Vermittlung von Krediten
BFE Studio und Medien Systeme GmbH
An der Fahrt 1, 55124 Mainz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Hesselbach seit 12.9.2023 | Geschäftsführer |
Martin Dempf seit 28.1.2021 | Geschäftsführer |
Matthias Bernhard Bühler seit 28.1.2021 | Prokura |
Thomas Hieke seit 15.7.2008 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Martin Dempfarondisa GmbH | 70.00% |
Sven Hesselbacharondisa GmbH | 30.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BFE Studio und Medien Systeme GmbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.01.2023 - 31.12.2023I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die BFE Studio und Medien Systeme GmbH, Mainz, (im Folgenden: BFE Studio Mainz) mit ihrer Tochtergesellschaft BFE Studio und Medien Systeme GmbH, Wien, Österreich, (im Folgenden: BFE Studio Wien) ist als produktneutrales Systemhaus in den Geschäftsfeldern Broadcast/IT und Medientechnik sowie als Produkthersteller mit der KSC Produktlinie in den Bereichen Broadcast-, Mediensteuerungs- und Monitoringsysteme aktiv. Als Consulting-, Entwicklungs-, Systemintegrations- und Servicepartner entwickelt das Unternehmen komplette, IT-gestützte Studio- und Mediensysteme für Hörfunk- und Fernsehanstalten sowie für Unternehmen aus Bildung, sowie diversen Industrie- und Wirtschaftszweigen. Die Projektumsetzung erfolgt unter Einsatz aller eigenen Unternehmensbereiche wie Beratung, Planung (Audio/Video, Broadcast-IT, Medientechnik), Entwicklung, Elektrotechnik, Mechanik, Schreinerei, Montage, Training und Service sowie unterstützt durch externe Partner und Dienstleister. Das Geschäftsfeld Leitstellen wurde im Geschäftsjahr weiterentwickelt und zeigt zum Berichtszeitpunkt wesentliche Verkaufserfolge. Die BFE Studio Mainz bietet ihr gesamtes Leistungsspektrum in Deutschland, Europa sowie in derzeit geringem Umfang international an. Das 100%ige Tochterunternehmen BFE Studio Wien bietet mit eigenen Ressourcen das gesamte Leistungsangebot der BFE vor allem in Österreich und in den Ländern der Region Central Eastern Europe (CEE) an. Dabei sind die einzelnen Geschäftsbereiche von einer stetig steigenden Komplexität der Systemlösungen geprägt. Getrieben wird diese Entwicklung durch die zunehmende Bedeutung von IT-/IP-basierenden-Lösungen. Das Unternehmen hat diese Entwicklung frühzeitig erkannt und den Aufbau entsprechender eigener Planungs- und Projektierungskompetenz vollzogen. Zum 01.09.2023 wurden die Geschäftsanteile der BFE Studio und Medien Systeme GmbH zu 100% von der arondisa GmbH, Bad Soden am Taunus, übernommen. 2. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft betreibt keine Grundlagenforschung. In Ergänzung zur Positionierung als produktneutrales Systemhaus hat die BFE Studio Mainz im Jahr 1990 mit der Entwicklung produktneutraler Steuerungs- und Monitoringsysteme - der KSC Produktlinie - begonnen. Bei den Produkten handelt es sich überwiegend um Softwarelösungen, mit denen sich Konfigurationen und Schaltvorgänge von Broadcast- und Medientechnikgeräten beliebiger Hersteller zentral, vernetzt und aufeinander abgestimmt verwalten, steuern und überwachen lassen. Dabei werden sowohl Anwendungen in klassischen, dedizierten Audio-/Videonetzwerken, als auch Media-Over-IP basierten sowie hybriden Systemumgebungen adressiert. Anwendungsgebiete der universell einsetzbaren Software- und Hardwarelösungen sind Studios, Hauptschalträume, Übertragungswagen sowie Kontributions- und Distributionsnetzwerke bei Rundfunkanstalten und artverwandte Anwendungsumgebungen. Die BFE hat hier eine führende Stellung im europäischen Broadcast Markt erworben. Der Aufwand für Forschungs- und Entwicklungsleistungen bezifferte sich im Geschäftsjahr 2023 auf 992 TEUR. Von diesen Entwicklungskosten wurden 218 TEUR als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Laut ifo Institut (ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.) wird mit Stand Juni 2024 ein spürbarer Rückgang der Inflationsrate bei schwachem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts erwartet. Auf der Einkaufsseite ist eine weiterhin hohe Volatilität der Preise zu beobachten. Die BFE reagiert darauf mit strikten Angebotsbindungsfristen, die auf der Verkaufs- und auf der Einkaufsseite in der Regel kongruent gehalten werden. Die Notwendigkeit der kontinuierlichen Weiterentwicklung digitaler Infrastrukturen, das veränderte Medienkonsumverhalten sowie die Digitalisierung in der Wirtschaft und in der Arbeitswelt haben sich im Laufe der Pandemie durch die Kontaktbeschränkungen zusätzlich verstärkt. Außerhalb des traditionellen Broadcast Geschäfts gewinnt die BFE Projekte in der Medientechnik/Pro AV sowie im Bereich Leitstellen, die unterschiedlichste Branchen und Projektschwerpunkte betreffen. In diesem Bereich besteht intensiver Wettbewerb, was zu limitierten Margen führt. Im Schwerpunkt agiert die BFE im Raum Deutschland, Österreich und Schweiz ("DACH-Region"). 2. Geschäftsverlauf Der Umsatz liegt mit 46.000 TEUR im abgelaufenen Geschäftsjahr geringfügig unter der Vergleichsgröße des Vorjahres, welches mit 48.000 TEUR abgeschlossen wurde. Dies ist als normale Schwankung im Geschäftsbetrieb zu interpretieren. Die Stabilisierung des Geschäftes hat im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einem ausgeglichenen Ergebnis geführt. 3. Lage a) Ertragslage Die Ertragslage der Gesellschaft wird maßgeblich von den Zeitpunkten der Umsatzrealisierung beeinflusst. Der Grund liegt in der handelsrechtlich vorgeschriebenen Realisierung der Umsatzerlöse erst im Jahr der Projektabnahme. Bis zu dem Zeitpunkt der Abnahme sind unfertige Erzeugnisse zu bilanzieren, so dass keine Margen vor der Schlussabrechnung realisiert werden können. Unter der Berücksichtigung der anderen aktivierten Eigenleistungen ergibt sich im Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtleistung von 38.700 TEUR, was eine Verringerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 6.100 TEUR bedeutet. Unter Einbeziehung des Materialeinsatzes ergibt sich eine Rohmarge von 17.200 TEUR (Vorjahr: 16.800 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fielen deutlich geringer aus als 2022, da das Vorjahr durch eine erhöhte Einzelwertberichtigung als auch hohe Beratungskosten gekennzeichnet war. Insgesamt ergibt sich ein Jahresüberschuss von 55 TEUR (Vorjahr: Fehlbetrag 1.894 TEUR). Das EBITDA beläuft sich auf 790 TEUR und steht einem Vorjahreswert von -1.167 TEUR gegenüber. Die deutliche Verbesserung ist auf Akquisitionserfolge und eine verbesserte Projektprofitabilität zurückzuführen. Für das abgeschlossene Jahr ist festzustellen, dass die Durchführung eines Softwareprojektes zur Implementierung einer ERP-Software sowie Sonderaufwendungen aus Rechts- und sonstiger Beratung zu Aufwendungen in Höhe von ca. 670 TEUR geführt haben. Die Eigenkapitalquote per 31.12.2023 beläuft sich auf 15,64%. Inklusive der nachrangigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaft beläuft sich die (wirtschaftliche) Eigenkapitalquote auf 37,69 %. b) Finanzlage Aufgrund der Eigenkapitalstruktur und der besonderen Art der anzahlungsfinanzierten Projektabwicklung im Bereich der Studio- und Medientechnik haben nur wenige Faktoren Einfluss auf die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft. Für die Projektfinanzierung stehen Avalkredite zur Verfügung, die durch Barhinterlegungen gedeckt werden. Die Gesellschaft hat am 23.11.2020 einen Vertrag über einen Kreditrahmen in Höhe von 3.500 TEUR abgeschlossen. Der Kreditrahmen kann von der Gesellschaft als Kontokorrentkredit, Geldmarktkredit oder Avalrahmen in Anspruch genommen werden. Der Kreditvertrag wird bis auf Weiteres eingeräumt und ist besichert. Weiterhin stehen der Gesellschaft Darlehen der Gesellschafterin in Höhe von 4.000 TEUR zur Verfügung. Diese sind vollständig mit Rangrücktritt versehen und bis 31.12.2027 befristet. Wir verweisen auch auf die Angaben im Anhang. Bis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung konnte die Gesellschaft im Jahr 2024 neue Avallinien in Höhe von 7.350 TEUR bei namhaften Kautionsversicherern einwerben, die für die Finanzierung von Projekten eingesetzt werden und damit das weitere Wachstum unterstützen werden. Die Kapitalflussrechnung des Geschäftsjahres 2023 zeigt gegenüber dem vorhergehenden Geschäftsjahr folgendes Bild: Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 31. Dezember 2023
c) Vermögenslage Das Gesamtvermögen verringerte sich um 1.800 TEUR, was im Wesentlichen auf die Verminderung der liquiden Mittel sowie die Verminderung der geleisteten Anzahlungen zurückzuführen ist. Der abrechnungsbedingte Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat dies nur zum Teil kompensiert. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur Unternehmenssteuerung zieht die Gesellschaft die Kennzahl des Betriebsergebnisses im Verhältnis zur Gesamtleistung heran. Die Gesamtleistung beinhaltet Umsatzerlöse, andere aktivierte Eigenleistungen sowie die Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen. Als weiteren Leistungsindikator betrachtet die Gesellschaft die eigene Wertschöpfung vor Personalkosten. Mit 12.000 TEUR liegt die Wertschöpfung 3.000 TEUR über dem Vergleichswert des Vorjahres (Vorjahr: 9.000 TEUR), was in Verbindung mit dem leicht gesunkenen Umsatz eine normale Schwankungsbreite darstellt. Im abgelaufenen Jahr wurde die Art der Ermittlung verändert. 5. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Eine wesentliche Basis des Geschäftserfolgs beruht auf der Ausbildung und Qualität der Mitarbeiter. Deren langjährige Erfahrungen, ihre regelmäßige Fortbildung sowie die eigene Ausbildung von Nachwuchskräften tragen maßgeblich dazu bei, dass BFE im Bereich der Herstellung von Studio- und Mediensystemen über die Landesgrenzen hinaus als hochwertig und leistungsfähig angesehen ist. III. Prognosebericht Für die BFE Studio Mainz geht es im nächsten Geschäftsjahr darum, die Ergebnissituation auf Basis eines vertrieblichen Wachstums weiter in eine positive Entwicklung zu bringen. Die unvorhergesehene Entwicklung des Kriegs in der Ukraine hat sich bislang noch nicht spürbar auf die Projektaktivitäten ausgewirkt, jedoch sind Konsequenzen für die wirtschaftliche Situation der BFE weiterhin nicht auszuschließen. Inflationsbedingt haben sich einkaufsseitig deutlich erhöhte Preise ergeben, die im Normalfall an die Kunden weitergegeben werden können. Die Geschäftsleitung beobachtet die Situation mit großer Aufmerksamkeit. Wir gehen trotz einzelner Einschränkungen und Stornierungen weiterhin davon aus, dass BFE auf Basis branchenübergreifend dynamischer Digitalisierungsbemühungen insgesamt einen nachhaltigen Wachstumsmarkt adressiert. Der Auftragseingang für das Geschäftsjahr 2024 wird bei 40.000 TEUR erwartet. Bereits fest erteilt oder in konkreten Verhandlungen befinden sich hiervon zum Berichtszeitpunkt 15.000 TEUR. Der Gesamtumsatz für das Geschäftsjahr 2024 wird mit ca. 45.000 TEUR geplant. Die Ergebnisentwicklung ist bedingt durch den Abbruch eines Großprojekts durch einen Kunden sowie weitere, erhebliche Projektverschiebungen seitens weiterer Kunden (zum Teil bedingt durch Feuer und Wasserschäden) derzeit nicht abschließend planbar. Es wird ein leicht negatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 erwartet. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht a) Risikopolitik / Risikomanagement BFE Studio und Medien Systeme GmbH, Mainz, ist ein marktführendes Unternehmen für Broadcast IT- und Medientechnik-Lösungen. Um die Marktchancen aus technologischem Wandel zu nutzen und die zugehörigen Erfolgspotenziale auszuschöpfen, müssen in angemessenem Umfang Risiken getragen werden. Die Risikopolitik der BFE Studio und Medien Systeme GmbH, Mainz, orientiert sich insgesamt an der Wachstumsstrategie und der Fortbestandssicherung des Unternehmens. Das Risikomanagement erfolgt durch eine regelmäßige Business-Planung mit Risikoidentifizierung und Auftragsverfolgung. Auf Geschäftsleitungsebene werden potentielle bzw. existierende Risiken in Regelterminen behandelt und Maßnahmen abgeleitet. Ein entsprechendes Risiko-Controlling ist in der Auftragsbearbeitung und dem Controlling installiert. Diverse Berichte ermöglichen die Risikofrüherkennung bzgl. quantitativer und qualitativer Faktoren. Für die Gesellschafter und finanzierende Unternehmen ist eine Risikoberichterstattung aufgesetzt. b) Branchenspezifische Risiken Das Broadcast Systemgeschäft birgt Planungs- und Durchführungsrisiken hinsichtlich der Einhaltung von Planungs- und Realisierungsterminen, der mängelfreien technischen Durchführung, der Einhaltung der budgetierten Kosten und der Erzielung der geplanten Erlöse. Dies gilt insbesondere für Broadcast IT-Projekte mit hohem Softwareanteil. Die Gesellschaft steht in ihrem Markt im Wettbewerb mit Unternehmen mit ähnlichen Geschäftsmodellen, was zu Preisdruck beim Verkauf der Produkte und Dienstleistungen der Gesellschaft führt. Diesen Risiken wird durch Kostenreduzierungen, fokussierte Vertriebsaktivitäten sowie interne Umstrukturierungen und Leistungsergänzungen begegnet. c) Finanzierungsrisiko Eine solide Finanzierungsstruktur geht mit einer positiven Geschäftsentwicklung einher. Durch ein laufendes Monitoring werden Veränderungen gegenüber der geplanten Performance auf Auswirkungen auf die Liquiditätsausstattung untersucht und Handlungsbedarf frühzeitig identifiziert. Finanzierungsrisiken ergeben sich in dem Geschäft vor allem dadurch, dass Liquiditätsengpässe durch ein zu großes Auseinanderdriften von Vorauszahlungen an Lieferanten einerseits und Projektabrechnungen an Kunden bspw. durch verweigerte Abnahme und Nachbesserungsauftrag andererseits entstehen. Diesem Risiko wird durch entsprechende vertragliche Regelungen (Back-to-Back-Vereinbarungen, Teilabrechnungen) sowie ein laufendes Projekt-Monitoring mit monatlichen Updates der Zahlungsströme Rechnung getragen. d) Zahlungsausfallrisiken Forderungsausfälle sind aufgrund des hohen Anteils an Auftragsvolumen öffentlicher Anstalten und Einrichtungen äußerst gering und werden über eine Pauschalwertberichtigung hinreichend abgesichert. Die Absicherung hinsichtlich des forcierten Auslandsgeschäfts wird zusätzlich durch enge Kundenkontaktpflege sowie eine Bonitätsprüfung der Kunden erreicht. e) Währungsrisiken Die Währungsrisiken ergeben sich aus dem Auslandsgeschäft. Im Falle stark volatiler Entwicklungen wird der Einsatz von Devisentermin- bzw. Optionsgeschäften jeweils fallweise geprüft. f) Gewährleistungsrisiken Grundsätzlich werden materialbedingte Gewährleistungsansprüche an unsere Lieferanten weitergegeben. Ein Risiko besteht durch eventuell versetzte Gewährleistungsperioden (Endkundenabnahmen / Lieferung des Lieferanten an BFE, sofern nicht Back-to-Back). Das verbleibende Restrisiko wird durch entsprechende Gewährleistungsrückstellungen bilanziell gewürdigt. 2. Chancenbericht Neben einer verstärkten Einbeziehung von Consulting- und Serviceleistungen in das Leistungsportfolio sind weiterhin die Exportaktivitäten in ausgewählten Regionen mit deutlichen Wachstumsperspektiven versehen. Die gezielte Ausweitung vertrieblicher Maßnahmen und personeller Kapazitäten soll diesen Prozess beschleunigen. Daneben führt die Fokussierung auf einzelne, stark wachsende Marktsegmente und die frühzeitige Konzentration auf innovative Technologien zu Chancen, sich weiterhin und nachhaltig als innovativer, hochkompetenter und qualitätsführender Systemintegrator vom Wettbewerb abzugrenzen und Marktanteile zu gewinnen. 3. Gesamtaussage Die von BFE seit 1988 aufgebaute Kompetenz im Bereich Broadcast IT wird konsequent fortgesetzt, um den sich immer schneller vollziehenden technischen Wandel vom Schwerpunkt der Hardware hin zur Software zu begegnen. Der frühzeitige Einstieg in diesen Bereich sichert auch in Zukunft die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Auch im Bereich Hardware hat sich die Strategie als produktneutrales Systemhaus aufzutreten, sehr positiv bewährt und fungiert in vielen Projekten als Türöffner für das Systemintegrations-Portfolio der Gesellschaft. Mit diesem Geschäftsmodell und der damit bereits erworbenen Marktreputation als seriöser und kundenorientierter Geschäftspartner soll die künftige Geschäftsentwicklung technisch und - auf Basis der vollzogenen Prozessoptimierungen und hoher kapazitativer Auslastung - auch wirtschaftlich erfolgreich gestaltet werden. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm; zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurz- und mittelfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft u.a. über die anzahlungs-finanzierte Projektabwicklung. Dazu kommen Lieferantenkredite und Kredit- und Avallinien. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Darüber hinaus wird vor Eingehung einer neuen Geschäftsbeziehung stets die Bonität der Kunden geprüft. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden nicht unterhalten. Von der Tochtergesellschaft BFE Studio und Medien Systeme Wien GmbH werden die Kunden in Zentral-, Ost- und Südeuropa betreut. Die dortige Marktposition konnte weiter gehalten werden und es wurde ein positives Gesamtergebnis erzielt.
Mainz, den 6. September 2024 gez. Martin Dempf, Geschäftsführer gez. Sven Hesselbach, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Allgemeine Angaben zum Anhang Der Jahresabschluss der BFE Studio und Medien Systeme GmbH ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und dem Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und macht von den diesbezüglichen Erleichterungsvorschiften Gebrauch. Soweit in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz einzelne Positionen zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst sind, werden diese im Anhang gesondert erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist unter der Firma BFE Studio und Medien Systeme GmbH mit Sitz in 55124 Mainz, An der Fahrt 1, im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz, unter der Nummer HRB 6097 eingetragen. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibung vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten bilanziert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer von 3 Jahren um planmäßige Abschreibung vermindert. Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Technische Anlagen und Maschinen werden in längstens 10 Jahren, Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 8 Jahren abgeschrieben. Zugänge werden pro rata temporis ab dem Zeitpunkt des Zugangs abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 Euro nicht übersteigen. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250 Euro bis 1.000 Euro wird das steuerliche Sammelpostenverfahren auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p.a. im Zugangsjahr und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Finanzanlagen bewerten wir zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Anteile an dem verbundenen Unternehmen werden mit den historischen Anschaffungskosten bewertet. Die Finanzanlage besteht aus der 100 %-igen Beteiligung an der BFE Studio und Medien Systeme GmbH in Wien. Das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft beträgt zum 31. August 2023 (Geschäftsjahr) 1.482 TEUR. Sie erzielte einen Jahresüberschuss von 62 TEUR. Umlaufvermögen In den Vorräten haben wir Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Unfertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, die sich aus dem § 255 HGB ergeben. In die Bewertung wurden angemessene Verwaltungsgemeinkosten einbezogen. Die für die Kundenprojekte erhaltenen Anzahlungen werden offen von den unfertigen Erzeugnissen abgesetzt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet, erkennbare Risiken aufgrund niedrigerer beizulegender Werte zum Bilanzstichtag sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Rechnungsabgrenzung Aktiv Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält Auszahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Bewertung Fremdwährungsforderungen- und Verbindlichkeiten Die Bewertung von Fremdwährungsforderungen- und Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Kassenbestände und Bankguthaben in Fremdwährung werden ebenfalls mit dem Devisen-kassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Eigenkapital Im Eigenkapital wird das eingezahlte gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage als auch der Verlustvortrag und der Jahresfehlbetrag bzw. Jahresüberschuss ausgewiesen. Rückstellungen und Verbindlichkeiten In den Sonstigen Rückstellungen bilden wir für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem und ausreichendem Umfang Vorsorgen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Latente Steuern Latente Steuern werden für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen sowie steuerliche Verlustvorträge, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Der Ansatz der latenten Steuern auf Verlustvorträge ist auf die Höhe der passiven latenten Steuern begrenzt. Die latenten Steuern werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Letztlich wurde daher keine latente Steuer bilanziert. Rechnungsabgrenzung Passiv Die passive Rechnungsabgrenzung enthält Einzahlungen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzrealisierung Umsatzerlöse werden ausgewiesen, wenn die Lieferungen oder Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Im langfristigen Anlagengeschäft werden Umsätze gebucht, wenn der Vertrag erfüllt ist oder vertraglich abgrenzbare Teilleistungen bzw. -lieferungen (Meilensteine) an den Kunden übergeben sind und der Gefahrenübergang für die Teilleistung erfolgt ist. (1) Sonstige betriebliche Erträge Die Sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 24 TEUR. (2) Personalaufwand Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden 172 (Vj. 169) Mitarbeiter beschäftigt, wobei die Teilzeitmitarbeiter voll einbezogen sind.
(3) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von 19 TEUR. Erläuterungen zur Bilanz (6) Anlagevermögen
(7) Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital beträgt 5.650 TEUR. Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von 12.869 TEUR enthalten. Gemäß § 268 Abs. 8 HGB ist eine Gesamtsumme in Höhe von 463 TEUR ausschüttungsgesperrt. Dies entspricht dem Wert der aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. (8) Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen enthalten im wesentlichen Personalaufwendungen (780 TEUR/ Vorjahr 741 TEUR), Verpflichtungen sowie noch ausstehenden Aufwand aus abgerechneten Lieferungen und Leistungen (1.893 TEUR/ Vorjahr 2.196 TEUR) und Garantieverpflichtungen (648 TEUR/ Vorjahr 452 TEUR). Darüber hinaus wurden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Absatzgeschäften und Prozesskosten erfasst. Bei allen Rückstellungen bezogen auf die Laufzeit unter einem Jahr, wurde das Abzinsungswahlrecht nicht angewandt. Die Ansätze der Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und unter Berücksichtigung der voraussichtlich anfallenden Aufwendungen gebildet. Die Garantieverpflichtungen wurden unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten aus vergangenen Abschlussjahren nach Umsatz-Verhältnis ermittelt. Zur Ermittlung des Barwerts des Erfüllungsbetrages der Garantieverpflichtungen, wurde ein Kostensteigerungssatz sowie die Abzinsungssätze gemäß § 253 Abs. 2 Handelsgesetzbuch der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag angesetzt. Der Zinseffekt aus der Berechnung wird im Finanzergebnis ausgewiesen. (9) Verbindlichkeiten Die Gesellschaft hat am 23.11.2020 einen Vertrag über einen Kreditrahmen in Höhe von 3.500 TEUR abgeschlossen. Der Kreditrahmen kann von der Gesellschaft als Kontokorrentkredit, Geldmarktkredit oder Avalrahmen in Anspruch genommen werden. Der Kreditvertrag wird bis auf Weiteres eingeräumt und ist besichert. Avale bestehen in Höhe von 1.020 TEUR, die überwiegend in Bar hinterlegt sind. Für die übrigen Verbindlichkeiten bestehen im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten oder Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 4.000 TEUR. Die Darlehens-verbindlichkeiten sind vollständig mit einem Rangrücktritt versehen und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Erhaltene Anzahlungen werden von dem Posten Vorräte offen abgesetzt und nur der über den jeweiligen Buchwert des Vorratsvermögens hinausgehende Wert in Höhe von 543 TEUR (Vj. 1.476 TEUR) wird auf der Passivseite unter Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen ausgewiesen. Sonstige Angaben (10) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Aus künftigen Leasing- und Mietzahlungen resultiert eine Verpflichtung von insgesamt 8.682 TEUR (Vj.: 15.267 TEUR). Das Risiko besteht in der Restlaufzeit der Verträge, die eine kurzfristige Reduzierung oder einen Austausch nur gegen entsprechende Zahlung ermöglichen. (11) Forschungs- und Entwicklungskosten Der Aufwand für Forschungs- und Entwicklungsleistungen betrug im Geschäftsjahr 2023 992 TEUR (Vj.: 1.206 TEUR). Aus dieser Summe wurden 218 TEUR (Vj.: 226 TEUR) als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. (12) Mitglieder der Geschäftsführung
(13) Bezüge der Geschäftsführung Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsregelung gemäß § 286 Abs. 4 in Anspruch. (14) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen Die Gesellschaft hat keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen zu marktunüblichen Bedingungen getätigt. (15) Gewinnverwendung/GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von 12.814 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen. (16) Haftungsverhältnisse Die BFE Studio und Medien Systeme GmbH, Mainz, stellt Sicherheiten für einen Kreditrahmenvertrag der österreichischen Tochtergesellschaft. Der Kreditrahmen wurde mit einem lokalen Bankinstitut abgeschlossen und steht für die Abwicklung von Projekten als Kontokorrent sowie für Avale zur Verfügung. Das Risiko liegt in einer möglichen - jedoch als unwahrscheinlich erachteten - Inanspruchnahme. Zum 31.12.2023 war der Kreditrahmen durch die Tochtergesellschaft wie folgt in Anspruch genommen: 726 TEUR Avale 380 TEUR Darlehen/Kontokorrent Dem stand zum 31.12.2023 ein Bankguthaben in Höhe von 1.077 TEUR gegenüber. (17) Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Bis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung konnte die Gesellschaft im Jahr 2024 neue Avallinien in Höhe von 7.350 TEUR bei namhaften Kautionsversicherern einwerben, die für die Finanzierung von Projekten eingesetzt werden und damit das weitere Wachstum unterstützen werden.
Mainz, den 6. September 2024 BFE Studio und Medien Systeme GmbH gez. Geschäftsführung BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BFE Studio und Medien Systeme GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BFE Studio und Medien Systeme GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlagen für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der von Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der von den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten- falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Die Einschätzung der Geschäftsführung zur voraussichtlichen Entwicklung und den Risiken der zukünftigen Entwicklung halten wir auf Basis der uns vorgelegten Unterlagen für zutreffend.
Wetzlar, den 6. September 2024 SBBR GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Joachim Fricke, Wirtschaftsprüfer gez. Stefan Schulze, Wirtschaftsprüfer |
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