Elektrotechnik RENA GmbH
Neuwied
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
8.600,00 |
| B.
Anlagevermögen |
691,00 |
633,00 |
| I.
Sachanlagen |
691,00 |
633,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
30.957,40 |
24.400,55 |
| I.
Vorräte |
3.886,45 |
8.588,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.224,81 |
8.334,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.846,14 |
7.477,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
591,59 |
316,25 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
10.147,63 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
42.387,62 |
33.949,80 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
791,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-8.600,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
16.400,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
24.208,10 |
12.525,01 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.339,53 |
11.683,09 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
10.147,63 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
3.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.987,62 |
29.457,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
40.987,62 |
29.457,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
42.387,62 |
33.949,80 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluß der Elektrotechnik RENA
GmbH, Neuwied, wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluß der Elektrotechnik RENA
GmbH, Neuwied, wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EURO 410,00 wurden im Zugangsjahr
gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Auf die Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG wurde im
Zugangsjahr 2010 verzichtet.
Es wurde von den Beibehaltungswahlrechten des Art. 67
Abs. 4 EGHGB Gebrauch gemacht.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Sonstige Angaben
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten Restlaufzeit
größer fünf
Jahre:
0,00 EUR
Forderungen gegen Geschäftführungsorgane
gem § 285 (9c)
HGB:
0,00 EUR
Herr Rudolf Naumann, Industriemeister Metall, und
Herr Andreas Naumann, Industriemeister Metall, haben im
abgelaufenen Jahr die Geschäftsführung
wahrgenommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2011 festgestellt.
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