SetYourLimits - Strategy Consulting GmbH

Heisterender Chaussee 25, 25358 Horst (Holstein), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 12954 PI
Vorher
SetYourLitmits - Strategy Consulting GmbH
Eingetragen
13.2.2017
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Strategieberatung, Managementberatung, IT Beratung, Internationales Programm Management und Coaching.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Yukio Fröhlich
seit 13.2.2017
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SetYourLimits - Strategy Consulting GmbH

Horst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
31.12.2021
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

434,00

534,00

II. Sachanlagen

68416,40

62973,40

III. Finanzanlagen

230000,00

200000,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

319234,27

166629,54

II. Wertpapiere

12999,37

0,00

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

130243,06

479090,70

Summe Aktiva

761327,10

909227,64



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
31.12.2021
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

100000,00

100000,00

II. Bilanzgewinn

445362,44

619461,23

B. Rückstellungen

39485,00

99173,25

C. Verbindlichkeiten

176479,66

90593,16

Summe Passiva

761327,10

909227,64

ANHANG

1.

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes, wie sie am 25.05.2009 verkündet wurden (BilMoG) aufgestellt. Die Vorschriften werden in ihrer Gesamtheit angewandt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a Nr. 1-4, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

1.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

1.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist Gegenstände aus, die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen teilweise zunächst degressiv und später linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Außerplanmäßige Abschreibungen § 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HGB wurden nicht vorgenommen.

Ø Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Ø Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

1.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegen- stände haben ausnahmslos eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren waren am Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die an dieser Stelle anzugeben sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Am Bilanzstichtag bestanden gegenüber dem Geschäftsführer Forderungen in Höhe von € 61.780,75.

1.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

1.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Hermann Yukio Fröhlich, Horst, Holstein.

 

Horst, den 24. März 2023

gez. Y. Fröhlich

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. März 2023

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