutzungsdauer auf jeweils 15 Jahre geschätzt wurde. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. - soweit erforderlich - mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bzw. - soweit erforderlich - mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Herstellungskosten wurden neben den Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung in Ansatz gebracht. Die geleisteten Anzahlungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden vom Vorratsbestand offen abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Den latenten Risiken wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Fremdwährungsforderungen wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt der Ansatz unabhängig vom Realisationsprinzip oder der Anschaffungskostenrestriktion. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurde nach einem sachgerechten Verfahren über die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, für die sie gewährt wurden, verteilt. Sonstige Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Zinsswapgeschäfte wurden speziell zur Absicherung von bilanzwirksamen Geschäften gegen Zinsrisiken abgeschlossen (Micro-Hedge). Zwischen dem bilanzwirksamen und dem außerbilanziellen Geschäft wurde jeweils eine Bewertungseinheit gebildet. Nicht realisierte Verluste wurden mit nicht realisierten Gewinnen verrechnet. Die Voraussetzungen für die Bildung der jeweiligen Bewertungseinheit lagen vor. Bezüglich der weiteren Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten verweisen wir auf Abschnitt 6.4. dieses Anhangs. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt der Ansatz unabhängig vom Realisationsprinzip. Die passiven latenten Steuern sind in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung bewertet. Die handelsrechtlichen Wertansätze von Vermögensgegenständen und Schulden weisen zu ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen auf. 3 Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2019
4 Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2019
* : Der Gesamtbetrag der besicherten Verbindlichkeiten beträgt T€ 4.755 (Vorjahr: T€ 4.118). 5 Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 5.1 Bilanz 5.1.1 Kapitalanteile gem. § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft besitzt folgende Kapitalanteile von mindestens 20 % an anderen Unternehmen:
5.1.2 Verbindlichkeiten In den übrigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. gegenüber Gesellschaften in Höhe von € 6.461,70 (Vorjahr: € 6.461,70) enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 1.256.603,50 (Vorjahr: € 594.428,14) enthalten. 5.2 Gewinn- und Verlustrechnung 5.2.1 Erträge aus der Währungsumrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 166,52 (Vorjahr: € 2.381,93) enthalten. 5.2.2 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 6.265,34 (Vorjahr: € 85,93) enthalten. 5.2.3 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Geschäftsjahr Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von € 57.523,83 (Vorjahr: € 31.680,67) enthalten. 6 Sonstige Angaben 6.1 Anzahl der Beschäftigten Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer stellt sich wie folgt dar:
6.2 Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: Herr Dr.-Ing. Thomas Schmidt, Ingenieur, Herr Dipl.-Kfm. Marc Brucherseifer, Kaufmann. Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB. 6.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen des folgenden Geschäftsjahres, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen zum Bilanzstichtag in folgendem Umfang:
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne künftiger Zahlungsansprüche Dritter sind als Nettowert, d.h. ohne Umsatzsteuer, angesetzt. Die maximale Restlaufzeit der Verträge beträgt für Leasingverträge 6 Jahre und für Miet- und Pachtverträge 11 Jahre. 6.4 Bewertungseinheiten Im Folgenden sind die Angaben gem. § 285 Nr. 23 HGB bezüglich Bewertungseinheiten dargestellt:
Die wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten wurden nach der Einfrierungsmethode behandelt, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus den abgesicherten Risiken nicht bilanziert wurden. 6.5 Genussscheine Zum 31.12.2019 bestehen vier Genussrechte mit folgenden Nennbeträgen:
Die Genussrechtsgeber erhalten von den jeweiligen Jahresüberschüssen der BUKUMA GmbH eine Vergütung in Höhe von 7,5 % des von ihnen erbrachten Genussrechtskapitals. Die Vergütung entfällt, wenn und soweit durch sie ein Jahresfehlbetrag entstehen würde und/oder die Vergütung das gebundene Eigenkapital unter Berücksichtigung des Genussrechtskapitals vermindern würde. Wenn und soweit die Vergütung entfällt oder sich vermindert, ist der fehlende Betrag in den folgenden Geschäftsjahren nachzuzahlen. 6.6 Latente Steuern Latente Steuern wurden verrechnet in der Bilanz ausgewiesen. Ein sich bei der Verrechnung ergebender passiver Überhang ist als passive latente Steuer in der Bilanz ausgewiesen worden. Die latenten Steuern beruhen auf folgenden Differenzen:
Am Ende des Geschäftsjahres beträgt der Saldo der latenten Steuern T€ 38,4 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um T€ 18,1 verringert. 6.7 Nachtragsbericht Im Jahr 2020 hat sich das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) in vielen Ländern und in Deutschland weiter ausgebreitet. Wir verweisen bezüglich der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf den Prognosebericht im Lagebericht.
Boppard, den 26. Mai 2020 Geschäftsführung BESTÄTIGUNGSVERMERK FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem am 28. Mai 2020 festgestellten vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wurde der folgende Bestätigungsvermerk mit Datum vom 28. Mai 2020 erteilt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BUKUMA GmbH, Boppard Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BUKUMA GmbH, Boppard, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BUKUMA GmbH, Boppard, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Osnabrück, den 28. Mai 2020 PKF
WMS Bruns-Coppenrath & Partner mbB
Thomas Twelkemeier, Wirtschaftsprüfer Michael Strack, Wirtschaftsprüfer |
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