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Caretta Computer Systeme GmbHBerlinJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde gemäß den neuen gesetzlichen Vorschriften (BilMoG) aufgestellt. Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den allgemeinen Bewertungs- und Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB gewählt. Mangels mehrerer Geschäftszweige war eine Ergänzung des Jahresabschlusses hinsichtlich einer abweichend vorgeschriebenen Gliederung entbehrlich. Die zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010 verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt: Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen an die neuen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetes angepasst. Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde aufgelöst. Es wurde von der Möglichkeit gebrauch gemacht, künftig nicht mehr zulässige Posten erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen einzustellen. Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtung oder vergleichbare langfristige fällige Verbindlichkeiten werden nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HBG pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Sachanlagevermögen sowie die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen und unter Berücksichtigung der technischen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, soweit diese nicht unter anderen Bilanzpositionen erfasst sind. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und ab einem Betrag von 4 T€ (aus Vereinfachungsgründen) werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und einen Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungszinssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinsen verwendet. Aufwendungen, die sich durch die Neubewertung der Rückstellungen zum 01.01.2010 ergaben, wurden im Berichtsjahr als außergewöhnlicher Aufwand in der Gewinn und Verlustrechung dargestellt. Ergab sich durch die Neubewertung eine Auflösung der Rückstellung, so wurde der Rückstellungsbetrag beibehalten. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Der Betrag des in andere Gewinnrücklagen eingestellten EK-Anteils von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens und von bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gebildeten Passivposten, die nicht im Sopo mit Rücklagenanteil ausgewiesen werden dürfen i.H.v. 2,9 T€ resultiert aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklagenanteil. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde mit dem versicherungsmath. Berechnungsverfahren Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method i.S.d. IAS 19.64) sowie einem Rechnungszinssatz i.H.v. 5,15% (Pauschale Restlaufzeit 15 Jahre) ermittelt. Dabei wurden die Werte der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck - Richttafeln GmbH zugrunde gelegt. Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis ein Jahr betragen 186,75 T€. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über ein Jahr beträgt 31,63 T€. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer, Herrn Resit Kemal Bati, Dipl. Ing., geführt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Durchschnitt waren im Berichtsjahr 5 Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführer einschl. Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende) bei der Gesellschaft beschäftigt. |
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