MV
service-werbung GmbH
Cham
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
11.309,23 |
| I.
Finanzanlagen |
0,00 |
11.309,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
89.744,46 |
58.158,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
88.698,62 |
56.358,55 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.045,84 |
1.799,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
405,92 |
264,31 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
33.397,74 |
48.709,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
123.548,12 |
118.441,38 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
58.962,33 |
74.274,29 |
| davon
Verlustvortrag |
74.274,29 |
70.471,09 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
33.397,74 |
48.709,70 |
| B.
Rückstellungen |
109.935,50 |
97.908,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.612,62 |
20.533,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.612,62 |
20.533,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
123.548,12 |
118.441,38 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma MV service-werbung GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den in § 267
Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht. Ergänzend waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Buchführung wurde durch unser Büro auf
Grund der uns übergebenen und nicht vorkontierten
Buchungsbelege erstellt. Kontierung und die
Auswertung erfolgte nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 04.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwenige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der vorrausichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte bei Wirtschaftsgütern, die bis
zum 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.12.2010
angeschafft wurden, in den Jahren, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu den Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschafffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der im Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Zur Einzeldarstellung der Restbuchwerte des
Anlagevermögens wird auf die Entwicklung des
Anlagevermögens verwiesen.
Vorräte
Die angegebenen Inventurwerte wurden ungeprüft
übernommen. Nach Angaben wurden sie zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennwert bewertet.
Eine Einzelwertberichtigung von Forderungen wurde
anhand der vorgelegten Unterlagen und der erteilten
Auskünfte vorgenommen.
Geschäfte in fremder Währung wurden mit dem
Kurs am Tage des Vorfalles gebucht. Kursverluste bis zum
Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen
erfasst.
Kassen- und Bankbestände
Der Kassenbestand stimmt zum Bilanzstichtag mit dem
Kassenbericht überein.
Die ausgewiesenen Bankguthaben stimmen mit den
Tagesauszügen der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag
überein.
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmannischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages sowie auf Grund des vorliegenden
versicherungsmathematischen
Gutachtens gebucht. Es wurde das Teilwertverfahren
mit folgenden grundlegenden Annahmen zur Berechnung
angewandt:
- BilMoG-Zins zum 01.01.2010 5,25 %
- BilMoG-Zins zum 31.12.2010 5,15 %
- erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung
0,00 %
- Sterbetafel
Richttafeln 2005 vom Klaus Heubeck
Aus dem Sollwert der Verpflichtung und der
Pensionsrückstellung zu Beginn des Wirtschaftsjahres
resultiert ein Unterschiedsbetrag aus der Umstellung auf
BilMoG in Höhe von Euro - 1.842,00. Der Abzug erfolgte
im Wirtschaftsjahr.
Die Pensionszusage wurde an die
Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Friedrich
Zenk und Frau Marlies Krause erteilt.
In der Handelsbilanz wurde folgendes
Deckungsvermögen gem § 246 Abs. 2 Sätze 2
und 3 HGB mit obiger Pensionsrückstellung verrechnet.
- Allianz Euro 129.942,00
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Bewertung erfolgt mit dem voraussichtlichem
Erfüllungsbetrag und wurde, soweit erforderlich, mit
dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen
durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem
Umrechnungskurs bei Eingang der Rechnung bzw. - soweit der
Umrechnungskurs am Stichtag höher ist - mit dem
Stichtagskurs bewertet.
Latente Steuern
Bezüglich der Abgrenzung von latenten Steuern
wurde von der Vereinfachungsregelung für kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch
gemacht.
Angaben nach dem GmbHG
Die Gesellschaft gewährte dem
Gesellschafter-Geschäftsführer Friedrich Zenk zum
Bilanzstichtag folgendes Darlehen:
Verrechnungskonto Einzelfirma 85.872,70 €
Diese Darlehensforderung ist eine
Gesellschaftsforderung im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG
und wurde in der Bilanz unter der Position sonstige
Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss von Euro 15.311,96 vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2013 festgestellt.
Geschäftsführung
Herr Fritz Zenk und Frau Marlies Krause wurden zu
Geschäftsführern bestellt.
Unterzeichnender
16.12.2013 Fritz Zenk
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