Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 28243
Eingetragen
5.7.2017
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Bauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in und an Gebäuden jeglicher Art

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Emgen
seit 17.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Andreas Emgen
Solingen
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CM-Bau GmbH

Solingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 6.267,00 10.805,00
I. Sachanlagen 6.267,00 10.805,00
B. Umlaufvermögen 283.686,52 218.068,94
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 236.176,81 205.312,36
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 47.509,71 12.756,58
Summe Aktiva 289.953,52 228.873,94

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 109.095,03 50.742,12
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 25.742,12 2.817,77
III. Jahresüberschuss 58.352,91 22.924,35
B. Rückstellungen 67.756,76 76.342,31
C. Verbindlichkeiten 113.101,73 101.789,51
Summe Passiva 289.953,52 228.873,94

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2017 der CM-Bau GmbH wurden unverändert als Bilanzvorträge übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, und entsprechender Nutzungsdauer angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände 236.176,81 19.360,64 205.312,36 19.985,14

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Verbindlichkeiten Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
113.101,73 113.101,73 101.789,51 101.789,51

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 7 Mitarbeiter und 5 Aushilfen beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Christel Müller, Solingen

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Solingen, 31.12.2020

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.12.2019.

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