Fahrschule
Betz GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.544,00 |
9.081,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.544,00 |
9.081,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
433.197,82 |
482.596,07 |
| I.
Vorräte |
21.470,33 |
39.418,01 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
139.782,74 |
183.148,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
326.048,67 |
428.968,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
85.678,82 |
14.210,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
444.741,82 |
491.677,07 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
355.321,47 |
324.628,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.565,00 |
25.565,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
299.063,41 |
269.713,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.693,06 |
29.350,03 |
| B.
Rückstellungen |
19.506,18 |
40.596,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.914,17 |
126.452,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
69.914,17 |
126.452,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
444.741,82 |
491.677,07 |
Anhang
A. Angaben zum Jahresabschluss
1.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Firma laut Registergericht: Fahrschule Betz
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: München
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht München
Register-Nr.: HRB 71114
2.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
3.
Angaben zu den Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
3.1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschrift der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274 a, §§ 276-277 HGB und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256 a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
266 und 275 HGB sowie des § 42 GmbHG Anwendung.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen wurden beibehalten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten
3.2.
Anlagevermögen
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Dabei wurde die jeweilige Nutzungsdauer entsprechend den
amtlichen AFA-Tabellen zu Grunde gelegt.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis zu € 410,00 werden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
3.3.
Umlaufvermögen
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
3.4.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Eingestellt wurde der Betrag, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der
Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
3.5.
Verbindlichkeiten wurden unter Beachtung des
Imparitätsprinzips zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Es bestehen keine
Risiken und Vorteile die nicht in der Bilanz
enthalten sind.
4.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
4.1.
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2017
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Anschaffungs-,
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Herstellungs-
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Zugänge
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Abgänge
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kumulierte
|
Zuschreibungen
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|
kosten
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|
Abschreibungen
|
Geschäftsjahr
|
Buchwert
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01.01.2017
|
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|
31.12.2017
|
|
31.12.2017
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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|
1. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfftsausstattung
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71.177,23
|
5.722,96
|
40.364,46
|
24.991,73
|
0,00
|
11.544,0
|
Summe Sachanlagen
|
71.177,23
|
5.722,96
|
40.364,46
|
24.991,73
|
0,00
|
11.544,00
|
Summe
Anlagevermögen
|
71.177,23
|
5.722,96
|
40.364,46
|
24.993,73
|
0,00
|
11.544,00
|
4.2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr -
innerhalb eines Jahres fällig.
4.3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
B. Zusätzliche Angaben
Sonstige Angaben
- Namen der Geschäftsführer
Einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer sind:
Herr Leonhard Betz
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Fahrlehrer
|
Herr Werner Betz
|
Fahrlehrer
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München, 13. Juli 2018
gezeichnet Leonhard Betz gezeichnet
Werner Betz
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 217.585,76 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 308.337,08 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.07.2018 festgestellt.
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