insevia
GmbH
Wiesloch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.120,00 |
10.694,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.734,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
31.386,00 |
10.693,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.429,90 |
53.122,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.360,30 |
23.668,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.069,60 |
29.454,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
499,81 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.049,71 |
63.816,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.130,74 |
43.000,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
17.000,79 |
18.016,54 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.129,95 |
-1.015,75 |
| B.
Rückstellungen |
5.986,44 |
10.253,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.176,53 |
10.562,70 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.176,53 |
10.562,70 |
| D.
Passive latente Steuern |
1.756,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.049,71 |
63.816,90 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Insevia GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung der
Gesellschaft zu beachten.
Die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden
erstmals im Jahresabschluss zum 31.12.2010 angewendet. Im
Rahmen der Übergangsvorschriften wurde von dem mit
Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
(EGHGB) für bestimmte Bilanzposten und
Wertansätze eingeräumten Beibehaltungs- und
Fortführungswahlrechten der Rechtslage vor
Inkrafttreten des BilMoG Gebrauch gemacht, in dem die
steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V.
m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1
EGHGB und damit die Wertansätze des
Anlagevermögens des Vorjahres in die
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 übernommen
wurden.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276 und 288 HGB Gebrauch gemacht.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
Anlagevermögen
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu den
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Die
Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
erfolgte in analoger Anwendung der steuerlichen
Abschreibungstabellen.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von über Euro
150,00 aber nicht mehr als Euro 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu Euro 150,00 wurden im
Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung erfolgt ausgehend vom Nennwert.
Risiken beim Forderungsbestand waren nicht erkennbar.
Zur Berücksichtigung des latenten Forderungsrisikos
wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
1 % auf den Forderungsbestand (ohne USt) gebildet.
Gegenüber dem Gesellschafter bestand eine
Darlehensverbindlichkeit mit wechselnder Höhe in
Höhe von 312,73 €. Dieses Darlehen ist ein
solches nach § 42 Abs. 3 GmbHG. Der Ausweis in der
Bilanz erfolgt nicht gesondert, sondern unter den
"Sonstigen Vermögensgegenständen".
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Die Bewertung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
erfolgte mit dem Nominalbetrag der auf das
Geschäftsjahr 2011 entfallenden Abgrenzungen.
Passivseite
Rückstellungen
Steuerrückstellungen waren im Jahresabschluss
nicht zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden zu dem Wert in der
Bilanz ausgewiesen, der nach kaufmännischem
Vorsichtsprinzip notwendig war.
Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit ab
einem Jahr wurden abgezinst und Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden
nicht.
C. Sonstige Angaben
Ausschüttungssperre
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8
HGB ist nicht zu beachten.
Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr Herr Diplombetriebswirt (FH) Frank
Barthel.
Wiesloch, den 29. Juni 2011
(Geschäftsführer)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 312,73 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 511,08 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt.
|