MV service-werbung GmbH

Am Asper 1, 93482 Pemfling, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 5885
Eingetragen
4.1.1995
Branche
Messe-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtMontage, Installation und Aufbau von Ständen auf Märkten, Ausstellungen und Messen
Gegenstand
Die Durchführung und Organisation von Gewerbeausstellungen, Veranstaltungen und Werbemaßnahmen.

Historie

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Management

NameRolle
Fritz Zenk
seit 10.12.2003
Geschäftsführer
Marlis Krause
seit 10.12.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Fritz Zenke
Am Weinberg 14, 93405 Untertraubach
45000
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MV service-werbung GmbH

Cham

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 11.309,23
I. Finanzanlagen 0,00 11.309,23
B. Umlaufvermögen 89.744,46 58.158,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 88.698,62 56.358,55
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.045,84 1.799,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 405,92 264,31
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 33.397,74 48.709,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 123.548,12 118.441,38

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 58.962,33 74.274,29
davon Verlustvortrag 74.274,29 70.471,09
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 33.397,74 48.709,70
B. Rückstellungen 109.935,50 97.908,00
C. Verbindlichkeiten 13.612,62 20.533,38
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 13.612,62 20.533,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 123.548,12 118.441,38

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma MV service-werbung GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Buchführung wurde durch unser Büro auf Grund der uns übergebenen und nicht vorkontierten
Buchungsbelege erstellt. Kontierung und die Auswertung erfolgte nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 04.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen


Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwenige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der vorrausichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte bei Wirtschaftsgütern, die bis zum 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 angeschafft wurden, in den Jahren, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00  wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu den Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschafffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der im Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Zur Einzeldarstellung der Restbuchwerte des Anlagevermögens wird auf die Entwicklung des Anlagevermögens verwiesen.

Vorräte


Die angegebenen Inventurwerte wurden ungeprüft übernommen. Nach Angaben wurden sie zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem  Nennwert bewertet.

Eine Einzelwertberichtigung von Forderungen wurde anhand der vorgelegten Unterlagen und der erteilten Auskünfte vorgenommen.

Geschäfte in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tage des Vorfalles gebucht. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen erfasst.


Kassen- und Bankbestände


Der Kassenbestand stimmt zum Bilanzstichtag mit dem Kassenbericht überein.

Die ausgewiesenen Bankguthaben stimmen mit den Tagesauszügen der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag überein.


Rückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmannischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages sowie auf Grund des vorliegenden versicherungsmathematischen
Gutachtens gebucht. Es wurde das Teilwertverfahren mit folgenden grundlegenden Annahmen zur Berechnung angewandt:

 - BilMoG-Zins zum 01.01.2010  5,25 %
 - BilMoG-Zins zum 31.12.2010  5,15 %
 - erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung  0,00 %
 - Sterbetafel     Richttafeln 2005 vom Klaus Heubeck

Aus dem Sollwert der Verpflichtung und der Pensionsrückstellung zu Beginn des Wirtschaftsjahres resultiert ein Unterschiedsbetrag aus der Umstellung auf BilMoG in Höhe von Euro - 1.842,00. Der Abzug erfolgte im Wirtschaftsjahr.

Die Pensionszusage wurde an die Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Friedrich Zenk und Frau Marlies Krause erteilt.

In der Handelsbilanz wurde folgendes Deckungsvermögen gem § 246 Abs. 2 Sätze 2 und 3 HGB mit obiger Pensionsrückstellung verrechnet.

 - Allianz   Euro 129.942,00

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgt mit dem voraussichtlichem Erfüllungsbetrag und wurde, soweit erforderlich, mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Umrechnungskurs bei Eingang der Rechnung bzw. - soweit der Umrechnungskurs am Stichtag höher ist - mit dem Stichtagskurs bewertet.

Latente Steuern

Bezüglich der Abgrenzung von latenten Steuern wurde von der Vereinfachungsregelung für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht.


Angaben nach dem GmbHG

Die Gesellschaft gewährte dem Gesellschafter-Geschäftsführer Friedrich Zenk zum Bilanzstichtag folgendes Darlehen:

Verrechnungskonto Einzelfirma  85.872,70 €

Diese Darlehensforderung ist eine Gesellschaftsforderung im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG und wurde in der Bilanz unter der Position sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen.


Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von Euro 15.311,96 vorzutragen.


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2013 festgestellt.


Geschäftsführung


Herr Fritz Zenk und Frau Marlies Krause wurden zu Geschäftsführern bestellt.


Unterzeichnender
16.12.2013 Fritz Zenk

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